Apothekenversicherung


Apotheken und der Sanitätsfachhandel gehören zu den Gesundheitsdienstleistern. Diese mit unspezifischen Versicherungen abzusichern, sodass ihr Bedarf gedeckt ist, ist nicht möglich. Hinzu kommt, dass sich die handelsüblichen Gewerbeversicherungen in erster Linie an den Rahmenbedingungen für Handwerksbetriebe und Bürounternehmen orientieren, sodass keine Berücksichtigung der Besonderheiten von Apotheken und Sanitätshäusern stattfindet. Die Folge sind Versicherungslücken, die wiederum zu berufsspezifischen Risiken führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, Versicherungen abzuschließen, die speziell für Apotheken und den Sanitätshandel entwickelt wurden. Dafür haben wir in diesem Beitrag die wichtigsten Versicherungstipps für Sie zusammengetragen. Anhand der anschaulichen Beispiele aus dem Berufsalltag können Sie besser nachvollziehen, warum spezielle Versicherungen für Gesundheitsdienstleister so wichtig sind.


Versicherungstipps für Apotheken & Sanitätshäuser

Damit es gar nicht erst zu Lücken im Versicherungsschutz und damit auch zur oft bestehenden Unterversicherung kommt, müssen Sie die richtigen Versicherungsleistungen für Ihr Unternehmen auswählen. Dazu ein Beispiel: in landwirtschaftlichen Betrieben werden ganz andere Arbeiten ausgeführt als im Gesundheitssektor. Demzufolge unterscheiden sich auch die bestehenden Gefahren und Risiken. Während man mit einem landwirtschaftlichen Betrieb von einer Landwirtschaftsversicherung am besten profitiert, sollte man als Apothekeninhaber/in auf eine Apothekenversicherung setzen.

Um Ihr Geschäft optimal abzusichern, sind folgende Leistungen wesentlich:

 sämtliche Haft­pflichten

 Werteversicherung

 Betriebsunterbrechung

 Elektronikversicherung

 Retaxationen

 Transportversicherung

 Kühlschrankversicherung

 apothekerübliche Zusatzrisiken

Ein guter Versicherungsschutz umfasst aber noch deutlich mehr. Achten Sie darauf, dass die folgenden Risiken abgedeckt sind:

 apothekenspezifische Risiken: Pharmazierat-Klausel, Nachhaftung, Absicherung von Retaxationen, Arzneimittelverderb in Kühlschränken, Fehlgabe Kontraceptiva

 schnelle Schadensregulierung: schnelle Hilfe im Schadenfall ohne viel Bürokratie

 spezialisierte Apothekenversicherung: keine Unterversicherung, echter und garantierter Neuwertersatz und Absicherung, selbst dann, wenn der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit besteht

optionale Ergänzungen: zusätzliche Module wie Spezial-Strafrechtsschutz, Cyber-Sicherheit und Dienstreisekasko


Apotheken-Versicherungskompass

Weil es für Apotheken so schwer ist, bedarfsgerechte Versicherungen zu finden, versuchen Apotheker und Apothekerinnen häufig, sich mit unspezifischen Gewerbeversicherungen, wie sie auch im Handwerk üblich sind, abzudecken. Dadurch entstehen jedoch Lücken im Versicherungsschutz, die wiederum zu weiteren Problemen führen können. Wir klären im Folgenden darüber auf, welche Versicherungen für Betriebe im Gesundheitswesen unbedingt notwendig sind.

Unverzichtbar: die Apotheken-Haft­pflicht

Keine Apotheke kann in Deutschland ohne einen zuverlässigen Haftungsschutz betrieben werden. Allerdings eignet sich nicht jede Haft­pflicht automatisch für den Gesundheitssektor. Häufig werden zum Beispiel die Versicherungssummen zu niedrig angesetzt und sind deswegen nicht angemessen für die Gesundheitsbranche.

Die Wichtigkeit einer Apotheken-Haft­pflicht wird daran erkennbar, dass Dritte durch Ihre berufliche Tätigkeit oder Fehler von Mitarbeitern schlimmstenfalls zu Schaden kommen können. Daraus resultierende Schadenersatzforderungen können so hoch ausfallen, dass Sie Ihre Existenz gefährden. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt im Falle eines Schadens vor finanziellen Folgen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit Ihre privaten Haft­pflichtrisiken in die Apothekenversicherung zu integrieren.

Schutz für Apothekenwerte

Die Werteversicherung wird auch als Inhaltsversicherung bezeichnet. Sie stellt das zweitwichtigste Element beim Versicherungsschutz für Unternehmen im Gesundheitswesen dar. Auf diese Weise ver­sichern Apotheker und Apothekerinnen ihre Einrichtung, mitsamt Lager und Ausstattung.

Die Einrichtung Ihres Unternehmens kann verschiedenen Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Elementarereignissen ausgesetzt sein. Eine Beschädigung oder Zerstörung ist somit nie auszuschließen. Damit der Betrieb in Ihrem Unternehmen so schnell es geht wieder aufgenommen werden kann, müssen zerstörte Sachwerte, wie das Geschäftsinventar und die Warenbestände, repariert oder ersetzt werden. Dabei bewahrt sie die Inhaltsversicherung vor Kosten, die Ihre Existenzgrundlage bedrohen.

Mit einer gewerblichen Inhaltsversicherung lässt sich die gesamte technische und kaufmännische Betriebsausstattung inklusive der Waren und Vorräte gegen Schäden optimal absichern. Zum individuellen Schutz sollten Sie die Inhaltsversicherung auf Ihre Branche zugeschnitten mit den wichtigsten Gefahrenbausteinen ergänzen. Dafür stehen wir Ihnen gern mit hilfreichen Antworten auf Ihre fachlichen Fragen zur Verfügung.

Bei der Wahl der Versicherung sollte auf einen vollumfänglichen und bedarfsgerechten Schutz geachtet werden, der ohne Zweitklauseln auskommt.


Rechtsschutz für Apotheker

Mindestens zwei große Risiken können für Apotheker/innen zu juristischen Auseinandersetzungen führen:

  1. Vorwürfe der Fehlberatung oder der Falschangabe
  2. Unstimmigkeiten bei Abrechnungen mit den Krankenkassen

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Apotheker/innen sorgt dafür, dass Sie bei gerichtlichen Verfahren so gut wie möglich abgesichert sind. Zudem lässt er sich individuell erweitern.

Ein Firmenrechtsschutz erstattet Ihnen die bei einem Rechtsstreit anfallenden Kosten, wie Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und eventuelle Vorschüsse. Dabei sind sowohl Sie als Firmeninhaber/in, als auch Ihre Mitarbeiter/innen versichert. Ihre Familienmitglieder können Sie ebenfalls absichern, wenn Sie die Firmenrechtsschutzversicherung mit einem Privatrechtsschutz kombinieren.

Ein individuelles Versicherungskonzept ist notwendig, um die Rechts­schutz­ver­si­che­rung optimal auf Ihr Unternehmen anzupassen.

Transportrisiken minimieren: die richtige Versicherung

Oft bieten Apotheken einen Lieferservice für ihre Kunden an. Dabei haften Apotheker/innen für die Dienstfahrten ihrer Angestellten, was übrigens auch dann der Fall ist, wenn die Angestellten derartige Fahrten nach Feierabend in ihren privaten Pkw durchführen. Eine Apotheke, bei der Heim- und Hausbelieferungen an der Tagesordnung stehen, sollte deswegen unbedingt eine Transportversicherung abschließen.

Bei Verlust oder Beschädigung von Waren und Gütern können die finanziellen Folgen für Unternehmen bedrohliche Ausmaße annehmen, vor allem dann, wenn es sich um teure und wertvolle Produkte handelt. An dieser Stelle kommt die Warentransportversicherung für Unternehmen ins Spiel, denn diese deckt alle Schäden, die während des Güter- und Warentransports passieren können, ab.


Digital sicher: Cyberversicherung für Apotheken

Die Digitalisierung bringt nicht nur Vorteile: Cyber-Attacken, wie (Daten-)Diebstahl, Sabotage, Schadsoftware und Spionage haben in den letzten Jahren zugenommen. So waren in den Jahren 2020 und 2021 rund 9 von 10 Unternehmen von Cyber-Angriffen betroffen. Der jährliche Gesamtschaden belief sich dabei auf 223 Milliarden Euro. ((bitcom, Stand: 2021))

Sowohl mittlere Unternehmen als auch Betreiber kritischer Infrastrukturen gehen davon aus, dass sich das Risiko und die Zahl der Angriffe noch vergrößern werden. Dadurch sieht mittlerweile jedes zehnte Unternehmen seine Geschäftsgrundlage in Gefahr. Zu den häufigsten Arten von Cyberrisiken für Unternehmen gehören:

 Infizierung mit Schadsoftware/Malware

 Veröffentlichung von vertraulichen Unterlagen durch Aktivistengruppe „Distributed Denial of Secrets

 Spoofing (Umgehen von Identifikations- und Authentifizierungsverfahren)

 Phishing (Diebstahl von Daten durch Identitätsbetrug über gefälschte Webseiten, SMS und Mail)

 Angriffe auf Passwörter

 Ransomware-Angriffe (Sperrung von Zugriffen aus Systemen und Daten mit Lösegeldforderungen)

 SQL-Injection (Ausspähen von Daten, wie beispielsweise Login-Daten bei Datenbanken und Anwendungen)

 webseitenübergreifendes Cross-Site-Scripting (XSS, Einschleusen schädlicher Codes in Webanwendungen)

 Mittelsmann-Angriff (Mitlesen/Manipulation von Unterhaltungen zwischen zwei oder mehr Nutzern)

Trotz dieser Gefahren werden im Schnitt nur 7 Prozent ihrer IT-Mittel auf IT-Sicherheit von Unternehmen verwendet. Durch eine Cyber-Versicherung kann man sich vor den Folgen von Eigen- oder Drittschäden schützen. Um die Gefahr eines Cyber-Angriffes im eigenen Unternehmen so gut es geht zu reduzieren, sollten einige Maßnahmen zum Schutz ergriffen werden, wie zum Beispiel:

 Sicherheits-Updates von Betriebssystem und Software

 Programme gegen Schadsoftware (Viren und Trojaner)

 Schulungen für Mitarbeiter

 Notfallplan für den Ernstfall

Sollte es dennoch zu einem Schadensfall durch Cyber-Angriffe in Ihrem Unternehmen kommen, sind Sie mit einer Cyber-Versicherung gut geschützt.

Zunächst prüft die Versicherung, ob Sie als Versicherungsnehmer/in haftpflichtig gemacht werden können. Sind die Ansprüche unberechtigt, werden sie abgewehrt. Besteht der Anspruch hingegen zu Recht, übernimmt die Versicherung die Kosten im Fall von: Vertraulichkeits- und Datenschutzverletzungen, Netzwerksicherheitsverletzungen, Verstößen in der digitalen Kommunikation, sowie E-payment und Vertragsstrafen.

Auch bei Eigenschäden bietet die Versicherung umfangreichen Schutz. Sollten in Ihrem Unternehmen also Schäden durch Hackerangriffe auftreten, oder deshalb, weil Ihr Betrieb wegen Datenschutzverletzungen von der Behörde vorübergehend geschlossen wird, übernimmt die Versicherung ebenfalls bestimmte Kosten für: Betriebsunterbrechung, Wiederherstellung der Systeme oder eine Systemverbesserung, Cyber-Diebstahl und Telefonmehrkosten (wenn zuvor vereinbart), Sachschäden an der IT-Hardware, Cyber-Erpressung, Bußgelder (wenn rechtlich zulässig).

Wird die Informationssicherheit durch Ihr Unternehmen verletzt, drohen Ihnen Verfahren, die von Behörden gegen Sie eröffnet werden. Zudem werden Verbraucher höchstwahrscheinlich Entschädigungen einfordern. In diesen Fällen leistet die Versicherung Verfahrensschutz.

Damit all die genannten Gefahren abgesichert sind, ist es wichtig, dass Sie die Versicherung nach Ihren eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen gestalten.


Fehler in der Apotheke: Konsequenzen und Verantwortung

Unterlaufen einem Apotheker oder einer Apothekerin grobe oder schwere Fehler, müssen sie sich gegenüber dem betroffenen Patienten sowie vor Gericht verantworten. Bei Ärzten gilt schon seit Jahren die sogenannte Beweislastumkehr, die nun auch für Apotheker/innen eingeführt wurde. Konkret bedeutet das, dass sowohl Ärzte/Ärztinnen als auch Apotheker/innen im Zweifelsfall beweisen müssen, dass der eingetretene gesundheitliche Schaden des Patienten nicht aufgrund eines falsch ausgegeben Medikamentes hervorgerufen wurde.

Entschieden wurde das im Jahr 2013 in einem Gerichtsverfahren, bei dem ein Kölner Apotheker eine überhöhte, falsche Dosierung für ein kleines Kind mit Down-Syndrom verordnete. Das Kind hatte einen Herzstillstand und einen Hirnschaden erlitten. Sowohl der verantwortliche Arzt als auch der Apotheker mussten ein Schmerzensgeld von 200.000 Euro zahlen.

Berufshaftpflicht – ein Muss für Apotheker

Bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Sie und Ihre Mitarbeiter. Gleichzeitig umfasst er sämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen des versicherten Berufsbildes anfallen können. Versichert sind dabei (abhängig vom Bedarf der entsprechenden Berufsgruppe):

 Per­sonenschäden: Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld

 Sachschäden: Reparatur, Wiederbeschaffungskosten

 Vermögensschäden als Folge eines Sach- oder Per­sonenschadens: Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall

 Umweltschäden: übergreifendes Feuer, Emission von Schadstoffen

Während in einigen Berufen die reinen Vermögensschäden überwiegen, sind es im Falle von Apothekern und Ärzten zusätzlich Per­sonenschäden, die unbedingt abgesichert werden müssen. Folgende Leistungen erbringt die Berufshaftpflichtversicherung:

  1. Prüfung von Ansprüchen: In jedem Schadenfall prüft die Berufshaftpflichtversicherung, ob die erhobenen Forderungen gegen Sie gerechtfertigt sind.
  2. Zahlung von Schadenersatzansprüchen: Handelt es sich um berechtigte Schadenersatzforderungen, werden diese von der Versicherung beglichen. Gezahlt wird bei Per­sonen- und Sachschäden, Vermögensschäden als Folge eines Per­sonen- oder/und Sachschadens, sowie bei Umweltschäden.
  3. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen: Liegen hingegen unberechtigte oder überhöhte Ansprüche, wie überzogene Schadenersatzforderungen, vor, wird die Versicherung diese abwehren – zur Not auch vor Gericht.

Wenn es einmal schiefgeht: Schadensbeispiele und Apothekenversicherung

Kommt es in einer Apotheke zu großen Problemen durch Schäden, hat das meist gravierende Folgen für den Arbeitsalltag. In schlimmen Fällen muss der Betrieb dann sogar eingestellt werden, weil unter den gegebenen Voraussetzungen kein Arbeiten mehr möglich ist. Schäden möglichst schnell zu beheben, ist jedoch zeitaufwendig und teuer. Das zeigen auch die folgenden Schadensbeispiele aus der Praxis, die deutlich machen, wie wichtig es ist, sich und die eigenen Mitarbeiter gut abzusichern.

 Beschädigtes Rückhalteventil: Im Jahr 2016 (Sommer) regnete es 46 Liter Regenwasser pro Quadratmeter auf Berlin herab. Durch ein beschädigtes Rückhalteventil in der Kanalisation strömte das daraus entkommende Abwasser in die Kellerräume einer Berliner Apotheke. Dabei erreichte es sowohl Teile des Apothekenlagers als auch einen erhöhten Raum, in dem sich Kühlschränke, ein Medikamenten- und Kosmetiklager befanden. Insgesamt pumpte die Feuerwehr an diesem Tag etwa 5000 Liter aus dem Keller, woraufhin ein Schadensdienst, der vom Versicherungsvermittler informiert worden war, unverzüglich mit den Aufräumarbeiten begann. Die Schadensbeseitigung lief im Großen und Ganzen gut, auch wenn einige Medikamente und Kosmetikartikel nicht mehr zu verwenden waren.

 Hochwasser: Die Stadt-Apotheke von Königstein (Sachsen) wurde gleich zweimal vom Hochwasser der Elbe geflutet. Jedes Mal waren die Schäden enorm, sodass die gesamte Apotheke jeweils komplett neu auf- und ausgebaut werden musste. Vom Schaden betroffen waren der Boden, die verputzen Wände und die Einrichtung der Apotheke. Somit musste eine komplett neue und revisionsfähige Apothekeneinrichtung beschafft werden.

 Feuchte Stelle in der Wand: Im September des Jahres 2017 entdeckte man in einer hessischen Apotheke eine seit längerem durchfeuchtete Stelle an der Wand. Dabei stellte sich schnell heraus, dass es sich um einen bisher verborgenen Baumangel handelte. Gravierend für den Apotheker, da es durch die ständige Feuchtigkeit zu besten Bedingungen für Keime, Schimmel und Mikroorganismen gekommen war, die selbstverständlich nichts in einer Apotheke zu suchen haben. Wichtig war nun, einen Handwerksbetrieb ausfindig zu machen, der die Schäden unter Einhaltung der Hygienestandards von Apotheken sanieren konnte. Dafür kamen nur Experten infrage.

 Totalabsturz: Wie bereits beschrieben, müssen große Schäden nicht zwangsläufig durch die Elemente Feuer und Wasser entstehen. Im Sommer 2016 kam es in einer Apotheke in Frankfurt am Main zu einem Totalabsturz der dort verwendeten Apothekensoftware. Grund dafür war ein Cyber-Angriff. Daraufhin konnte der Apotheker zweieinhalb Tage lang nicht auf sein eigenes Bestellsystem zugreifen, musste Kunden abweisen und zu Wettbewerbern schicken. Verursacht wurde der Schaden durch ein Verschlüsselungsprogramm – sogenannte Ransomware. Die Cyber-Kriminellen verlangten ein Lösegeld in Form von Bitcoins. Das zeigt, wie wichtig eine Cyber-Versicherung für Apotheken ist.

 Apotheke wird zweimal überflutet: In zwei aufeinanderfolgenden Jahren wurde ein neues Ärztehaus einer nordsächsischen Kreisstadt überflutet. Jedes Mal von enormen Schäden betroffen waren das Sanitätshaus und die Apotheke im Erdgeschoss. Beispielsweise musste nach der ersten Überflutung in der Apotheke der Boden ausgetauscht und die Reparatur eines Kommissionierers erfolgen. Weiterhin wurden Computer beschädigt und zahlreiche Medikamente unbrauchbar. Nach der zweiten Überflutung leitete man Gegenmaßnahmen ein. Dazu wurde eine Zisterne zur Aufnahme des Regenwassers angelegt. Für die Apothekentür schaffte man einen zusätzlichen Wasserschutz an. Dabei übernahm die Apothekenversicherung den kompletten Schaden.

Wir als Ver­sicherungs­makler aus dem Allgäu helfen bei der Schadenbearbeitung. Sie nehmen die Schadenmeldung vor, stellen notwendige Informationen und Listen für die Schadendokumentation zur Verfügung und wir können Ihre spezifischen Fragen beantworten.

Eine sehr gute Apotheken Versicherung bietet zudem echtes Schadenmanagement, zu dem eine aktive Unterstützung während der Sanierungsprozesse durch ein bestehendes Handwerker-Netzwerk gehört. Dadurch werden Sie in dieser für alle Beteiligten stressigen Situation nicht allein gelassen und erfahren deutliche Entlastung.


Fazit

Als Apotheker/in tragen Sie eine hohe Verantwortung für das Wohlbefinden und die Gesundheit Ihrer Kunden. Täglich beraten Sie Patienten und geben Ihnen Empfehlungen für Medikamente und Therapien. Ähnlich wie Ärzte sind Apotheker/innen deswegen zahlreichen beruflichen Risiken ausgesetzt. Sollte der Fall eintreten und ein Kunde gesundheitlich beeinträchtigt sein, weil er in der Apotheke falsch oder schlecht beraten wurde, können folgenschwere Schadenersatzforderungen eintreten.

Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für den Betrieb einer Apotheke Pflicht und schützt darüber hinaus Sie als Apotheker/in umfassend im Schadenfall. Apothekenversicherungen können je nach Bedürfnissen individuell zusammengestellt werden. So lassen sich beispielsweise die Berufshaftpflicht mit einer Cyber- und einer Inhaltsversicherung kombinieren.

Lassen Sie sich von uns beraten, um das beste Versicherungspaket für Ihre berufliche Zukunft zu erhalten.

Ihre Finanzprofis Allgäu

Nikolai Ade und Michael Köcheler


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