Führungskräfte tragen eine enorme Verantwortung. Jede Entscheidung hat finanzielle Folgen – für Kunden, Gesellschafter, Mitarbeiter, Lieferanten und das Unternehmen selbst. Ein einzelner Fehler kann Schäden in Millionenhöhe verursachen. Die D&O-Versicherung (Directors and Officers), auch Managerhaftpflicht oder spezielle Berufshaftpflicht für Führungskräfte genannt, schützt vor diesen Risiken. Sie sichert das Privatvermögen von Entscheiderinnen und Entscheidern und übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen bei Pflichtverletzungen oder fehlerhaften Entscheidungen. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass unberechtigte Forderungen professionell abgewehrt werden.
Als freier Versicherungsmakler im Allgäu mit Standorten in Kempten und Sonthofen bieten wir einen objektiven D&O-Versicherungsvergleich verschiedener Anbieter (z. B. Allianz, Gothaer, Markel, Hiscox, R+V). Wir beraten Unternehmen jeder Größe – vom Start-up über Vereine und mittelständische Firmen bis zu kommunalen Einrichtungen – und sorgen dafür, dass Führungskräfte zuverlässig abgesichert sind.
Schutz des Privatvermögens: Entscheider haften persönlich und unbegrenzt. Die D&O sichert sie bei Fehlentscheidungen und Pflichtverletzungen ab.
Deckung von Vermögensschäden: Versichert sind reine Vermögensschäden – im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht, die Sach- und Personenschäden abdeckt.
Versicherungsschutz für Organe und Führungskräfte: Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Prokuristen, leitende Angestellte, Compliance- und Datenschutzbeauftragte sind geschützt.
Schutz auch bei später entdeckten Schäden: Nachmeldefristen, Claims-made-Prinzip und Rückwärtsdeckungen sichern Ansprüche ab, die erst Jahre später auftreten.
Für jede Unternehmensgröße geeignet: Ob kleines Start-up, mittelständischer Betrieb oder großer Konzern – Fehler passieren überall.
Eine D&O-Versicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Führungskräfte. Sie schützt Personen in Leitungs- und Kontrollfunktionen vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehlentscheidungen. Die Besonderheit liegt darin, dass Geschäftsführer, Vorstände und andere Organmitglieder persönlich und unbegrenzt haften. Selbst ein kleiner Fehler kann das private Vermögen bedrohen. Die D&O deckt daher Vermögensschäden ab, die durch Pflichtverletzungen oder fehlerhafte Entscheidungen entstehen – sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber dem eigenen Unternehmen.

Die D&O-Versicherung arbeitet nach dem Claims-made-Prinzip. Das bedeutet: Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Handlung, sondern der Zeitpunkt der Anspruchserhebung. Wird während der Vertragslaufzeit ein Anspruch erhoben, prüft der Versicherer, ob eine Pflichtverletzung oder Fehlentscheidung vorliegt. Unberechtigte Ansprüche werden vollumfänglich abgewehrt, was auch die Kosten für Anwälte, Sachverständige und Gerichtsverfahren einschließt. Liegt ein berechtigter Anspruch vor, übernimmt der Versicherer die Zahlung bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Versichert sind ausschließlich Vermögensschäden – also finanzielle Schäden ohne Personen- oder Sachschaden. Diese fallen in die Betriebshaftpflichtversicherung.
Für das Verständnis der D&O ist die Unterscheidung zwischen Innenhaftung und Außenhaftung zentral. In der Innenhaftung macht das eigene Unternehmen Ansprüche gegen eine Führungskraft geltend. Das kann passieren, wenn Gesellschafter, eine neue Geschäftsführung oder ein Aufsichtsrat frühere Entscheidungen prüfen und Fehler vermuten. Innenhaftung ist einer der häufigsten Haftungsbereiche in der Praxis. Viele Unternehmen glauben fälschlicherweise, dass interne Haftungsfälle selten sind. Das Gegenteil ist der Fall: Gerade in mittelständischen Unternehmen kommt es vor, dass ein Vorgänger oder aktueller Geschäftsführer für frühere Fehlentwicklungen verantwortlich gemacht wird. Die D&O sorgt dafür, dass der Verantwortliche nicht selbst für hohe Vermögensschäden aufkommen muss.
Die Außenhaftung betrifft dagegen Schäden gegenüber Dritten, etwa Kunden, Lieferanten, Investoren oder Behörden. Häufig entstehen diese Fälle durch fehlerhafte Vertragsverhandlungen, unzureichende Projektüberwachung oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften. Werden beispielsweise Datenschutzvorgaben missachtet oder falsche Informationen an einen Investor oder Geschäftspartner übermittelt, können externe Ansprüche schnell sechs- oder siebenstellige Summen erreichen. Die D&O deckt die Prüfung und Abwehr solcher Ansprüche ab und übernimmt berechtigte Forderungen.
Beide Haftungsarten sind für Führungskräfte gefährlich, weil sie direkt gegen die handelnde Person gerichtet werden. Eine solide D&O-Versicherung schützt umfassend, indem sie sowohl innen- als auch außen gerichtete Ansprüche abdeckt und damit das gesamte Haftungsspektrum sichert.
Pflichtverletzungen entstehen, wenn eine Führungskraft gegen gesetzliche Vorschriften, interne Regeln oder allgemein anerkannte Sorgfaltspflichten verstößt. Geschäftsleiter müssen wirtschaftlich handeln, Risiken überwachen, Prozesse korrekt steuern, Gesetze einhalten und das Unternehmen vor Schaden bewahren. Wird eine dieser Pflichten verletzt – egal ob aus Unwissenheit, Fahrlässigkeit oder Überlastung – kann die Person persönlich haftbar gemacht werden.
Zu den typischen Pflichtverletzungen gehören:
fehlende oder unzureichende Kontrolle
Missachtung gesetzlicher Vorgaben
Datenschutz- oder Compliance-Verstöße
fehlerhafte Finanz- oder Liquiditätsplanung
Verletzung von Dokumentations- oder Informationspflichten
Organisationsverschulden
Fehler bei Vertragsverhandlungen
fehlerhafte Überwachung von Mitarbeitern oder Abläufen
Eine D&O ist immer sinnvoll, wenn eine Führungskraft Entscheidungen trifft, die erhebliche finanzielle Folgen haben können. Fehler entstehen oft unbemerkt – durch Zeitdruck, fehlerhafte Informationen oder organisatorische Schwächen. Bereits eine verspätete Meldung an eine Behörde oder ein einzelnes übersehenes Risiko kann hohe Schäden verursachen. Besonders in Wachstumsphasen, Krisenzeiten oder bei komplexen Projekten ist das Haftungsrisiko hoch. Die D&O schützt hier zuverlässig das Privatvermögen der Verantwortlichen und stabilisiert gleichzeitig das Unternehmen, weil Streitigkeiten professionell abgewickelt werden.
Die meisten D&O-Verträge laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch, sofern sie nicht gekündigt werden. Alternativ sind Mehrjahresverträge möglich, etwa über drei oder fünf Jahre, häufig mit Preisvorteilen. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz lückenlos bleibt, weil Schäden oft zeitlich verzögert auftreten.
Ja, spätere Schäden sind in den meisten D&O-Versicherungen mitversichert – und genau das ist ein entscheidender Vorteil. Viele Managementfehler werden erst Jahre später entdeckt oder führen erst zu einem späteren Zeitpunkt zu finanziellen Schäden. Deshalb arbeiten D&O-Versicherungen nach dem Claims-made-Prinzip. Das bedeutet: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem der Anspruch erhoben wird, nicht der Zeitpunkt, an dem der Fehler passiert ist.
Moderne Policen bieten zusätzlich Nachmeldefristen von mehreren Jahren, damit Schäden auch nach Wegfall der Funktion oder nach dem Ausscheiden der Führungskraft noch gemeldet werden können. Die Rückwärtsdeckung stellt sicher, dass auch Fehler aus der Vergangenheit abgedeckt sind, sofern sie erst während der Versicherungszeit bekannt werden. Diese Mechanismen sind essenziell, weil Bilanzfehler, Compliance-Verstöße oder verspätete Meldungen oft erst mit zeitlichem Abstand sichtbar werden und hohe finanzielle Folgen haben.
Eine professionelle D&O-Versicherung unterscheidet sich deutlich von einfachen Standardtarifen. Für Unternehmen und Führungskräfte ist es entscheidend zu wissen, welche Klauseln den Unterschied machen. Dazu gehört zunächst das bereits beschriebene Claims-made-Prinzip, das klarstellt, dass der Zeitpunkt der Anspruchserhebung entscheidend ist. Ohne dieses Prinzip wären viele spätere Ansprüche nicht versichert. Ergänzend dazu ist eine ausreichend lange Nachmeldefrist notwendig. Gute Tarife bieten fünf bis zehn Jahre Nachmeldezeit, damit auch nach dem Ausscheiden einer Führungskraft noch Ansprüche gemeldet werden können. Ebenso wichtig ist die Rückwärtsdeckung. Sie ermöglicht den Schutz für Fehler, die vor Vertragsbeginn begangen wurden, aber erst später entdeckt werden. Diese Deckung ist besonders bei etablierten Unternehmen essenziell, die erstmals eine D&O abschließen. Auch die Mitversicherung grober Fahrlässigkeit ist ein zentrales Qualitätsmerkmal. In schlechten Tarifen bleibt grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, was viele reale Schadenfälle unversichert lässt.
Ein weiteres Leistungsmerkmal ist die Deckung von Eigenschäden, die entstehen können, wenn Fehler einer Führungskraft Auswirkungen innerhalb des Unternehmens haben. Gleiches gilt für die Abwehrkosten, die oft den größten Teil eines Schadenfalls ausmachen. Gute Tarife übernehmen sämtliche Kosten für Anwälte und Gutachter ohne Einschränkungen. Zusätzlich können erweiterte Versicherungsbausteine wie Reputationsschaden-Deckungen oder spezielle Zusatzlimits für bestimmte Gremien sinnvoll sein.
Ein freier Versicherungsmakler stellt sicher, dass diese entscheidenden Klauseln vorhanden sind und die Police nicht nur formal, sondern tatsächlich praxistauglich ist.
Fehlerhafte Entscheidungen sind Entscheidungen, bei denen eine Führungskraft nicht die erforderliche Sorgfalt anwendet oder unternehmerisch unvertretbare Risiken eingeht. Dazu zählen falsche Investitionsentscheidungen, schlechte Personalentscheidungen, Fehlkalkulationen, unklare oder verspätete Kommunikation, mangelhafte Projektführung, organisatorische Versäumnisse oder Missachtung rechtlicher Vorgaben. Auch das Zögern bei wichtigen Entscheidungen, das Ignorieren von Risikohinweisen oder eine verspätete Insolvenzanmeldung können als fehlerhafte Entscheidungen gewertet werden. Sie entstehen oft aus Zeitdruck oder Fehleinschätzungen – haftungsrechtlich spielt das aber keine Rolle, denn Führungskräfte haften auch für fahrlässige Fehler.
Eine der größten Gefahren für Geschäftsführer und Vorstände besteht im Zusammenhang mit einer Unternehmensinsolvenz. Die Haftungsrisiken steigen erheblich, sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht. Führungskräfte sind gesetzlich verpflichtet, in solchen Situationen unverzüglich zu reagieren und gegebenenfalls einen Insolvenzantrag rechtzeitig zu stellen. Wird diese Pflicht verletzt oder wird die wirtschaftliche Lage zu spät erkannt, drohen persönliche Haftungsansprüche wegen Insolvenzverschleppung. Die Vorwürfe betreffen beispielsweise verspätete Reaktionen auf Liquiditätsprobleme, falsche Priorisierung von Zahlungen oder die Fortführung eines wirtschaftlich nicht mehr tragfähigen Betriebs. Die D&O-Versicherung spielt in solchen Fällen eine zentrale Rolle. Sie prüft, ob ein Vorwurf der Insolvenzverschleppung berechtigt ist, und übernimmt zunächst die rechtliche Abwehr. Viele Vorwürfe beruhen auf falschen Annahmen oder unzureichender Dokumentation. Die Versicherung sorgt dafür, dass die Führungskraft professionell verteidigt wird und entlastende Unterlagen zusammengetragen werden. Wenn die Pflichtverletzung lediglich fahrlässig war, übernimmt die D&O im Regelfall auch den finanziellen Schadenersatz. Vorsätzliches Verhalten bleibt jedoch ausgeschlossen. Der Übergang zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung ist komplex und muss juristisch sauber geprüft werden, weshalb die D&O in dieser Phase absolut unverzichtbar ist.
Gerade während oder nach einer Krise einer Firma wird besonders gründlich geprüft. Neue Geschäftsführer, Sanierungsberater oder Insolvenzverwalter analysieren frühere Entscheidungen. Ohne D&O-Versicherung kann die persönliche Haftung für Führungskräfte existenzbedrohend sein.

Eine D&O-Versicherung ist für alle Personen wichtig, die Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen treffen oder gesetzliche Pflichten erfüllen müssen. Geschäftsführer, Vorstände und Prokuristen haften grundsätzlich unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen – unabhängig davon, ob ein Fehler vorsätzlich oder fahrlässig passiert ist. Auch leitende Angestellte, Aufsichtsgremien oder kommunale Entscheidungsträger geraten schnell in die Haftung, etwa wenn Aufsichts-, Organisations- oder Meldepflichten verletzt werden. Eine D&O schützt in all diesen Fällen das private Vermögen der Verantwortlichen.
Typische Zielgruppen: Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte, Prokuristen, leitende Angestellte, CFO/COO/CTO, Compliance- und Datenschutzbeauftragte sowie kommunale Entscheider wie Bürgermeister oder Kämmerer.
Eine D&O-Versicherung ist praktisch für jede Unternehmensform sinnvoll. Ob GmbH, UG, AG, Genossenschaft, Verein, Stiftung, Start-up, mittelständisches Unternehmen, Konzern oder kommunale Einrichtung – überall treffen Personen Entscheidungen, die finanzielle Auswirkungen haben. Die persönliche Haftung trifft Führungskräfte unabhängig von der Größe oder Struktur der Organisation. Besonders kleinere Betriebe und Vereine haben oft weniger interne Kontrollmechanismen, sodass Fehler schneller existenzbedrohend werden können. Deshalb profitieren auch Non-Profit-Organisationen und Vereine besonders von einer D&O.
Ja. Die Unternehmensgröße spielt für die Haftung keine Rolle. Kleine Unternehmen haben oft sogar ein höheres Risiko, da sie weniger rechtliche und organisatorische Absicherungen haben. Start-ups müssen strategische Entscheidungen unter Zeitdruck treffen, während Mittelständler häufig mit komplexen Projekten arbeiten. Große Unternehmen wiederum haben hohe finanzielle Volumina. Die D&O ist deshalb für jede Unternehmensgröße sinnvoll.
Versichert sind ausschließlich Vermögensschäden, die durch berufliche Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen entstehen. Diese können das eigene Unternehmen oder externe Partner betreffen. Die D&O prüft den Vorwurf, übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche und zahlt berechtigte Forderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme. Nicht versichert sind Sach- und Personenschäden, da diese zur Betriebshaftpflicht gehören.
Die D&O-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Besonders wichtig ist die passive Rechtsschutzfunktion, denn häufig kommt es zu Vorwürfen, die im Nachhinein nicht haltbar sind. Der Versicherer übernimmt dann sämtliche Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte und Sachverständige.
Typische Deckungsinhalte:
Vermögensschäden aus Managementfehlern
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Rechtskosten und Gutachterkosten
Schadenersatz gegenüber Dritten und dem eigenen Unternehmen
Datenschutz- und Compliance-Verstöße
Schäden im Zusammenhang mit Insolvenzverschleppung (wenn nicht vorsätzlich)
Reputationsschäden (tarifabhängig)
Eigenschadenklauseln & Rücktrittsklauseln
Schadenfälle aus der D&O-Praxis zeigen sehr deutlich, wie schnell Führungskräfte in eine persönliche Haftung geraten können. Die meisten Manager unterschätzen diese Risiken massiv. Viele Entscheidungen wirken zunächst unkritisch, entwickeln aber über Monate oder Jahre eine Eigendynamik, die hohe finanzielle Schäden verursacht. Typische Fälle betreffen fehlerhafte Vertragsentscheidungen, mangelhafte Überwachung, unzureichende Risikopläne oder verspätete Reaktionen auf wirtschaftliche Entwicklungen. Besonders heikel wird es, wenn neue Geschäftsführungen oder Aufsichtsgremien frühere Entscheidungen überprüfen und Pflichtverletzungen vermuten. Die D&O-Versicherung sichert in solchen Situationen nicht nur finanzielle Ansprüche, sondern auch die vollständige rechtliche Abwehr.
Ein klassisches Beispiel ist die fehlerhafte Investitionsentscheidung eines Geschäftsführers. Er investiert in ein Projekt, das zentrale gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt. Das Unternehmen bricht das Projekt ab, nachdem bereits erhebliche Kosten entstanden sind. Die Gesellschafter werfen dem Geschäftsführer eine Verletzung der Sorgfaltspflichten vor und fordern Ersatz. Die D&O prüft den Vorwurf, übernimmt die anwaltliche Verteidigung und trägt den finanziellen Schaden, sofern kein Vorsatz vorliegt.
Ein weiterer Fall betrifft einen Verein, dessen ehrenamtlicher Vorstand einen langfristigen Vertrag mit einem externen Dienstleister abschließt. Die Konditionen sind für den Verein unvorteilhaft, verursachen über Jahre hohe Verluste und hätten bei sorgfältiger Prüfung vermieden werden können. Der Vorstand sieht sich plötzlich mit einer fünfstelligen Haftungsforderung konfrontiert. Ohne D&O müsste er privat dafür aufkommen. Mit D&O erfolgt eine juristische Prüfung, die Ansprüche werden abgewehrt oder reguliert.
Ein häufig vorkommender Schadenfall betrifft kommunale Entscheidungsträger, etwa Bürgermeister oder Geschäftsführer kommunaler Betriebe. Werden Ausschreibungen formal falsch durchgeführt oder Entscheidungen ohne ausreichende Dokumentation getroffen, können unterlegene Anbieter Schadenersatz verlangen. Diese Ansprüche betreffen direkt die handelnden Personen. Die D&O-Versicherung schützt hier, indem sie die komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen übernimmt und berechtigte Ansprüche ausgleicht.
Auch Start-ups sind regelmäßig betroffen. CFOs oder Gründer treffen aufgrund fehlender Erfahrung oder Zeitdruck fehlerhafte Finanzierungs- oder Liquiditätsentscheidungen. Kommt es beispielsweise zu einer unerwarteten Liquiditätslücke, können Investoren den Verantwortlichen vorwerfen, Risiken nicht korrekt dargestellt oder zu spät reagiert zu haben. Gerade hier wären die privaten finanziellen Folgen ohne D&O existenzbedrohend.
Diese Beispiele verdeutlichen: Eine D&O-Versicherung ist keine theoretische Absicherung, sondern ein essenzieller Schutz vor realen, häufig vorkommenden Haftungssituationen.
Nicht versichert sind Schäden, die vorsätzlich oder rechtswidrig herbeigeführt wurden. Dazu gehören strafbare Handlungen, bewusste Gesetzesverstöße oder persönliche Bereicherungsabsichten. Auch rein private Streitigkeiten oder Schäden, die nichts mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben, sind ausgeschlossen. Zudem sind Personen- und Sachschäden nicht Gegenstand der D&O – dafür ist die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig. Auch Schäden, die vor Vertragsbeginn entstanden sind und nicht durch eine Rückwärtsdeckung erfasst werden, sind nicht versichert.
Eine D&O wird immer vom Unternehmen abgeschlossen. Einzelpersonen können keine eigene D&O abschließen, da es sich um eine Organversicherung handelt. Das Unternehmen bestimmt, welche Organe und Führungskräfte über die Police versichert werden. Dazu gehören Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Prokuristen, leitende Angestellte und weitere definierte Funktionsträger.

Die Kosten hängen stark vom Unternehmen ab. Je höher Umsatz, Risiko, Anzahl der versicherten Personen und gewünschte Deckungssumme, desto höher der Beitrag. Start-ups und kleine Unternehmen zahlen oft nur wenige hundert Euro pro Jahr. Mittelständler bewegen sich meist zwischen rund 1.500 und 6.000 Euro jährlich. Großunternehmen zahlen entsprechend mehr. Die D&O ist einer der wichtigsten Bausteine zur Absicherung des Managements – und die Kosten stehen in keinem Verhältnis zu potenziellen Schäden, die schnell siebenstellige Beträge erreichen können. Als freier Versicherungsmakler im Allgäu erstellen wir einen objektiven Versicherungsvergleich und prüfen Tarife führender Anbieter wie Allianz, Gothaer oder Markel.
Viele Unternehmen schließen ihre D&O-Versicherung ab, ohne die Details zu kennen, und begehen dabei Fehler, die gravierende Lücken im Schutz hinterlassen. Ein häufiger Fehler ist eine zu niedrige Deckungssumme. Viele Unternehmen wählen aus Kostengründen eine Minimalabsicherung, ohne zu berücksichtigen, dass ein einziger Schaden mehrere Millionen Euro erreichen kann. Da die Deckungssumme für alle versicherten Organe gemeinsam gilt, ist ein zu niedriges Limit einer der größten praktischen Fehler. Ein weiterer Fehler ist die unvollständige Absicherung der relevanten Personen. Häufig wird nur die Geschäftsführung versichert, während Prokuristen, leitende Angestellte oder Aufsichtsratsmitglieder außen vor bleiben. Dadurch entstehen interne Lücken, die im Schadenfall zu erheblichen Problemen führen. Auch eine fehlende oder zu kurze Nachmeldefrist ist ein kritischer Fehler. Ohne ausreichende Nachmeldezeit sind Führungskräfte nach ihrem Ausscheiden praktisch ungeschützt. Viele Unternehmen achten außerdem zu wenig auf die Rückwärtsdeckung. Wird sie vergessen, sind Fehler aus der Vergangenheit nicht abgesichert. Ebenso problematisch ist es, nur auf den Preis zu achten statt auf die Versicherungsbedingungen. Tarife ohne grobe Fahrlässigkeit, ohne Eigenschadenklausel oder mit eingeschränkter Abwehrkostenübernahme sind nur eingeschränkt brauchbar. Häufig werden auch bestehende Policen nicht aktualisiert, obwohl das Unternehmen wächst oder die Struktur sich ändert.
Ein freier Versicherungsmakler sorgt dafür, dass diese Fehler vermieden werden, die Bedingungen zur Unternehmensgröße passen und die D&O im Zweifel wirklich leistet, wenn sie gebraucht wird.
Die D&O versichert Organhaftung – also persönliche Entscheidungen von Führungskräften.
Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert berufliche Tätigkeiten von Unternehmen oder Selbstständigen (z. B. Berater, Steuerberater, Makler). Beides sind reine Vermögensschadenversicherungen, aber mit völlig unterschiedlichen Zielgruppen und Haftungsstrukturen.
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden ab.
Die D&O deckt ausschließlich reine Vermögensschäden, die durch Entscheidungen von Organen entstehen. Beide Versicherungen ergänzen sich und ersetzen einander nicht.
Ja. Viele Versicherer bieten spezielle D&O-Tarife für Vereine, Verbände, Stiftungen und Non-Profit-Organisationen an. Vereinsvorstände haften persönlich, auch wenn sie ehrenamtlich arbeiten. Fehler in der Mittelverwendung, Verwaltung oder Kommunikation können erhebliche Schäden verursachen. Eine D&O schützt hier das Privatvermögen der Verantwortlichen und stellt sicher, dass Vorwürfe professionell geprüft und abgewehrt werden.
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Für Führungskräfte ist eine D&O jedoch unverzichtbar, weil sie persönlich und unbegrenzt haften. Banken, Investoren und größere Vertragspartner erwarten bei vielen Unternehmen mittlerweile, dass eine D&O vorhanden ist. Für Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen und leitende Angestellte ist die D&O deshalb eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt.
Nein. Vorsatz ist generell ausgeschlossen. Dabei wird zwischen einfachem Vorsatz und bedingtem Vorsatz unterschieden.
Einfacher Vorsatz bedeutet, dass eine Person bewusst gegen Regeln, Pflichten oder Gesetze verstößt.
Bedingter Vorsatz bedeutet, dass ein Schaden billigend in Kauf genommen wird.
Beides ist nicht versichert. Dennoch übernimmt die D&O häufig zunächst die Abwehrkosten, bis ein Vorsatz nachgewiesen ist. Viele Verfahren klären sich im Prozess, und Vorwürfe entpuppen sich oft als unberechtigt. Genau deshalb ist die D&O auch bei Vorwürfen ein essenzielles Schutzinstrument.
Auch nach dem Ausscheiden bleibt eine Führungskraft für frühere Entscheidungen haftbar. Einige Ansprüche entstehen erst Jahre später – etwa Fehler in der Bilanzierung, verspätete Meldungen oder Projektfehler. Gute D&O-Tarife enthalten deshalb Nachmeldefristen von mehreren Jahren, häufig sogar bis zu zehn Jahren. Diese Nachhaftungszeit ermöglicht es, auch nach dem Ende der Tätigkeit noch Ansprüche zu melden. Viele Versicherer bieten zudem Organrücktrittsklauseln an, die den Schutz nach dem Weggang zusätzlich erweitern. Dadurch bleibt das Risiko früherer Entscheidungen vollständig abgesichert.

Als freier Versicherungsmakler aus dem Allgäu unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die D&O-Versicherung. Wir vergleichen Angebote verschiedener Anbieter objektiv und finden genau den Tarif, der zu Ihrem Risiko, Ihrer Branche und Ihrer Unternehmensgröße passt. An unseren Standorten in Kempten und Sonthofen oder digital im gesamten Bundesgebiet sind wir für Sie erreichbar. Wir begleiten Sie langfristig, überprüfen regelmäßig Ihren Versicherungsschutz und stehen Ihnen auch im Schadenfall an Ihrer Seite.
Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen von Führungskräften vor den finanziellen Folgen von Pflichtverletzungen oder Fehlentscheidungen. Sie ist für jede Unternehmensgröße geeignet und in nahezu allen Branchen relevant. Versichert sind reine Vermögensschäden – keine Sach- oder Personenschäden. Die D&O arbeitet nach dem Claims-made-Prinzip und sichert auch Schäden ab, die erst später entdeckt werden. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber für Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen und leitende Angestellte unverzichtbar. Als freier Versicherungsmakler im Allgäu vergleichen wir die wichtigsten Anbieter, beraten unabhängig und stellen sicher, dass Sie optimal abgesichert sind.
Ja, in hochwertigen Tarifen ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert.
Ja, die Beiträge gelten als Betriebsausgabe.
Mit Rückwärtsdeckung ja, sofern der Schaden erst während der Vertragslaufzeit bekannt wird.
Ja, Vereinsvorstände haften persönlich und sollten unbedingt abgesichert sein.
Nein, der Vertrag wird immer vom Unternehmen abgeschlossen.