Private Krankenversicherung für Beamte – Elternzeit

Beamte Krankenversicherung – Elternzeit

Als Beamtin oder Beamter haben Sie bestimmte Rechte und Ansprüche, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Eine der Möglichkeiten, die Ihnen hier zur Verfügung steht, ist der Anspruch auf Elternzeit. Diese Zeit dient dazu, sich intensiver um die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes zu kümmern, ohne dabei Ihren Beamtenstatus zu gefährden.

Doch wie genau gestaltet sich Ihr Beihilfeanspruch während der Elternpause? Wie wird die Höhe des Elterngeldes ermittelt und welche Besonderheiten ergeben sich bezüglich Ihrer privaten Krankenversicherung in der Elternzeit? All das und mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.

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Beihilfeanspruch während der Elternpause

Grundsätzlich hat jedes Elternteil ab Geburt eines Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf Elternzeit. Dies bedeutet selbstverständlich, dass Sie auch als Beamtin oder Beamter diese Elternzeit in Anspruch nehmen können. Dabei ergibt sich jedoch eine Besonderheit: der Beihilfeanspruch während der Elternpause.

So sind viele Beamte nicht gesetzlich versichert, sondern zahlen regelmäßig in die private Krankenversicherung ein. Darüber hinaus erhalten Beamtinnen und Beamte eine sogenannte Beihilfe, die die Last der zu tragenden Beiträge senkt. Auch während der Elternzeit behalten Sie grundsätzlich Ihren Beihilfeanspruch. Jedoch wird dieser mit einem reduzierten Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent gezahlt.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen hier jedoch keine Möglichkeit zur beitragsfreien Familienversicherung zur Verfügung. Stattdessen haben Sie als Beamtin oder Beamter unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine monatliche Erstattung von 31 Euro für die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung während der Elternzeit zu erhalten. Befinden Sie sich zum Zeitpunkt der Elternzeit in einer der acht unteren Besoldungsgruppen, können Sie jedoch auch einen Antrag auf vollständige Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge stellen.

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Ermittlung des Elterngeldes

Neben der Höhe des Beitragssatzes ist auch die Höhe des Elterngeldes für werdende Eltern entscheidend. Bei Beamtinnen und Beamten orientiert sich der Gesetzgeber hier an dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Demnach erhalten auch Beamtinnen und Beamte mindestens 300 Euro bis maximal 1.800 Euro Elterngeld – je nach Höhe des bereinigten Einkommens.

Im Gegensatz zu Angestellten in der freien Wirtschaft, bei denen der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate als Berechnungsgrundlage dient, ist für Beamtinnen und Beamte jedoch die zum Zeitpunkt der Geburt gültige Besoldungsstufe entscheidend, wobei dieser Betrag von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten bereinigt wird.

Auf Grundlage des bereinigten Einkommens erhalten Beamtinnen und Beamte schließlich ein Elterngeld in Höhe von 67 Prozent, jedoch nicht mehr als 1.800 Euro. Beträgt Ihr Einkommen mehr als 1.200 Euro, greift zudem eine Klausel. Hiernach wird für jeden Euro, der über dieser Schwelle liegt, der Prozentsatz um 0,1 Prozent verringert. Dabei liegt die untere Grenze jedoch bei 65 Prozent des bereinigten Einkommens.

Bezugsdauer des Elterngeldes

In der Regel liegt die Bezugsdauer des Elterngeldes zwischen 12 und 24 Monaten. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber jedoch zwischen dem sogenannten Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus. Die Leistungsdauer für das Basiselterngeld unterscheidet sich für Beamtinnen und Beamte nicht von anderen Berufsgruppen. So wird dieses maximal für 14 Monate gezahlt, wobei die Bezugsdauer für einen Elternteil auf zwölf Monate begrenzt ist. Die zusätzlichen zwei Monate kommen lediglich dann ins Spiel, wenn der andere Elternteil seine Berufstätigkeit für diese Zeitspanne aufgibt.

Elterngeld Plus

Auch als Beamtin oder Beamter haben Sie die Möglichkeit, das Elterngeld flexibel zu gestalten und in Teilzeitbeschäftigung zu arbeiten. Dies ermöglicht es Ihnen, dass Sie Ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen und gleichzeitig ausreichend Zeit für Ihr Kind haben. Hier könnte das Elterngeld Plus interessant für Sie sein. Das Elterngeld Plus eröffnet Ihnen die Möglichkeit, die Bezugsdauer des Elterngeldes zu verdoppeln, während die monatliche Leistung halbiert wird.

Demnach können Sie statt eines Basiselterngeldes von maximal 1.800 Euro für 14 Monate über einen Zeitraum von höchstens 28 Monaten monatlich 900 Euro erhalten. Dieses Konzept kann beispielsweise vorteilhaft sein, wenn Ihr Einkommen in Kombination mit dem Elterngeld Plus ausreicht, um Ihre Lebenshaltungskosten während der Elternzeit zu decken. Allerdings sollten Sie beachten, dass die mögliche Elternzeit unabhängig von Ihrer Wahl in Bezug auf das Elterngeld auf maximal 36 Monate beschränkt ist.

Die private Krankenversicherung in der Elternzeit

Während Ihrer Elternzeit als Beamtin oder Beamter bleibt selbstverständlich auch Ihre private Krankenversicherung ohne Veränderung bestehen. Demnach müssen Sie sich keine Sorgen machen, wie es mit Ihrer medizinischen Versorgung während der Elternzeit weitergeht. Da Sie weiterhin einen Beihilfeanspruch haben, müssen Sie auch keinen neuen Tarif abschließen und können Ihre Restkostenversicherung unkompliziert beibehalten.

Dennoch haben Beamtinnen und Beamte während der Elternzeit keine Möglichkeit, sich beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Partners mitzuversichern, da die Familienversicherung in diesem Fall nicht greift. Stattdessen wird Ihr Vertrag bei Ihrem privaten Krankenversicherer fortgeführt.

Anspruch auf Zuschuss zur PKV

Der sogenannte Zuschuss Krankenversicherung während Elternzeit ist für Beamtinnen und Beamte von entscheidender Bedeutung. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, der dazu dient, die Krankenversicherungsbeiträge zu reduzieren. Anspruch hierauf haben jedoch nicht alle Beamtinnen und Beamte, sodass Sie hier die Regelungen der Verordnung Ihres Bundeslandes berücksichtigen müssen. Allgemein gelten jedoch folgende Bestimmungen hinsichtlich des Zuschusses:

  • Während der Elternzeit erhalten Sie als Beamtin oder Beamter einen monatlichen Zuschuss von 31 Euro, sofern Ihre Dienst- und Anwärterbezüge vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze von 66.600 Euro im Jahr (Stand 2023) der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschritten haben.
  • Sofern Sie Dienstbezüge bis zur Besoldungsgruppe A 8 erhalten oder Beamtenanwärter sind, haben Sie die Möglichkeit, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung während der Elternzeit in voller Höhe erstattet zu bekommen.

Dabei beziehen sich die erstattungsfähigen Beiträge auf die private Kranken- und Pflegeversicherung. Besondere Leistungen wie Wahlleistungen oder das Krankenhaustagegeld hingegen werden nicht bezuschusst. Gleiches gilt im Übrigen auch für Tarife mit einer Anwartschaft.

Darüber hinaus müssen Sie einen Antrag stellen, um den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung während der Elternzeit geltend machen zu können. Diesen Antrag müssen Sie bei der entsprechenden Bezugsstelle einreichen und benötigen hierfür einen Nachweis über die Beitragshöhe Ihrer privaten Krankenversicherung.

FAQ

Wer zahlt die Krankenversicherung, wenn man in Elternzeit ist?

Grundsätzlich müssen pflichtversicherte Arbeitnehmer ohne Einkommen während der Elternzeit keine Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Auch für Beamte, die Anspruch auf Beihilfe haben, bleibt dieser in der Elternzeit bestehen.

Wie bin ich krankenversichert, wenn ich in Elternzeit bin?

Während der Elternzeit bleiben Sie grundsätzlich genauso krankenversichert wie bisher. Auch wenn Sie privat krankenversichert sind, bleibt Ihre Krankenversicherung bestehen.

Was bekomme ich als Beamtin in der Elternzeit?

Sowohl Beamte als auch Beamtinnen, die sich in der Elternzeit befinden, haben weiterhin Anspruch auf die Beihilfe. Aktuell beträgt der Beihilfebemessungssatz für beihilfeberechtigte Personen in Elternzeit 70 Prozent.

Wie wirkt sich die Elternzeit auf die Pension aus?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich 36 Monate Kindererziehungszeiten für Ihre spätere Rente anrechnen zu lassen. Dadurch werden Sie für diese Zeit wie ein Durchschnittsverdiener gestellt, sodass diese Zeiten sich nicht negativ auf die Höhe Ihrer Pension auswirken.

Fazit

Selbst während der Elternzeit sind Sie als Beamtin oder Beamter während der Elternzeit in Bezug auf Ihre private Krankenversicherung und den Beihilfeanspruch gut abgesichert. So erhalten Sie neben der Beihilfe auch zusätzlich Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung, sodass Sie auch weiterhin Ihre private Krankenversicherung ohne Unterbrechung beibehalten könne. Diese Regelungen ermöglichen Ihnen dabei nicht nur finanzielle Stabilität, sondern auch Flexibilität, um Ihre Elternzeit bestmöglich zu gestalten.

Wir als Versicherungsmakler aus dem Allgäu unterstützen Sie dabei die richtige Gesundheitsversorgung auf Ihre Bedürfnisse angepasst zu erhalten.