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Die private Krankenversicherung (PKV) ist für viele Beamte eine attraktive Option – sie bietet oft bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung und ist in Kombination mit der Beihilfe besonders kostengünstig. Doch nicht jeder Beamte erfüllt auf Anhieb die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in eine PKV. Genau hier greift die sogenannte Öffnungsklausel: Sie ermöglicht es Beamten mit Vorerkrankungen, dennoch eine private Krankenversicherung abzuschließen – ohne dass Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung erfolgen.
Gerade für neu verbeamtete Personen stellt die Öffnungsklausel eine wichtige Erleichterung dar. Sie sorgt für Chancengleichheit beim Zugang zur privaten Krankenversicherung und schützt vor finanziellen Nachteilen durch Risikozuschläge oder fehlende Absicherung. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Öffnungsklausel funktioniert, wer davon profitiert und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.
Die Öffnungsklausel ermöglicht Beamten mit Vorerkrankungen den Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV), ohne Risikoausschlüsse.
Voraussetzung ist die Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses.
Teilnahmeberechtigt sind Beamte auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit sowie Richterinnen und Richter.
Risikozuschläge sind auf maximal 30 % begrenzt – Leistungsausschlüsse sind im Rahmen der Öffnungsklausel nicht zulässig.
Angehörige (z. B. Ehepartner und Kinder) können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls teilnehmen.
Ein Versicherungsvergleich ist sinnvoll, da nicht alle Anbieter dieselben Konditionen bieten.
Die Öffnungsklausel gilt nur für die erste PKV-Aufnahme – ein späterer Anbieterwechsel ist nicht erneut durch die Klausel abgesichert.
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Die Öffnungsklausel ist eine freiwillige Vereinbarung privater Krankenversicherer, die es ermöglicht, Beamte trotz gesundheitlicher Einschränkungen in die private Krankenversicherung aufzunehmen. Sie wurde eingeführt, um neu verbeamteten Personen einen diskriminierungsfreien Zugang zur PKV zu verschaffen – auch dann, wenn sonst aufgrund von Vorerkrankungen ein Antrag abgelehnt oder nur mit Leistungsausschlüssen angenommen worden wäre.
Im Rahmen dieser Sonderregelung verpflichten sich teilnehmende Versicherer dazu, keine Leistungsausschlüsse zu vereinbaren und Risikozuschläge auf maximal 30 % zu begrenzen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses gestellt wird. Die Öffnungsklausel gilt ausschließlich für die erste Aufnahme in die PKV – bei späterem Anbieterwechsel kann sie nicht erneut in Anspruch genommen werden.
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Während Öffnungsklauseln im allgemeinen Vertrags- und Tarifrecht verschiedene Bedeutungen haben, ist ihre Funktion in der privaten Krankenversicherung klar geregelt: Sie schafft einen erleichterten Zugang für Personen, die sonst aus gesundheitlichen Gründen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wären. Für Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Lebenszeit– bedeutet dies eine echte Chance auf hochwertigen Versicherungsschutz, ohne auf die Vorteile der privaten Krankenversicherung verzichten zu müssen.
Die Öffnungsklausel gilt deutschlandweit einheitlich für Beamte, wird aber nicht von allen Versicherungsunternehmen angeboten. Deshalb empfiehlt sich ein gezielter Vergleich teilnehmender Anbieter. Besonders für Berufsanfänger mit chronischen Erkrankungen oder Vorerkrankungen wie z. B. Diabetes oder psychischen Belastungen kann die Öffnungsklausel entscheidend sein, um überhaupt in die PKV aufgenommen zu werden.
Um die Vorteile der Öffnungsklausel nutzen zu können, müssen Beamte bestimmte Bedingungen erfüllen. Grundvoraussetzung ist, dass es sich um eine erstmalige Verbeamtung handelt – beispielsweise als Beamter auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit. Auch Richter und versorgungsberechtigte Hinterbliebene gehören zu den berechtigten Personen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag auf Aufnahme mit Öffnungsklausel muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses gestellt werden. Diese Frist ist strikt – eine spätere Antragstellung schließt die Öffnungsklausel unwiderruflich aus.
Darüber hinaus darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine private Krankenvollversicherung bestehen. Wer bereits versichert ist oder zuvor freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war, muss den Wechsel rechtzeitig planen, um von der Öffnungsklausel profitieren zu können. Der Wohnsitz in Deutschland ist ebenfalls Voraussetzung, ebenso wie die Wahl eines teilnehmenden Versicherers, der sich der Öffnungsaktion angeschlossen hat.
Die zeitliche Komponente spielt bei der Öffnungsklausel eine zentrale Rolle. Wer die Vorteile dieser Regelung nutzen möchte, muss den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Begründung des Beamtenverhältnisses stellen. Diese Frist beginnt mit dem offiziellen Datum der Verbeamtung – unabhängig davon, ob es sich um eine Beamtenlaufbahn im Schuldienst, bei der Polizei oder in der Justiz handelt.
Auch Ehepartner und Kinder, die über die Beihilfe familienversichert werden können, haben ein Anrecht auf Aufnahme mit Öffnungsklausel – allerdings ebenfalls nur innerhalb dieser Sechs-Monats-Frist. Eine rückwirkende Anwendung oder spätere Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Deshalb ist eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Versicherungsmakler oder eine Bezügestelle dringend zu empfehlen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die formalen Anforderungen eingehalten werden und keine Frist verpasst wird.
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So hilfreich die Öffnungsklausel für Beamte mit gesundheitlichen Vorerkrankungen auch ist – sie ist nicht mit einem uneingeschränkten Leistungsversprechen gleichzusetzen. Zwar garantiert die Öffnungsaktion die Aufnahme in die private Krankenversicherung ohne vollständige Ablehnung oder Leistungsausschlüsse, jedoch gibt es klare Grenzen bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes.
Ein zentraler Punkt: Die vereinbarten Leistungen dürfen die Beihilfe nicht überschreiten. In der Praxis bedeutet das, dass Erstattungen maximal bis zu 100 % der beihilfefähigen Aufwendungen erfolgen können. Wer auf eine Vollerstattung auch für nicht beihilfefähige Leistungen hofft, stößt hier an die Grenze der Regelung. Zudem sind Risikozuschläge bis zu 30 % zulässig – insbesondere bei Vorerkrankungen, die zu dauerhaft höheren Gesundheitskosten führen können.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Beamte mit Öffnungsklausel keine Wahlfreiheit im Hinblick auf die Tarifgestaltung haben. Es stehen spezielle Tarife zur Verfügung, die für die Öffnungsaktion reserviert sind. Diese sind zwar solide, jedoch nicht immer so leistungsstark oder flexibel wie reguläre PKV-Tarife. Dennoch bleibt die Öffnungsklausel eine wertvolle Lösung für Personen, die sonst keinen Zugang zur privaten Absicherung hätten.
Die Öffnungsklausel bietet Beamten eine besonders wertvolle Möglichkeit, Zugang zur privaten Krankenversicherung zu erhalten – auch dann, wenn gesundheitliche Einschränkungen bestehen. Der wohl größte Vorteil liegt darin, dass Versicherer im Rahmen der Öffnungsaktion auf Leistungsausschlüsse verzichten und keine vollständige Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen möglich ist. Beamte erhalten dadurch einen verlässlichen Krankenversicherungsschutz, der über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht und oftmals eine bessere medizinische Versorgung ermöglicht.
Ein weiterer Pluspunkt: Die Höhe möglicher Risikozuschläge ist begrenzt – und zwar auf maximal 30 % des Beitrags. Selbst wenn eine Erkrankung vorliegt, die andernfalls zu hohen Zusatzbeiträgen führen würde, ist die finanzielle Belastung also gedeckelt. Dies verschafft Beamten Planungssicherheit und schützt sie davor, durch überhöhte Beiträge vom System der privaten Absicherung ausgeschlossen zu werden. Auch Angehörige – wie Ehepartner und Kinder – können unter bestimmten Bedingungen in die Öffnungsaktion einbezogen werden, was die Familienabsicherung nochmals deutlich verbessert. Die Öffnungsklausel wird damit zu einem entscheidenden Instrument für viele Beamtinnen und Beamte, um trotz Einschränkungen nicht auf eine leistungsstarke Krankenversicherung verzichten zu müssen.
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Nicht alle privaten Krankenversicherer beteiligen sich an der Öffnungsaktion für Beamte – daher ist es umso wichtiger, verschiedene Anbieter gezielt miteinander zu vergleichen. Zu den bekanntesten Gesellschaften, die sich an der Öffnungsklausel beteiligen, zählen unter anderem die Allianz, Debeka, Barmenia, Signal Iduna und HUK-Coburg. Diese Versicherer verpflichten sich, Beamte mit Vorerkrankungen nach den vereinbarten Regeln aufzunehmen und stellen dafür spezielle Tarife zur Verfügung.
Allerdings lohnt es sich, genau hinzusehen: Die Leistungen dieser Tarife, der Serviceumfang sowie die Beitragshöhe können sich deutlich unterscheiden. Auch im Umgang mit bestimmten Vorerkrankungen oder bei der Einschätzung von Risikozuschlägen gibt es je nach Gesellschaft unterschiedliche Auslegungen. Einige Versicherer bieten beispielsweise Zusatzbausteine oder besondere Serviceleistungen wie digitale Arztbesuche, ein strukturiertes Gesundheitsmanagement oder Tarife mit Beitragsrückerstattung an. Für Beamte auf Widerruf oder Referendare gelten teilweise nochmals gesonderte Bedingungen, die ebenfalls im Detail geprüft werden sollten. Ein gründlicher Vergleich – idealerweise mit Unterstützung eines erfahrenen Versicherungsmaklers – schafft hier Klarheit und hilft dabei, den individuell besten Tarif mit Öffnungsklausel zu finden.
Die Auswahl der passenden privaten Krankenversicherung mit Öffnungsklausel sollte gut überlegt sein. Denn obwohl die Aufnahmebedingungen bei allen teilnehmenden Anbietern gleich geregelt sind, unterscheiden sich Tarife, Leistungen und Beitragsentwicklung zum Teil erheblich. Beamte sollten daher nicht nur auf den Monatsbeitrag achten, sondern auch darauf, welche Leistungen im Krankheitsfall übernommen werden – zum Beispiel für ambulante Behandlungen, Zahnersatz, Psychotherapie oder alternative Heilmethoden.
Ein weiterer wichtiger Tipp: Achten Sie auf den Selbstbehalt und die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Auch Fragen wie „Wie stabil sind die Beiträge im Alter?“ oder „Gibt es Tarife mit garantierter Beitragsentlastung im Ruhestand?“ sollten bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Für junge Beamte auf Widerruf oder in Ausbildung sind zudem spezielle Einstiegstarife interessant, die flexibel angepasst werden können. Wer sich nicht sicher ist, welcher Anbieter am besten passt, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen – idealerweise durch einen Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf Beamtenversorgung.
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Sie möchten mehr zur Öffnungsklausel wissen oder sich zur besten privaten Krankenversicherung für Beamte beraten lassen? Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Beamtenversicherung. Mit unserer langjährigen Erfahrung und einem breiten Marktüberblick helfen wir Ihnen dabei, die passende Lösung zu finden – ob als Beamter auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit.
Wir vergleichen für Sie die Angebote mit Öffnungsklausel, prüfen Ihre individuellen Voraussetzungen und zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten. Als unabhängiger Versicherungsmakler kennen wir die Unterschiede zwischen den Anbietern genau und stehen Ihnen während des gesamten Entscheidungsprozesses zur Seite. Mit unseren Büros im Allgäu sind wir persönlich für Sie da – digital, telefonisch oder vor Ort.
Die Öffnungsklausel stellt eine wichtige Erleichterung für Beamte dar, die aufgrund gesundheitlicher Vorerkrankungen bislang Schwierigkeiten hatten, in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Sie ermöglicht einen diskriminierungsfreien Zugang zu hochwertigen PKV-Tarifen – ohne Leistungsausschlüsse und mit begrenztem Risikozuschlag. Besonders wichtig ist die Einhaltung der Fristen: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses gestellt werden.
Trotz der verbindlichen Regeln der Öffnungsaktion unterscheiden sich die Versicherer in ihren Tarifen, Leistungen und Beitragsentwicklungen. Ein sorgfältiger Vergleich der Anbieter ist daher unerlässlich. Wer zusätzlich auf professionelle Beratung setzt, kann sicher sein, einen passenden, leistungsstarken Tarif zu finden – individuell abgestimmt auf die eigene Lebens- und Familiensituation.
Die Öffnungsklausel ist eine freiwillige Vereinbarung der privaten Krankenversicherer, Beamte mit Vorerkrankungen aufzunehmen – ohne Leistungsausschlüsse und mit maximal 30 % Risikozuschlag.
Teilnahmeberechtigt sind Beamte auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit sowie Richter und ähnliche Berufsgruppen – sofern sie bisher nicht privat vollversichert waren.
Der Antrag auf eine PKV mit Öffnungsklausel muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Verbeamtung gestellt werden.
Ja. Leistungen sind auf die Beihilfe abgestimmt. Erstattungen über 100 % hinaus sind ausgeschlossen. Zudem gelten nur bestimmte Tarife für die Öffnungsaktion.
Unter anderem Allianz, Debeka, Barmenia, HUK-COBURG und SIGNAL IDUNA beteiligen sich an der Öffnungsaktion. Die konkreten Konditionen variieren jedoch stark.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ehepartner und Kinder von Beamten in die PKV aufgenommen werden – ebenfalls ohne Leistungsausschlüsse.
Ein unabhängiger Versicherungsvergleich oder eine persönliche Beratung hilft dabei, Tarife und Leistungen objektiv zu bewerten und individuell passende Angebote zu finden.