Müssen Beamte privat versichert sein?


Die Frage nach der Kranken­ver­si­che­rung ist für viele Beamtinnen und Beamte von entscheidender Bedeutung, schließlich möchten sich Angestellte im öffentlichen Dienst optimal gegen Versorgungslücken absichern. Oftmals fällt die Wahl dabei auf die private Kranken­ver­si­che­rung (PKV).

Doch sind Beamtinnen und Beamte tatsächlich verpflichtet, sich privat zu ver­sichern? Dieser Frage gehen wir auf den Grund und informieren Sie darüber, welche Versicherung für Beamtinnen und Beamte am besten geeignet ist, welche Vorteile Ihnen eine private Kranken­ver­si­che­rung bieten kann und was es mit der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst auf sich hat.


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Viele Beamte sind privat versichert

Es ist keine Seltenheit, dass Beamte sich für eine private Kranken­ver­si­che­rung entscheiden. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Einer der wesentlichen Aspekte ist die Möglichkeit, individuelle Leistungspakete zu wählen, die den persönlichen Bedürfnissen und Vorstellungen besser entsprechen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung bietet die private Variante oft eine umfassendere Versorgung. Auch die Beihilfe, die Beamte vom Staat erhalten, spielt eine entscheidende Rolle. Diese finanzielle Unterstützung dient dazu, einen Teil der Krankheitskosten zu decken. In Verbindung mit einer privaten Kranken­ver­si­che­rung ergibt sich so eine effiziente Absicherung, die nicht nur den Beamtinnen und Beamten selbst, sondern auch deren Familienangehörigen zugutekommt.

Obwohl die private Kranken­ver­si­che­rung für viele Beamtinnen und Beamte somit die bevorzugte Wahl darstellt, sind sie nach dem Sozialversicherungsrecht jedoch nicht verpflichtet, eine private Kranken­ver­si­che­rung für ihre gesundheitliche Versorgung zu wählen. Somit genießen auch Beamtinnen und Beamte wie alle anderen Arbeitnehmer die Freiheit, ihre Kranken­ver­si­che­rung selbst zu wählen.

Wenn Sie beispielsweise vor der Aufnahme Ihres Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung pflichtversichert waren, haben Sie die Möglichkeit, als freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung zu bleiben. Sobald jedoch ein freiwillig gesetzlich Versicherter den Status einen Beamten erreicht, entfällt der Anspruch auf die Übernahme der Hälfte der Krankenkassenbeiträgedurch die Beihilfe des Dienstherrn. Wenn Sie sich also als Beamtin oder Beamter für die gesetzliche Krankenkasse (GKV) entscheiden, müssen Sie die gesamten Beiträge selbst tragen.

Im Gegensatz hierzu profitieren Sie als privat versicherter Beamter weiterhin von der staatlichen Unterstützung durch die Beihilfe, die zwischen 50 und 80 Prozent der Leistungen abdeckt. Dies macht die private Kranken­ver­si­che­rung für Staatsbedienstete zu einer attraktiven Option, die neben individuellen Leistungen auch staatliche Unterstützung bietet.


Vorzüge der privaten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte

Die Entscheidung für eine private Kranken­ver­si­che­rung bringt einige Vorteile mit sich, die für Beamtinnen und Beamte besonders attraktiv sind. So haben Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit, sich unabhängig von einem bestimmten Mindesteinkommen in einer privaten Kranken­ver­si­che­rung zu ver­sichern. Dabei können Sie als Beamter von speziellen Beamtentarifen und im Krankheitsfall von zusätzlichen Leistungen wie einer Chefarztbehandlung profitieren. Diese Vorteile gelten im Übrigen auch für Beamtenanwärter.

Darüber hinaus hat eine private Kranken­ver­si­che­rung den entscheidenden Vorteil, dass Sie Anspruch auf Beihilfe haben. Als Versicherungsnehmer müssen Sie daher lediglich den verbleibenden Teil der Gesundheitskosten durch eine private Restkostenversicherung tragen. Die Höhe der Beihilfe variiert je nach Bundesland, wobei ein privat versicherter Beamter in der Regel 50 Prozent Beihilfe erhält. Somit werden Ihre Krankheitskosten bis zu dieser Höhe vom Dienstherrn übernommen. Wenn Sie zwei Kinder haben, steigt Ihr Beihilfeanspruch auf 70 Prozent. Dabei haben auch Kinder, die Kindergeld beziehen, Anspruch auf Beihilfe und können privat versichert werden. Bei Ihrem Ehepartner hingegen gilt dies nur, wenn deren Einkommen die Grenze von 17.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt.

Ein weiterer Pluspunkt der privaten Kranken­ver­si­che­rung ist, dass Sie als privat versicherter Beamter auch im Ruhestand Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 70 Prozent haben. Somit müssen Sie sich in der privaten Kranken­ver­si­che­rung lediglich mit 30 Prozent an den Krankenkassenbeiträgen beteiligen.

Auch die höhere Kostenerstattung kann für Sie als Beamter von Vorteil sein. So werden in der privaten Kranken­ver­si­che­rung oft mehr medizinische Leistungen erstattet, als in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Dies umfasst unter anderem alternative Heilmethoden, Chefarztbehandlungen und Einzelzimmer im Krankenhaus.


Leistungen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung für Beamte

Wenn Sie sich als Beamter für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung entscheiden, stehen Ihnen grundlegende Leistungen zu. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung bietet eine solide Basisversorgung, wobei besondere Leistungen wie Chefarztbehandlungen oder die freie Arztwahl wegfallen. Die Beiträge für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung richten sich dabei nach Ihrem individuellen Einkommen und müssen vollständig von Ihnen als Versicherten getragen werden. Wenn Sie also ein besonders hohes Beamtengehalt erhalten, könnte dies zu beträchtlichen Krankenkassenbeiträgen führen.

Aufgrund der Beihilfen entscheidet sich die Mehrheit der Beamtinnen und Beamten für eine private Versicherung. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen es von Vorteil sein kann, wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung verbleiben. Hierzu gehören unter anderem folgende:

  • Sie sind Alleinverdiener in der Familie und können Ihre Kinder und Angehörigen kostenlos in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung mitver­sichern.
  • Ihr Einkommen ist nicht besonders hoch oder schwankt aufgrund von Elternzeit oder Beurlaubungen häufiger.
  • Die Beiträge in der privaten Kranken­ver­si­che­rung fallen aufgrund von chronischen Erkrankungen oder aufgrund Ihres Alters zu hoch aus.
  • Sie bevorzugen es, die Leistungen direkt und ohne jegliche Bürokratie von der Krankenkasse übernommen zu bekommen, da Sie als privat Versicherter in Vorkasse gehen müssten.
  • Sie möchten als Beamter von Kostenübernahmen für Leistungen wie einer Kur profitieren.
  • Sie planen, eine Kranken­zusatz­ver­si­che­rung abzuschließen.

In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Hamburg, erhalten mittlerweile auch gesetzlich versicherte Beamte eine Beihilfe in Höhe von 50 Prozent. Es ist daher denkbar, dass sich weitere Bundesländer in Zukunft für eine Beihilfe bei der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden.

Beihilfeleistungen für privatversicherte Beamte

Wie bereits erwähnt, haben Sie als Beamter Anspruch auf Beihilfe. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss zu den Krankheitskosten durch Ihren Dienstherrn. Dieser übernimmt mindestens 50 Prozent der Kosten im Krankheitsfall, wobei der genaue Prozentsatz je nach Beamtenstatus und Bundesland variieren kann und somit in einigen Fällen sogar höher ausfallen kann.

Dabei ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Beihilfeanspruch ausschließlich für Beamte mit einer privaten Kranken­ver­si­che­rung gilt. Wenn Sie also gesetzlich versichert sich, entfällt dieser Anspruch, da die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung bereits alle notwendigen Leistungen abdeckt. Somit müssen Sie in den meisten Bundesländern die Kosten ihrer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung selbst tragen.

Auswahlprozess für individuelle Versicherungstarife

Neben dem Beihilfeanspruch bietet die private Kranken­ver­si­che­rung für Sie als Beamten maßgeschneiderte Tarife, die individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst sind. So können Sie Ihren Vertrag flexibel auf Ihren Beihilfeanspruch und damit genau auf Ihre persönlichen Absicherungswünsche abstimmen. Dies bietet den Vorteil, dass auch Leistungen abgesichert werden können, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind.

Somit lassen sich mit einer privaten Kranken­ver­si­che­rung die Einschränkungen der Beihilfe optimal ausgleichen. Allerdings sollten Sie beachten, dass nicht alle Bundesländer beispielsweise für privatärztliche Leistungen bei Klinikaufenthalten oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer aufkommen. Diese Annehmlichkeiten können Sie jedoch durch einen individuellen Tarif Ihrer privaten Kranken­ver­si­che­rung absichern.

Bessere und garantierte Versicherungsleistungen

Im Vergleich zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung bietet eine private Kranken­ver­si­che­rung darüber hinaus auch erweiterte Leistungen. So haben Sie als Versicherter die Möglichkeit, Wahlleistungen im Krankenhaus, alternative Heilmethoden und großzügige Erstattungssätze beim Zahnarzt in Ihren Versicherungsschutz einzubeziehen. Zudem sind diese vereinbarten Leistungen garantiert und können nicht vom Versicherer gekürzt werden – anders als bei einer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung, bei der Leistungskürzungen durchaus vorkommen können.

Ein zusätzlicher Vorteil der privaten Kranken­ver­si­che­rung besteht darin, dass Sie als Privatversicherter in der Regel auch früher Termine bei Fachärzten erhalten und von innovativen Behandlungsmethoden profitieren können.

Attraktive Beitragsgestaltung für Beamte

Die Beitragsgestaltung in der privaten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte ist oft attraktiv und transparent. Anders als in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach individuellen Faktoren wie dem gewählten Tarif und dem Eintrittsalter. Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, eine Versicherung mit einem auf Ihre finanzielle Situation abgestimmten Beitrag zu finden. Zudem bieten viele private Krankenversicherer spezielle Tarife für Beamte an.

Somit stellt die private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte in den meisten Fällen die kostengünstigste Form der Kranken­ver­si­che­rung dar. Wenn Sie sich gesetzlich ver­sichern, tragen Sie in den meisten Bundesländern die Beiträge zur Kranken­ver­si­che­rung vollständig selbst. Als privat Versicherter haben Sie jedoch Anspruch auf Beihilfe, wodurch Sie keine teure Krankenvollversicherung benötigen, sondern lediglich eine sogenannte Restkostenversicherung. Diese deckt die Krankheitskosten, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind und ist daher erheblich preiswerter im Vergleich zu einem Volltarif für Freiberufler, Selbstständige und Angestellte.

Obwohl die private Kranken­ver­si­che­rung in den meisten Fällen die günstigere Absicherung darstellt, gibt es einige Ausnahmen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie Familie haben, denn im Vergleich zu gesetzlichen Krankenkassen bieten private Versicherer keine beitragsfreie Familienversicherung an. Daher ist für jede mitversicherte Person ein separater Beitrag vorgesehen. Im Gegensatz hierzu sind in der Familienversicherung der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung Kinder bis mindestens 18 Jahre und unter bestimmten Voraussetzungen auch Ehe- und Lebenspartner kostenlos mitversichert.


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Besondere Regelungen für risikoreiche Beamtenberufe

Für Beamte, die in besonders risikoreichen Berufen tätig sind, gelten spezielle Regelungen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Beamte, die aufgrund ihrer Tätigkeit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind, angemessen abgesichert sind. Somit haben Sie als Beamter in besonders gefährlichen Berufsgruppen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Hierbei handelt es sich um eine Form der Gesundheitsfürsorge, die weder zur privaten noch zur gesetzlichen Versicherung gehört. Bei der freien Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die Kosten für Vorsorgebehandlungen und Krank­hei­ten in einem umfassenden Rahmen.

Anspruch auf diese Heilfürsorge haben Sie beispielsweise, wenn Sie als Polizist, Justizvollzugsbeamter, Soldat oder bei der Feuerwehr tätig sind. Dabei variiert der genaue Umfang dieser Heilfürsorge je nach Bundesland und Berufsgruppe.


Wichtige Aspekte beim Wechsel der Kranken­ver­si­che­rung

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Kranken­ver­si­che­rung zu wechseln, sollten Sie einige wichtige Aspekte berücksichtigen. Dazu gehören nicht nur die verschiedenen Leistungen, die von den Versicherungen angeboten werden, sondern auch Ihre individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände. So sind ein sorgfältiger Vergleich der Tarife, die Prüfung der Zusatzleistungen und die Berücksichtigung Ihrer aktuellen Gesundheitssituation entscheidende Faktoren, um die optimale Kranken­ver­si­che­rung für Sie zu finden.

Darüber hinaus sollten Sie auch beachten, dass eine Rückkehr von der privaten Kranken­ver­si­che­rung in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nach Beendigung des Beamtenverhältnisses nur eingeschränkt möglich ist. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, sollten Sie daher die Vor- und Nachteile der beiden Versicherungsformen sorgfältig abwägen.

Vollbeitragspflicht bei gesetzlichen Krankenkassen für Beamte

Obwohl für Beamte keine Versicherungspflicht hinsichtlich der privaten Kranken­ver­si­che­rung besteht, gibt es andere Einschränkungen, die Ihre Entscheidung beim Wechsel der Kranken­ver­si­che­rung beeinflussen könnten.

So ist im Sozialversicherungsrecht festgelegt, dass Beamtinnen und Beamte in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil allein tragen müssen. Grundsätzlich gibt es keine finanzielle Unterstützung, sodass Sie als Beamtin oder Beamter 100 Prozent des gesetzlichen Krankenkassenbeitrags selbst tragen müssen. Diese Regelung gilt im Übrigen unabhängig von Ihrem Beamtenstatus – sei es als Beamtenanwärter, Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit.

Aufgrund dieser Eigenbeteiligung entschieden sich nur wenige Beamtinnen und Beamte für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung. Stattdessen wählt die Mehrheit der Staatsbediensteten die private Kranken­ver­si­che­rung, wobei neben den attraktiven Leistungen vor allem der finanzielle Aspekt im Vordergrund steht.

Zwar erhalten Sie als Beamtin oder Beamter in der privaten Kranken­ver­si­che­rung keinen traditionellen Arbeitgeberanteil, jedoch die sogenannte Beihilfe. Diese deckt mindestens die Hälfte der Krankheitskosten, während die andere Hälfte durch eine entsprechende Restkostenversicherung abgedeckt werden muss. Wenn Sie einen Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse vorhaben, sollten Sie jedoch berücksichtigen, dass diese Beihilfe nur gewährt wird, wenn Sie sich privat ver­sichern. Lediglich in einigen Bundesländern gibt es mittlerweile die sogenannte pauschale Beihilfe, bei der auch Zuschüsse zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung durch den Dienstherrn möglich sind.

Wie die tatsächliche Höhe der Beihilfe ausfällt, ist in den jeweiligen Beihilfeordnungen festgelegt und variiert zwischen den Bundesländern und dem Bund. Für Bundesbeamte und die meisten Landesbeamte gilt: Ledige und verheiratete Beamtinnen und Beamte mit maximal einem Kind erhalten 50 Prozent Beihilfe. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Satz schließlich auf 70 Prozent. Damit ist jedoch nur ein Teil der Krankheitskosten abgedeckt, sodass Sie für eine vollständige Absicherung die fehlende Differenz über eine private Kranken­ver­si­che­rung abdecken müssen. Liegt Ihr individueller Beihilfesatz also bei 50 Prozent, müssen Sie die restlichen 50 Prozent über eine private Kranken­ver­si­che­rung ver­sichern. Wenn Sie einen 70-prozentigen Beihilfeanspruch haben, ist dementsprechend eine Restkostenversicherung von 30 Prozent ausreichend.

Bei den Beihilfesätzen gibt es jedoch auch Ausnahmen, die die Bundesländer Hessen, Bremen und Baden-Württemberg betreffen. In Hessen und Bremen erhalten Landesbeamte pro Kind einen 5 Prozent höheren Beihilfeanspruch, während in Baden-Württemberg alle nach dem 1. Januar 2013 ernannten Landesbeamten generell einen Beihilfesatz von 50 Prozent haben.

Aufgrund der Beihilfe stellt die private Kranken­ver­si­che­rung für die meisten Beamtinnen und Beamten einen deutlichen finanziellen Vorteil gegenüber der 100-prozentigen Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse dar.

Private Kranken­ver­si­che­rung für Kinder von Beamten

Wenn Sie Beamter sind und Kinder haben, stellt sich die Frage nach der optimalen Kranken­ver­si­che­rung für den Nachwuchs. Als Beamtin oder Beamter oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und mit einem höheren Einkommen als Ihr Ehepartner sind Sie gemäß sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, Ihre Kinder privat zu ver­sichern. Allerdings besteht diese Versicherungspflicht nur dann, wenn beide Bedingungen erfüllt sind.

Falls jedoch mindestens eine der beiden Voraussetzungen nicht erfüllt ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kinder kostenfrei bei Ihrem Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse mitzuver­sichern oder sie dennoch privat zu ver­sichern. Eine Ausnahme bildet hierbei das Bundesland Hessen, wo Kinder nur dann privat versichert werden dürfen, wenn die gesetzliche Verpflichtung greift.

Sofern Sie nicht in Hessen oder Bremen verbeamtet sind, erhalten Sie für Ihre privat versicherten Kinder in der Regel sogar 80 Prozent der Beihilfe. Somit ist lediglich eine Restkostenversicherung von 20 Prozent für die Absicherung Ihrer Kinder erforderlich. Im Vergleich zu Angestellten, Freiberuflern oder Selbstständigen in der privaten Kranken­ver­si­che­rung führt die Mitversicherung von Kindern bei Beamtinnen und Beamten daher nicht zu erheblichen Beitragserhöhungen, was durchaus ein Vorteil ist.

Integration des Ehepartners in die private Kranken­ver­si­che­rung

Für die Integration Ihres Ehepartners in Ihre private Kranken­ver­si­che­rung gibt es verschiedene Optionen. Allerdings ist hierbei zunächst entscheidend, ob Ihr Ehepartner eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt. In diesem Fall besteht keine Möglichkeit, eine private Kranken­ver­si­che­rung für Beihilfeberechtigte zu wählen. Falls für Ihren Ehepartner jedoch keine Arbeitnehmertätigkeit oder keine anderweitige Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung besteht, ist eine private Versicherung grundsätzlich möglich.

Anschließend müssen Sie prüfen, ob eine Beihilfeberechtigung besteht. Diese Berechtigung ergibt sich aus der Beihilfeverordnung des jeweiligen Landes oder Bundes. Wenn diese Einkünfte des Vorjahres oder des Jahres davor den in der Beihilfeverordnung genannten Wert unterschreiten und keine Versicherungspflicht besteht, kann Ihr Ehepartner ebenfalls privat versichert werden.

Allerdings sollten Sie beachten, dass es in der privaten Kranken­ver­si­che­rung keine beitragsfreie Familienversicherung gibt. Stattdessen muss für Ihren Ehepartner eine eigene private Kranken­ver­si­che­rung abgeschlossen werden. Der Beihilfeanspruch beträgt in den meisten Bundesländern und im Bund hierbei 70 Prozent, sodass eine Restkostenversicherung von 30 Prozent für Ihren Ehepartner erforderlich ist.


Regelungen für Beamtenanwärter

In der Regel sind Beamtenanwärter während ihrer Ausbildungszeit in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung pflichtversichert. Jedoch haben Sie grundsätzlich bereits ab dem Tag Ihrer Verbeamtung die Möglichkeit, in die private Kranken­ver­si­che­rung zu wechseln. Dabei gibt es einige Sonderregelungen zu beachten.

Sonderregelungen für Beamtenneulinge

Obwohl viele Beamtenanwärter zunächst in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung verbleiben, können Sie also bereits als Beamtenanwärter eine private Kranken­ver­si­che­rung wählen. Je jünger Sie bei Vertragsbeginn sind, umso niedriger sind auch die Beiträge.

Diese Regelung gilt im Übrigen auch für beihilfeberechtigte Angehörige von Staatsbediensteten, sofern diese nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Wenn Sie neu verbeamtet werden und sich privat ver­sichern möchten oder wenn es um Ihre Angehörigen geht, haben Sie außerdem das Recht, einen Basistarif zu wählen. So bieten viele private Krankenversicherer spezielle Tarife an, die den Vorschriften der jeweiligen Beihilfeordnungen des Bundes und der Länder entsprechen. Diese Tarife sind speziell darauf ausgerichtet, den Bedürfnissen der Beamtinnen und Beamten sowie ihrer beihilfeberechtigten Angehörigen gerecht zu werden.

Kranken­ver­si­che­rungsschutz bei Vorerkrankungen in der PKV

In der privaten Kranken­ver­si­che­rung mussten Beamtinnen und Beamte bei bestehenden Vorerkrankungen oft besondere Aspekte beachten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung können Vorerkrankungen in der privaten Kranken­ver­si­che­rung oft zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.

Hier kommt der Anspruch auf die private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte in der Ausbildung ins Spiel, der seit 2019 besteht. So können Sie sich bereits zu Beginn Ihrer Laufbahn als Beamtin oder Beamter ohne Hürden in der privaten Kranken­ver­si­che­rung ver­sichern. Dies wird durch die sogenannte Öffnungsaktion gewährleistet, die vielen auch als Öffnungsklausel bekannt ist.

Diese Sonderregelung stellt sicher, dass niemand aufgrund von Vorerkrankungen oder Behinderungen abgelehnt wird. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsantrag innerhalb eines halben Jahres nach der Verbeamtung gestellt wird.


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Das Konzept der pauschalen Beihilfe für Beamte

Als Beamtin oder Beamter stehen Sie vor der Wahl zwischen der privaten und gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Wie bereits erwähnt, fällt die Wahl der meisten Beamtinnen und Beamten dabei auf die private Kranken­ver­si­che­rung, da diese durch die Beihilfe des Dienstherrn bezuschusst wird, während die Kosten für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung vollständig selbst getragen werden müssen.

Um die Wahlmöglichkeiten von Beamtinnen und Beamten auszuweiten und deutlich attraktiver zu machen, bieten mehrere Bundesländer seit einiger Zeit die sogenannte pauschale Beihilfe an. Diese wird als „Stärkung der Wahlfreiheit von Beamten“ vermarktet, birgt jedoch auch einige Nachteile.

So wird vermutet, dass es sich bei der Einführung der pauschalen Beihilfe um einen politischen Schachzug handelt, bei dem die Bürgerversicherung schrittweise eingeführt werden soll. Hinter der pauschalen Beihilfe soll demnach ein Konzept stehen, dass sich unter dem Vorwand der Wahlfreiheit auch die Menschen im umlagefinanzierten System der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung absichern, die normalerweise in das kapitalgedeckte System der privaten Kranken­ver­si­che­rung wechseln würden.

Dabei wird deutlich, dass die Befürworter der pauschalen Beihilfe jedoch nur in eine Richtung eine Wahlfreiheit fordern – nämlich in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung. Würden stattdessen Absenkungen der Versicherungspflichtgrenze vorgenommen werden, sodass beide Gesundheitsversorgungssysteme attraktiv und zugänglich sind, wäre es denkbar, dass Millionen von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern in die private Kranken­ver­si­che­rung wechseln würden. Nichtsdestotrotz spielt das Konzept der pauschalen Beihilfe für Sie als Beamtin oder Beamter eine entscheidende Rolle, da es sich hierbei um die finanzielle Beteiligung des Dienstherrn an Ihren Krankheitskosten handelt.

Erläuterung der pauschalen Beihilfe

Um die Vor- und Nachteile der pauschalen Beihilfe besser zu verstehen, sollten Sie zunächst wissen, wie diese aufgebaut ist. Bei der pauschalen Beihilfe handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung in Form eines Beitragszuschusses für Beamtinnen und Beamte, die sich freiwillig für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung entscheiden. Dieser Zuschuss deckt die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung ab und wird bislang nur in wenigen Bundesländern gewährt – hierunter Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen, Berlin und Baden-Württemberg.

Die pauschale Beihilfe kann somit auf den ersten Blick eine sinnvolle Ergänzung Ihrer Kranken­ver­si­che­rung sein – insbesondere dann, wenn Sie sich ohnehin für die gesetzliche Absicherung entschieden hätten. Jedoch ist ein Wechsel zur Kombination aus individueller Beihilfe und privater Kranken­ver­si­che­rung nach Inanspruchnahme der pauschalen Beihilfe nicht mehr möglich. Diesen Aspekt sollten Sie daher unbedingt berücksichtigen, bevor Sie sich für die pauschale Beihilfe entscheiden. Darüber hinaus birgt die pauschale Beihilfe für Beamtinnen und Beamte noch weitere Nachteile, die entscheidend bei Ihrer Wahl sein können.

Nachteile der pauschalen Beihilfe für das Beamtentum

Trotz ihrer scheinbar positiven Aspekte weist die pauschale Beihilfe fast ausschließlich Nachteile auf, die im Beamtentum berücksichtigt werden sollten. So ist das Ziel der pauschalen Beihilfe die Durchsetzung einer allgemeinen Bürgerversicherung, die nicht zwischen gesetzlicher und privater Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung unterscheidet. Daran beteiligt sind die Parteien SPD, Grüne und Linke, die die pauschale Beihilfe bereits in mehreren Bundesländern eingeführt haben. Nunmehr wurde diese Regelung auch im schwarz-grün regierten Baden-Württemberg eingeführt. Dadurch entstehen zunehmende Unsicherheiten bei Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärtern, die in der Regel eine private Kranken­ver­si­che­rung wählen würden.

Ein besonders entscheidender Nachteil der pauschalen Beihilfe ist die Unwiderruflichkeit dieser Entscheidung. So können Sie als Beamtin oder Beamter die Wahl des Zuschusses zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung nicht wieder rückgängig machen. Demnach werden zahlreiche Beamtinnen und Beamte in eine Sackgasse geführt, da sie später nicht mehr die individuelle Beihilfe in Anspruch nehmen können. Die Höhe der pauschalen Beihilfe beträgt in der Regel 50 Prozent, was im Grunde dem Beitragssatz der regulären Beihilfe zur privaten Kranken­ver­si­che­rung entspricht. Was Sie jedoch unbedingt bedenken sollten, ist, dass Ihr individueller Beihilfesatz auf bis zu 70 Prozent steigen kann, wodurch die Kosten der privaten Kranken­ver­si­che­rung erheblich gesenkt werden. Bei der pauschalen Beihilfe ist dies jedoch nicht der Fall.

Darüber hinaus führt die unterschiedliche Gesetzgebung in den einzelnen Bundesländern zu problematischen Insellösungen, die die Flexibilität von Beamtinnen und Beamten einschränken. So müssen Sie als Beamtin oder Beamter im Falle eines Wechsels in ein anderes Bundesland unter Umständen entweder den gesamten Beitrag zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung selbst tragen oder in die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV-Tarif wechseln. Durch den späten Einstieg in die private Kranken­ver­si­che­rung müssten Sie im zweiten Fall jedoch den Aufbau der Altersrückstellungen nachholen, was zu höheren PKV-Beiträgen führen würde. Die pauschale Beihilfe hätte somit sowohl für Sie als auch für Ihre Angehörigen den Nachteil, dass Sie dauerhaft hohe Beiträge zahlen müssten.

Trotz des Angebots der Bundesländer wählen trotzdem zahlreiche junge Beamtenanwärter die private Kranken­ver­si­che­rung und lehnen somit die pauschale Beihilfe ab. Auch der Dachverbund dbb beamtenbund und tarifunion sind Gegner der pauschalen Beihilfe und befürworten stattdessen weiterhin die herkömmliche Beihilfe, die einen entscheidenden Attraktivitätsfaktor des Beamtentums darstellt.

Kranken­ver­si­che­rungsvergleich – eine wichtige Entscheidung für Beamtinnen und Beamte

Die Auswahl der geeigneten Kranken­ver­si­che­rung ist und bleibt – unabhängig von der pauschalen Beihilfe – eine bedeutende Entscheidung für Sie als Beamtin oder Beamten. Daher sollten Sie Ihre Entscheidung der Gesundheitsversorgung nicht ausschließlich von der Beihilfe abhängig machen, sondern vielmehr von den Leistungen und finanziellen Aspekten der gesetzlichen und privaten Kranken­ver­si­che­rungen.

Ein sorgfältiger Vergleich aller Möglichkeiten ist entscheidend, um die für Sie passende Versicherungsoption zu finden. Dabei sollten Sie jedoch nicht nur Ihre aktuellen Bedürfnisse berücksichtigen, sondern auch zukünftige Entwicklungen und individuelle Präferenzen. Ein Kranken­ver­si­che­rungsvergleich ermöglicht es Ihnen, eine informierte Entscheidung zu treffen und die optimale Absicherung für Ihre Gesundheit zu wählen.


FAQ

Ist man als Beamter verpflichtet, sich privat zu ver­sichern?

Nein, denn obwohl die private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte oftmals die erste Wahl ist, sind Sie laut Sozialversicherungsrecht nicht verpflichtet, sich als Beamtin oder Beamter privat zu ver­sichern. Grundsätzlich haben Sie somit die freie Wahl bei der Kranken­ver­si­che­rung, wobei eine private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte aufgrund der Beihilfe zahlreiche Vorteile bietet.

Warum sollte man als Beamter privat versichert sein?

Eine private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Neben der Beihilfe profitieren Sie bei einer privaten Kranken­ver­si­che­rung (PKV) oftmals von besseren Leistungen, höheren Ansprüchen und einem günstigeren Beitrag, als bei einer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung.

Sind alle Beamten privat krankenversichert?

Da für Beamte keine Pflicht besteht, sich privat ver­sichern zu lassen, sind nicht alle Beamtinnen und Beamte in einer privaten Kranken­ver­si­che­rung. Allerdings ist die private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte oftmals die erste Wahl, sodass schätzungsweise 93 Prozent aller Beamtinnen und Beamten privat versichert sind


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Fazit

Als Beamtin oder Beamter haben Sie keinerlei Verpflichtungen, sich privat zu ver­sichern. Dennoch ist und bleibt die private Kranken­ver­si­che­rung eine attraktive Option für Staatsbedienstete. Nicht nur bietet die private Kranken­ver­si­che­rung oft umfangreichere Leistungen, als die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung – als Beamtin oder Beamter profitieren Sie zusätzlich von der Beihilfe des Dienstherrn, wodurch die Beiträge zur privaten Kranken­ver­si­che­rung erheblich gesenkt werden.

Ob Sie sich nun privat oder gesetzlich ver­sichern, hängt jedoch stark von Ihren individuellen Umständen und Präferenzen ab. Die private Kranken­ver­si­che­rung bietet für viele Beamte attraktive Vorteile – darunter maßgeschneiderte Tarife, höhere Leistungen und die Möglichkeit, Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Doch auch Ihre familiäre Situation, Ihr Einkommen und Ihre persönlichen Bedürfnisse können ausschlaggebend für Ihre Entscheidung sein.

Daher empfehlen wir Ihnen eine gründliche Recherche und Beratung, um die optimale Kranken­ver­si­che­rungslösung zu finden, die Ihren individuellen Anforderungen und finanziellen Möglichkeiten gerecht wird!

Für eine Besprechung Ihres Anliegens stehen Ihnen die Finanzprofis Allgäu gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Michael Köcheler & Nikolai Ade


Erfahrungen & Bewertungen zu Finanzprofis Allgäu Ade, Köcheler GbR