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Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Risiko­lebens­ver­si­che­rung


Finanzieller Schutz für Ihre Familie

Mit einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung können Sie Ihre Hinterbliebenen im Todesfall finanziell absichern.

Das ist vor allem sinnvoll bei jungen Familien mit Kindern oder bei einer Immobilienfinanzierung.

Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung schützt im Falle des Todes der versicherten Person die Hinterbliebenen vor den finanziellen Folgen.

Stirbt die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit so wird die komplett vereinbarte Todesfallsumme ausbezahlt.


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Für wen macht eine Risiko-LV Sinn?

Stirbt die Ehefrau oder der Ehemann gibt es keine Einmalzahlungen aus gesetzlichen Kassen. Der oder die Hinterbliebene erhält eine Witwerrente / Witwenrente.

Eine RLV (Risiko­lebens­ver­si­che­rung) ist immer dann sinnvoll, wenn Hinterbliebene nach dem Tod der versicherten Person finanzielle Unterstützung benötigen oder die finanziellen Verpflichtungen der verstorbenen Person übernehmen.

Gerade bei Hausfinanzierungen können sehr hohe Verpflichtungen anfallen, welchen man nachkommen muss, um im Besitz des Eigeneheims bleiben zu können.

Auch bei jung verheirateten kann der hinterbliebene Partner abgesichert werden, um nach einem Tod keine Finanziellen Sorgen zu haben. Welche Todesfallsumme Sie benötigen hängt vor allem von ihrem individuellen Bedarf ab.

Besteht eine Hausfinanzierung oder ein Ratenkredit sollte die Todesfallsumme mindestens genauso hoch sein wie die Restschuld.

Möchten Sie das Ihre Hinterbliebenen noch etwas für das alltägliche Leben überhaben, so können Sie auch mehr als nur die vorhandene Schuldenhöhe absichern.

Todesfallschutz ohne Erbschaftssteuer

In Deutschland wird grundsätzlich auf sämtliche Leistungen eine Steuer erhoben. Die meisten Ehepaare schließen für den Todesfallschutz eine RLV auf verbundene Leben ab. Dies bedeute, dass beide Partner in einem Vertrag versichert sind.

Jedoch muss im Leistungsfall die komplette Todesfallsumme voll versteuert werden.

Um dies zu umgehen ist es sinnvoller den Todesfallschutz „über Kreuz“ abzuschließen. Hier wird als Beispiel der Ehemann Versicherungsnehmer und die Ehefrau versicherte Person und andersherum. So kann die Erbschaftssteuer umgangen werden.

Auf was Sie vor Abschluss einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung achten sollten

Zunächst sollte festgelegt werden in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Sie Versicherungsschutz benötigen. Ebenso sollte die Form der Absicherung berücksichtigt werden.

Also ob die Todesfallsumme konstant hoch für die gesamte Laufzeit, linear fallend oder Zinsabhängig (bei Hausfinanzierungen) vereinbart werden soll.

Bei der Beantragung einer Risiko­lebens­ver­si­che­rungen werden Ihnen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand, Ihrem Beruf und Ihren Hobbys gestellt. Diese Faktoren spielen eine Rolle bei der Ermittlung Ihres Beitrags.

Bei bestehenden Vorerkrankungen empfehlen wir Ihnen eine anonymisierte Risikovoranfrage durchzuführen.   Dabei wird anhand der beantworteten Gesundheitsfragen geprüft, welche Versicherungsgesellschaft mit Ihnen einen Vertrag schließen würde.

Um Ihren Bedarf festzustellen, stehen wir Ihnen als unabhängiger Ver­sicherungs­makler aus dem Allgäu gerne zur Verfügung.


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Nikolai Ade

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Michael Köcheler

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