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Ein eigenes Tier kann Lebensfreude schenken – aber es bedeutet auch Verantwortung. Denn wer ein Tier hält, haftet laut Gesetz für sämtliche Schäden, die durch das Tier verursacht werden – und zwar unbegrenzt. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr Tier z. B. einen Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Besonders bei größeren Tieren wie Hunden, Pferden oder Eseln ist dieser Versicherungsschutz unverzichtbar – und in vielen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Auch bei besonderen Themen wie Reitbeteiligungen, Listenhunden oder Auslandsaufenthalten leistet die richtige Tierhalterhaftpflichtversicherung zuverlässigen Schutz. Tierheilpraktiker oder Tierbetreuer benötigen eine Betriebshaftpflichtversicherung. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie rund um die Tierhalterhaftpflichtversicherung wissen müssen – inklusive Hinweise zu Tier-OP-Versicherungen, versicherbaren Tieren, Kosten, Leistungen und den besten Tarifen.
Was ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung? Sie schützt Tierhalter vor den finanziellen Folgen, wenn ihr Tier einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht.
Welche Tiere können versichert werden? Für Hunde, Pferde und Esel ist eine separate Tierhalterhaftpflicht nötig – Kleintiere sind oft über die Privathaftpflicht abgedeckt.
In vielen Bundesländern Pflicht für Hundehalter: Die Hundehaftpflicht ist z. B. in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und weiteren Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.
Deckungssummen bis 50 Mio. Euro möglich: Moderne Tarife bieten hohe Versicherungssummen und weltweiten Schutz – auch bei Reitbeteiligung oder Fremdhütung.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung für Halter von sogenannten "großen" Tieren. Sie übernimmt die Kosten, wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht – zum Beispiel, wenn Ihr Hund jemanden beißt oder Ihr Pferd ausbricht und einen Autounfall auslöst.
Gemäß § 833 BGB haften Tierhalter in Deutschland unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen – auch wenn sie am Schaden keinerlei Schuld trifft. Deshalb ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besonders wichtig, um sich gegen hohe Schadensersatzforderungen abzusichern.
Versichert sind in der Regel der Tierhalter selbst, also die Person, auf die das Tier angemeldet ist, sowie Ehepartner und Lebenspartner im selben Haushalt. Auch Familienangehörige oder Freunde sind mitversichert, sofern sie mit Zustimmung des Tierhalters das Tier führen oder betreuen. Bei Pferden kann auch eine Reitbeteiligung mitversichert sein – dies muss jedoch ausdrücklich in der Police enthalten sein. Nicht versichert sind dagegen Personen, die gewerblich mit Tieren arbeiten, etwa Hundetrainer oder professionelle Tierbetreuer. Für diese ist eine separate Betriebshaftpflichtversicherung notwendig.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung lohnt sich für alle, die ein größeres Tier wie einen Hund, ein Pferd, einen Esel oder ein ähnliches Tier halten – unabhängig davon, ob eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Denn bereits ein Zwischenfall kann finanzielle Folgen haben. Selbst wenn Ihr Tier noch nie auffällig war, haften Sie als Halter in vollem Umfang – auch ohne eigenes Verschulden. Besonders sinnvoll ist der Versicherungsschutz für Familien mit Kindern, für Halter von Tieren mit starkem Bewegungsdrang oder Fluchttieren wie Pferden und Eseln. Auch wer regelmäßig mit seinem Tier in Urlaub fährt, es von Freunden betreuen lässt oder eine Reitbeteiligung vergibt, sollte auf eine leistungsstarke Police achten. Die Tierhalterhaftpflicht bietet nicht nur Schutz, sondern auch rechtliche Sicherheit – für alle, die ihre Verantwortung ernst nehmen.
Versicherbar über die Tierhalterhaftpflicht sind insbesondere Hunde, Pferde, Esel, Maultiere, Alpakas und Lamas. Für kleinere Tiere wie Hauskatzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Ziervögel oder Aquarienfische reicht hingegen die private Haftpflichtversicherung aus.
Ja – Kleintiere wie Hauskatzen, Kaninchen, Hamster, Ziervögel oder Aquarienfische sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Nicht versichert sind Hunde, Pferde, Esel oder exotische Tiere – hier ist eine Tierhalterhaftpflicht erforderlich.
Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie oder mitversicherte Personen Dritten unbeabsichtigt zufügen – etwa als Fußgänger, Radfahrer oder durch kleine Haustiere. Für sogenannte „zahme Kleintiere“ wie Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen reicht sie daher in der Regel aus. Anders sieht es bei größeren Tieren wie Hunden, Pferden oder Eseln aus: Diese gelten laut Gesetz als „besonders gefährdende Tiere“ – unabhängig von ihrer Erziehung oder Vorgeschichte.
Hier greift die private Haftpflichtversicherung nicht. Für solche Tiere ist eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig. Sie übernimmt Schäden, die durch das Verhalten des Tieres entstehen, z. B. wenn ein Hund einen Passanten beißt oder ein Pferd einen Autounfall verursacht. Während bei der Privathaftpflicht also der Mensch im Fokus steht, schützt die Tierhalterhaftpflicht gezielt vor Risiken, die von größeren Tieren ausgehen.
In vielen Bundesländern ist sie für alle Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben, z. B. in:
Berlin
Hamburg
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
In anderen Bundesländern gilt sie nur für bestimmte Rassen (Listenhunde) oder bei Auffälligkeiten. Ein Blick in die Landesgesetze ist empfehlenswert.
Die Hundehaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den Hund verursacht werden. Darüber hinaus sind häufig auch Mietsachschäden – zum Beispiel in gemieteten Ferienwohnungen – und Schäden während eines Auslandsaufenthalts mitversichert. Auch wenn Freunde, Nachbarn oder andere vertraute Personen den Hund betreuen (Fremdhütung), greift der Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass der Tarif diese Leistungen ausdrücklich einschließt.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif für eine Hundehalterhaftpflicht!
Hund verletzt Radfahrer: Beim Spaziergang rennt ein unangeleinter Hund auf einen Radweg. Ein Radfahrer stürzt beim Ausweichen und erleidet eine Schulterfraktur. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schmerzensgeld und Behandlungskosten.
Bissverletzung beim Nachbarn: Beim Spielen beißt der Hund den Nachbarn leicht in die Hand. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die ärztliche Versorgung und ggf. einen Verdienstausfall.
Mietsachschaden in Ferienwohnung: Ein Hund zerkratzt in einer gemieteten Ferienwohnung das Parkett. Der Vermieter stellt eine Rechnung für die Reparatur – die Haftpflichtversicherung kommt dafür auf.
Listenhunde sind Hunderassen, die als besonders gefährlich gelten. Hier eine Aufstellung:
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Pitbull Terrier
Bullmastiff
Rottweiler (regional unterschiedlich)
Für Listenhunde gelten besondere Anforderungen bei der Versicherung. Einige Anbieter schließen sie aus oder verlangen höhere Prämien – wir kennen passende Tarife.
Abhängig von Rasse, Bundesland und Leistungsumfang liegen die Beiträge meist zwischen 40 und 80 Euro jährlich.
Zu den besten Anbietern zählen:
Allianz Tierhalterhaftpflichtversicherung
Hanse Merkur Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Haftpflichtkasse
Barmenia
Asspario
NV Versicherung
Uelzener
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Pferde und Esel sind Fluchttiere und können unvorhersehbar reagieren. Ein Ausbruch kann schnell zu schweren Unfällen führen. Auch bei Reitstunden, Spaziergängen oder Deckakten können Dritte zu Schaden kommen.
Die Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch das Tier verursacht werden. In vielen Tarifen sind auch Schäden durch Reitbeteiligungen oder Reitschüler mitversichert, ebenso sogenannte Deckschäden und Schäden im Ausland. Wichtig ist, dass auch Fremdhütung ausdrücklich im Vertrag eingeschlossen ist.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif für eine Pferdehaftpflicht!
Reitbeteiligungen sind nur versichert, wenn dies explizit in der Police steht – Stichwort: „Mitversicherung nicht gewerblich tätiger Reitbeteiligungen“. Wir prüfen Ihre Police gerne auf diesen Punkt.
Eine Reitbeteiligung ist eine private Vereinbarung, bei der eine dritte Person das Pferd regelmäßig reiten und betreuen darf. Meist beteiligt sich diese Person auch an den Unterhaltskosten. Die Reitbeteiligung wird nicht bezahlt – im Gegensatz zu Reitlehrern oder gewerblichen Trainern – und ist daher in vielen Haftpflichtpolicen mitversicherbar, sofern sie ausdrücklich eingeschlossen ist.
Pferdehaftpflicht: ab 90 Euro jährlich
Eselhaftpflicht: ab 70 Euro jährlich
Für mehrere Tierhaltungen stehen auch Kombitarife zur Verfügung.
Nicht versicherte Schäden sind:
Vorsätzliche Schäden
Eigenschäden
Schäden durch gewerbliche Tierhaltung
Schäden durch nicht angemeldete Tiere
Tiertransportschäden durch Dritte
Mindestens 10 Mio. Euro pauschal – hochwertige Tarife bieten bis zu 50 Mio. Euro, z. B. von der Allianz, Hanse Merkur oder der Haftpflichtkasse.
Viele Tarife bieten weltweiten Schutz, etwa für Urlaubsreisen. Achten Sie auf:
zeitliche Begrenzung (z. B. 12 Monate)
Ausschlüsse für gewerbliche Nutzung
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Die Versicherung kommt für gerechtfertigte Schadensersatzansprüche auf – zum Beispiel für Schmerzensgeld, Verdienstausfälle oder Reparaturkosten. Sie prüft zudem, ob überhaupt eine Haftung besteht, und wehrt unberechtigte Forderungen ab – auch gerichtlich. Im Fall dauerhafter Schäden werden auch Rentenzahlungen übernommen.
Pferd verursacht Autounfall: Ein Pferd reißt sich auf der Weide los, läuft auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Die Versicherung übernimmt die Sachschäden an den Fahrzeugen sowie mögliche Personenschäden.
Reitunfall mit Drittem: Eine Bekannte reitet mit Ihrer Zustimmung Ihr Pferd, stürzt und verletzt sich schwer. Die Versicherung übernimmt Behandlungskosten und ein mögliches Schmerzensgeld.
Trittverletzung beim Stallbesuch: Ein Besucher im Stall wird beim Putzen des Pferdes versehentlich getreten. Die Versicherung übernimmt Arztrechnungen und etwaige Haftungsforderungen.
Bei der Auswahl der richtigen Tierhalterhaftpflichtversicherung sollten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme (mindestens 10 Mio. Euro), die Mitversicherung von Reitbeteiligungen oder Fremdhütern, den Auslandsschutz sowie die Absicherung auch für Listenhunde achten. Ein guter Tarif verzichtet zudem auf Selbstbeteiligung und bietet umfassende Leistungen zu fairen Beiträgen.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif für eine Pferdehaftpflicht!
Als unabhängiger Versicherungsmakler im Allgäu mit Standorten in Kempten und Sonthofen unterstützen wir Sie kompetent bei der Auswahl der passenden Tierhalterhaftpflichtversicherung – ganz gleich, ob Sie einen Hund, ein Pferd, einen Esel oder mehrere Tiere halten. Wir vergleichen für Sie Tarife führender Anbieter, prüfen alle Vertragsdetails und sorgen für umfassenden Schutz – auch bei Reitbeteiligung, Listenhunden oder im Ausland.
Ob digital oder persönlich vor Ort: Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung, objektiver Analyse und einem klaren Fokus auf Ihre Bedürfnisse zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an!
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für jeden Hunde-, Pferde- oder Eselhalter unverzichtbar – sowohl zur finanziellen Absicherung als auch zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Durch die Trennung nach Tierart und die Berücksichtigung besonderer Risiken (Reitbeteiligung, Listenhunde etc.) lässt sich der optimale Schutz individuell gestalten. Wir helfen Ihnen dabei – neutral, persönlich und zuverlässig.
Ja, als private Vorsorge kann sie als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Sie haften persönlich und unbeschränkt – schlimmstenfalls mit Ihrem gesamten Vermögen.
Ja – viele Anbieter bieten günstige Kombitarife.
Oft ja – meist bis 6 oder 12 Monate automatisch ohne Mehrbeitrag.