Private Haft­pflichtversicherung


Die Private Haft­pflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie einen Schaden bei einer anderen Person verursacht haben. Eine Haft­pflichtversicherung regelt die entstandenen Schäden und schützt Sie vor unberechtigten Ansprüchen.


Vorteile auf einen Blick

 Schützt Sie und Ihr Vermögen vor finanziellen Verlusten

 Weltweiter Versicherungsschutz rund um die Uhr

 Zusätzliche Leistungseinschlüsse möglich 


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Wer benötigt eine private Haft­pflichtversicherung?

Jeder Erwachsene und jede Familie sollten über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Sie schützt umfangreich vor den Gefahren des Alltags.

Für Beamte oder angestellte im öffentlichen Dienst gibt es eine spezielle Diensthaftpflichtversicherung.

Der versicherte Per­sonenkreis

In einem Familientarif sind der Ehepartner und die Kinder automatisch mitversichert. Für Singles bzw. alleinstehende gibt es spezielle Angebote.

Was wird mit einer privaten Haft­pflicht versichert?

Versichert sind Schäden an Per­sonen, Sachen oder Vermögensschäden. In manchen Tarifen sind ebenso Mietsachschäden eingeschlossen.

Durch die private Haft­pflichtversicherung werden an Sie berechtigte Schadenersatzansprüche reguliert. Zuvor prüft die Versicherung die Ansprüche und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche für Sie ab. Die anfallenden Kosten für einen möglichen Gerichtsprozess übernimmt ebenfalls die private Haft­pflichtversicherung.


Die richtige Versicherungssumme

Die Höhe der Deckungs­summe kann frei gewählt werden. In den meisten Fällen reicht eine niedrige Versicherungssumme aus, um entstandene Schäden zu ersetzen. Die private Haft­pflichtversicherung befreit Sie allerdings nicht von einer Schadenersatzforderung, wenn der entstandene Schaden Ihre Versicherungsdeckung übersteigt.

Wir als Ver­sicherungs­makler aus dem Allgäu empfehlen unseren Kunden eine pauschale Versicherungssumme über 50. Mio. € bei Per­sonen, Sach- oder Vermögensschäden.

Wann braucht mein Kind eine eigene Haft­pflichtversicherung?

Wer bis nach der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt ist, kann bis zur Volljährigkeit bei seinen Eltern mitversichert bleiben. Nach Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums oder bei Erreichen des 25. Lebensjahres, ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung notwendig.

Was nicht versichert ist

Vorsätzlich herbeigeführten Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn dieser einer mitversicherten Person entsteht.


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