Staatliche Förderungen
Neben der nicht staatlich geförderten, rein privaten Altersvorsorge gibt es auch Vorsorgen, die staatlich unterstützt werden. Förderberechtigt sind dabei alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Alterssicherung der Landwirte und Beamten.
Dabei basiert die staatliche Förderung auf der sogenannten Altersvorsorgezulage, die aus einer Grundzulage pro förderberechtigter Person und einer Kinderzulage besteht. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie mindestens 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttogehalts einzahlen.
Ehepartner, die einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen und mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlen, haben ebenfalls Anspruch auf die Zulage, auch wenn sie nicht pflichtversichert sind. Zu den staatlich geförderten Vorsorgen gehören unter anderem die Rürup-Rente und die Riester-Rente.
Die Basis Rente (Rürup)
Die Basis Rente, auch als Rürup-Rente bekannt, ist eine steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge. Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler kann die Rürup-Rente eine attraktive Option darstellen. Die eingezahlten Beiträge sind steuerlich absetzbar, was zu einer Reduzierung der zu versteuernden Einkünfte führt.
Allerdings unterliegt die Rente während der Auszahlungsphase der Einkommensteuer. Die Rürup-Rente eignet sich daher besonders für Personen, die von einer hohen steuerlichen Belastung ausgehen und eine langfristige Altersvorsorgeplanung verfolgen.
Riester-Rente: Vor- und Nachteile
Auch die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Besonders für Familien mit Kindern und Berufsanfänger kann diese Form der Altersvorsorge attraktiv sein. Allerdings sind neben den Vorteilen auch einige Nachteile zu beachten.
So ermöglicht die Riester-Rente eine sichere Altersvorsorge in Form einer lebenslangen Rente. Nach der Ansparphase erhalten Sie mindestens die eingezahlten Beiträge zuzüglich der staatlichen Riester-Förderung. Sie haben mit der Riester-Rente also eine sogenannte „Beitragsgarantie“.
Darüber hinaus kann die Riester-Rente auch in der Steuererklärung geltend gemacht werden. So haben Sie die Möglichkeit, während der Ansparphase Rentenbeiträge von bis zu 2.100 Euro jährlich steuerlich abzusetzen.
Allerdings sollten Sie beachten, dass die Renditechancen bei Riester-Verträgen aufgrund der Beitragsgarantie eingeschränkt sind. So müssen die Anbieter die Beiträge und staatlichen Zulagen garantieren, was jedoch zu einer begrenzten Fondsauswahl und einer somit eher konservativen Anlagestrategie führt. Aufgrund der beschränkten Flexibilität ist die Riester-Rente also eine Förderung, die sorgfältig abgewogen werden sollte.
Die Honorar-Nettopolice als transparente Altersvorsorgelösung
Die Honorar-Nettopolice stellt eine transparente und provisionsfreie Alternative in der Altersvorsorge dar. Bei diesem Modell werden Beratungshonorare direkt zwischen dem Kunden und dem Berater vereinbart, wodurch Interessenkonflikte vermieden werden können. Ursprünglich waren diese Tarife ausschließlich für Mitarbeiter der Versicherungsunternehmen vorgesehen, um ihnen einen innerbetrieblichen Rabatt für ihre eigene Vorsorge und Absicherung zu gewähren.
Diese Form der Altersvorsorge bietet Ihnen eine hohe Transparenz in Bezug auf Kosten und Gebühren. Durch die Möglichkeit, auf provisionsbasierte Vergütungsmodelle zu verzichten, steht der Fokus klar auf den individuellen Bedürfnissen des Kunden. Die Honorar-Nettopolice kann daher eine interessante Option für Sie sein, wenn Sie eine transparente Altersvorsorgelösung suchen.