Betriebshaftpflicht


Unverzichtbarer Schutz für Sie und Ihr Unternehmen

Die Betriebshaftpflicht ist eine Form der Haft­pflichtversicherung, die speziell für Selbständige und Unternehmen entwickelt wurde. Sie ist damit eine wichtige Betriebsversicherung, die Sie und Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung schützt.

Die Verpflichtung, einer geschädigten Person einen entstandenen Schaden zu ersetzen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Sehr hohe Schadenersatzforderungen können unter Umständen zum finanziellen Ruin führen. Davor schützt Sie die Gewerbehaftpflicht.


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Welche Leistungen erbringt die Betriebshaftpflicht?

Die Versicherung greift bei Schadenersatzforderungen, die durch geschädigte Dritte an Sie oder an Ihr Unternehmen herangetragen werden. Die Leistungen umfassen auch die Prüfung, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist. Ein unberechtigter Anspruch wird über die Geschäftshaftpflichtversicherung zurückgewiesen.

Nicht im Versicherungsumfang enthalten sind übrigens Forderungen aus der Erfüllung von vertraglich vereinbarten Verpflichtungen. Versichert sind alle Per­sonen, die eine Firma leiten. Hinzu kommen die Mitarbeiter, sofern sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einen Schaden verursachen.

Nicht versichert sind Ansprüche, die Sie gegenüber einem Mitarbeiter oder einer anderen mitversicherten Person gegenüber verursacht haben.

Als Geschäftsführer eines Unternehmens trifft Sie allerdings eine erweiterte Haft­pflicht. In bestimmten Situationen sind Sie haftbar, die Regulierung von Schäden kann dann nicht auf die Betriebshaftpflichtversicherung abgewälzt werden.

Typisch dafür sind getroffene Fehlentscheidungen, die zu enormen finanziellen Schäden führen können. Für Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Manager in einer hohen Position mit einem entsprechend großen Verantwortungsbereich empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer sogenannten D&O-Versicherung – einer Managerhaftpflicht – als zusätzliche Ergänzung.

Welche Schäden sind in der Versicherung abgedeckt?

Eine gute Haft­pflichtversicherung für Ihren Betrieb sollte grundsätzlich Leistungen bei Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden vorsehen.

Sachschäden machen häufig eine geringere Größenordnung aus, können je nach Art des Schadens aber auch leicht in den sechsstelligen Bereich gehen.

Bei Per­sonenschäden handelt es sich üblicherweise um die Übernahme von Krankenhaus- oder Behandlungskosten, wenn eine Person verletzt wird. Auch Schmerzensgeld kann geltend gemacht werden. Besonders gravierend sind Rentenzahlungen, wenn eine Person schwer verletzt wird und ihrem Beruf nicht mehr oder nicht uneingeschränkt nachgehen kann. In diesem Fall kann eine lebenslange Rente gefordert werden. Nicht selten geht ein Per­sonenschaden dann sogar in die Millionenhöhe. Beim Abschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung sollten Sie deshalb genau auf die Höhe der Versicherungssummen für Per­sonenschäden achten.

Vermögensschäden resultieren aus Per­sonen- oder Sachschäden, sie sind typische Folgeschäden.

Gelegentlich sind sie von der Schadensregulierung ausgenommen. Bei der Wahl Ihres Tarifs sollten Sie deshalb darauf achten, dass auch Vermögensschäden von Ihrer Gewerbehaftpflichtversicherung übernommen werden.

Welche branchenspezifischen Besonderheiten gibt es?

Unternehmen unterscheiden sich nicht nur nach ihrer Größe, ihrem Umsatz, ihrem Gewinn oder der Anzahl ihrer Mitarbeiter. Eine große Rolle spielt auch die Branche, in der Sie tätig sind.

Ein Handwerker hat zum Beispiel andere Anforderungen an seine Geschäftsversicherung wie ein Landwirt.

Deshalb muss jede Betriebsversicherung unbedingt an die individuellen Bedürfnisse angepasst sein. Nur dann ist ein vollumfänglicher Versicherungsschutz gewährleistet.

Sprechen Sie uns gerne rund um Ihre Geschäftshaftpflichtversicherung an! Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir Ihren individuellen Bedarf und entwickeln darauf aufbauend ein Konzept für eine maßgeschneiderte Absicherung in allen Haft­pflicht fragen.

Landwirtschaftliche Betriebe haben rund um ihren Versicherungsschutz zum Beispiel besondere Anforderungen. Ein Haft­pflichtschaden wird schnell zur existenziellen Frage, wenn das zum Hof gehörende Vieh ausbricht und dabei einen Unfall oder gravierende Umweltschäden verursacht. Eine gute Gewerbeversicherung ist auf den besonderen Versicherungsschutz zugeschnitten und so konzipiert, dass auch größere Schäden richtig abgesichert sind.

Dabei ist selbstverständlich immer das Verhältnis von Kosten und Nutzen zu beachten. Ein guter, aber unbezahlbarer Versicherungsschutz ist ebenso wenig zu empfehlen wie ein günstiger Schutz, der nicht alle relevanten Ansprüche in ausreichender Höhe abdeckt.

Bei der Empfehlung einer geeigneten Haft­pflichtversicherung für Ihren Betrieb achten wir als unabhängiger Ver­sicherungs­makler aus 87437 Kempten deshalb besonders auf ein ausgewogenes Verhältnis von Preis und Leistung.

Auch in der Gastronomie gelten besondere Anforderungen an die Geschäftsversicherung. Wenn Sie ein Restaurant oder eine Bar führen, sind Sie mit einer Reihe von Haft­pflichtrisiken konfrontiert.

Ein Kunde kann sich in Ihren Räumen verletzen oder ein Gast zieht sich eine Lebensmittelvergiftung zu, beim Entladen von Lebensmitteln wird die von Ihnen gemietete Einrichtung des Ladens beschädigt. Als Inhaber werden Sie für solche Schäden haftbar gemacht. Eine Betriebsversicherung für die Gastronomie deckt Sach-, Per­sonen- und Vermögensschäden ab und stellt Sie von der Regulierung frei.

Selbst Freiberufler oder Künstler benötigen unter Umständen eine Betriebshaftpflichtversicherung. Zwar greift bei diesen Selbständigen meist eher eine Berufshaftpflichtversicherung, die Schäden umfasst, die bei der Ausübung der Tätigkeit entstehen. Allerdings bieten viele Versicherer die Betriebs- und Berufshaftpflicht in einem kombinierten Vertrag an.

Wichtig für Sie zu wissen ist, dass Ihre Police die Schäden abdecken muss, die für Ihre jeweilige Tätigkeit in Frage kommen. Das Gleiche gilt für Künstler, die ebenfalls für einen Schaden aufkommen müssen, der bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht wurde.

Wovon hängen die Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung ab?

Die Höhe des Beitrags wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Unter anderem spielen die Größe des Betriebs, die Branche, die Zahl Ihrer Mitarbeiter und die Größe von Betriebsgebäuden und Büros eine Rolle. Auch die Versicherungssummen haben eine große Bedeutung für die Höhe des Beitrags.

Die optimale Absicherung hängt von sehr vielen unterschiedlichen Kriterien ab. Deshalb ist eine Onlinekalkulation mit Hilfe von pauschalen Annahmen nicht zu empfehlen.

Gerne beraten wir Sie als Ver­sicherungs­makler aus Kempten ausführlich rund um die Haft­pflichtversicherung für Ihr Unternehmen und berücksichtigen dabei Ihren ganz individuellen Bedarf. Wir ermitteln die optimale Versicherungssumme für Sie und stellen darauf aufbauend einen Versicherungsvergleich für Sie zusammen. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch weitere Gewerbeversicherungen, die Ihre betriebliche Haft­pflicht gezielt ergänzen.

Ist die Gewerbehaftpflicht eine Pflichtversicherung?

In der Regel sind sowohl die Betriebs- wie auch die Berufshaftpflicht eine freiwillige Versicherung. Sie sind zwar unbedingt zu empfehlen, sind aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Von dieser Regel gibt es allerdings eine Reihe von Ausnahmen.

Im Bewachungsgewerbe ist eine Betriebshaftpflicht zum Beispiel vorgeschrieben. Ohne diese Absicherung dürfen Sie kein Gewerbe eröffnen. In Anbetracht der Tatsache, dass Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit als Per­sonenschützer durchaus Per­sonenschäden in erheblicher Höhe verursachen können, ist die gesetzliche Forderung nach einer passenden betrieblichen Haft­pflichtversicherung verständlich.

In anderen Branchen wie zum Beispiel im Versicherungswesen ist eine berufliche Haft­pflichtversicherung ebenfalls vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um die Vermögensschadenhaftpflicht.

Ohne diese Versicherung dürfen weder Makler noch Versicherungsvertreter eine selbständige Tätigkeit anmelden und aufnehmen.

An welchen Orten besteht Versicherungsschutz?

In erster Linie ist ein Versicherungsschutz für alle Aktivitäten gegeben, soweit sie von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern durchgeführt werden und für die Ausübung der betrieblichen Aufgabe nötig sind.

Der Versicherungsschutz besteht damit natürlich auch in Ihrer eigenen Betriebsstätte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Büroräume oder um eine Produktionshalle handelt.

Ihre betrieblichen Aufgaben können aber auch an anderen Orten durchgeführt werden. Das ist regelmäßig der Fall, wenn Sie bei einem Kunden zu Besuch sind und dort etwas reparieren.

Auch an diesen Orten besteht Versicherungsschutz. Sind Sie an öffentlichen Plätzen tätig, ist auch dort die Absicherung gegeben.

Wenn Sie zur Ausübung Ihrer betrieblichen Aufgabe ins Ausland reisen, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen lassen.

Meist ist Ihr Versicherungsschutz auf eine bestimmte geografische Region festgelegt. Dabei handelt es sich zum Beispiel um alle Länder innerhalb der Europäischen Union oder innerhalb der Grenzen Europas, wobei die geografische Lage als Kriterium angenommen wird. Einige Versicherer bieten ihren Schutz aber auch für Länder außerhalb Europas an, wobei es hier zu Einschränkungen kommen kann. Sollten Sie regelmäßig im Ausland tätig sein, lohnt es sich, den Versicherungsschutz entsprechend individuell anzupassen.

Wie lässt sich die Versicherungsprämie reduzieren?

Sie wissen schon, dass die Höhe des Beitrags unter anderem von den Versicherungssummen abhängt. An der Versicherungssumme sollten Sie auf keinen Fall sparen, denn davon hängt ab, in welcher Höhe ein Schaden im Notfall reguliert wird.

Eine zu geringe Deckung könnte dazu führen, dass ein hoher Schaden nicht in voller Höhe erstattet wird. Der Geschädigte ist sicher nicht bereit, einen Teil seines entstandenen Schadens aus eigener Tasche zu bezahlen.

Somit besteht bei einer nicht ausreichenden Deckungs­summe die große Gefahr, dass Sie den Rest selbst zahlen müssen. Die Versicherungssumme ist also nicht das geeignete Kriterium, um den Versicherungsbeitrag zu verringern.

Sinnvoller ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, welche im Schadenfall greift.

Sollte ein Schaden zu beklagen sein, haben Sie diesen Eigenanteil zu zahlen, den Rest trägt der Versicherer. Durch die Wahl einer geeigneten Selbstbeteiligung können Sie den Beitrag für Ihre Versicherung nachhaltig reduzieren. Da Sie den Eigenanteil nur im Schadensfall zu zahlen haben, ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ein sehr sinnvoller Weg, die Versicherungsbeiträge viele Jahre lang auf einem vernünftigen Niveau zu halten.

Gerne ver­gleichen wir als unabhängiger Ver­sicherungs­makler aus Kempten im Allgäu für Sie die Tarife und prüfen dabei den optimalen Selbst­behalt, um für Sie den gewünschten Versicherungsbeitrag zu erhalten.

Welche Versicherungssumme ist angemessen?

Die Deckungs- oder Versicherungssumme sollte so vereinbart werden, dass auch der größte Schadensfall abgedeckt ist, der für Ihr Unternehmen denkbar ist. Empfehlenswert ist eine Absicherung in Höhe von mindestens drei Millionen Euro sowohl für Per­sonen- wie auch für Sachschäden. Damit sollten Sie in der Regel umfassend abgesichert sein, selbst wenn ein größerer Schaden zu beklagen ist.

Grundsätzlich gilt; je höher die Versicherungssumme, desto niedriger die Gefahr selbst etwas bezahlen zu müssen.

Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?

In der Regel hat Ihre Versicherung eine Laufzeit von einem Jahr. Ausnahmen sind möglich, manche Versicherer bieten Rabatte für eine mehrjährige Laufzeit an. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate zum Laufzeitende. Sollten Sie kündigen wollen, ist eine schriftliche Mitteilung an den Versicherer empfehlenswert. Schicken Sie Ihren Brief per Einschreiben und Rückschein, damit Sie im Notfall einen Nachweis für Ihre pünktliche Kündigung haben. Alternativ können Sie auch per Fax oder per E-Mail kündigen.

Sollte die Gesellschaft den Versicherungsbeitrag erhöhen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die gesetzlich festgelegte Frist beträgt ein Monat. Ein Sonderkündigungsrecht von Ihrer Seite besteht auch, wenn Sie Ihr Gewerbe abmelden. Man spricht in diesem Fall von einem Risikoentfall. Das bedeutet, dass Sie die Versicherung kündigen, weil das versicherte Risiko in Zukunft entfällt.

Der Versicherungsvertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihr Gewerbe abmelden. Am besten informieren Sie Ihren Versicherer schon vorab über die geplante Geschäftsaufgabe, damit er die Kündigung zeitnah akzeptiert und zu viel bezahlte Beiträge zurückerstattet.

Sie wissen nun, worauf es bei der Wahl Ihrer betrieblichen Haft­pflichtversicherung ankommt. Gerne führen wir einen Tarifvergleich für Sie durch und beraten Sie ausführlich rund um die optimale Absicherung für Ihr Unternehmen.


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