Anwartschaftsversicherung


Die Anwartschaftsversicherung für Beamte

Vereinfacht gesagt ist eine Anwartschaft eine Versicherung im Ruhestand. Damit wird die Mitgliedschaft in der privaten Kranken­ver­si­che­rung nicht beendet, sondern lediglich für einen bestimmten Zeitraum stillgelegt. Es gibt gute Gründe, nicht gleich den gesamten Versicherungsvertrag zu kündigen.

Was also müssen Sie rund um die Anwartschaft in der privaten Kranken­ver­si­che­rung wissen?


Wozu benötigt man eine Anwartschaft?

Anwartschaftsversicherungen wurden für privat Versicherte entwickelt, damit sie ihren Versicherungsvertrag für einen bestimmten Zeitraum ruhen lassen können. Damit ruhen auch die Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner, der Versicherer räumt aber das Recht ein, den Versicherungsvertrag nach dem Ende der Anwartschaftszeit wieder aufzunehmen, ohne die Bedingungen zu ändern.

Sie als Versicherungsnehmer bezahlen während der Anwartschaft nur einen geringen Beitrag, er wird so kalkuliert, dass je nach Art der Anwartschaft weiterhin Rückstellungen für das Alter gebildet werden und die Kosten für die Verwaltung abgedeckt sind.

Bei der Anwartschaftsversicherung wird der Versicherungsschutz beim Abschluss festgelegt und der Beitrag richtet sich nach dem jeweiligen Eintrittsalter, doch der Versicherungsschutz selbst greift erst, wenn die Anwartschaft beendet ist. Ein wichtiges Element dieser Versicherung ist, dass der Versicherungsschutz auch dann unverändert gilt, wenn sich der Gesundheitszustand der versicherten Person in der Phase zwischen dem Abschluss des Vertrags und dem Beginn der Versicherungspflicht verschlechtert. Mit dem Ende der Anwartschaft wird der Versicherungsschutz also in eine private Krankenvollversicherung umgewandelt.

Welche Ansprüche hat der Versicherte?

Der Versicherte hat das Recht, dass bei der Berechnung der Beiträge das Eintrittsalter angesetzt wird. Davon profitieren Sie besonders in jungen Jahren. Eine weitere Risikoprüfung wird nicht durchgeführt.

Die Laufzeit der Anwartschaft wird auf Wartezeiten angerechnet, die der Tarif vorsieht, bis der Versicherungsschutz greift. Während der Laufzeit der Anwartschaft hat der Versicherte allerdings keinen Anspruch auf eine Leistung.

Welche Voraussetzungen müssen für den Abschluss erfüllt sein?

Eine kleine Anwartschaft ist für alle Tarife abzuschließen, die dem Versicherten offenstehen und die für Krankheitsvollkosten, Krankenhaustagegelder und Krankentagegelder konzipiert sind.

Dabei muss das jeweilige maximale Aufnahmealter für den jeweiligen Tarif eingehalten werden. Abgeschlossen wird die kleine Anwartschaftsversicherung für den Zeitraum, in dem eine Kranken­ver­si­che­rungspflicht besteht, von der sich der Versicherte nicht befreien kann. Auch ein Anspruch auf Familienhilfe oder ein Anspruch auf die freie Heilfürsorge begründen diese Versicherung. Damit ist eine Anwartschaft für Soldaten eine Option und auch eine Anwartschaft für Zeitsoldaten kommt häufiger in Frage.

Eine außergewöhnliche Notlage, ein längerer Aufenthalt im Ausland, aber auch Arbeitslosigkeit oder Stellenlosigkeit sind weitere Ursachen, die diese Form der Versicherung begründen. Mit einer Anwartschaft kann man also auch eine Kranken­ver­si­che­rung für Beamte für eine Weile ruhen lassen. Entfällt die Voraussetzung, lebt die Leistungspflicht aus dem Tarif wieder auf. Sollte es während der Anwartschaft zu Krank­hei­ten oder zu Folgen eines Unfalls kommen, darf kein Risikozuschlag erhoben werden.


Wie unterscheiden sich die kleine und die große Anwartschaft?

Der Unterschied zwischen beiden Versicherungen besteht darin, dass bei der kleinen Anwartschaft keine Rückstellungen für das Alter gebildet werden. Damit wird der Versicherungsbeitrag vor allem im Alter teurer.

Während der Laufzeit der Anwartschaft sind die Beiträge bei der großen Anwartschaft allerdings höher. Das liegt daran, dass Altersrückstellungen aufgebaut werden.

Im Alter bleibt der Versicherungsbeitrag hingegen konstant, was in Anbetracht steigender Versicherungsprämien für ältere Versicherte durchaus als Vorteil betrachtet werden kann.

Für Beamtenanwärter oder für Berufseinsteiger ist eine kleine Anwartschaft häufig die bessere Option, weil die Beiträge dafür günstiger sind.

Was bringt eine Anwartschaft?

Das Ruhen des Versicherungsschutzes gibt Ihnen die Chance, eine Zeit der Arbeitslosigkeit zu überbrücken. Auch die Aufnahme eines Studiums ist eine Phase, die Sie damit abdecken können. Sollte Ihr Einkommen in dieser Zeit deutlich sinken, so dass Sie als Arbeitnehmer wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, müssen Sie sich in dieser Phase wieder gesetzlich ver­sichern. Sofern Sie nicht dauerhaft gesetzlich versichert sein wollen, können Sie mit einer Anwartschaft diese Phase überbrücken und sichern sich die Vorteile der PKV für spätere Jahre.

Sollten Sie Ihren PKV-Vertrag nicht ruhend stellen, müssen Sie den Vertrag kündigen und müssen beim erneuten Eintritt in die PKV eine Gesundheitsprüfung durchführen. Außerdem bleiben die Wartezeiten weiter bestehen, so dass Sie nicht von Anfang an den vollen Versicherungsschutz genießen.

Da Sie nach der Versicherungspause außerdem älter sind, steigen die Beiträge schon aufgrund des höheren Eintrittsalters. Diese Nachteile lassen sich durch eine Anwartschaft umgehen.

Für wen lohnt sich eine Anwartschaft?

Im Prinzip ist eine Anwartschaft immer sinnvoll, wenn Sie privat versichert sind und Ihren Versicherungsschutz für eine gewisse Zeit unterbrechen wollen oder müssen. Wenn Sie zum Beispiel längere Zeit im Ausland im Einsatz sind, ist eine Anwartschaft zu empfehlen. Eine Anwartschaft für Soldaten kommt in Frage, wenn Sie einen Anspruch auf die freie Heilfürsorge haben.

Unterliegen Sie für eine gewisse Zeit der Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung, kann eine große Anwartschaft ebenso sinnvoll sein. Selbst für ehemalige Studierende ist eine Anwartschaft interessant, weil sie beim Eintritt ins Berufsleben noch nicht so viel verdienen, um Zutritt zur privaten Kranken­ver­si­che­rung zu erhalten. Das gilt für Studierende, die als Arbeitnehmer ins Berufsleben einsteigen. Eine Kranken­ver­si­che­rung für Beamte sieht keine Koppelung an die Höhe der Bezüge vor, deshalb kann sich ein junger Beamter schon zum Zeitpunkt des Berufseinstiegs privat ver­sichern.


Was geschieht in finanziellen Notlagen?

Grundsätzlich kommt eine Anwartschaft auch in Frage, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden. Manche Versicherer bieten für solche Fälle eine Ruhens Versicherung an. Dadurch bleiben die Konditionen Ihres Versicherungsschutzes bestehen, selbst wenn Sie Ihre Beiträge vorübergehend nicht zahlen können.

Eine Ruhensversicherung ist eine Variante der kleinen Anwartschaftsversicherung. In einer Phase der Arbeitslosigkeit besteht die Möglichkeit, den Vertrag maximal drei Jahre lang ruhend zu stellen. Im ersten halben Jahr zahlen Sie keine Beiträge. Danach verlangt der Versicherer die sogenannten Ruhensbeiträge.

Altersrückstellungen werden in dieser Zeit nicht gebildet, deshalb steigen die Beiträge meist, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz wieder aufnehmen. Sollte sich abzeichnen, dass Sie die Beiträge für Ihren Versicherungsschutz auf Dauer nicht zahlen können, sind die beiden Anwartschaftsversicherungen nicht die richtige Wahl für Sie. In diesem Fall ist es besser, in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung zu wechseln, sofern dies möglich ist.

Als Alternative kommt ein Wechsel in einen PKV-Tarif mit günstigeren Preisen in Frage. Hier lohnt es sich, die Konditionen genau zu prüfen, damit Sie den Versicherungsschutz finden, der optimal zu Ihrem Bedarf und zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passt.

Als Ver­sicherungs­makler aus Kempten beraten wir Sie gerne ausführlich und unabhängig zum Thema Anwartschaftsversicherung.


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Mehr Informationen können Sie in unserem Ratgeber für Beamte finden.


Herzliche Grüße

Ihre Finanzprofis Allgäu
Nikolai Ade & Michael Köchler


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