Die KFZ-Versicherung


Die Auto­ver­si­che­rung wie sie umgangssprachlich genannt wird, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung in Deutschland.

Wobei man die Kfz-Versicherung in drei folgenden Hauptsparten unterteilen sollte:

Haft­pflichtversicherung (dieser Bestandteil ist die Pflichtversicherung in Deutschland), Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung


Der Versicherungsbeitrag ergibt sich aus folgenden Bausteinen:

 Leistungen, wie z.B. Haft­pflicht / Teilkasko / Vollkasko / Zusatzbausteine

 Umstände, wie z. B. Fahrleistung, Fahrerkreis, Garagenfahrzeug etc.

 Wie viele schadensfreie Jahre ( SF Klasse im Volksmund auch Prozente % genannt)

 Regionalklassen (hier waren die Autofahrer aus Kaufbeuren sehr lange deutschlandweit oben mit vertreten :-D) Unter dem Link kann man die Regionalkasse ermitteln

 Typklasse: ist eines von zahlreichen Tarifmerkmalen, das die Versicherer bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigen. Je niedriger die Einstufung in der Typklasse, desto günstiger wirkt sich dies auf den Versicherungsbeitrag aus. Allein die Veränderung bei der Typklasse lässt jedoch keinen Rückschluss über die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages zu.

Die Typklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider. Zur Berechnung der Typklassen werden die Fahrzeugschäden und die dadurch verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre betrachtet. Wurden mit einem Fahrzeugtyp vergleichsweise weniger Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt, wird das Modell in eine niedrigere Typklasse eingestuft. Umgekehrt funktioniert es genauso.


Die drei Bausteine einer Auto­ver­si­che­rung

 Haft­pflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben)

Die gesetzliche Mindestdeckungssumme in der Kfz-Haft­pflicht beträgt für Per­sonenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Diese Versicherungssummen sind recht niedrig.

Diese leistet bei Schäden ab gegnerischen Verkehrsteilnehmer. Da die gesetzliche Mindestdeckungssumme unserer Ansicht nach zu niedrig ist, empfehlen wir immer eine Versicherungssumme von mindestens 50 € Mio. bei Sach- und Vermögensschäden sowie mindestens 15 € Mio. bei Per­sonenschäden.

 Teilkasko (Fahrzeugteilversicherung)

Die Kfz-Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung und deckt, im Rahmen der Auto­ver­si­che­rung zusammen mit der Kfz-Haft­pflichtversicherung, die meisten Schäden, die nicht mit einem selbstverschuldeten Unfall zusammenhängen. Ein Sonderfall wäre ein Unfall mit Wildtieren, welcher auch von der Teilkaskoversicherung übernommen wird. Ebenfalls mitversichert in der Teilkasko werden beispielsweise Diebstahl, Schäden infolge von höherer Gewalt, Brandschäden, Schäden nach Kurzschluss sowie jegliche Glasschäden z. B. Steinschlag.

 Vollkasko (Fahrzeugvollversicherung)

Durch eine Fahrzeugversicherung kann der Versicherungsnehmer, je nach vereinbartem Versicherungsumfang, die Möglichkeit einer fachgerechten Reparatur oder Wiederbeschaffung einschließen. Auch wenn der Unfall selbst verursacht wurde, besteht Versicherungsschutz, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

(In guten Versicherungsbedingungen ist die grobe Fahrlässigkeit in gewissem Maße mitversichert)

Vandalismusschäden sind ebenfalls über die Vollkaskoversicherung mitversichert.


Sondereinstufungen in der KFZ-Versicherung

Einige Versicherer bieten für Fahranfänger, Zweitwagenfahrer, Partner oder Kinder gewisse Sondereinstufungen an. Dies ist auch ein gutes Mittel, um einen passablen Versicherungsbeitrag zu erhalten. Hier kann man bis zu 10 schadensfreie Jahre sprich SF 10 oder sogar die gleichwertige SF-Klasse des Erstfahrzeuges vom Versicherer erhalten.


Die KFZ-Versicherung kann um folgende Leistungspunkte erweitert werden

 Schutzbrief

Kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, deshalb haben seine Leistungen keinen Einfluss auf den SF-Rabatt.

 GAP – Versicherung

Bei Leasing und Finanzierung ist ein wichtiger zusätzlicher Baustein die sogenannte GAP – Versicherung Die GAP-Deckung ist eine zusätzlich zu vereinbarende Deckungserweiterung der Kfz-Kaskoversicherung. Die Versicherungsleistung bezieht sich speziell auf Leasingfahrzeuge sowie finanzierte Fahrzeuge. Wird das versicherte Leasingfahrzeug entwendet oder liegt ein Totalschaden vor, wird dem Versicherungsnehmer die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des KFZ und dem Abrechnungsbetrag gemäß Leasingvertrag erstattet.

 Werkstattbindung

Freie Werkstattwahl: Hat der Versicherungsnehmer die freie Werkstattwahl in seinem Vertrag vereinbart, so kann er nach einem Schaden sein Fahrzeug zu einer beliebigen Werkstatt seines Vertrauens bringen. Wirkt sich zusätzlich Beitragsreduzieren aus.

 Rabattschutz

Ist ein belastender Schaden oder mehrere belastende Schäden angefallen, so bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Klasse, wird also nicht zurück- aber auch nicht weitergestuft. Bitte unbedingt beachten! Bei einem Versichererwechsel wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Kunde OHNE RABATTSCHUTZ erfahren hätte. Das heißt der Rabattschutz gilt nur für die bestehende Versicherung, bei einem Versicherungswechsel erlischt der Rabatt.

 Auslandsschutzversicherung

Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haft­pflicht versichert wäre. Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche DIREKT beim Versicherer geltend machen.

 Saisonkennzeichen

Besitzer, die ihr Fahrzeug (z.B. Motorrad, Cabrio, Wohnmobil) nicht ganzjährig nutzen, müssen ihr Fahrzeug auch nicht für das gesamte Jahr zulassen. Ein Saisonkennzeichen ist nur einen Monat lang gültig. Der Versicherungsschutz gilt ebenfalls nur für diesen beschränkten Zeitraum. Das Saisonkennzeichen ist ein amtlich zugelassenes Kenn­zeichen.

Durch die geringere Zulassungsdauer lassen sich in der Regel deutlich bessere Konditionen erzielen.

 Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung reguliert den Schaden nach einem Unfall. Sollten durch das schuldhafte Herbeiführen eines Unfalls Insassen eines Fahrzeuges verletzt werden, muss der Verursacher für diesen Schaden aufkommen. Es können verschiedene Versicherungssummen im Todesfall oder bei Dauerfolgen vereinbart werden. Ebenso kann ein Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld abgeschlossen werden.


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Wir beraten Sie umfangreich in allen Versicherungsfragen.


Fazit:

Die Auswahl der richtigen Auto­ver­si­che­rung mit den jeweiligen Bausteinen und Bedingungen kann komplexer sein als man es sich vorstellen mag.

In unseren Vergleichsrechnungen sind gewisse Mindeststandards wie z. B. Per­sonenschäden mind.  15 Mio. € Versicherungssumme, Mind. 50 Mio. € Sachschäden- Vermögensschäden, Wildschäden aller Art, Tierbissschäden mit Folgeschäden, Auslandsschadenschutzversicherung etc. als Mindeststandard hinterlegt.

Als regionaler Ver­sicherungs­makler erstreckt sich unser Kundenkreis über das komplette Allgäu. Unsere Kunden kommen aus Oberstdorf, Sonthofen, Immenstadt, Oberstaufen, Lindenberg, Leutkirch, Isny, Legau, Bad Grönenbach, Memmingen, Ottobeuren, Markt Rettenbach, Dietmannsried, Obergünzburg, Mindelheim, Kaufbeuren, Marktoberdorf, Buchenberg, Waltenhofen, Durach, Oy-Mittelberg, Nesselwang, Pfronten, Füssen, Schwangau bis Halblech.

Welche Auto­ver­si­che­rung mit welchen Bausteinen Für Sie/Dich am besten passt können wir gerne zusammen Ermitteln.


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