Fragen
Die beste Absicherung bei Arbeitskraftverlust und Einkommensschutz bietet in der Regel eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder – für Beamte – eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU). Doch nicht jeder kann oder will diese Absicherungen abschließen. Körperliche oder psychische Vorerkrankungen, ein risikoreicher Beruf oder ein zu hohes Eintrittsalter machen den Schutz oft unmöglich oder unbezahlbar. In diesen Fällen bietet die Grundfähigkeitenversicherung (GF-Versicherung) eine sinnvolle Alternative. Sie sichert ebenso eine monatliche Rente ab, wenn bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten dauerhaft verloren gehen – unabhängig vom Beruf.
Erfahren Sie in diesem Artikel, für wen die Grundfähigkeitenversicherung geeignet ist, welche Leistungen sie bietet und wie sie sich von einer BU-Versicherung unterscheidet.
Alternativer Einkommensschutz: Wenn aufgrund Beitragshöhe oder aus gesundheitlichen Gründen eine BU-Versicherung oder DU-Versicherung nicht möglich ist.
Psychische Vorerkrankungen kein Ausschlussgrund: Versicherungsschutz trotz psychischer Vorerkrankung möglich. Gesundheitsfragen zu psychischen Erkrankungen müssen nur beantwortet werden, wenn der Baustein „Psyche“ mitversichert wird – ein klarer Vorteil gegenüber der BU.
Leistung bei Verlust einzelner Fähigkeiten: Versichert sind z. B. Gehen, Sehen, Sprechen, Hören, Greifen oder Autofahren – fällt eine dieser Fähigkeiten dauerhaft aus, erhalten Sie eine vereinbarte Rente.
Anonyme Risikovoranfrage möglich: Wie bei der BU können wir bei Vorerkrankungen vorab anonym anfragen, ob und zu welchen Bedingungen ein Abschluss möglich ist.
Für wen sich eine GF-Versicherung eignet: Besonders geeignet ist die GF-Versicherung für teure Berufsgruppen wie Handwerker oder Personen mit Vorerkrankungen.
Die Grundfähigkeitenversicherung sichert den Verlust bestimmter elementarer körperlicher oder geistiger Fähigkeiten ab. Die meisten haben wir nach Geburt im Kindesalter erlernt. Anders als bei der BU-Versicherung kommt es nicht darauf an, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern ob eine versicherte Fähigkeit – wie z. B. Hören, Sprechen oder Gehen – verloren gegangen ist. Wird dieser Verlust durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen, zahlt der Versicherer eine monatliche Rente.
Der Schutz greift unabhängig vom Beruf. Wer als Beispiel seinen Arm nicht mehr heben kann, erhält die vereinbarte Leistung – ob Bauarbeiter, Lehrer oder Büroangestellter.
Ja – vor allem dann, wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) wirtschaftlich zu teuer ist. Die GF-Versicherung stellt auch eine gute Alternative dar bei bestehenden Vorerkrankungen wie etwa:
psychische Vorerkrankungen
körperliche Einschränkungen
ein risikoreicher Beruf (z. B. Handwerker, Pflegekraft, Berufskraftfahrer) ausgeübt wird
der Eintrittsalter bereits hoch ist und die BU zu teuer wäre
Auch für junge Menschen, die sich die Beiträge einer BU noch nicht leisten können, kann eine Grundfähigkeitenversicherung ein erster sinnvoller Schritt zum Einkommensschutz sein.
Am Markt gibt es zahlreiche Anbieter mit unterschiedlichen Tarifkonzepten und Leistungsbeschreibungen. Zu den Anbietern gehören:
Baloise
Alte Leipziger
Die Bayerische
Die Dortmunder
Allianz
Je nach Beruf, Gesundheitszustand und Absicherungsbedarf empfehlen sich unterschiedliche Anbieter. Wir analysieren für Sie individuell den passenden Tarif.
Merkmal |
Berufsunfähigkeitsversicherung |
Grundfähigkeitenversicherung |
Leistungsvoraussetzung |
Mind. 50 % Berufsunfähigkeit |
Verlust mindestens einer versicherten Fähigkeit |
Bezug zum Beruf |
Ja |
Nein |
Psychische Erkrankungen |
In der Regel abgesichert |
Nur bei Baustein „Psyche“ |
Gesundheitsprüfung |
Umfangreich |
Deutlich reduziert |
Beiträge |
Höher |
Günstiger als BU |
Geeignet für |
Alle mit gutem Gesundheitszustand |
Vorerkrankte, Handwerker |
Die BU bleibt der „Goldstandard“. Ist sie nicht möglich, ist die Grundfähigkeitenversicherung eine gute zweite Wahl und besser als keine Absicherung.
So sinnvoll der Schutz auch ist – die Grundfähigkeitenversicherung hat auch Einschränkungen:
Keine Absicherung psychischer Erkrankungen, sofern der Baustein Psyche nicht eingeschlossen wurde
Psychische Erkrankungen eingeschränkt abgedeckt: Meist sind Diagnosen erst ab schweren Depressionen oder Schizophrenie abgedeckt.
Keine Leistung, wenn zwar der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, aber keine versicherte Fähigkeit fehlt
Unterschiedliche Definitionen je nach Anbieter (z. B. was „Gehen“ oder „Heben“ konkret bedeutet)
Nur ausgewählte Fähigkeiten versichert, nicht jede Einschränkung ist automatisch abgedeckt
Daher ist eine fundierte Beratung entscheidend, um die individuellen Risiken richtig einzuschätzen.
Die Beiträge hängen von Alter, Beruf, Gesundheitszustand und Höhe der gewünschten monatlichen Rente ab. In der Regel ist die Grundfähigkeitenversicherung deutlich günstiger als eine BU – insbesondere bei körperlich tätigen Berufen oder bei Vorerkrankungen.
Wir erstellen Ihnen gerne einen individuellen Vergleich und berechnen die Beiträge der verschiedenen Anbieter für Ihre Situation. Nur so können Ihre individuellen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Bei der Grundfähigkeitenversicherung sind die Gesundheitsfragen deutlich einfacher und weniger umfangreich als bei einer BU oder DU. Vor allem zu psychischen Erkrankungen werden oft keine Fragen gestellt, sofern der Baustein Psyche nicht eingeschlossen wird.
Das heißt: Personen mit psychischen Vorerkrankungen haben hier oft erstmals die Chance auf bezahlbaren Einkommensschutz. Dennoch gilt: Bei unklaren Vorerkrankungen stellen wir für Sie gerne eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Anbietern – wie wir es auch bei der BU-Versicherung tun.
👉 Hier geht's zum Ratgeber: Anonyme Risikovoranfrage BU-Versicherung
Ja – da die Gesundheitsprüfung meist weniger streng ist und der Bezug zum konkreten Beruf entfällt. Gerade Menschen mit Vorerkrankungen, körperlich fordernden Berufen oder einem höheren Eintrittsalter erhalten bei der GF-Versicherung häufig ein besseres Annahme-Votum als bei der BU.
Auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Annahme oft schwieriger als bei der GF-Versicherung, was die Grundfähigkeitenabsicherung besonders für Beamte mit Vorerkrankungen interessant macht.
👉 Zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Die genaue Aufzählung variiert je nach Anbieter. Typisch versicherte Fähigkeiten sind:
Bewegung: Gehen, Stehen, Knien, Bücken, Heben, Tragen
Sinne: Sehen, Hören, Sprechen
Motorik: Greifen, Schreiben, Halten
Kognition: Eigenverantwortliches Handeln, Pflegebedürftigkeit
Technik: Nutzung eines Touchscreens, Bedienen eines Smartphones
Mobilität: Verlust des Führerscheins
Psyche: (optional, meist nur schwere Erkrankungen wie Schizophrenie)
Welche Fähigkeiten für Sie besonders wichtig sind, analysieren wir gemeinsam im Beratungsgespräch.
Beispiel 1: Verlust der Greiffähigkeit durch Sehnenschaden
Ein 42-jähriger Schreiner kann nach einem Arbeitsunfall dauerhaft nicht mehr mit der rechten Hand greifen und halten. Der Verlust der Greiffunktion wird ärztlich bestätigt. Da „Greifen“ eine versicherte Grundfähigkeit ist, zahlt der Versicherer die vereinbarte monatliche Rente – unabhängig davon, ob der Beruf weiter ausgeübt werden kann.
Beispiel 2: Verlust der Gehfähigkeit infolge Multiple Sklerose
Eine 38-jährige Büroangestellte erkrankt an Multipler Sklerose. Nach mehreren Schüben kann sie dauerhaft keine 200 Meter mehr eigenständig gehen. Die versicherte Fähigkeit „Gehen“ ist damit beeinträchtigt – es erfolgt eine Leistung aus der Grundfähigkeitenversicherung.
Beispiel 3: Verlust der Sprachfähigkeit nach Schlaganfall
Ein 55-jähriger Lehrer erleidet einen Schlaganfall mit dauerhaftem Verlust der Sprachfähigkeit. Da die Fähigkeit „Sprechen“ versichert ist, erhält er die vereinbarte Rente – auch wenn er theoretisch noch unterrichten könnte, aber nicht mehr kommunizieren kann.
Die GF-Versicherung eignet sich besonders für:
Menschen mit körperlichen oder psychischen Vorerkrankungen
Handwerker, Pflegekräfte, Berufskraftfahrer
Schüler, Azubis oder Studenten als Einstieg in den Einkommensschutz
Personen mit hohem Eintrittsalter, für die eine BU zu teuer ist
Eltern in Teilzeit oder mit unterbrochener Erwerbsbiografie
Die Grundfähigkeitenversicherung und die Unfallversicherung haben auf den ersten Blick Gemeinsamkeiten – beide leisten, wenn körperliche Beeinträchtigungen auftreten. Dennoch gibt es grundlegende Unterschiede:
Leistungsauslöser: Eine Unfallversicherung zahlt nur, wenn die Beeinträchtigung durch einen Unfall entstanden ist. Die Grundfähigkeitenversicherung leistet hingegen auch bei Krankheiten (z. B. Multiple Sklerose, Schlaganfall, Rheuma).
Leistungsart: Die Unfallversicherung zahlt meist eine einmalige Kapitalleistung, eventuell kombiniert mit einer Unfallrente. Die Grundfähigkeitenversicherung zahlt eine monatliche Rente – und zwar so lange, wie die versicherte Fähigkeit fehlt.
Versicherte Ereignisse: Die GF-Versicherung knüpft an den konkreten Verlust definierter Fähigkeiten (z. B. Greifen, Gehen, Sprechen) an – unabhängig von der Ursache. Die Unfallversicherung erfordert ein Unfallereignis mit messbarer Invalidität.
Die Grundfähigkeitenversicherung bietet einen deutlich breiteren Schutz – insbesondere bei Krankheiten – und ist damit eher mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbar als mit einer reinen Unfallabsicherung.
Komplett ohne Gesundheitsprüfung gibt es derzeit keine GF-Versicherung. Allerdings sind die Anforderungen oft so reduziert, dass eine Absicherung auch bei Vorerkrankungen möglich ist.
Wir prüfen für Sie anonym, welche Anbieter Sie mit Ihrem Gesundheitszustand versichern würden.
Die monatliche Rente sollte möglichst so hoch gewählt werden, dass Sie im Leistungsfall Ihre laufenden Ausgaben decken können – also Miete, Lebenshaltung, Kredite etc.Eine pauschale Summe bzw. monatliche Rente gibt es nicht. Wir als Versicherungsmakler aus dem Allgäu empfehlen, um auch im Leistungsfall finanziellen Spielraum zu haben eine monatliche Rente von mindestens 1.000 €.
Nein, aber sie ist oft die realistischere Wahl, wenn eine BU nicht möglich ist. Die BU bietet einen umfassenderen Schutz, vor allem bei psychischen Erkrankungen und bei Einschränkungen, die nicht auf eine bestimmte Fähigkeit zurückzuführen sind. Dennoch: Besser ein abgesicherter Teilschutz als gar kein Schutz.
Die Leistung erfolgt, solange der Verlust der versicherten Fähigkeit besteht – je nach Tarif bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit (z. B. 67 Jahre). Wird die Fähigkeit wiedererlangt, endet die Zahlung.
Ja – sie ist die umfassendste Lösung im Bereich Einkommensschutz. Sie sollte immer erste Wahl sein, sofern die gesundheitlichen und finanziellen Voraussetzungen passen.
Die Grundfähigkeitenversicherung ist eine sinnvolle Alternative zur BU- oder DU-Versicherung – besonders bei gesundheitlichen Einschränkungen oder risikoreichen Berufen. Damit Sie im Leistungsfall keine unangenehmen Überraschungen erleben, ist eine unabhängige Analyse und ein objektiver Tarifvergleich entscheidend. Die Finanzprofis Allgäu unterstützen Sie dabei mit Erfahrung, Marktkenntnis und persönlicher Betreuung – ob digital, telefonisch oder direkt vor Ort in Kempten und Sonthofen.
Wir prüfen gemeinsam, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeitenversicherung oder eine andere Lösung für Sie infrage kommt – inklusive anonymer Risikovoranfrage bei Vorerkrankungen.
Die Grundfähigkeitenversicherung ist eine starke Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung – vor allem, wenn gesundheitliche oder berufliche Hürden bestehen. Sie sichert die finanzielle Existenz im Fall des Verlusts elementarer Fähigkeiten. Eine fundierte Beratung hilft, die passende Absicherung zu finden und Stolperfallen zu vermeiden.
Die staatliche Erwerbsminderungsrente liegt meist unterhalb des Existenzminimums und greift nur bei starker Einschränkung der Arbeitsfähigkeit. Die GF-Versicherung zahlt bereits beim Verlust einzelner Fähigkeiten.
Je früher, desto besser – junge und gesunde Personen zahlen deutlich geringere Beiträge und profitieren vom besseren Gesundheitszustand.
Ja, aber nur mit dem Ertragsanteil, der abhängig von der Laufzeit ist – deutlich günstiger als reguläres Einkommen.
Viele Tarife bieten Nachversicherungsgarantien, z. B. bei Gehaltssteigerungen oder Familiengründung.