Fragen
Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit – und der finanzielle Schaden kann existenzbedrohend sein. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor den Folgen, wenn Sie einer anderen Person versehentlich einen Schaden zufügen. Ob zerbrochene Brille, beschädigtes Smartphone oder schwerer Personenschaden – ohne passenden Versicherungsschutz haften Sie laut BGB unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen. Für Singles, Paare, Familien, Senioren oder Beamte ist die Privathaftpflicht deshalb eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Erfahren Sie hier, worauf es bei der Auswahl ankommt, welche Leistungen enthalten sein sollten und wie Sie mit Hilfe eines unabhängigen Versicherungsmaklers aus dem Allgäu die passende Lösung für Ihre Lebenssituation finden.
Versicherungsumfang
Die private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Versichert sein sollten auch Schäden an geliehenen Sachen, privaten und beruflichen Schlüsseln.
Versicherungssumme über 50 Mio. € empfohlen
Eine ausreichend hohe Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden ist essenziell, um im Ernstfall umfassend abgesichert zu sein.
Versicherte Personen
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder (während Ausbildung, Studium oder bis zu einem bestimmten Alter) sind mitversichert. Auch Senioren profitieren von maßgeschneiderten Tarifen.
Weltweiter Schutz, auch im Ausland
Gute Tarife bieten weltweiten Versicherungsschutz – etwa auf Reisen oder während längerer Auslandsaufenthalte.
Schadenabwehr
Die Privathaftpflicht prüft zunächst, ob der Anspruch gegen Sie berechtigt ist. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen werden auf Ihre Kosten abgewehrt – notfalls auch vor Gericht. Das schützt Sie nicht nur finanziell, sondern auch juristisch.
Die private Haftpflichtversicherung (PHV) ist eine freiwillige, aber enorm wichtige Versicherung, die Sie vor den finanziellen Folgen schützt, wenn Sie einer anderen Person Schaden zufügen. Laut § 823 BGB haften Sie unbegrenzt für Schäden, die Sie fahrlässig oder grob fahrlässig verursachen. Die PHV übernimmt die Prüfung, Regulierung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche – und schützt so Ihr Vermögen.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif.
Eine gute Privathaftpflichtversicherung zahlt bei:
Personenschäden: z. B. wenn jemand durch Ihre Schuld verletzt wird
Sachschäden: z. B. bei einem beschädigten Handy oder zerbrochener Brille
Vermögensschäden: z. B. wenn jemand durch Ihren Fehler einen finanziellen Nachteil erleidet
Schlüsselverlust: sowohl privat als auch beruflich, inkl. Codierkarten
Forderungsausfalldeckung: wenn Sie selbst geschädigt werden und der Verursacher nicht zahlen kann
Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen: je nach Tarif
Schadenbeispiel 1:
Ihr Kind wirft beim Spielen einen Ball durch das Fenster des Nachbarn. Die private Haftpflicht übernimmt die Kosten für die Fensterscheibe.
Schadenbeispiel 2:
Sie stoßen versehentlich eine teure Kamera eines Freundes vom Tisch. Der Schaden wird ersetzt – sofern geliehene Gegenstände mitversichert sind.
Schadenbeispiel 3:
Im Urlaub verursacht Ihr Koffer im Hotelflur einen Sturz – die verletzte Person klagt. Ihre PHV übernimmt Schmerzensgeld und Behandlungskosten.
Viele Schäden entstehen bei sogenannten Gefälligkeitshandlungen – etwa beim Umzug eines Freundes oder beim Helfen im Garten. In solchen Fällen gehen Gerichte häufig davon aus, dass kein rechtlicher Haftungsanspruch besteht, da die Hilfe freiwillig erfolgte. Dennoch bieten viele moderne Haftpflicht-Tarife auch hier Versicherungsschutz, sofern die Leistung ausdrücklich mitversichert ist. Ein Blick in die Tarifbedingungen lohnt sich – bei uns erhalten Sie Unterstützung bei der Auswahl eines passenden Tarifs.
Wer sich ehrenamtlich engagiert – zum Beispiel im Verein, in der Kirche oder bei sozialen Projekten – geht mitunter Risiken ein. Nicht alle Privathaftpflichtversicherungen decken Schäden, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Tarif entsprechende Leistungen vorsieht. Alternativ kann eine separate Absicherung über den Träger oder eine spezielle Ehrenamtsversicherung sinnvoll sein.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif.
Wir empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Gerade bei Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten für Behandlungen, Renten oder Schmerzensgeld entstehen. Eine zu niedrige Summe gefährdet im Ernstfall Ihre Existenz.
Trotz des umfassenden Schutzes gibt es bestimmte Schäden, die nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen werden. Dazu zählen insbesondere vorsätzlich herbeigeführte Schäden, bei denen der Versicherungsnehmer absichtlich eine Schädigung herbeiführt. Auch Eigenschäden, also Schäden an Ihrem eigenen Besitz oder Mobiliar, sind nicht versichert – hier greift stattdessen die Hausratversicherung. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden, die durch Tiere verursacht werden, sofern keine separate Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen wurde. Schäden durch deliktunfähige Kinder, etwa Kleinkinder unter sieben Jahren, sind nur dann versichert, wenn der Tarif eine entsprechende Klausel enthält. Die Nutzung eines Kraftfahrzeugs wiederum erfordert eine eigenständige Kfz-Haftpflichtversicherung und ist nicht Teil der privaten Haftpflicht.
Kommt es zu einem Schadenereignis, sollten Sie so schnell wie möglich Ihre private Haftpflichtversicherung informieren. Wichtig ist, den Schaden wahrheitsgemäß zu schildern und alle relevanten Informationen bereitzustellen. Verzichten Sie darauf, vorab Schuldanerkenntnisse abzugeben oder eigenständig Zahlungen zu leisten – dies kann den Versicherungsschutz gefährden. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände sowie Rechnungen und Quittungen unbedingt auf, bis die Regulierung durch den Versicherer abgeschlossen ist. Fotos und schriftliche Aussagen von Zeugen können ebenfalls hilfreich sein, um den Hergang zu dokumentieren. Als Versicherungsmakler aus dem Allgäu unterstützen wir Sie bei der Schadenmeldung.
Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 Jahren) gelten laut Gesetz als deliktunfähig. Das bedeutet: Sie sind rechtlich nicht haftbar zu machen. Viele gute PHV-Tarife enthalten trotzdem eine Ausfalldeckung für deliktunfähige Kinder, um Streit mit geschädigten Dritten zu vermeiden – ein wichtiges Plus für Familien.
Die Beiträge variieren je nach Anbieter, Leistungen und gewünschtem Schutz. Gute Tarife erhalten Singles bereits ab ca. 40 € jährlich, Familien ab 60 € jährlich. Seniorentarife bieten teilweise zusätzliche Leistungen zu günstigeren Konditionen.
In der Regel wird zum Zeitwert ersetzt, also unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Einige Tarife leisten jedoch bei bestimmten Gegenständen auch zum Neuwert – achten Sie hier auf die genauen Bedingungen.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif.
Ja. Die Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung können in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden – sowohl bei Arbeitnehmern als auch Selbstständigen.
Ja – gute Tarife bieten weltweiten Versicherungsschutz, oft bis zu einem Jahr bei Auslandsaufenthalten. Das ist besonders wichtig für Urlaub, Work-and-Travel, Auslandssemester oder längere Geschäftsreisen.
Grundsätzlich sollte jede Privatperson über eine private Haftpflichtversicherung verfügen – unabhängig von Alter oder Lebenssituation. Denn ein Missgeschick kann jedem passieren, sei es im Straßenverkehr, bei einem Besuch bei Freunden oder im Alltag. Singles sichern sich selbst gegen Schadenersatzforderungen ab, während Paare und Familien durch Familientarife auch ihre Kinder und Partner umfassend schützen können. Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer Privathaftpflicht auch für Senioren, da sie oftmals in Betreuungssituationen oder bei ehrenamtlicher Tätigkeit Risiken ausgesetzt sind. Selbst junge Erwachsene – etwa Studierende oder Auszubildende – profitieren von einem Basisschutz, sofern sie nicht mehr über die Familienversicherung abgesichert sind. Beamte wiederum sollten ergänzend eine Diensthaftpflichtversicherung in Betracht ziehen, um auch im beruflichen Umfeld rechtlich abgesichert zu sein.
Spätestens ab dem Moment, in dem Sie nicht mehr über die Eltern versichert sind – etwa nach Abschluss der Ausbildung oder Heirat. Für Kinder in Ausbildung oder Studium gilt meist ein erweiterter Schutz über die Familienversicherung.
Besitzstandsgarantie: Ihr bisheriger Schutz bleibt erhalten, auch wenn der neue Tarif nach einem Versicherungswechsel weniger leistet.
Bestleistungsgarantie: Der Versicherer prüft im Schadenfall, ob ein anderer Anbieter besser leisten würde – und zahlt entsprechend.
Diese beiden Klauseln bieten zusätzlichen Schutz und Sicherheit bei einem Tarifwechsel.
Ja, manche Tarife enthalten Selbstbeteiligungen von 100–150 €, um die Beiträge zu senken. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – eine gute Beratung hilft bei der Entscheidung.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif.
Ja – beim Hausbau haften Sie als Bauherr für Schäden, die auf der Baustelle entstehen, beispielsweise durch mangelnde Sicherung oder fahrlässiges Verhalten von Helfern. Viele private Haftpflichtversicherungen beinhalten eine Bauherrenhaftpflicht für kleinere Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von etwa 50.000 €. Für größere Bauprojekte ist eine eigenständige Bauherrenhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, da die private Absicherung dann meist nicht mehr ausreicht.
Als Eigentümer eines unbebauten Grundstücks oder eines Waldes haften Sie für die Verkehrssicherungspflicht. Achten Sie darauf, dass Ihr PHV-Tarif auch unbebaute Grundstücke absichert – besonders bei Glätteunfällen oder Verletzungen durch ungesicherte Bereiche.
In den meisten Fällen reguliert die private Haftpflichtversicherung Schäden zuverlässig und ohne Probleme. Es kann jedoch Situationen geben, in denen der Versicherer die Leistung verweigert – etwa weil ein Schaden vorsätzlich verursacht, nicht mitversichert oder nicht eindeutig nachweisbar ist. Auch bei Streit über die Schadenhöhe oder bei komplexen Sachverhalten kann es zu Verzögerungen kommen.
In solchen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein: Sie übernimmt die Kosten für juristische Beratung, Gutachten oder eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Versicherer oder dem Geschädigten. Besonders bei hohen Streitwerten oder unklarer Sachlage hilft sie, Ihre Interessen durchzusetzen – ohne dass Sie das finanzielle Risiko selbst tragen müssen.
Ob Single, Familie, Senior oder Beamter – die richtige private Haftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor finanziellen Risiken im Alltag. Als unabhängiger Versicherungsmakler aus dem Allgäu unterstützen wir Sie dabei, die passende Lösung zu finden: mit objektivem Leistungsvergleich, persönlicher Beratung vor Ort in Kempten und Sonthofen oder digital deutschlandweit. Gerne prüfen wir für Sie bestehende Verträge und finden gemeinsam den optimalen Tarif – mit den Leistungen, die wirklich zu Ihrem Leben passen.
Die private Haftpflichtversicherung schützt zuverlässig vor hohen Schadenersatzforderungen und leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie bietet weltweiten Schutz sowie wichtige Zusatzleistungen und ist damit für Singles, Familien, Senioren und Beamte gleichermaßen unverzichtbar. Zudem lässt sich die Privathaftpflicht steuerlich absetzen und ist im Vergleich zu anderen Versicherungen sehr kostengünstig. Sichern Sie sich jetzt ab – die Privathaftpflicht gehört in jeden Versicherungsordner.
Nein, sie ist freiwillig – aber dringend empfohlen, da Sie sonst unbegrenzt haften.
Ja, Paare und Familien können gemeinsam versichert werden.
Wenn Sie selbst geschädigt werden und der Verursacher nicht zahlen kann, springt Ihre PHV ein – wenn diese Leistung eingeschlossen ist.
Kleintiere (z. B. Katzen) sind in der Regel mitversichert. Für Hunde und Pferde braucht es eine eigene Tierhalterhaftpflicht – manchmal als Zusatz wählbar.
Beamte haften für Schäden im Dienst. Eine Diensthaftpflichtversicherung ergänzt die PHV und schützt im beruflichen Kontext – speziell für Lehrer, Polizisten oder Verwaltungsbeamte.