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Private Haft­pflichtversicherung

Private Haft­pflichtversicherung


Die Private Haft­pflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie einen Schaden bei einer anderen Person verursacht haben. Eine Haft­pflichtversicherung regelt die entstandenen Schäden und schützt Sie vor unberechtigten Ansprüchen.


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Vorteile der Privathaftpflicht

  • Schützt Sie sich und Ihr Vermögen vor finanziellen Verlusten
  • Weltweiter Schutz rund um die Uhr
  • Zusätzliche Leistungen bei verschiedenen Tarifen

Einzelheiten zur Privathaftpflichtversicherung

Wer braucht eine Private Haft­pflichtversicherung?

Jeder Erwachsene und jede Familie sollten über eine Haft­pflichtversicherung verfügen. Sie schützt umfangreich vor den Gefahren des Alltags.

Für Beamte oder im öffentlichen Dienst beschäftigte, empfehlen wir eine sogenannte Diensthaftpflichtversicherung.

Wer ist versichert?

In den Familientarifen sind Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert. Viele Versicherungen schließen ebenfalls den Lebenspartner mit ein.

Dazu gibt es spezielle Angebote für Singles, die entsprechend nur für den Versicherungsnehmer direkt gelten.

Was ist versichert?

Durch die Versicherung werden berechtigte Schadensersatzansprüche reguliert, die an Sie gestellt werden. Zuvor prüft die Versicherung die Ansprüche und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Die anfallenden Kosten für einen möglichen Prozess übernimmt die Versicherungsgesellschaft.

Grundsätzlich sind Per­sonen- und Sachschäden versichert. In manchen Tarifen sind Mietsachschäden und Vermögensschäden bis zu einer bestimmten Summe ebenfalls versichert

Wie hoch muss die Deckungs­summe sein?

Die Höhe der Deckungs­summe kann frei gewählt werden. In den meisten Fällen reicht eine relativ niedrige Deckungs­summe aus, um entstandene Schäden zu decken.

Die private Haft­pflichtversicherung befreit Sie allerdings nicht von einer Schadensersatzforderung. Wird eine Person so sehr schädigt, dass diese zum Pflegefall wird, zahlt die Versicherung die versicherte Summe. Für alle weiteren Ansprüche kommen Sie mit Ihrem Privatvermögen auf.

Wer ist nicht versichert?

Wenn Kinder heiraten und bisher bei den Eltern mitversichert waren, müssen sie eine eigene private Haft­pflichtversicherung abschließen. Auch nach Beendigung einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums können die Kinder nicht länger bei den Eltern mitversichert werden. Wer nach der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt ist, kann bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert bleiben.

Weitere Per­sonen und Verwandte sind nicht automatisch mitversichert. Diese können über einen Beitragszuschlag mitversichert werden oder eine eigene Versicherung abschließen.

Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Haft­pflichtversicherung sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht versichert. Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn dieser bei mitversicherten Per­sonen entsteht. So zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn das Kind den Fernseher der Eltern kaputt macht.


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