Fragen
Ein plötzlicher Todesfall kann Familien nicht nur emotional, sondern auch finanziell aus der Bahn werfen. Wer seine Angehörigen absichern oder bestehende Kredite im Todesfall abgesichert wissen möchte, für den ist eine Risikolebensversicherung eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen. Gerade bei einer Hausfinanzierung oder wenn kleine Kinder abgesichert werden sollen, schafft der Todesfallschutz die nötige finanzielle Sicherheit. Als freier Versicherungsmakler im Allgäu begleiten wir Sie bei der Auswahl der passenden Risikolebensversicherung – persönlich vor Ort in Kempten und Sonthofen oder digital in ganz Deutschland.
Finanzielle Absicherung im Todesfall: Die Risikolebensversicherung zahlt eine vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen, wenn die versicherte Person stirbt.
Unverzichtbar bei Immobilienkrediten: Ohne Absicherung kann die Finanzierung im Todesfall scheitern – mit Risikoabsicherung bleibt das Haus in Familienbesitz.
Steuer sparen durch Kreuzversicherung: Durch die gegenseitige Absicherung lassen sich unter Umständen Erbschaftssteuern auf die Auszahlung vermeiden.
Flexible Gestaltung der Versicherungssumme: Ob konstant, linear oder annuitätisch fallend – je nach Lebenssituation lässt sich die Summe bedarfsgerecht anpassen.
Wichtiger Schutz für Familien & Unternehmer: Vom Partner über Kinder bis zum Firmenkredit – die Risikolebensversicherung sichert viele Lebensbereiche zuverlässig ab.
Eine Risikolebensversicherung (RLV) ist eine reine Todesfallabsicherung: Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag genannten Hinterbliebenen ausgezahlt. Im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung dient sie nicht dem Vermögensaufbau, sondern ausschließlich der Absicherung. Der große Vorteil: Für vergleichsweise geringe Beiträge lässt sich eine hohe Todesfallsumme absichern – ideal für Familien, Kreditnehmer oder Selbstständige.
Ja, grundsätzlich unterliegt die Auszahlung der Risikolebensversicherung der Erbschaftssteuer, sofern sie die jeweiligen Freibeträge übersteigt. Für Ehepartner gilt aktuell ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro. Wird die Risikolebensversicherung klassisch abgeschlossen, also Versicherungsnehmer und versicherte Person sind identisch, fällt im Leistungsfall Erbschaftssteuer an.
Mit der sogenannten Kreuzversicherung – also der gegenseitigen Absicherung von Partnern – lässt sich diese Steuerpflicht umgehen. Dabei ist die Person, die später das Geld erhalten soll, gleichzeitig Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Die Auszahlung gilt dann nicht als Erbschaft, sondern als eigene Leistung.
Je nach Verwandtschaftsgrad zur versicherten Person gelten unterschiedliche Freibeträge bei der Erbschaftssteuer. Die folgende Übersicht zeigt die gängigen Freibeträge (Stand 2025):
Beziehung zu versicherter Person | Steuerfreibetrag (stand 2025) |
Ehepartner / eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
Kinder | 400.000 € |
Enkelkinder | 200.000 € |
Eltern (bei Erwerb Todes wegen) | 100.000 € |
Geschwister, Neffen, Nichten | 20.000 € |
Unverheiratete Lebenspartner / Freunde | 20.000 € |
In den meisten Fällen ist eine Gesundheitsprüfung notwendig, da Versicherer das Todesfallrisiko individuell bewerten. Nur in wenigen Ausnahmefällen – etwa bei sehr geringen Versicherungssummen oder speziellen Gruppenverträgen – verzichten manche Gesellschaften auf Gesundheitsfragen.
Für Personen mit Vorerkrankungen empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage, bei der wir als Versicherungsmakler die Gesundheitsdaten anonymisiert an verschiedene Anbieter übermitteln. So erfahren Sie im Vorfeld, welche Versicherer überhaupt Schutz bieten – ohne dass ein negativer Eintrag entsteht.
Bei Antragstellung sind Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand, Ihren Hobbys (z. B. Motorradfahren, Tauchen) und Ihrem Beruf notwendig. Diese Informationen beeinflussen die Höhe des Beitrags und ob überhaupt Versicherungsschutz gewährt wird. Wichtig ist, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden – andernfalls droht im Ernstfall die Leistungsverweigerung.
Wer Hobbys mit erhöhtem Risiko ausübt, wie z. B. Tauchen oder Motorradfahren, muss nicht automatisch mit einem Ausschluss vom Versicherungsschutz rechnen. Viele Versicherer bieten auch für diese Freizeitaktivitäten umfassenden Todesfallschutz an – allerdings hängt die Annahme vom individuellen Risikoprofil ab.
Bei Tauchern wird beispielsweise unterschieden, ob es sich um gelegentliches Freizeittauchen oder um regelmäßige, tiefe Tauchgänge handelt. Auch die Tauchtiefe, Tauchumgebung (z. B. Höhlen- oder Wracktauchen) und Zertifizierungen spielen eine Rolle. Motorradfahrer wiederum müssen meist angeben, ob sie ausschließlich privat oder auch im Motorsport aktiv unterwegs sind.
Entscheidend ist, dass alle Angaben im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. In vielen Fällen ist eine Annahme zu normalen oder leicht erhöhten Beiträgen möglich. Wir prüfen für Sie vorab in einer anonymen Risikovoranfrage, bei welchen Gesellschaften trotz risikobehaftetem Hobby ein Versicherungsschutz in Frage kommt – individuell, neutral und diskret.
Die Risikolebensversicherung ist für viele Personengruppen relevant:
Familien mit Kindern: Zur Absicherung des Lebensstandards der Familie
Paare mit Hausfinanzierung: Um die Restschuld im Todesfall zu decken
Selbstständige und Unternehmer: Zur Absicherung von Firmenkrediten oder Geschäftspartnern
Alleinverdiener: Um die Existenz der Hinterbliebenen zu sichern
Besonders junge Familien profitieren von niedrigen Beiträgen bei langer Laufzeit.
Es gibt verschiedene Modelle, die sich nach der Entwicklung der Versicherungssumme unterscheiden:
Konstant: Die Versicherungssumme bleibt über die gesamte Laufzeit gleich.
Linear fallend: Die Summe sinkt jährlich um einen festen Betrag – geeignet für abnehmende Kreditverpflichtungen.
Annuitätisch fallend: Die Versicherungssumme nimmt gemäß der Tilgung einer Baufinanzierung ab. Sie bleibt stets etwas höher als die Restschuld – ideal bei Immobilienkrediten.
Zusätzlich bieten viele Versicherer Unfalltod-Zusatzbausteine, bei denen im Todesfall durch einen Unfall eine doppelte Summe ausgezahlt wird.
Am besten so früh wie möglich. Junge Menschen ohne Vorerkrankungen erhalten besonders günstige Beiträge. Spätestens bei Familiengründung, Immobilienfinanzierung oder der Aufnahme eines größeren Kredits sollte der Schutz eingerichtet werden. Wichtig ist, dass die Laufzeit und Versicherungssumme zum individuellen Bedarf passen.
Die Versicherung zahlt, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt – unabhängig von der Todesursache (außer bei vorsätzlicher Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre oder bei arglistiger Täuschung im Antrag). Die vereinbarte Todesfallsumme wird in der Regel steuerfrei an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt, sofern die Freibeträge nicht überschritten werden.
Die Kreuzversicherung bietet mehrere Vorteile:
Steuervorteil: Keine Erbschaftssteuer bei Auszahlung
Rechtssicherheit: Auszahlung geht direkt an die versicherte Person, nicht über den Nachlass
Sinnvoll bei unverheirateten Paaren: Keine Freibeträge bei Erbschaften – hier schützt die Kreuzregelung besonders
Max ist Versicherungsnehmer und zahlt Beiträge, seine Partnerin Lisa ist versicherte Person. Stirbt Lisa, erhält Max die Leistung direkt – ohne steuerliche Belastung.
Die passende Summe hängt vom persönlichen Bedarf ab. Empfehlenswert ist:
Bei Immobilienkrediten: mindestens Höhe der Restschuld absichern
Bei Familien: das Drei- bis Fünffache des jährlichen Nettoeinkommens
Bei Unternehmensabsicherung: Höhe des Firmenkredits + Liquiditätsreserve
Wir unterstützen Sie als unabhängiger Versicherungsmakler aus dem Allgäu bei der Bedarfsermittlung und bieten Ihnen einen Risikolebensversicherung Vergleich an.
Die Laufzeit sollte mindestens bis zum Ende finanzieller Verpflichtungen gewählt werden. Bei Familien mit kleinen Kindern empfehlen sich Vertragslaufzeiten bis zum 25. Lebensjahr des jüngsten Kindes. Bei Krediten: bis zum Ende der Darlehenslaufzeit.
Viele moderne Tarife zur Risikolebensversicherung enthalten sogenannte Nachversicherungsgarantien. Diese ermöglichen es Ihnen, den Versicherungsschutz nachträglich zu erhöhen – ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung. Voraussetzung ist meist ein bestimmter Lebensereignis, wie etwa:
Geburt eines Kindes
Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft
Immobilienkauf oder Baufinanzierung
Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
Dank dieser Option bleibt Ihre Absicherung flexibel und passt sich automatisch Ihrer Lebenssituation an. Wichtig ist, dass die Nachversicherung innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Ereignis beantragt wird. Als Versicherungsmakler prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr gewünschter Tarif diese Option beinhaltet und begleiten Sie auf Wunsch auch bei der Nachversicherung.
Klassische Lebensversicherung: Mit Kapitalbildung, aber höheren Beiträgen
Sterbegeldversicherung: Für reine Bestattungskosten, nicht für Hinterbliebenenschutz
Grundfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung: Zum Einkommensschutz, nicht Todesfallschutz
Die Risikolebensversicherung bleibt die erste Wahl zur Hinterbliebenenabsicherung.
Die Beiträge hängen ab von:
Alter, Gesundheitszustand, Beruf
Gewünschter Versicherungssumme und Laufzeit
Risikofaktoren wie Rauchen oder Hobbys
Beispiel: Ein 30-jähriger Nichtraucher mit 20-jähriger Laufzeit und 250.000 € Todesfallsumme zahlt oft unter 10 € monatlich.
Wir vergleichen Tarife u. a. von Dela, Hannoversche Risikolebensversicherung, Allianz, EUROPA und weiteren – unabhängig und transparent.
Auf dem deutschen Markt gibt es zahlreiche Anbieter von Risikolebensversicherungen mit unterschiedlichen Tarifausprägungen und Leistungen. Zu den bekanntesten und empfehlenswerten Gesellschaften zählen unter anderem:
Dela
Hannoversche
Allianz
DLVAG (Deutsche Lebensversicherungs-AG)
Europa
Baloise
Als Versicherungsmakler aus dem Allgäu vergleichen wir die Konditionen dieser und weiterer Anbieter objektiv und individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.
Ja, bei vielen Anbietern lässt sich eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) integrieren. Diese leistet eine monatliche Rente, wenn Sie berufsunfähig werden – unabhängig vom Todesfallschutz. Für viele Familien ist die Kombination sinnvoll, um das Einkommen im Krankheitsfall abzusichern.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist ein eigenständiger Vertrag, der eine monatliche Rente zahlt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können. Sie bietet umfassenden Einkommensschutz und kann unabhängig von anderen Versicherungen abgeschlossen werden.
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) hingegen ist ein Baustein, der zu einer Hauptversicherung – meist zur Risikolebensversicherung – hinzugenommen wird. Sie ergänzt den Todesfallschutz um die Absicherung der Arbeitskraft. Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit wird entweder eine monatliche Rente gezahlt oder die Beiträge zur Hauptversicherung übernommen.
Der wesentliche Unterschied liegt also darin, dass die BUZ nur im Zusammenspiel mit einer anderen Versicherung existiert, während die BUV als eigenständiger Vertrag mehr Flexibilität und oft umfangreicheren Schutz bietet. Welche Variante für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihrem Absicherungsziel ab – wir beraten Sie gerne umfassend.
Keine Leistung erfolgt u. a.:
Bei arglistiger Täuschung (falsche Angaben im Antrag)
Bei Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre
Bei Tod außerhalb der Vertragslaufzeit
Wenn Beiträge nicht gezahlt wurden
Läuft der Vertrag ab und die versicherte Person lebt noch, endet der Schutz ersatzlos. Es erfolgt keine Rückzahlung. Deshalb sollte die Laufzeit gut geplant und bei Bedarf rechtzeitig verlängert werden.
Bei Baufinanzierungen verlangen Banken häufig eine Abtretung der Versicherung. Das bedeutet: Stirbt der Versicherte, geht die Leistung direkt an die Bank zur Tilgung des Kredits. Erst nach Abdeckung der Schulden erhält der Ehepartner oder die Familie eventuell verbleibende Beträge. Eine klare Regelung im Vertrag ist hier essenziell.
Wichtig ist auch die finanzierte Immobilie mit einer Wohngebäudeversicherung abzusichern.
Ja, einige Versicherer bieten Tarife mit Einmalzahlung an. Diese sind vor allem für Personen interessant, die einmalig Kapital investieren möchten (z. B. aus einer Erbschaft) und keine laufenden Beiträge wünschen. Besonders bei kurzen Laufzeiten oder fortgeschrittenem Alter kann sich diese Option lohnen.
Die Finanzprofis Allgäu stehen Ihnen als unabhängiger Versicherungsmakler mit Standorten in Kempten und Sonthofen bei allen Fragen rund um die Risikolebensversicherung zur Seite. Ob zur Absicherung Ihrer Familie, Ihrer Baufinanzierung oder eines Firmenkredits – wir analysieren Ihren individuellen Bedarf, vergleichen führende Anbieter und begleiten Sie persönlich bei der Auswahl des passenden Schutzes.
Unsere Beratung erfolgt unabhängig von Gesellschaften, objektiv und transparent – telefonisch, digital oder vor Ort im Allgäu. So erhalten Sie genau den Todesfallschutz, der zu Ihrem Leben passt.
Die Risikolebensversicherung schützt Ihre Hinterbliebenen vor den finanziellen Folgen Ihres Todes. Sie ist günstig, flexibel und in vielen Lebensphasen unerlässlich – ob bei Familiengründung, Kreditaufnahme oder Unternehmensgründung. Wer frühzeitig absichert, profitiert von niedrigen Beiträgen und hoher Planungssicherheit. Durch Modelle wie die Kreuzversicherung, verschiedene Tarifvarianten und zusätzliche Bausteine wie Unfalltod oder BUZ lässt sich der Schutz optimal anpassen.
Nach Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Auszahlung meist innerhalb weniger Wochen.
Ja, jederzeit. Es erfolgt jedoch keine Rückzahlung der Beiträge.
? Nein, aber Raucher zahlen deutlich höhere Beiträge als Nichtraucher.
Ja, Sie können mehrere Verträge gleichzeitig abschließen.
Ja, in der Regel besteht weltweiter Versicherungsschutz.