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Beamter auf Widerruf: Wichtige Informationen und rechtliche Aspekte

Beamter auf Widerruf – Rechte, Pflichten und Absicherung im Überblick

Der Status „Beamter auf Widerruf“ ist der erste Schritt in eine Karriere im öffentlichen Dienst – und gleichzeitig eine anspruchsvolle Ausbildungsphase mit vielen Besonderheiten. Ob als Verwaltungsanwärter, Lehramtsreferendar oder angehender Finanzbeamter: Wer sich im Vorbereitungsdienst befindet, steht in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Dieses unterscheidet sich in vielen Punkten vom späteren Beamtenstatus auf Probe oder auf Lebenszeit. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was genau ein Beamter auf Widerruf ist, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind, wie die Besoldung aussieht – und worauf Sie bei Kranken­ver­si­che­rung und Beihilfe achten sollten.

Das Wichtigste auf einen Blick

 Ausbildungsstatus: Beamte auf Widerruf befinden sich im Vorbereitungsdienst und tragen vorläufige Dienstbezeichnungen wie „Zollinspektoranwärter“ oder „Lehramtsanwärter“.

 Rechtsstellung: Sie haben eine geringere Bindung zum Dienstherrn, das Beamtenverhältnis kann jederzeit widerrufen werden.

 Pflichten: Die vollständige Absolvierung der Ausbildung sowie die Einhaltung von Verfassung und Gesetz sind zwingend erforderlich.

 Versicherung: Wahlrecht zwischen gesetzlicher und privater Kranken­ver­si­che­rung – meist ist die PKV durch Beihilfe attraktiver.

 Bezahlung: Es gibt Anwärterbezüge nach Besoldungstabelle – steuerpflichtig, aber mit möglichem Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen und Familienzuschlag.


Was ist ein Beamter auf Widerruf?

Ein Beamter auf Widerruf ist eine Person, die sich im sogenannten Vorbereitungsdienst für eine spätere Beamtenlaufbahn befindet. Diese Ausbildungsphase wird durch ein besonderes Beamtenverhältnis geregelt, das im Beamtenstatusgesetz (§ 4 BeamtStG) sowie im Bundesbeamtengesetz (§ 6 BBG) definiert ist. Der Begriff „auf Widerruf“ bedeutet dabei, dass das Dienstverhältnis jederzeit beendet werden kann – beispielsweise bei nicht bestandener Prüfung oder aus disziplinarischen Gründen. Es besteht also kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Übernahme.

Typische Beamte auf Widerruf sind etwa Verwaltungsanwärter, Finanzanwärter oder Lehramtsreferendare. Während dieser Zeit tragen sie spezielle Dienstbezeichnungen wie „Zollinspektoranwärter“ oder „Polizeikommissaranwärter“. Die rechtliche Bindung an den Dienstherrn ist in dieser Phase schwächer ausgeprägt als bei einem Beamten auf Probe oder Lebenszeit. Dennoch gelten schon jetzt wichtige Grundpflichten und Rechte, die alle Beamten betreffen – wie die Treuepflicht gegenüber Staat und Verfassung oder die Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung.

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet in der Regel automatisch mit dem Abschluss der Laufbahnprüfung – entweder durch Bestehen (mit anschließender Ernennung zum Beamten auf Probe) oder durch Nichtbestehen (mit sofortiger Entlassung). Ziel dieser Ausbildungsphase ist es, die fachliche und persönliche Eignung für eine spätere Tätigkeit im Beamtenverhältnis zu überprüfen und zu fördern.


Beamter-auf-Widerruf


Rechte und Pflichten im Vorbereitungsdienst

Beamte auf Widerruf unterliegen trotz ihres vorläufigen Status bereits den grundlegenden beamtenrechtlichen Pflichten. Dazu gehört in erster Linie die Treuepflicht gegenüber der Verfassung und der Rechtsordnung. Diese umfasst die unparteiische Ausführung der dienstlichen Aufgaben sowie die Verpflichtung, politische Betätigung strikt vom Dienst zu trennen. Wer sich für eine Beamtenlaufbahn entscheidet, verpflichtet sich damit, jederzeit im Sinne des Staates zu handeln – unabhängig von persönlicher Weltanschauung oder politischer Überzeugung.

Ein zentrales Element des Vorbereitungsdienstes ist die kontinuierliche Ausbildung. Beamte auf Widerruf müssen alle vorgeschriebenen Ausbildungsabschnitte vollständig und mit entsprechender Leistungsbereitschaft absolvieren. Dies gilt sowohl für theoretische Lehrgänge als auch für praktische Einsatzzeiten. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt oder sich durch unzureichende Leistungen disqualifiziert, riskiert nicht nur die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, sondern auch die vorzeitige Entlassung.

Gleichzeitig bestehen bereits in dieser Phase erste beamtenrechtliche Ansprüche – etwa auf eine angemessene Vergütung, Urlaubsanspruch, Beihilfe oder vermögenswirksame Leistungen. Die Gleichstellung von Männern und Frauen, der Schutz vor Diskriminierung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelten ebenso wie für alle anderen Beamten. Dennoch bleibt die Bindung an den Dienstherrn begrenzt: Das Beamtenverhältnis kann jederzeit widerrufen werden, ohne dass es einer besonderen Begründung bedarf – beispielsweise bei einer Laufbahnänderung oder Eignungszweifeln.

Der Ablauf des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst bildet die Grundlage für die spätere Laufbahn als Beamtin oder Beamter. Je nach angestrebter Laufbahngruppe – einfacher, mittlerer, gehobener oder höherer Dienst – variiert seine Dauer zwischen 12 und 36 Monaten. Während dieser Zeit werden theoretische Ausbildungsphasen an Fachhochschulen oder Verwaltungsschulen mit praktischen Einsätzen in verschiedenen Dienststellen kombiniert. Ziel ist es, die fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen zu entwickeln, die für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erforderlich sind.

Die Ausbildung erfolgt nach einem festgelegten Rahmenplan, der je nach Bundesland und Fachbereich unterschiedlich gestaltet sein kann. In der Praxis bedeutet das: Anwärterinnen und Anwärter lernen nicht nur rechtliche und verwaltungsbezogene Grundlagen, sondern auch den dienstlichen Alltag in Behörden oder Schulen kennen. Die Ausbildungsabschnitte sind dabei eng getaktet und werden durch Leistungstests, Hausarbeiten oder Prüfungen ergänzt.

Den Abschluss bildet eine Laufbahnprüfung. Sie entscheidet über die weitere Zukunft: Wer die Prüfung erfolgreich besteht, wird im Regelfall zum Beamten auf Probe ernannt. Wer scheitert, scheidet automatisch aus dem Beamtenverhältnis aus. Eine Wiederholungsmöglichkeit ist meist nur unter bestimmten Bedingungen vorgesehen – etwa bei Krankheit oder nach einem Widerspruchsverfahren. Es liegt also im eigenen Interesse der Anwärter, die Ausbildung mit größtem Engagement und Pflichtbewusstsein zu absolvieren.

Entlassung und Nichtbestehen der Prüfung

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist grundsätzlich jederzeit widerrufbar – das ist seine zentrale Besonderheit gegenüber den späteren Stationen im Beamtenstatus. Eine Entlassung ist daher auch während des Vorbereitungsdienstes ohne vorherige Anhörung oder längere Fristen möglich. Dies gilt insbesondere dann, wenn schwerwiegende Pflichtverletzungen vorliegen, etwa bei Fehlverhalten, mangelnder Eignung oder grober Verletzung der Ausbildungsauflagen.

Aber auch rein formale Gründe wie das Nichtbestehen der vorgeschriebenen Prüfung führen automatisch zur Beendigung des Beamtenverhältnisses. Gemäß § 23 BeamtStG endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem Ablauf des Tages, an dem das Prüfungsergebnis bekannt gegeben wird. Eine besondere Kündigung oder Mitteilung durch den Dienstherrn ist hierfür nicht erforderlich. Die Entscheidung über eine eventuelle Wiederholung der Prüfung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde und ist meist an enge Voraussetzungen geknüpft.

In der Praxis bedeutet das: Wer die Ausbildung nicht ernst nimmt oder sich als ungeeignet erweist, kann auch kurzfristig wieder entlassen werden. Das stellt sicher, dass nur fachlich und charakterlich geeignete Per­sonen dauerhaft in den öffentlichen Dienst übernommen werden. Entsprechend hoch sind die Anforderungen – nicht nur an das Fachwissen, sondern auch an das persönliche Verhalten und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.


Kranken­ver­si­che­rung und Beihilfe für Beamte auf Widerruf

Beamte auf Widerruf haben – wie alle Beamten – keinen Anspruch auf eine gesetzliche Pflichtversicherung. Stattdessen besteht für sie die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu ver­sichern oder in eine private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) zu wechseln. Da der Dienstherr im Rahmen der sogenannten Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, entscheiden sich die meisten Beamtenanwärter für die private Kranken­ver­si­che­rung. Diese deckt in Kombination mit der Beihilfe oft deutlich mehr Leistungen ab – zu günstigeren Beiträgen als bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Die Höhe der Beihilfe variiert je nach Bundesland und Familienstand, liegt aber für Beamte auf Widerruf in der Regel bei 50 %. Für Kinder und Ehepartner, die berücksichtigungsfähig sind, gelten teils höhere Sätze. Die private Kranken­ver­si­che­rung schließt die Lücke zur vollen Kostendeckung und bietet Tarife, die speziell auf Anwärter zugeschnitten sind – sogenannte Ausbildungstarife. Diese enthalten meist günstige Beiträge, oft mit vereinfachter Gesundheitsprüfung oder ohne Wartezeiten.

Wichtig ist: Wer sich einmal für die gesetzliche oder private Kranken­ver­si­che­rung entscheidet, bleibt in der Regel während des gesamten Vorbereitungsdienstes bei dieser Wahl. Ein Wechsel ist nur bei bestimmten Ereignissen möglich – etwa bei Beendigung des Beamtenverhältnisses oder bei späterer Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Daher sollte die Entscheidung sorgfältig abgewogen und idealerweise mit einem Ver­sicherungs­makler wie den Finanzprofis Allgäu abgestimmt werden.

Besoldung, Beihilfe und steuerliche Aspekte

Beamte auf Widerruf erhalten während ihres Vorbereitungsdienstes sogenannte Anwärterbezüge. Diese sind in den Besoldungstabellen der Länder oder des Bundes geregelt und richten sich nach der angestrebten Laufbahngruppe (z. B. mittlerer oder gehobener Dienst) sowie der Fachrichtung. In der Praxis bedeutet das: Ein Zollanwärter im mittleren Dienst erhält einen anderen Betrag als eine Lehramtsanwärterin im höheren Dienst.

Die Anwärterbezüge umfassen in der Regel einen festen Grundbetrag, gegebenenfalls einen Familienzuschlag (bei Verheirateten oder mit Kindern) sowie Sonderzuschläge – etwa bei bestimmten Fachverwendungen oder Ausbildungsorten. Zusätzlich haben Beamtenanwärter unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Die Auszahlung erfolgt monatlich, ist lohnsteuerpflichtig, jedoch sozialversicherungsfrei, da Beamte nicht der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung unterliegen.

Parallel zur Besoldung erhalten Beamte auf Widerruf Beihilfeleistungen. Diese decken – je nach Beihilfefähigkeit – einen prozentualen Anteil der anfallenden Krankheitskosten, z. B. für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Die restlichen Kosten müssen über eine private Kranken­ver­si­che­rung abgesichert werden. Die Kombination aus Beihilfe und PKV stellt damit den klassischen Versicherungsschutz für Beamtenanwärter dar.

Für die Besteuerung bedeutet das: Beamte auf Widerruf müssen ihre Einkünfte wie andere Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung angeben. Insbesondere bei Nebeneinkünften oder bei Ehepartnern mit eigenem Einkommen kann es sinnvoll sein, frühzeitig einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater hinzuzuziehen.


Übergang vom Beamten auf Widerruf zum Beamten auf Probe

Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes – also mit bestandener Laufbahnprüfung – endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf automatisch. In der Regel folgt dann die Ernennung zum Beamten auf Probe. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Meilenstein in der Beamtenlaufbahn: Aus dem Auszubildenden wird ein Beamter mit deutlich stabilerer Rechtsstellung, mehr Verantwortung und ersten Bewährungsaufgaben im späteren Einsatzbereich.

Die Probezeit dauert je nach Laufbahn und Bundesland zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Während dieser Zeit prüft der Dienstherr die persönliche Eignung, fachliche Befähigung und charakterliche Reife des Beamten – etwa durch Beurteilungen, Gespräche oder dienstliche Bewertungen. Ziel ist es, eine fundierte Entscheidung über die spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu treffen.

Auch wenn die Probezeit einen stabileren Status bietet als das Beamtenverhältnis auf Widerruf, bleibt sie rechtlich befristet und kann im Falle grober Pflichtverletzungen oder mangelnder Leistung ebenfalls vorzeitig beendet werden. Die Beihilfeansprüche und Kranken­ver­si­che­rungspflichten bleiben im Grundsatz bestehen, die Besoldung erhöht sich aber meist durch den Wechsel in die regulären Besoldungsgruppen.

Wer also den Vorbereitungsdienst erfolgreich abschließt, legt nicht nur die fachliche Basis für eine Beamtenkarriere, sondern schafft auch die Voraussetzung für einen langfristig sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst.

Unterschiede zwischen Beamten auf Widerruf und auf Probe

Auch wenn beide Statusformen zur Laufbahnausbildung im öffentlichen Dienst gehören, bestehen deutliche Unterschiede zwischen Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe – sowohl rechtlich als auch in Bezug auf ihre Stellung im Dienstverhältnis.

Ein Beamter auf Widerruf befindet sich in der Ausbildungsphase. Das Beamtenverhältnis kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – etwa bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung, bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder bei mangelnder Eignung. Die Bindung an den Dienstherrn ist vergleichsweise locker, und auch die Rechte und Pflichten sind in Teilen eingeschränkt. Der Fokus liegt hier auf der Aneignung von Fachwissen, dem Durchlaufen von Praxisstationen und der Vorbereitung auf die Prüfung.

Im Gegensatz dazu hat ein Beamter auf Probe die Ausbildung bereits abgeschlossen und wird in der Regel in einer echten dienstlichen Position eingesetzt. Er unterliegt intensiver Beobachtung hinsichtlich Leistung, Eignung und Befähigung. Die rechtliche Stellung ist deutlich gefestigter, die Entlassung erfolgt nicht mehr beliebig, sondern nur unter bestimmten Bedingungen – etwa bei fehlender Bewährung oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Zudem steigen Besoldung und Versorgungssicherheit, und erste Stufen des beruflichen Aufstiegs sind erreichbar.

In der Praxis bedeutet das: Während der Beamte auf Widerruf sich noch in der Orientierungs- und Lernphase befindet, beginnt für den Beamten auf Probe bereits der Einstieg in den aktiven Dienstalltag mit klaren Erwartungen und Leistungsanforderungen. Der Übergang zwischen beiden Phasen ist fließend – aber entscheidend für die langfristige Beamtenlaufbahn.


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Zusammenfassung

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist der Einstieg in eine Laufbahn im öffentlichen Dienst – mit vielen Besonderheiten, Rechten, Pflichten und Entscheidungsmöglichkeiten. Während dieser Ausbildungsphase erwerben Beamtenanwärter das notwendige Wissen und absolvieren Praxisstationen, die sie auf den späteren Einsatz vorbereiten. Wer die Laufbahnprüfung besteht, wird in der Regel zum Beamten auf Probe ernannt. Wer scheitert, scheidet aus dem Dienst aus.

Entscheidend für eine erfolgreiche Ausbildung ist nicht nur die fachliche Qualifikation, sondern auch das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in Bezug auf die Entlassungsmöglichkeiten, die steuerliche Behandlung der Anwärterbezüge und die Wahl der richtigen Kranken­ver­si­che­rung. Die Kombination aus Beihilfe und privater Kranken­ver­si­che­rung ist dabei meist die wirtschaftlichste und leistungsstärkste Lösung.

Mit einer unabhängigen Beratung – etwa durch die Finanzprofis Allgäu – lassen sich viele Stolperfallen vermeiden. Wer rechtzeitig plant, profitiert von optimalen Konditionen und legt den Grundstein für eine sichere Beamtenlaufbahn.


Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Beamter auf Widerruf?

Ein Beamter auf Widerruf befindet sich im Vorbereitungsdienst und steht in einem Beamtenverhältnis, das jederzeit ohne Begründung beendet werden kann – insbesondere bei Nichtbestehen der Prüfung oder ungeeignetem Verhalten.

Wie lange dauert das Beamtenverhältnis auf Widerruf?

Die Dauer hängt von der angestrebten Laufbahn ab, beträgt in der Regel zwischen ein und drei Jahren und endet mit Bestehen oder Nichtbestehen der Laufbahnprüfung.

Welche Kranken­ver­si­che­rung ist für Beamte auf Widerruf sinnvoll?

In den meisten Fällen ist die Kombination aus Beihilfe und privater Kranken­ver­si­che­rung die beste Wahl, da sie individuell anpassbar und deutlich günstiger ist als die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung.

Was passiert nach dem Vorbereitungsdienst?

Bei bestandener Prüfung erfolgt in der Regel die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Dort beginnt die erste echte Dienstzeit mit umfassenderer Verantwortung und Prüfung der persönlichen Eignung.

 


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