Versicherungen für Beamte


Beamte genießen unter den Arbeitnehmergruppen einen besonderen Status, was damit zusammenhängt, dass sie den Staat durch ihre Tätigkeiten funktionstüchtig halten sollen.

Anders als Angestellte können Beamte und Beamtenanwärter unabhängig von der Höhe ihres Einkommens einen Wechsel zur privaten Kranken­ver­si­che­rung vollziehen. Der Dienstherr zahlt mindestens 50 Prozent Beihilfe für Krankheitskosten, weshalb Beamte ausschließlich die Restkosten über eine private Beihilfeversicherung abdecken müssen. Demnach sind Tarife von privaten Kranken­ver­si­che­rungen für Beamte besonders günstig.

In diesem Artikel gehen wir nicht nur der Frage nach, ob man sich als Beamter lieber privat oder gesetzlich krankenver­sichern sollte, sondern klären außerdem über alle weiteren wichtigen Versicherungen für Beamte auf.


Beamtenstatus – die drei Phasen eines Beamten


1. Beamter auf Widerruf:

Einfach ausgedrückt ist man in dieser Phase ein Auszubildender des Staates. Je nachdem, welche Laufbahn angestrebt wird, kann dieser Vorbereitungsdienst 6 Monate bis 5 Jahre lang dauern. Entscheidend ist, dass man bereits in dieser Phase von einem Beamtenstatus profitiert. Beendet wird das Dienstverhältnis mit dem endgültigen Bestehen oder Nichtbestehen der Laufbahnprüfung.

2. Beamter auf Probezeit:

Hat man als Beamter seine Laufbahnprüfung erfolgreich bestanden und findet auch weiterhin Dienstverwendung, wird man dann zum „Beamten auf Probe“ verbeamtet. Hier beträgt die Probezeit normalerweise drei Jahre, wobei zu betonen ist, dass sie verlängert oder verkürzt werden kann. Im Rahmen der Probezeit erfolgen zwei dienstliche Beurteilungen, in denen der Vorgesetzte Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten feststellt.

3. Beamter auf Lebenszeit:

Hierbei handelt es sich um einen Status, der einem Beamten auf Probe verliehen wird, wenn seine Probezeit erfolgreich beendet ist. Gleichzeitig erfolgt dann eine Umwandlung des Beamtenverhältnisses durch den Dienstvorgesetzten in Form einer Ernennungsurkunde.


Welche Versicherungen benötigen Beamte?

Grundsätzlich gelten für Beamte andere Regelungen als für andere Arbeitnehmer. Schließlich tragen sie berufsspezifische Risiken und können für Schäden haften, die sie im Rahmen ihres Dienstes verschulden. Daneben weicht aber auch die Norm für Kranken­ver­si­che­rung, Berufs­unfähig­keit und Pensionsregelungen von denen der in der freien Wirtschaft tätigen Mitarbeiter ab. Wir erklären Ihnen im Folgenden, welche Versicherungen Beamte unbedingt abschließen sollten.

Anwartschaftversicherung

Mit Abschluss einer Anwartschaftsversicherung kann man Mitglied einer Krankenkasse bleiben, ohne in dieser Zeit Ansprüche auf Leistungen zu haben. Abgeschlossen wird sie meist dann, wenn man als Krankenkassenmitglied für eine Weile aus der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse aussteigen muss.

Ist diese sogenannte Ruhezeit beendet, kann man den alten Vertrag ohne Probleme mitsamt dem vollen Versicherungsschutz wieder aufnehmen. Wenn man die private Kranken­ver­si­che­rung PKV für eine Weile ruhen lässt, kann man danach zur vormals gewählten Kranken­ver­si­che­rung zurückkehren, ohne dass eine erneute Überprüfung der Gesundheit notwendig ist.

Pflegepflichtversicherung

Für Beamte, die heilfürsorgeberechtigt sind, gilt: Eine Pflegepflichtversicherung muss abgeschlossen werden, egal, ob man eine Anwartschaft bei einer privaten Kranken­ver­si­che­rung abgeschlossen hat oder nicht. Das bedeutet, dass Sie als Polizist, Feuerwehrbeamter oder Soldat je nach Versichertenstatus in der gesetzlichen oder privaten Pflege­ver­si­che­rung sind.

Für Mitglieder der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) gilt, dass sie automatisch gesetzlich über ihre Krankenkasse pflegeversichert sind. Berufssoldaten, SaZ, Polizisten und Feuerwehrbeamte verfügen im Normalfall über Anspruch auf die freie Heilfürsorge, ein Umstand, der jedoch nicht in allen Bundesländern gleichermaßen geregelt ist.

Wichtig zu wissen ist, dass die freie Heilfürsorge keine Pflegepflichtversicherung beinhaltet. Diese können Beamte entweder bei einer privaten Kranken­ver­si­che­rung abschließen beziehungsweise freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse vereinbaren.

Diensthaftpflichtversicherung

Vor allem Polizisten und Lehrer erleben häufig in ihrem Arbeitsalltag, dass während eines Einsatzes das Eigentum Unbeteiligter beschädigt wird oder sich Schüler in den Pausen verletzen. Deswegen benötigt man als Beamter im öffentlichen Dienst eine Diensthaftpflichtversicherung. Damit kann man sich auch gegen grob fahrlässige Schäden, die während der Dienst- und Amtszeit nicht unüblich sind, absichern.

Der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung ist deswegen so sinnvoll und notwendig, weil man für Schäden, die während der Ausübung des Dienstes entstehen können, möglicherweise persönlich haftbar gemacht wird. Das bedeutet, dass der angerichtete Schaden an Sachen, Per­sonen oder Vermögenswerten unter Umständen nicht immer vom Dienstherren getragen wird. Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird oft auch als Diensthaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung bezeichnet und sichert optimal gegen derartige finanzielle Folgen ab.

Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung

Durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten Beamte eine zuvor vereinbarte Rente, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zum Dienst erscheinen können. Ähnlich wie bei der Berufsunähigkeitsversicherung. Als dienstunfähig gilt man, wenn man aufgrund seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Erfüllung der jeweiligen Dienstpflichten in der Lage ist.

Als dienstunfähig wird man auch dann angesehen, wenn man infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst leisten konnte und keine Aussicht darauf besteht, dass man innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll herstellen kann (definiert in § 44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz und § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz).

Private Unfall­ver­si­che­rung

Zu empfehlen ist für Beamte im öffentlichen Dienst auch eine Unfall­ver­si­che­rung. Denn auch wenn die Versorgung für Beamte überdurchschnittlich gut ist, sobald man ein gewisses Dienstalter erreicht, kann eine solche Versorgung in keinem Fall den Kapitalbedarf ersetzen, der im Falle einer Invalidität entstehen kann.

Eventuell entstehen neben dem Verlust des eigenen Einkommens weitere Kosten durch erforderliche An- und Umbauten des Wohnhauses. Beispielsweise müssen bei bestimmten Erkrankungen Treppenlifte oder Aufzüge eingebaut, Türen verbreitert oder sanitäre Anlagen behindertengerecht umgestaltet werden. Die dadurch entstehenden Kosten sollte man keinesfalls unterschätzen.


Beamtenversorgung und die drei Säulen der Alterssicherung

In Deutschland systematisiert man die Alterssicherung mit drei Säulen:


Gesetzliche Rentenversicherung:

nimmt die Aufgaben der Regelsicherung wahr

Betriebliche Zusatzsicherung und staatliche Förderung:

wird von den Pensionsfonds und Kassen der betrieblichen Altersversorgung gewährleistet. Sie tritt dabei ergänzend zur Regelsicherung hinzu. Auch fallen hierunter die Riester- und Rürup-Rente.

Private Vorsorge:

am Versicherungsmarkt gibt es für die private Alters­vorsorge verschiedene Möglichkeiten. Indexpolicen, ETF-Sparpläne oder auch fondsgebundene Tarife.


Private oder gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung?

Oft entscheiden sich Beamtinnen und Beamte am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn für den Beitritt in eine private Kranken­ver­si­che­rung, wofür es viele plausible Gründe gibt. Da Beamte und Beamtenanwärter nicht sozialversicherungspflichtig sind, haben sie die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und einer privaten Kranken­ver­si­che­rung. Damit haben sie gleichzeitig einen großen Vorteil gegenüber Angestellten, da diese erst bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bruttojahreseinkommen von 66.600 Euro, Stand 2023) in eine private Kranken­ver­si­che­rung wechseln dürfen.

An dieser Stelle muss betont werden, dass Leistungen von privaten Kranken­ver­si­che­rungen meist deutlich besser sind als die der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Hier sind einige Beispiele, für übliche Vorteile von privaten Kranken­ver­si­che­rungen:

  • 1- oder 2-Bettzimmer in Krankenhäusern
  • Behandlungen durch Chefärzte
  • höhere Zuschüsse für Zahnersatz
  • vertraglich garantierte Leistungen


Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung können hingegen jedes Jahr neu angepasst und somit auch reduziert werden. Eventuell entstehende Leistungslücken müssen dann nicht selten über private Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Dieses Risiko besteht bei privaten Kranken­ver­si­che­rungen im Normalfall nicht. Erfahren Sie bei uns auch mehr zu den Kosten der privaten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte, die je nach Tarif variieren können.


Zuschüsse des Staates

Weiterhin haben Beamte hinsichtlich der Kranken­ver­si­che­rung den Vorteil, dass Ihnen die sogenannte Beihilfe zusteht. Das bedeutet, dass die Versicherten von ihrem jeweiligen Dienstherrn einen Zuschuss zu bestehenden Behandlungskosten bekommen. Dessen Höhe hängt vom jeweils bestehenden Bundes- oder Landesrecht sowie von den individuellen Lebensumständen des Beamten ab. Im Normalfall liegt sie bei mindestens 50 Prozent, bei Beamten mit mehr als einem Kind und Pensionären bei 70 Prozent.

Auch für die Familienmitglieder des Beamten hat das Vorteile: So sind Ehe- oder Lebenspartner von Beamten innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen ebenfalls mit 70 Prozent beihilfeberechtigt, Kinder sogar mit 80 Prozent.

Konkret bedeutet das, dass sich der Dienstherr direkt an anfallenden medizinischen Kosten in Form der Beihilfe beteiligt. Der Beamte selbst muss nur noch den jeweiligen Eigenanteil tragen. Private Kranken­ver­si­che­rungen für Beamte werden deswegen auch als Beihilfe- oder Restkostenversicherung bezeichnet, da sie nur die Kosten abdecken, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.

Anders als zum Beispiel Arbeitnehmer mit privater Kranken­ver­si­che­rung müssen Beamte und Beamtenanwärter, die über einen Beihilfeanspruch verfügen, nur einen Teil der medizinischen Kosten ver­sichern. Dafür werden – anders als bei der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung – speziell vergünstigte Tarife angeboten.

Wichtig zu wissen: Eine Beihilfeversicherung zahlt zu 100 Prozent für Leistungen, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Beihilfe Höchstbeträge für Leistungen wie Sehhilfen oder Zahnersatz festlegt.

Sobald sich der Beihilfesatz durch die Geburt eines Kindes oder eine Scheidung ändert, muss eine Anpassung des privaten Kranken­ver­si­che­rungsschutzes erfolgen.

PKV und die Beamtenöffnungsklausel verstehen

Um zu einer privaten Kranken­ver­si­che­rung wechseln zu können, müssen zunächst einige Angaben zum Gesundheitsstatus und eventuell bestehenden Vorerkrankungen erfolgen. Im Gegensatz zu Angestellten können Beamte aber von der Beamtenöffnungsklausel profitieren. Diese lässt auch eine entsprechende Versicherung im Fall von schweren Vorerkrankungen zu. Bei der Öffnung handelt es sich um eine freiwillige Option, die von den meisten Krankenversicherern im PKV-Verband angeboten wird.

Sie bezweckt, dass die jeweiligen Per­sonen innerhalb der ersten 6 Monate der erstmaligen Verbeamtung nicht aufgrund ihres hohen Alters oder bestehenden Vorerkrankungen abgelehnt werden dürfen. Für bestimmte Tarife der Öffnungsaktion besteht ein Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass der Anbieter für diese Tarife lediglich einen Risikoaufschlag von bis zu 30 Prozent auf den Beitrag festlegen kann. Dabei dürfen keine Leistungen ausgeschlossen werden.


Familienversicherung für Beamte – ein Überblick

Auch die Angehörigen von Beamten werden im Rahmen einer privaten Kranken­ver­si­che­rung abgesichert. Was genau das bedeutet, erläutern wir im Folgenden.

Versicherung für nichtbeamtete Angehörige

Private Krankenversicherer übernehmen bei den Angehörigen von Beamten die Kosten, die nicht durch die Beihilfe erstattet werden. Beispielsweise erhalten Kinder von Beamten 80 Prozent aller Kosten vom Bund oder Land erstattet. Die private Kranken­ver­si­che­rung wird demnach für die fehlenden 20 Prozent abgeschlossen.

Die Höhe der Erstattung koppelt sich dabei an den Beihilfesatz, sodass sie für jede versicherte Person in einem Vertrag individuell unterschiedlich ausfallen kann.

Studierende Kinder von Beamten absichern

Solange von den Eltern Kindergeld bezogen wird, können studierende Kinder weiterhin in der privaten Kranken­ver­si­che­rung versichert bleiben. Grundsätzlich ist das bis zum 25. Lebensjahr möglich. Anschließend entfällt die Beihilfeleistung jedoch, sodass ein Wechsel in die studentische private Kranken­ver­si­che­rung erfolgen sollte.

In der Regel müssen Studenten deutlich geringere Beiträge einzahlen als Per­sonen, die normal krankenversichert sind. Wissen sollte man, dass ein Wechsel zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung später nicht mehr erfolgen kann, weil sich die Studierenden zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung befreien ließen.


Versicherungstipps für andere Berufsgruppen

Dienstherren übernehmen auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Beihilfe einen Teil der Kosten im Krankheitsfall. Zu 100 Prozent abgesichert ist man aber erst dann, wenn zusätzlich eine private Kranken­ver­si­che­rung abgeschlossen wird. Dadurch genießt man beispielsweise eine leistungsstarke Gesundheitsvorsorge als Privatpatient und kann mit einem attraktiven Krankentagegeld finanzielle Lücken bei Verdienstausfällen schließen.

Heilfürsorgeberechtigte erhalten während ihrer Ausbildung oder bis zur Pensionierung freie Heilfürsorge. Anschließend profitieren sie im Krankheitsfall von entsprechenden Beihilfen. Auch hierbei sollten die Restkosten von einer Versicherung abgedeckt werden. Um später einen leichten Zugang zur privaten Kranken­ver­si­che­rung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu haben, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abzuschließen.


Fazit

Der Eintritt in eine private Kranken­ver­si­che­rung hat für Beamte für gewöhnlich einige Vorteile. Deswegen entscheiden sich viele zu diesem Schritt. Das gilt auch für Per­sonen anderer Berufsgruppen, wie Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst und Heilfürsorgeberechtigte.

Abhängig vom jeweiligen Tarif, profitieren privatversicherte Beamte von einem deutlich höheren Leistungsniveau als Mitglieder der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Dennoch sind die Beitragskosten häufig geringer. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass sich die Leistungen im Normalfall an individuelle Bedürfnisse und den vorhandenen Beihilfesatz anpassen lassen.

Wenn Sie Beamter oder Beamtin sind und mit dem Gedanken spielen, eine private Kranken­ver­si­che­rung abzuschließen, sollten Sie die Tarife und Möglichkeiten gut miteinander ver­gleichen. So finden Sie garantiert eine geeignete Lösung für sich und Ihre Angehörigen. 

Beamte genießen in Deutschland wie Eingangs beschrieben einen Sonderstatus. Deshalb finden wir, dass Sie als Beamter, ein klar geregelten und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz benötigen.

Die Finanzprofis aus dem Allgäu, stehen Ihnen zu allen Themen gerne zur Verfügung.

Mehr Informationen können Sie in unserem Ratgeber für Beamte finden. 


FAQ

Zum Thema Beamtenversicherung gibt es viel zu sagen. Wenn Sie nicht gerade ein Spezialist dafür sind, wird sich Ihnen garantiert noch die eine oder andere Frage dazu stellen. Hier finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen, mit denen Sie in Zukunft besser informiert sind. Nehmen Sie bei weiteren Unklarheiten gern Kontakt zu unserem Ver­sicherungs­makler Kempten auf.

Was kostet eine private Kranken­ver­si­che­rung im Monat (Beamte)?

Die genaue Höhe der Beiträge einer privaten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen der Beihilfesatz, das Alter und die gewünschten Leistungen. Die Kosten beginnen in der Regel bei 190 Euro, können aber auch bis zu 350 Euro im Monat betragen.

Wie ist man als Beamter versichert?

Die wichtigsten Versicherungen für Beamte stellen die private Kranken­ver­si­che­rung, eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit, die Diensthaftpflichtversicherung und die Rechts­schutz­ver­si­che­rung dar.

Sind alle Beamten privat versichert?

Viele Beamte lassen sich privat ver­sichern, weil ihnen das viele Vorteile bringt. Allerdings ist niemand, der verbeamtet ist, zu einer privaten Kranken­ver­si­che­rung verpflichtet und kann sich stattdessen auch gesetzlich ver­sichern lassen.


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