Fragen
Ein kleiner Fehler im beruflichen Alltag – und schon kann ein erheblicher finanzieller Schaden beim Kunden entstehen. Gerade für Selbständige, Freiberufler und beratende Unternehmen ist das Risiko hoch, für solche Vermögensschäden haftbar gemacht zu werden. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen echter Vermögensschäden, die aus beruflichen Fehlern resultieren – sei es durch Falschberatung, Fristversäumnisse oder Datenschutzverstöße. Als Ihr Versicherungsmakler im Allgäu unterstützen wir Sie bei der Auswahl des passenden Tarifs, abgestimmt auf Ihre Branche, den Risiken und Anforderungen.
Schutz bei Vermögensschäden: Die VSH deckt finanzielle Schäden ab, die Dritten durch berufliche Fehler entstehen – z. B. durch Fehlberatung, Fristversäumnis oder Planungsfehler.
Pflicht für viele Berufsgruppen: Für bestimmte Berufe wie Steuerberater, Anwälte oder Hausverwalter ist die Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Auch für andere beratende Berufe ist sie sinnvoll.
Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht: Während die Betriebshaftpflicht Personen- und Sachschäden abdeckt, schützt die VSH vor reinen Vermögensschäden. Viele Anbieter kombinieren beide Bausteine.
Starke Leistungen: Versichert sind u. a. Reputationsschäden, Datenschutzverletzungen, Geheimhaltungsverstöße, Betrug durch Dritte und Vertrauensschäden – abhängig vom gewählten Tarif.
Abwehr unberechtigter Ansprüche: Die VSH übernimmt nicht nur berechtigte Schadenersatzleistungen, sondern auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung. Sie schützt Selbständige, Freiberufler und Unternehmen vor finanziellen Schäden die durch berufliche Fehler, Fehlentscheidungen oder Unterlassungen entstehen.
Versichert sind also „echte“ Vermögensschäden, nicht etwa Personen- oder Sachschäden – diese sind Gegenstand einer Betriebshaftpflichtversicherung. Eine VSH ist insbesondere für Berufe sinnvoll oder verpflichtend, die:
beratend tätig sind (z. B. Steuerberater, Unternehmensberater)
Gutachten oder Bewertungen erstellen
mit fremdem Geld, Daten oder sensiblen Informationen arbeiten
Sie ist oft Voraussetzung, um überhaupt bestimmte Tätigkeiten ausüben zu dürfen – oder auch ein unverzichtbarer Schutz vor existenzbedrohenden Haftungsansprüchen.
Die VSH übernimmt in der Regel:
Schadenersatzforderungen Dritter
Kosten der Schadenabwehr
Verletzung von Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten
Reputationsschäden
Vertrauensschäden
Falschberatung
Fristversäumnisse
Die Leistungen variieren je nach Anbieter und Tarif. Eine individuelle Beratung ist daher entscheidend, um Ihre konkreten Risiken abzudecken.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen aufgrund von Personen- oder Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden. Typische Beispiele sind ein Kunde, der in Ihren Geschäftsräumen stürzt und sich verletzt, ein beschädigter Laptop eines Kunden während eines Termins oder ein Umsatzausfall, der durch beschädigte Technik verursacht wurde.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hingegen greift bei sogenannten echten Vermögensschäden – also bei rein finanziellen Verlusten, die nicht durch einen vorherigen Personen- oder Sachschaden ausgelöst wurden. Ein typisches Beispiel: Sie übersehen als Hausverwalter eine wichtige Frist, wodurch Ihrem Kunden ein finanzieller Schaden entsteht. In diesem Fall leistet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, während die Betriebshaftpflicht keinen Schutz bietet.
Viele Versicherer bieten Kombitarife an, bei denen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit weiteren betrieblichen Versicherungen zusammen abgeschlossen werden kann. Besonders häufig ist die Kombination mit einer Betriebshaftpflichtversicherung, da sich die Leistungsbereiche sinnvoll ergänzen: Während die Betriebshaftpflicht Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden abdeckt, schützt die VSH vor reinen finanziellen Schäden durch berufliche Fehler. Auch die Bündelung mit einer D&O-Versicherung oder einer Cyberversicherung ist in bestimmten Branchen möglich.
Kombitarife bieten oft nicht nur einen preislichen Vorteil, sondern auch eine bessere Abstimmung der Leistungen und eine zentrale Schadenregulierung über einen Anbieter. Wir prüfen für Sie, ob eine Kombination sinnvoll und wirtschaftlich ist – abhängig von Ihrem konkreten Risikoprofil.
Eine VSH zahlt, wenn:
ein echter Vermögensschaden bei einem Dritten entstanden ist
der Schaden auf eine berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist
die Tätigkeit zum versicherten Berufsbild gehört
kein Ausschlussgrund im Vertrag besteht
Zudem übernimmt sie die passive Rechtsschutzfunktion, also die Prüfung, ob der Anspruch gerechtfertigt ist – und falls nicht, die Abwehr auf eigene Kosten.
Für einige Berufsgruppen besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht:
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Rechtsanwälte
Notare
Versicherungsvermittler (§ 34d GewO)
Hausverwalter (nach § 34c GewO)
Aber auch viele andere beratende oder verwaltende Berufe sollten sich unabhängig von der Pflicht gegen Vermögensschäden absichern – denn schon kleine Fehler können erhebliche finanzielle Folgen haben.
Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass auch größere Schadensfälle abgesichert sind. Üblich sind Deckungssummen ab 100.000 Euro bis zu mehreren Millionen. Einfluss auf die Wahl haben:
Branche und Risikoprofil
Kundenstruktur
gesetzliche Anforderungen
mögliche Maximalschäden
Tipp: In vielen Fällen kann die Versicherungssumme individuell angepasst werden – je nach Bedarf und Budget.
Berufsgruppe |
Pflicht |
Mindestdeckung je Schadensfall |
Mindestdeckung pro Jahr |
|
Versicherungsvermittler und -berater |
Ja |
1.300.380 € |
1.924.560 € |
|
(z. B. Makler, Vertreter, Berater) |
||||
Finanzanlagenvermittler |
Ja |
1.300.380 € |
1.924.560 € |
|
Immobiliardarlehensvermittler |
Ja |
460.000 € |
750.000 € |
|
Hausverwalter (Wohnimmobilienverwalter) |
Ja |
500.000 € |
1.000.000 € |
|
Steuerberater |
Ja |
250.000 € (gesetzlich), meist höher |
— |
|
Wirtschaftsprüfer |
Ja |
1.000.000 € |
— |
|
Rechtsanwälte |
Ja |
250.000 € |
— |
|
(jeder Anwalt muss persönlich versichert sein) |
||||
Notare |
Ja |
500.000 € |
— |
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Privatpersonen vor Schadensersatzansprüchen im Alltag – z. B. bei versehentlich zerbrochenem Eigentum Dritter.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hingegen sichert berufliche Risiken ab – also Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit verursachen und für die Sie haftbar gemacht werden können. Sie ist also kein Ersatz, sondern eine notwendige Ergänzung.
Eine VSH ist insbesondere empfehlenswert für:
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Rechtsanwälte & Notare
Hausverwalter & Immobilienmakler
Unternehmensberater & Coaches
IT-Dienstleister & Softwareentwickler
Architekten & Ingenieure
Vereinsvorstände & Geschäftsführer
Versicherungsmakler und Finanzberater
Ein Vermögensschaden ist ein messbarer finanzieller Verlust, der einem Dritten durch eine berufliche Handlung oder Unterlassung entsteht – ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist. Typische Beispiele für solche Schäden sind entgangene Gewinne, die Rückforderung bereits erbrachter Leistungen, Kosten für die Wiederherstellung verloren gegangener Daten, finanzielle Forderungen infolge fehlerhafter Beratung sowie Verluste, die durch die Verletzung vertraglicher Pflichten entstehen.
Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht selbst mit juristischen Details herumschlagen.
Bei Vermögensschäden wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Echte Vermögensschäden sind rein finanzielle Nachteile, die entstehen, ohne dass zuvor ein Personen- oder Sachschaden eingetreten ist – etwa durch Falschberatung, Fristversäumnisse oder fehlerhafte Berechnungen. Unechte Vermögensschäden hingegen sind finanzielle Folgeschäden, die sich aus einem vorausgegangenen Sach- oder Personenschaden ergeben – beispielsweise ein Umsatzausfall nach einem Unfall in den Geschäftsräumen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift ausschließlich bei echten Vermögensschäden, während für unechte Vermögensschäden die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig ist.
Ein Vermögensschaden entsteht unmittelbar und ohne weitere Schäden.
Der Folgeschaden ergibt sich aus einem vorherigen Sach- oder Personenschaden – z. B. Umsatzausfall nach einem Brand. Die VSH versichert nur direkte Vermögensschäden.
Typische Ausschlüsse in der VSH sind:
Vorsatz oder strafbare Handlungen
Vertragsstrafen
Schadensersatzansprüche aus nicht versicherten Tätigkeiten
reine Sach- oder Personenschäden (dafür ist die Betriebshaftpflicht zuständig)
Die genauen Ausschlüsse finden sich in den Versicherungsbedingungen – wir prüfen diese für Sie individuell.
Die Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung richten sich nach verschiedenen Faktoren. Dazu zählen unter anderem der Jahresumsatz, die Branche und das damit verbundene Berufsrisiko, die gewählte Versicherungssumme, die Höhe der Selbstbeteiligung sowie eine mögliche Kombination mit einer Betriebshaftpflichtversicherung. Günstige Tarife beginnen bereits bei etwa 150 Euro jährlich. Für risikoreichere Berufsgruppen oder besonders hohe Deckungssummen können die Beiträge jedoch auch im vierstelligen Bereich liegen.
Für Immobilienmakler beginnt die VSH meist bei etwa 200–400 Euro jährlich, abhängig von Umsatz, Unternehmensform und Versicherungssumme. Sie ist oft Voraussetzung für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO.
Für Hausverwalter liegt die Prämie je nach Verwaltungsumfang, Umsatz und Deckungssumme meist zwischen 250 und 800 Euro jährlich. Eine Absicherung ist für gewerbliche Hausverwalter Pflicht.
Die Beiträge zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gelten als Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet: Selbständige, Freiberufler und Unternehmen dürfen die jährlichen Kosten für die VSH in ihrer Gewinnermittlung ansetzen, wodurch sich der zu versteuernde Gewinn reduziert. Insbesondere bei höheren Versicherungssummen oder Kombipaketen kann dies eine spürbare Entlastung darstellen. Wichtig ist, dass die Versicherung nachweislich dem beruflichen Risiko dient – was bei der Vermögensschadenhaftpflicht regelmäßig der Fall ist. Ein gesonderter Nachweis über die berufliche Veranlassung ist in der Regel nicht notwendig.
Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) schützt Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte bei Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Organfunktion.
Die VSH hingegen sichert die berufliche Tätigkeit des Unternehmens oder Freiberuflers ab – unabhängig von der Organstellung.
Zu den etablierten Anbietern gehören unter anderem:
Hiscox
Markel
HDI
Allianz
R+V
VHV
Ein Vergleich lohnt sich – nicht nur beim Preis, sondern besonders bei den Leistungen und Ausschlüssen. Als Versicherungsmakler im Allgäu beraten wir Sie individuell und objektiv.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird in der Regel mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Viele Tarife verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. Die übliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Laufzeit. Einige Versicherer bieten auch Verträge mit längerer Bindung von bis zu drei Jahren an – häufig verbunden mit einem Beitragsrabatt.
Wichtig zu wissen: Im Schadenfall oder bei wesentlichen Änderungen im Risiko (z. B. Tätigkeitswechsel, erhebliche Umsatzsteigerung) sollten Sie Ihre Versicherung stets überprüfen oder anpassen. Wir unterstützen Sie nicht nur beim Vertragsabschluss, sondern auch bei der laufenden Betreuung und Optimierung Ihrer Absicherung.
Als unabhängiger Versicherungsmakler im Allgäu – mit Standorten in Kempten und Sonthofen – unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer passenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Ob Freiberufler, beratender Betrieb oder Hausverwalter: Wir analysieren Ihre individuellen Risiken, vergleichen die Angebote namhafter VSH-Anbieter und begleiten Sie bei der Vertragsgestaltung sowie im Schadenfall. Die Beratung erfolgt persönlich vor Ort oder digital – bundesweit. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung, unsere objektive Marktübersicht und unsere individuelle Betreuung.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Unternehmen und Selbständige vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehler. Sie ist besonders für beratende Berufe unverzichtbar und teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sie übernimmt nicht nur berechtigte Schadenersatzforderungen, sondern auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung, die bei echten Vermögensschäden durch berufliche Fehler greift.
Für einige Berufsgruppen wie Steuerberater, Anwälte oder Hausverwalter ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Das hängt von Branche, Kundenstruktur und möglichen Schadenshöhen ab. Üblich sind Summen ab 250.000 bis 1 Mio. Euro. Mindestdeckungssummen sind zu beachten.
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden ab – die VSH ausschließlich echte Vermögensschäden.
Ein unabhängiger Vergleich zeigt, welcher Anbieter das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Branche bietet – dabei unterstützen wir Sie gern.