Die Dienstunfähigkeitsversicherung


Die Dienstunfähigkeitsversicherung:
Was Beamte darüber wissen müssen

Arbeitnehmer und Selbständige werden berufsunfähig, Beamte werden dienstunfähig – so lautet eine häufige Antwort auf die Frage, was man unter Dienstunfähigkeit versteht und warum dienstunfähig zu sein zu erheblichen finanziellen Einschränkungen führen kann.

Doch ganz korrekt ist der Vergleich nicht. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ähnelt zwar der Berufs­unfähig­keitsversicherung, doch es gibt einige wesentliche Unterschiede.

Was also muss man rund um die Berufs­unfähig­keitsabsicherung Beamte wissen, und wie schützen Sie sich richtig vor finanziellen Einbußen?


Was versteht man unter Dienstunfähigkeit?

Dienstunfähigkeit bedeutet bei Beamten, dass sie ihren dienstlichen Pflichten dauerhaft nicht mehr nachgehen können. Die Definition der Dienstunfähigkeit ist im Bundesbeamtengesetz (BBG) im Paragrafen 44 geregelt. Er sieht vor, dass ein Beamter in den Ruhestand versetzt werden darf, wenn er innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, länger als drei Monate nicht in der Lage war, seiner dienstlichen Verpflichtung nachzukommen. Außerdem darf innerhalb von sechs Monaten keine Aussicht darauf bestehen, dass die volle Dienstfähigkeit wieder hergestellt wird. Je nach Beamtenrecht gibt es in den Bundesländern abweichende Regelungen für Beamte von Ländern und Kommunen.

Ist ein Beamter dienstunfähig und wird deshalb in den Ruhestand versetzt, erhält er ein Ruhegehalt. Das Ruhegehalt ist in der Regel weitaus höher als die vergleichbare Erwerbsminderungsrente bei einem Arbeitnehmer. In welcher Höhe Ruhegehalt gezahlt wird, hängt sehr von der Anzahl der Dienstjahre ab. Nach 40 Jahren im Dienst beträgt es zum Beispiel 71,75 Prozent der zuletzt gezahlten Bezüge.

Allerdings zieht eine Dienstunfähigkeit nicht zwangsläufig eine Versetzung in den Ruhestand nach sich. Der Dienstherr hat das Recht, ihn auf einem anderen Arbeitsplatz einzusetzen, selbst wenn der Beamte dazu eine Weiterbildung belegen muss.

Welchen Schutz haben Berufsanfänger?

Beamte auf Lebenszeit haben in der Regel noch keinen Anspruch auf dieses Ruhegehalt. Dieser Anspruch entsteht erst nach einer Dienstzeit von über fünf Jahren. Auch Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe sind nicht abgesichert. Sollte in diesen Fällen eine Dienstunfähigkeit festgestellt werden, droht in der Regel die Entlassung. Es folgt dann meist eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der allerdings auch erst nach 60 Monaten ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente entsteht. Außerdem sind die Hürden für diese Rente sehr hoch. Gerade Berufseinsteiger sollten sich also mit einer Berufs­unfähig­keitsabsicherung für Beamte schützen, um im Fall des Falles nicht ohne finanzielle Absicherung zu sein.

Wie unterscheiden sich Arbeitsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?

Häufig fällt im Zusammenhang mit der Dienstunfähigkeit auch der Begriff der Arbeitsunfähigkeit. Unter der Arbeitsunfähigkeit bei Beamten oder der Arbeitsunfähigkeit bei Soldaten versteht man in der Regel eine kurzfristig ausgelegte Krankschreibung aufgrund einer Erkrankung, die nach einigen Tagen wieder ausgeheilt ist.

Die Arbeitsunfähigkeit bei Beamten darf also nicht mit der Dienstunfähigkeit verwechselt werden, da diese über einen längeren Zeitraum ausgelegt ist. Während die Frage „Wer stellt Dienstunfähigkeit fest?“ häufig mit dem Dienstherren zu beantworten ist, der dazu die Krankheitsgeschichte und die Heilungsaussichten als Basis nimmt, wird die Arbeitsunfähigkeit bei Beamten oder die Arbeitsunfähigkeit eines Soldaten wie bei einem Arbeitnehmer von einem Arzt festgestellt. Deshalb sollte man Arbeits- und Dienstunfähigkeit nicht verwechseln.


Wie ist die Dienstunfähigkeitsklausel definiert?

Sofern Sie von Ihrem Dienstherrn als dienstunfähig eingeordnet werden, sind Sie nicht automatisch berufsunfähig. In den meisten Berufs­unfähig­keitsversicherungen ist festgelegt, dass eine Berufs­unfähig­keit erst ab einer Einschränkung der beruflichen Tätigkeit von mindestens 50 Prozent gegeben ist.

Sie müssen also mindestens zu 50 Prozent nicht mehr in der Lage sein, Ihrer bisherigen beruflichen Aufgabe in vollem Umfang nachzugehen. Auch in einer BU-Versicherung für Beamte ist diese Regelung enthalten.

Für die Anerkennung der Dienstunfähigkeit gibt es diese Vorschrift nicht. Als Beamter können Sie auch dienstunfähig werden, wenn Sie noch 80 Prozent Ihrer Leistungsfähigkeit nachweisen, wenn es zeitlich nicht abzusehen ist, wann Sie wieder in vollem Umfang dienstfähig sind. Das bedeutet, dass Sie aus einer BU-Versicherung nicht zwangsläufig auch eine BU-Rente beziehen, wenn Sie dienstunfähig sind.

Abhilfe können Sie bei einer Berufs­unfähig­keitsversicherung für Beamte schaffen, indem Sie eine Dienstunfähigkeitsklausel in Ihre BU-Versicherung aufnehmen. Einen optimalen Versicherungsschutz genießen Sie, wenn die Dienstunfähigkeitsklausel eine Entlassung und eine Versetzung in den Ruhestand abdeckt. Ist das der Fall, sind Sie auch als Beamtenanwärter, als Beamter auf Probe oder als Beamter auf Widerruf umfassend abgesichert.

Bei der Einschätzung der Dienstunfähigkeit sollte sich der Versicherer übrigens nach der Einschätzung Ihres Dienstherrn richten. Er sollte die Dienstunfähigkeit also nicht noch einmal überprüfen. Vielmehr sollte die Entlassung auf der Basis von medizinischen Gründen oder die Versetzung in den Ruhestand für den Versicherer ausreichend sein, um einen Anspruch auf die DU-Rente zu begründen.

Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie schneller eine Leistung aus der DU-Versicherung erhalten, weil die langwierige Prüfung durch den Versicherer stark verkürzt wird. Die Dienstunfähigkeitsklausel ist ein Vertragsbestandteil der BU-Versicherung. Es gibt also keine separate Absicherung gegen Dienstunfähigkeit.

Wer benötigt eine Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag?

Vor allem junge Beamte sollten eine BU-Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel – und damit letztlich eine DU-Versicherung – abschließen. Auch für Beamte auf Probe und Beamtenanwärter ist eine solche Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sinnvoll.

Für diese Gruppen gilt ein sehr geringer Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / Dienstunfähigkeit, deshalb ist diese Absicherung sehr zu empfehlen. Gerade für Berufseinsteiger ist es wichtig, auf die Klausel im Vertrag zu achten. Gleichzeitig sollten Sie aber auch prüfen, welche Konditionen für die Berufs­unfähig­keit angegeben sind, damit Sie sowohl gegen Berufs­unfähig­keit wie auch gegen Dienstunfähigkeit umfassend abgesichert sind.

Allerdings ist eine Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag nicht nur für junge Beamte zu empfehlen. Schaut man sich an, in welcher Höhe Ruhegehalt an Beamte ausgezahlt wird, ist auch für Beamte auf Lebenszeit eine vollumfängliche Absicherung ratsam.

In welcher Höhe die Dienstunfähigkeitsrente gezahlt wird, hängt auch von der Anzahl der Dienstjahre ab. Doch selbst nach 40 Jahren im Dienst werden nur etwas über 71 Prozent des letzten Gehalts gezahlt.

Somit entsteht bei dieser Höhe eine größere Versorgungslücke. Obwohl also ein Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / Dienstunfähigkeit gegeben ist, wenn man Beamter auf Lebenszeit ist, sollte man sich im besten Fall noch durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.


Welche Berufsgruppen sind besonders gefährdet?

Wer sich die Frage stellt, warum dienstunfähig zu sein eine so große Gefahr darstellt, sollte sich den Arbeitsalltag von einigen Berufsgruppen vor Augen führen, in denen eine Berufs- oder Dienstunfähigkeit besonders häufig festgestellt wird. Für diese Gruppen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung von enormer Bedeutung.

Dazu gehören zum Beispiel Lehrer oder Polizisten. In beiden Berufsgruppen gibt es nach neueren Studien ein vergleichsweise hohes Risiko der Dienstunfähigkeit. Die hohen Belastungen im Schulalltag führen immer wieder dazu, dass ältere Lehrer von ihrem Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft werden.

Wer sich überlegt, wer stellt Dienstunfähigkeit fest in solchen Fällen, muss außerdem bedenken, dass die Einschätzung des Dienstherrn hinsichtlich der Dienstunfähigkeit durchaus von der Beurteilung eines Versicherers gegen Berufs­unfähig­keit abweichen kann. Deshalb sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer / Referendare nicht nur auf eine drohende Dienstunfähigkeit ausgerichtet sein, sondern auch großzügige Regelungen bei einer Berufs­unfähig­keit enthalten.

Eine DU-Versicherung für Lehrer / Referendare ist vor diesem Hintergrund auch für junge Lehrer und Referendare sehr wichtig. Ist diese Berufsgruppe noch nicht im Beamtenstatus und noch nicht Beamter auf Lebenszeit, droht eine Entlassung. Etwas ältere Lehrer wiederum erhalten zwar in angemessener Höhe ein Ruhegehalt, aber es ist anzunehmen, dass die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente von dem gewohnten Einkommen abweicht.

Um diese Deckungslücke zu schließen, ist eine private Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer unbedingt zu empfehlen. Obwohl mit Soldaten und Lehrern nur zwei Berufsgruppen aus der Vielzahl der Beamten herausgegriffen wurden, sollten sich auch alle anderen Beamten mit dem Thema „Dienstunfähigkeit“ beschäftigen und sich privat absichern. So lässt sich die Gefahr einer Versorgungslücke bei Dienst- oder Berufs­unfähig­keit deutlich verringern.

Wie findet man eine gute DU-Versicherung?

Eine Versicherung gegen Dienstunfähigkeit muss auf den individuellen Bedarf zugeschnitten sein. Dieser sieht bei einem Berufseinsteiger anders aus als bei einem älteren Beamten. Deshalb ist eine persönliche Beratung enorm wichtig.

Wir beraten Sie gerne rund um Ihre persönliche Absicherung und prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihre Versorgungslücke. Darauf aufbauend empfehlen wir eine Versicherung gegen Dienst- und Berufs­unfähig­keit, die genau zu Ihnen passt.

Dabei achten wir selbstverständlich auf Ihren aktuellen beruflichen Status, aber auch auf die familiäre Situation und auf die finanziellen Hintergründe.

Sprechen Sie uns rund um Ihre gewünschte Absicherung gegen Dienstunfähigkeit gerne an und lassen Sie sich ausführlich von uns beraten!

Hinzu kommt, dass der Markt an DU- und BU-Versicherungen sehr vielschichtig ist. Viele Versicherer haben mehrere Tarife in ihrem Portfolio, deren Bedingungen sich in verschiedenster Hinsicht unterscheiden. Nur wenige Gesellschaften bieten zum Beispiel einen Vertrag für Beamtenanwärter an, die wiederum einen ganz besonderen Schutz gegen Dienstunfähigkeit benötigen.

Diese Vielfalt an Tarifen und Bedingungen macht eine genaue Prüfung des Marktes erforderlich. Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen den optimalen Tarif für Ihre persönliche Absicherung heraus.

Als örtlicher Ver­sicherungs­makler aus dem Allgäu beraten wir Sie gerne ausführlich und unabhängig rund um das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung.

Wir haben einen objektiven Überblick über den Markt und empfehlen Ihnen die passende DU-Versicherung für Ihren ganz individuellen Bedarf.

Selbstverständlich haben wir auch bei Vorerkrankungen eine Lösung für Sie. In diesem Fall führen wir eine Risikovorabprüfung durch, um den optimalen Versicherer für Sie zu finden


Wir freuen uns auf Sie!

Sämtliche Versicherungsanfragen werden binnen 24 Stunden beantwortet.

Mehr Informationen können Sie in unserem Ratgeber für Beamte finden.


Herzliche Grüße

Ihre Finanzprofis Allgäu
Nikolai Ade & Michael Köchler


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