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Die beste Kranken­ver­si­che­rung im Referendariat - Tipps für Lehrkräfte

Kranken­ver­si­che­rung Referendariat – Welche Option passt zu Ihnen?

Als angehender Lehrer im Referendariat stehen Sie vor wichtigen Entscheidungen – eine der zentralen betrifft Ihre Kranken­ver­si­che­rung. Im Referendariat haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) und der privaten Kranken­ver­si­che­rung (PKV). Die Wahl der passenden Krankenkasse spielt dabei eine entscheidende Rolle, da sie sowohl die Leistungen als auch die Kosten während des Referendariats maßgeblich beeinflusst. Jede Variante hat ihre Vor- und Nachteile, die von Ihren individuellen Lebensumständen abhängen.

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, welche Regelungen für angestellte Referendare und Beamte auf Widerruf gelten, wie sich Beiträge berechnen, welche Vorteile die Beihilfe bietet und wie Sie die optimale Kranken­ver­si­che­rung für sich auswählen. Zusätzlich ver­gleichen wir verschiedene krankenversicherungen, um Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten. Dabei legen wir besonderen Wert auf klare, verlässliche Informationen und eine transparente Darstellung der Möglichkeiten.

Die krankenversicherung während des referendariats ist ein zentrales Thema dieses Artikels, da sie maßgeblich Ihre finanzielle und gesundheitliche Absicherung in dieser wichtigen Phase bestimmt.

Das Wichtigste auf einen Blick

 Referendare sind verpflichtet, eine Kranken­ver­si­che­rung abzuschließen; Beamte auf Widerruf können zwischen GKV und PKV wählen.

 Beamte auf Widerruf erhalten Beihilfe, die einen großen Teil der Krankheitskosten abdeckt; angestellte Referendare tragen die vollen GKV-Beiträge selbst.

 Die Wahl zwischen GKV und PKV hängt von individuellen Bedürfnissen und finanziellen Aspekten ab.

 Beihilfeergänzungstarife helfen, finanzielle Lücken in der privaten Kranken­ver­si­che­rung zu schließen.

 Beiträge in der GKV sind einkommensabhängig, während sie in der PKV nach Gesundheitszustand, Alter und Tarif bemessen werden.


Kranken­ver­si­che­rungspflicht im Referendariat

Seit 2009 besteht für alle Referendare eine gesetzliche Pflicht, eine Kranken­ver­si­che­rung abzuschließen, nachdem mit der Einführung des entsprechenden Gesetzes im Jahr 2009 die allgemeine Kranken­ver­si­che­rungspflicht festgelegt wurde. Diese Pflicht gilt sowohl für angestellte Referendare als auch für Beamte auf Widerruf, um sicherzustellen, dass im Krankheitsfall eine ausreichende Absicherung gewährleistet ist. Angestellte Referendare sind dabei verpflichtet, Mitglied in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) zu sein. Beamte auf Widerruf haben hingegen die Möglichkeit, zwischen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung und der privaten Kranken­ver­si­che­rung (PKV) zu wählen. Diese Regelung berücksichtigt die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse der beiden Gruppen und ermöglicht eine individuell angepasste Versicherungslösung. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die eigene Kranken­ver­si­che­rungspflicht und die damit verbundenen Optionen zu informieren, da diese Regelung für alle Referendare in Deutschland gilt.


Krankenversicherung-fuer-das-Referendariat


Beihilfeberechtigung für Beamte auf Widerruf

Beamte auf Widerruf, zu denen auch viele Referendare und Beamtinnen gehören, haben Anspruch auf Beihilfeleistungen durch ihren Dienstherrn. Diese Beihilfe übernimmt in der Regel etwa 50 Prozent der Krankheitskosten, was die private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte besonders attraktiv macht. Zusätzlich erhalten Beamte einen Zuschuss vom Dienstherrn, der als finanzielle Unterstützung einen Teil der Kosten abdeckt. Die genaue Höhe der Beihilfe kann je nach Familienstand und Anzahl der Kinder variieren und liegt häufig zwischen 50 und 80 Prozent.

Die Beihilfe stellt somit eine finanzielle Entlastung dar, indem sie einen erheblichen Teil der anfallenden Gesundheitskosten abdeckt. Dabei beeinflusst der Beihilfebemessungssatz maßgeblich, wie hoch die erstatteten Kosten tatsächlich sind. Dadurch reduzieren sich die Kosten, die privat versicherte Beamte selbst tragen müssen. Angestellte Referendare hingegen haben keinen Anspruch auf Beihilfe und müssen ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung vollständig selbst finanzieren.

Diese Unterschiede verdeutlichen, wie wichtig es ist, die eigenen Versicherungsoptionen und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen frühzeitig zu kennen und abzuwägen.


Entscheidung zwischen GKV und PKV

Referendare haben grundsätzlich die Wahl zwischen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) und der privaten Kranken­ver­si­che­rung (PKV). Für Beamte auf Widerruf ist diese Entscheidung besonders relevant, da sie von ihrem Anspruch auf Beihilfe profitieren können. Die private Kranken­ver­si­che­rung bietet häufig umfangreichere Leistung, kürzere Wartezeiten bei Arztterminen und spezielle Tarife, die auf die Bedürfnisse von Referendaren zugeschnitten sind und oft günstiger sind als reguläre PKV-Tarife. Die Wahl der passenden Tarifen ist dabei entscheidend, um langfristig von günstigen Beiträgen und optimaler Absicherung zu profitieren. Im Vergleich zur GKV bieten viele PKV-Tarifen zudem attraktive Mehrleistungen, etwa bei medizinischen Behandlungen, Hilfsmitteln oder Medikamenten. Besonders vorteilhaft ist die Kombination aus Beihilfe und privater Kranken­ver­si­che­rung, da diese Verbindung eine ökonomische und kostengünstige Absicherung ermöglicht.

Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung hingegen bietet einen soliden Basisschutz und eine beitragsabhängige Beitragsberechnung, bei der das Einkommen maßgeblich ist. Familienmitglieder sind in der GKV meist kostenfrei mitversichert, während in der PKV für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung notwendig ist.

Diese Unterschiede machen die Wahl zwischen GKV und PKV komplex und individuell. Es ist empfehlenswert, die eigenen finanziellen Möglichkeiten, den Gesundheitszustand sowie die persönliche Lebensplanung sorgfältig zu berücksichtigen, um die beste Entscheidung zu treffen.

Beiträge in der GKV

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) für Referendare richten sich in der Regel nach dem Einkommen. Dabei liegt der allgemeine Beitragssatz derzeit bei etwa 15,5 Prozent, wobei es auch einen ermäßigten Satz von 14,9 Prozent gibt. Das bedeutet, dass höhere Einkommen zu höheren Beiträgen führen, während geringere Einkommen niedrigere Beiträge zur Folge haben. Die Höhe des Beitrags spielt eine zentrale Rolle für die finanzielle Planung von Referendaren, da sie die monatlichen Kosten maßgeblich beeinflusst und sich direkt auf das verfügbare Budget auswirkt.

Für Referendare, die noch kein festes Gehalt beziehen oder nur ein geringes Einkommen haben, kann diese einkommensabhängige Beitragsberechnung eine finanzielle Herausforderung darstellen. Dennoch bietet die GKV einen umfassenden Schutz, der alle notwendigen medizinischen Leistungen abdeckt, ohne zusätzliche Kosten für spezifische Gesundheitszustände oder Altersgruppen zu verursachen.

Der Vorteil der GKV liegt außerdem in der Mitversicherung von Familienangehörigen ohne zusätzliche Beiträge, was besonders für Referendare mit Familienplanung interessant sein kann.

Beiträge in der PKV

Die Beiträge zur privaten Kranken­ver­si­che­rung (PKV) orientieren sich nicht am Einkommen, sondern an individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif. Für jüngere und gesunde Per­sonen, wie viele Referendare, sind die Beiträge in der Regel niedriger als in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Allerdings können Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen führen und die Beiträge erhöhen.

Während des Referendariats liegen die Beiträge für alleinstehende Beamtenanwärter häufig zwischen 70 und 150 Euro monatlich. Der individuelle Beitrag hängt dabei von der gewählten Versicherungsart, dem persönlichen Gesundheitszustand und der Höhe der Beihilfe ab. Dank der Beihilfe des Dienstherrn, die meist etwa die Hälfte der Krankheitskosten übernimmt, sind die tatsächlichen Kosten für privat versicherte Referendare oft geringer als bei der GKV.

Die private Kranken­ver­si­che­rung bietet zudem oft bessere Leistungen, kürzere Wartezeiten bei Arztterminen und individuell anpassbare Tarife, was sie für viele Beamte auf Widerruf besonders attraktiv macht.


Beihilfeergänzungstarife

Beihilfeergänzungstarife sind speziell für Beamte auf Widerruf und Referendare entwickelt worden, um die Lücken zu schließen, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt werden. Diese Tarife ergänzen die Beihilfe und übernehmen beispielsweise Kosten für Zahnersatz, Heilmittel oder alternative Behandlungsmethoden, die von der Beihilfe nur teilweise oder gar nicht erstattet werden.

Die Auswahl des richtigen Beihilfeergänzungstarifs ist entscheidend, da die Leistungen und Erstattungsbedingungen zwischen den Anbietern stark variieren können. Ein sorgfältiger Vergleich hilft dabei, den Tarif zu finden, der den individuellen Bedürfnissen und dem gewünschten Leistungsschutz am besten entspricht.

Mit einer passenden Beihilfeergänzung erhöhen Referendare ihre finanzielle Sicherheit und sorgen für eine umfassendere Absicherung im Krankheitsfall.

Anwartschaft auf die private Kranken­ver­si­che­rung

Eine Anwartschaftversicherung auf die private Kranken­ver­si­che­rung ist eine Möglichkeit, den aktuellen Gesundheitszustand zu sichern und spätere Beitragserhöhungen aufgrund von Alter oder Vorerkrankungen zu vermeiden. Mit einer Anwartschaft „frieren“ Sie quasi Ihren Versicherungsschutz ein – ohne dass Beiträge in vollem Umfang gezahlt werden müssen. Ein früher Eintritt in die private Kranken­ver­si­che­rung durch eine Anwartschaft bietet den Vorteil, dass das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand festgeschrieben werden, was spätere Nachteile verhindert. Zudem sorgt die Anwartschaft für einen kontinuierlichen krankenversicherungsschutz, sodass Sie während der Übergangszeit optimal abgesichert sind.

Für Referendare bietet sich diese Option an, um sich frühzeitig günstige Konditionen für die Zeit nach dem Referendariat zu sichern. Die monatlichen Kosten für eine Anwartschaft liegen häufig nur bei etwa einem Euro. Diese Maßnahme schafft Flexibilität, da Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung später in den Volltarif wechseln können.

Besonders für diejenigen, die sich aktuell gesetzlich ver­sichern, ist die Anwartschaft eine sinnvolle Absicherung, um im Falle eines Wechsels in die PKV von günstigeren Beiträgen zu profitieren.


Steuerliche Absetzbarkeit der Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge

Die Beiträge zur Kranken­ver­si­che­rung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden vor allem die Aufwendungen für die Grundversorgung anerkannt, also die Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung oder die Basisabsicherung in der privaten Kranken­ver­si­che­rung. Zusatzkosten für ergänzende Tarife, wie etwa Beihilfeergänzungstarife, sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar.

Für Referendare ist es wichtig, diese Möglichkeit zu nutzen, um die finanzielle Belastung durch die Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge zu verringern. Die Beiträge können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei sollte beachtet werden, dass Höchstgrenzen für die Absetzbarkeit gelten, die jährlich angepasst werden.

Eine sorgfältige Dokumentation und gegebenenfalls Beratung durch einen Steuerexperten helfen, das steuerliche Potenzial optimal auszuschöpfen.

Wechsel von der GKV zur PKV

Der Wechsel von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) zur privaten Kranken­ver­si­che­rung (PKV) ist für Referendare unter bestimmten Bedingungen möglich. Beamte auf Widerruf können direkt in die PKV wechseln, sofern sie dies wün­schen, und profitieren dabei von ihrem Beihilfeanspruch. Für angestellte Referendare ist ein Wechsel meist an das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze gebunden, die jährlich angepasst wird.

Wichtig ist, dass der Austritt aus der GKV innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis auf das Ende der Versicherungspflicht erklärt wird, um den nahtlosen Übergang in die PKV zu gewährleisten. Einmal in der PKV, ist die Rückkehr in die GKV nur unter strengen Voraussetzungen und meist nur in jungen Jahren möglich.

Da der Wechsel sowohl finanzielle als auch versicherungstechnische Konsequenzen hat, sollten Referendare diesen Schritt gut planen und sich ausführlich beraten lassen. In bestimmten Fällen müssen beim Wechsel der Kranken­ver­si­che­rung besondere Entscheidungen gefällt und spezifische Schritte beachtet werden.


Versicherungsoptionen nach dem Referendariat

Nach dem Referendariat hängt die Wahl der Kranken­ver­si­che­rung stark von der weiteren beruflichen Laufbahn ab. Bereits beim Übergang vom Studium ins Referendariat ergeben sich wichtige Änderungen hinsichtlich der Kranken­ver­si­che­rungspflicht und der Wahlmöglichkeiten, da Absolventen nach dem Studium zwischen gesetzlicher und privater Kranken­ver­si­che­rung wählen können. Beamte auf Probe wechseln in der Regel in die private Kranken­ver­si­che­rung für Vollbeamte, was häufig mit höheren Beiträgen verbunden ist, da die Beihilfeanteile und die Tarifstruktur sich ändern. Dennoch bleibt die PKV für viele Beamte attraktiv, weil der Dienstherr weiterhin einen großen Teil der Kosten übernimmt.

Für Referendare, die nach dem Vorbereitungsdienst in ein Angestelltenverhältnis wechseln, entfällt der Beihilfeanspruch. Nach Abschluss des Studiums verändert sich der Versicherungsstatus, sodass die Wahl der passenden Kranken­ver­si­che­rung neu bewertet werden muss. In diesem Fall ist meist ein Wechsel in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung sinnvoll, da diese für Angestellte die wirtschaftlichere Option darstellt.

Grundsätzlich ist es ratsam, die individuellen Lebensumstände und beruflichen Perspektiven sorgfältig zu prüfen und sich rechtzeitig über die passenden Kranken­ver­si­che­rungsoptionen zu informieren, um eine finanzielle Planungssicherheit zu gewährleisten.


Tipps zur Auswahl der richtigen Kranken­ver­si­che­rung

Bei der Wahl der passenden Kranken­ver­si­che­rung im Referendariat sollten Sie einige wichtige Aspekte beachten, um optimal abgesichert zu sein und finanziell nicht unnötig belastet zu werden. Achten Sie darauf, dass die Leistungen zur Vorsorge und zu notwendigen medizinischen Behandlungen Ihren Bedürfnissen entsprechen. In der privaten Kranken­ver­si­che­rung sind beispielsweise Beitragsrückerstattungen für Leistungsfreiheit und die lebenslange Garantie der vereinbarten Leistungen wesentliche Vorteile, die Sie im Blick haben sollten.

Ebenso spielt die Mitversicherung von Familienangehörigen eine Rolle, insbesondere wenn Sie bereits Kinder oder eine Familie planen. In der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung sind Familienmitglieder oft kostenfrei mitversichert, während in der PKV für jedes Familienmitglied separate Beiträge anfallen.

Ein weiterer wichtiger Tipp ist, sich frühzeitig beraten zu lassen. Eine individuelle, unabhängige Beratung hilft dabei, die besten Angebote zu ver­gleichen. Vergleiche verschiedener Versicherungsangebote und Tarife sind entscheidend, um Kosten zu sparen und die passenden Leistungen zu finden. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Infos zur Kranken­ver­si­che­rung im Referendariat, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Nutzen Sie hierfür erfahrene Experten, die sich mit den speziellen Anforderungen von Referendaren und Beamten auskennen.


Finanzprofis-Allgaeu


Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Beamtenversicherung

Als Referendar oder Beamter auf Widerruf stehen Sie vor besonderen Herausforderungen bei der Wahl der passenden Kranken­ver­si­che­rung. Dabei ist kompetente Beratung entscheidend, um die individuelle Situation optimal zu berücksichtigen und die beste Absicherung zu finden. Wir von den Finanzprofis Allgäu unterstützen Sie dabei mit umfassender Expertise und maßgeschneiderten Lösungen.

Mit unseren Büros im Allgäu sind wir persönlich für Sie erreichbar und begleiten Sie sowohl vor Ort als auch digital bei allen Fragen rund um Ihre Beamtenversicherung. Von der Wahl der Kranken­ver­si­che­rung über Beihilfeergänzungstarife bis hin zu weiteren wichtigen Versicherungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten und profitieren Sie von einer Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Weiterführende Links zu relevanten Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie gesammelt und regelmäßig aktualisiert auf unserer Website.


Zusammenfassung

Die Wahl der richtigen Kranken­ver­si­che­rung im Referendariat ist eine wichtige Entscheidung, die von individuellen Faktoren wie dem Status als angestellter Referendar oder Beamter auf Widerruf, dem Anspruch auf Beihilfe sowie den persönlichen finanziellen und gesundheitlichen Voraussetzungen abhängt. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung bietet einen soliden Basis­schutz mit einkommensabhängigen Beiträgen und der Mitversicherung von Familienangehörigen. Die private Kranken­ver­si­che­rung punktet durch individuell wählbare Tarife, oft bessere Leistungen und die finanzielle Entlastung durch Beihilfe. In den meisten Fällen entscheiden sich Referendare für die PKV, da sie von den Vorteilen wie kürzeren Wartezeiten und individuell anpassbaren Tarifen profitieren.

Ergänzende Beihilfeergänzungstarife sowie die Möglichkeit einer Anwartschaft auf die PKV bieten zusätzliche Sicherheit. Zudem sind die Beiträge steuerlich teilweise absetzbar, was die Kostenbelastung mindert. Ein Wechsel von der GKV zur PKV ist unter bestimmten Bedingungen möglich, sollte jedoch gut geplant und begleitet werden.

Mit einer fundierten Beratung und frühzeitigen Information können Referendare und Beamte auf Widerruf sicherstellen, dass sie während ihres Vorbereitungsdienstes und darüber hinaus optimal versichert sind.


Häufig gestellte Fragen

Wer muss sich im Referendariat krankenver­sichern?

Alle Referendare sind gesetzlich verpflichtet, während des Vorbereitungsdienstes eine Kranken­ver­si­che­rung abzuschließen – entweder in der GKV oder, für Beamte auf Widerruf, alternativ in der PKV. Diese Versicherungspflicht gilt für alle Bürger im Referendariat, unabhängig von ihrer bisherigen Versicherungssituation.

Wie unterscheidet sich die Kranken­ver­si­che­rung für angestellte Referendare und Beamte auf Widerruf?

Angestellte Referendare sind in der Regel gesetzlich versichert und tragen die Beiträge selbst. Der Arbeitgeber gewährt angestellten Referendaren keine Beihilfe. Beamte auf Widerruf können zwischen GKV und PKV wählen und erhalten zusätzlich Beihilfe, die einen großen Teil der Kosten übernimmt.

Was sind Beihilfeergänzungstarife und warum sind sie wichtig?

Beihilfeergänzungstarife schließen die Lücken, die durch die Beihilfe nicht gedeckt werden, zum Beispiel bei Zahnersatz oder Heilmitteln, und bieten zusätzlichen Schutz. Die Beihilfestelle prüft und erstattet dabei die eingereichten Kosten, bevor die private Kranken­ver­si­che­rung für verbleibende Restbeträge aufkommt.

Kann ich nach dem Referendariat von der GKV in die PKV wechseln?

Ja, ein Wechsel ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Da die Rückkehr zur GKV meist schwierig ist, sollte der Wechsel gut überlegt und rechtzeitig geplant werden.

 


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