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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – Pflicht, Leistungen & Kosten im Überblick

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – Schutz bei finanziellen Fehltritten

Ein kleiner Fehler im beruflichen Alltag – und schon kann ein erheblicher finanzieller Schaden beim Kunden entstehen. Gerade für Selbständige, Freiberufler und beratende Unternehmen ist das Risiko hoch, für solche Vermögensschäden haftbar gemacht zu werden. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen echter Vermögensschäden, die aus beruflichen Fehlern resultieren – sei es durch Falschberatung, Fristversäumnisse oder Datenschutzverstöße. Als Ihr Ver­sicherungs­makler im Allgäu unterstützen wir Sie bei der Auswahl des passenden Tarifs, abgestimmt auf Ihre Branche, den Risiken und Anforderungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

 Schutz bei Vermögensschäden: Die VSH deckt finanzielle Schäden ab, die Dritten durch berufliche Fehler entstehen – z. B. durch Fehlberatung, Fristversäumnis oder Planungsfehler.

 Pflicht für viele Berufsgruppen: Für bestimmte Berufe wie Steuerberater, Anwälte oder Hausverwalter ist die Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Auch für andere beratende Berufe ist sie sinnvoll.

 Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht: Während die Betriebshaftpflicht Per­sonen- und Sachschäden abdeckt, schützt die VSH vor reinen Vermögensschäden. Viele Anbieter kombinieren beide Bausteine.

 Starke Leistungen: Versichert sind u. a. Reputationsschäden, Datenschutzverletzungen, Geheimhaltungsverstöße, Betrug durch Dritte und Vertrauensschäden – abhängig vom gewählten Tarif.

 Abwehr unberechtigter Ansprüche: Die VSH übernimmt nicht nur berechtigte Schadenersatzleistungen, sondern auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.


Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung. Sie schützt Selbständige, Freiberufler und Unternehmen vor finanziellen Schäden die durch berufliche Fehler, Fehlentscheidungen oder Unterlassungen entstehen.

Versichert sind also „echte“ Vermögensschäden, nicht etwa Per­sonen- oder Sachschäden – diese sind Gegenstand einer Betriebshaftpflichtversicherung. Eine VSH ist insbesondere für Berufe sinnvoll oder verpflichtend, die:

 beratend tätig sind (z. B. Steuerberater, Unternehmensberater)

 Gutachten oder Bewertungen erstellen

 mit fremdem Geld, Daten oder sensiblen Informationen arbeiten

Sie ist oft Voraussetzung, um überhaupt bestimmte Tätigkeiten ausüben zu dürfen – oder auch ein unverzichtbarer Schutz vor existenzbedrohenden Haftungsansprüchen.


Vermoegensschadenhaftpflichtversicherung


Was bezahlt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die VSH übernimmt in der Regel:

 Schadenersatzforderungen Dritter

 Kosten der Schadenabwehr

 Verletzung von Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten

 Reputationsschäden

 Vertrauensschäden

 Falschberatung

 Fristversäumnisse

Die Leistungen variieren je nach Anbieter und Tarif. Eine individuelle Beratung ist daher entscheidend, um Ihre konkreten Risiken abzudecken.

Was ist der Unterschied einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu einer Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen aufgrund von Per­sonen- oder Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden. Typische Beispiele sind ein Kunde, der in Ihren Geschäftsräumen stürzt und sich verletzt, ein beschädigter Laptop eines Kunden während eines Termins oder ein Umsatzausfall, der durch beschädigte Technik verursacht wurde.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hingegen greift bei sogenannten echten Vermögensschäden – also bei rein finanziellen Verlusten, die nicht durch einen vorherigen Per­sonen- oder Sachschaden ausgelöst wurden. Ein typisches Beispiel: Sie übersehen als Hausverwalter eine wichtige Frist, wodurch Ihrem Kunden ein finanzieller Schaden entsteht. In diesem Fall leistet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, während die Betriebshaftpflicht keinen Schutz bietet.


Kombination mit anderen Versicherungen

Viele Versicherer bieten Kombitarife an, bei denen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit weiteren betrieblichen Versicherungen zusammen abgeschlossen werden kann. Besonders häufig ist die Kombination mit einer Betriebshaftpflichtversicherung, da sich die Leistungsbereiche sinnvoll ergänzen: Während die Betriebshaftpflicht Per­sonen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden abdeckt, schützt die VSH vor reinen finanziellen Schäden durch berufliche Fehler. Auch die Bündelung mit einer D&O-Versicherung oder einer Cyberversicherung ist in bestimmten Branchen möglich.

Kombitarife bieten oft nicht nur einen preislichen Vorteil, sondern auch eine bessere Abstimmung der Leistungen und eine zentrale Schadenregulierung über einen Anbieter. Wir prüfen für Sie, ob eine Kombination sinnvoll und wirtschaftlich ist – abhängig von Ihrem konkreten Risikoprofil.

Wann zahlt eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Eine VSH zahlt, wenn:

 ein echter Vermögensschaden bei einem Dritten entstanden ist

 der Schaden auf eine berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist

 die Tätigkeit zum versicherten Berufsbild gehört

 kein Ausschlussgrund im Vertrag besteht

Zudem übernimmt sie die passive Rechtsschutzfunktion, also die Prüfung, ob der Anspruch gerechtfertigt ist – und falls nicht, die Abwehr auf eigene Kosten.


Für wen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht?

Für einige Berufsgruppen besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht:

 Steuerberater

 Wirtschaftsprüfer

 Rechtsanwälte

 Notare

 Versicherungsvermittler (§ 34d GewO)

 Hausverwalter (nach § 34c GewO)

Aber auch viele andere beratende oder verwaltende Berufe sollten sich unabhängig von der Pflicht gegen Vermögensschäden absichern – denn schon kleine Fehler können erhebliche finanzielle Folgen haben.


Auswahl der richtigen Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass auch größere Schadensfälle abgesichert sind. Üblich sind Deckungs­summen ab 100.000 Euro bis zu mehreren Millionen. Einfluss auf die Wahl haben:

 Branche und Risikoprofil

 Kundenstruktur

 gesetzliche Anforderungen

 mögliche Maximalschäden

Tipp: In vielen Fällen kann die Versicherungssumme individuell angepasst werden – je nach Bedarf und Budget.

Mindestdeckungssumme einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Berufsgruppe

Pflicht

Mindestdeckung je Schadensfall

Mindestdeckung pro Jahr

 

Versicherungsvermittler und -berater

Ja

1.300.380 €

1.924.560 €

 

(z. B. Makler, Vertreter, Berater)

       

Finanzanlagenvermittler

Ja

1.300.380 €

1.924.560 €

 

Immobiliardarlehensvermittler

Ja

460.000 €

750.000 €

 

Hausverwalter (Wohnimmobilienverwalter)

Ja

500.000 €

1.000.000 €

 

Steuerberater

Ja

250.000 € (gesetzlich), meist höher

 

Wirtschaftsprüfer

Ja

1.000.000 €

 

Rechtsanwälte

Ja

250.000 €

 

(jeder Anwalt muss persönlich versichert sein)

       

Notare

Ja

500.000 €

 

Was ist der Unterschied einer VSH zu einer Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Privatpersonen vor Schadensersatzansprüchen im Alltag – z. B. bei versehentlich zerbrochenem Eigentum Dritter.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hingegen sichert berufliche Risiken ab – also Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit verursachen und für die Sie haftbar gemacht werden können. Sie ist also kein Ersatz, sondern eine notwendige Ergänzung.

Für welche Berufe ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Eine VSH ist insbesondere empfehlenswert für:

 Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

 Rechtsanwälte & Notare

 Hausverwalter & Immobilienmakler

 Unternehmensberater & Coaches

 IT-Dienstleister & Softwareentwickler

 Architekten & Ingenieure

 Vereinsvorstände & Geschäftsführer

 Ver­sicherungs­makler und Finanzberater


Was zählt als Vermögensschaden?

Ein Vermögensschaden ist ein messbarer finanzieller Verlust, der einem Dritten durch eine berufliche Handlung oder Unterlassung entsteht – ohne dass ein Per­sonen- oder Sachschaden vorausgegangen ist. Typische Beispiele für solche Schäden sind entgangene Gewinne, die Rückforderung bereits erbrachter Leistungen, Kosten für die Wiederherstellung verloren gegangener Daten, finanzielle Forderungen infolge fehlerhafter Beratung sowie Verluste, die durch die Verletzung vertraglicher Pflichten entstehen.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

  1. Hausverwalter – Fristversäumnis bei Betriebskostenabrechnung
    Ein Hausverwalter versäumt es, fristgerecht die Betriebskostenabrechnung für eine WEG zu erstellen. Die Eigentümergemeinschaft verliert dadurch das Recht auf Nachforderung von Nebenkosten in Höhe von 14.000 Euro. Die VSH übernimmt den finanziellen Schaden.
  2. IT-Dienstleister – Datenschutzverletzung
    Ein IT-Freelancer installiert eine fehlerhafte Sicherheitssoftware bei einem Kunden. In der Folge kommt es zu einem Hackerangriff und zur Veröffentlichung personenbezogener Daten. Der Kunde verklagt den Dienstleister auf 60.000 Euro Schadenersatz – gedeckt durch die VSH.
  3. Unternehmensberater – Fehlkalkulation
    Ein Berater empfiehlt eine neue Kostenstruktur, ohne eine wichtige Lieferantenverpflichtung zu berücksichtigen. Daraus entsteht dem Kunden ein Schaden von 85.000 Euro durch Vertragsstrafen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt.

Wie ist der Ablauf bei einem Schaden?

  1. Schaden melden: So schnell wie möglich bei der Versicherung oder Ihrem Makler.
  2. Dokumentation einreichen: Beschreibung, Belege, ggf. Schriftverkehr.
  3. Prüfung der Ansprüche: Ist der Schaden gedeckt? Ist die Forderung berechtigt?
  4. Leistung oder Abwehr: Die Versicherung zahlt den Schaden oder wehrt unberechtigte Forderungen ab – auch vor Gericht.

Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht selbst mit juristischen Details herumschlagen.


Was sind echte und unechte Vermögensschäden?         

Bei Vermögensschäden wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Echte Vermögensschäden sind rein finanzielle Nachteile, die entstehen, ohne dass zuvor ein Per­sonen- oder Sachschaden eingetreten ist – etwa durch Falschberatung, Fristversäumnisse oder fehlerhafte Berechnungen. Unechte Vermögensschäden hingegen sind finanzielle Folgeschäden, die sich aus einem vorausgegangenen Sach- oder Per­sonenschaden ergeben – beispielsweise ein Umsatzausfall nach einem Unfall in den Geschäftsräumen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift ausschließlich bei echten Vermögensschäden, während für unechte Vermögensschäden die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig ist.

Was ist der Unterschied zwischen einem Vermögensschaden und einem Folgeschaden?

Ein Vermögensschaden entsteht unmittelbar und ohne weitere Schäden.
Der Folgeschaden ergibt sich aus einem vorherigen Sach- oder Per­sonenschaden – z. B. Umsatzausfall nach einem Brand. Die VSH versichert nur direkte Vermögensschäden.

Was ist nicht versichert?

Typische Ausschlüsse in der VSH sind:

 Vorsatz oder strafbare Handlungen

 Vertragsstrafen

 Schadensersatzansprüche aus nicht versicherten Tätigkeiten

 reine Sach- oder Per­sonenschäden (dafür ist die Betriebshaftpflicht zuständig)

Die genauen Ausschlüsse finden sich in den Versicherungsbedingungen – wir prüfen diese für Sie individuell.


Was-kostet-eine-Vermoegensschadenhaftpflichtversicherung


Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung richten sich nach verschiedenen Faktoren. Dazu zählen unter anderem der Jahresumsatz, die Branche und das damit verbundene Berufsrisiko, die gewählte Versicherungssumme, die Höhe der Selbstbeteiligung sowie eine mögliche Kombination mit einer Betriebshaftpflichtversicherung. Günstige Tarife beginnen bereits bei etwa 150 Euro jährlich. Für risikoreichere Berufsgruppen oder besonders hohe Deckungs­summen können die Beiträge jedoch auch im vierstelligen Bereich liegen.

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler?

Für Immobilienmakler beginnt die VSH meist bei etwa 200–400 Euro jährlich, abhängig von Umsatz, Unternehmensform und Versicherungssumme. Sie ist oft Voraussetzung für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO.

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter?

Für Hausverwalter liegt die Prämie je nach Verwaltungsumfang, Umsatz und Deckungs­summe meist zwischen 250 und 800 Euro jährlich. Eine Absicherung ist für gewerbliche Hausverwalter Pflicht.

Steuerliche Absetzbarkeit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Beiträge zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gelten als Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet: Selbständige, Freiberufler und Unternehmen dürfen die jährlichen Kosten für die VSH in ihrer Gewinnermittlung ansetzen, wodurch sich der zu versteuernde Gewinn reduziert. Insbesondere bei höheren Versicherungssummen oder Kombipaketen kann dies eine spürbare Entlastung darstellen. Wichtig ist, dass die Versicherung nachweislich dem beruflichen Risiko dient – was bei der Vermögensschadenhaftpflicht regelmäßig der Fall ist. Ein gesonderter Nachweis über die berufliche Veranlassung ist in der Regel nicht notwendig.


Was der Unterschied zu einer D&O-Versicherung ist

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) schützt Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte bei Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Organfunktion.
Die VSH hingegen sichert die berufliche Tätigkeit des Unternehmens oder Freiberuflers ab – unabhängig von der Organstellung.

Wer sind die besten Anbieter?

Zu den etablierten Anbietern gehören unter anderem:

 Hiscox

 Markel

 HDI

 Allianz

 R+V

 VHV

Ein Vergleich lohnt sich – nicht nur beim Preis, sondern besonders bei den Leistungen und Ausschlüssen. Als Ver­sicherungs­makler im Allgäu beraten wir Sie individuell und objektiv.

Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird in der Regel mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Viele Tarife verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. Die übliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Laufzeit. Einige Versicherer bieten auch Verträge mit längerer Bindung von bis zu drei Jahren an – häufig verbunden mit einem Beitragsrabatt.

Wichtig zu wissen: Im Schadenfall oder bei wesentlichen Änderungen im Risiko (z. B. Tätigkeitswechsel, erhebliche Umsatzsteigerung) sollten Sie Ihre Versicherung stets überprüfen oder anpassen. Wir unterstützen Sie nicht nur beim Vertragsabschluss, sondern auch bei der laufenden Betreuung und Optimierung Ihrer Absicherung.


Finanzprofis-Allgaeu


Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler im Allgäu – mit Standorten in Kempten und Sonthofen – unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer passenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Ob Freiberufler, beratender Betrieb oder Hausverwalter: Wir analysieren Ihre individuellen Risiken, ver­gleichen die Angebote namhafter VSH-Anbieter und begleiten Sie bei der Vertragsgestaltung sowie im Schadenfall. Die Beratung erfolgt persönlich vor Ort oder digital – bundesweit. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung, unsere objektive Marktübersicht und unsere individuelle Betreuung.


Zusammenfassung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Unternehmen und Selbständige vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehler. Sie ist besonders für beratende Berufe unverzichtbar und teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sie übernimmt nicht nur berechtigte Schadenersatzforderungen, sondern auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.


Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung, die bei echten Vermögensschäden durch berufliche Fehler greift.

Ist eine VSH Pflicht? 

Für einige Berufsgruppen wie Steuerberater, Anwälte oder Hausverwalter ist sie gesetzlich vorgeschrieben.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Das hängt von Branche, Kundenstruktur und möglichen Schadenshöhen ab. Üblich sind Summen ab 250.000 bis 1 Mio. Euro. Mindestdeckungssummen sind zu beachten. 

Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht deckt Per­sonen- und Sachschäden ab – die VSH ausschließlich echte Vermögensschäden.

Wie finde ich den richtigen Anbieter?

Ein unabhängiger Vergleich zeigt, welcher Anbieter das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Branche bietet – dabei unterstützen wir Sie gern.

 

 


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