Die Landwirtschaft ist ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft – sie versorgt uns täglich mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen. Gleichzeitig ist sie einer der am stärksten von Risiken betroffenen Wirtschaftszweige. Wetterextreme, Krankheiten bei Tieren, Ausfälle von Maschinen oder Haftungsrisiken können die Existenz eines Hofes bedrohen. Ohne passenden Versicherungsschutz kann schon ein einzelner Schadenfall schwerwiegende Folgen haben.
Landwirtschaftliche Versicherungen bieten Betrieben deshalb einen umfassenden Schutz, der individuell auf die jeweilige Betriebsart abgestimmt werden muss – egal ob Ackerbau, Viehzucht, Forstwirtschaft oder Mischbetrieb. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Versicherungen für Landwirte unverzichtbar sind, welche Schäden abgedeckt werden können, welche Zusatzversicherungen sinnvoll sind und wie Sie die Kosten im Blick behalten.
Betriebshaftpflichtversicherung als Basis
Landwirte haften unbegrenzt für Schäden, die durch ihren Betrieb, ihre Erzeugnisse oder ihre Tiere verursacht werden. Eine Landwirtschaftshaftpflicht schützt vor hohen Schadenersatzforderungen.
Gebäudeversicherung für Hof und Ställe
Wohnhaus, Stallungen, Hallen und Silos sind die Existenzgrundlage. Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hagel oder Elementargefahren können existenzbedrohende Schäden verursachen.
Inhalts- und Maschinenversicherung schützt Inventar
Maschinen, Geräte, Vorräte und Tiere lassen sich gegen Schäden durch Brand, Einbruch, Unwetter oder Bedienungsfehler absichern.
Kfz-Versicherung für Traktoren und Zugmaschinen
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Haftpflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Ergänzend sichern Teil- oder Vollkasko Schäden durch Unfälle oder Naturereignisse ab.
Ertragsausfallversicherung bei Betriebsunterbrechungen
Fällt die Ernte aus oder muss der Betrieb vorübergehend stillstehen, übernimmt die Versicherung laufende Fixkosten und sichert die Liquidität.
Die Landwirtschaft unterscheidet sich von vielen anderen Branchen durch eine hohe Abhängigkeit von äußeren Einflüssen. Extreme Wetterlagen wie Sturm, Hagel oder Dürre, aber auch Brände, Seuchen oder Unfälle können innerhalb kürzester Zeit massive Schäden verursachen. Gleichzeitig besteht für Landwirte eine weitreichende Haftung: Kommt es durch Erzeugnisse oder Tiere zu einem Schaden, müssen Sie in voller Höhe dafür aufkommen.
Zu den wichtigsten Risiken zählen:
Haftungsrisiken: Personen- oder Sachschäden durch Tiere, Maschinen oder verkaufte Produkte.
Sachrisiken: Schäden an Gebäuden, Maschinen, Vorräten oder Tieren.
Ertragsrisiken: Ausfälle durch Unwetter, Seuchen oder Betriebsunterbrechungen.
Rechtliche Risiken: Streitigkeiten mit Lieferanten, Pächtern oder Kunden.
Umweltrisiken: Schäden durch auslaufende Gülle, Pflanzenschutzmittel oder Öl, die Boden und Grundwasser verunreinigen.
Diese Vielfalt an Gefahren macht ein maßgeschneidertes Versicherungspaket unverzichtbar.
Als Basis jeder Absicherung gilt die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung. Sie übernimmt Schadenersatzforderungen Dritter bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Daneben spielen Gebäude- und Inhaltsversicherungen, Maschinenversicherungen sowie die Kfz-Absicherung eine wichtige Rolle. Zusätzlich können je nach Betriebsart weitere Policen sinnvoll sein, etwa eine Ertragsausfallversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung für Landwirte. Entscheidend ist, dass die Versicherungen individuell auf den Betrieb zugeschnitten werden – denn ein Milchviehbetrieb hat ganz andere Risiken als ein Obstbauer oder Forstwirt.
Die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Grundlage für jeden Hof. Sie schützt Landwirte vor den finanziellen Folgen, wenn Dritte Ansprüche auf Schadenersatz stellen – beispielsweise bei Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden. Klassische Beispiele sind ein Besucher, der sich auf dem Hof verletzt, oder Schäden, die durch den Verkauf von Erzeugnissen entstehen. Hinzu kommt das Risiko von Umweltschäden. Gelangt Gülle ins Grundwasser oder laufen Pflanzenschutzmittel aus, entstehen schnell Schäden in sechsstelliger Höhe. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt auch diese Risiken ab und sichert Landwirte gegen teure Folgeschäden und Sanierungspflichten ab.
Der Hof und seine Gebäude sind das Fundament jedes landwirtschaftlichen Betriebes. Schäden an Wohnhaus, Stallungen, Scheunen oder Hallen können schnell Millionenbeträge erreichen.
Die Gebäudeversicherung schützt vor Schäden durch:
Feuer und Explosion
Blitzschlag
Sturm und Hagel
Leitungswasser
Elementargefahren (optional, z. B. Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben)
Im Leistungsfall übernimmt die Versicherung die Reparatur- oder Wiederaufbaukosten. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert der Gebäude entspricht – eine Unterversicherung kann im Schadensfall fatale Folgen haben.
Besonders bei Stallgebäuden ist zu beachten, dass nicht nur der Betonboden, sondern auch die Stallplätze und die technische Ausstattung erheblichen Wert darstellen. Tränken, Lüftungs- und Fütterungssysteme oder Melkanlagen müssen in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Nur so lässt sich vermeiden, dass es im Schadenfall zu einer Unterversicherung kommt.
Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Gebäudes. Im Schadenfall ersetzt die Versicherung dann nur anteilig die Kosten.
Beispiel:
Ein Stall ist 1 Mio. Euro wert, versichert sind aber nur 500.000 Euro. Das bedeutet: Nur 50 % des tatsächlichen Wertes sind abgesichert. Entsteht ein Schaden von 200.000 Euro, erstattet die Versicherung ebenfalls nur 50 % davon – also 100.000 Euro. Die restlichen 100.000 Euro müssten Sie selbst tragen.
Deshalb ist es entscheidend, die Versicherungssumme regelmäßig überprüfen und anpassen zu lassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Neben den Gebäuden muss auch das Inventar geschützt werden. Die Inhaltsversicherung für Landwirte deckt Schäden an Betriebseinrichtung, Maschinen, Geräten, Vorräten und sogar Tieren ab.
Versichert sind in der Regel:
Abgesichert sind Schäden durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel, Leitungswasser sowie Elementarereignisse. Damit schützt die Inhaltsversicherung die gesamte Ausstattung, die für den Betrieb notwendig ist.
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert aller versicherten Sachen entsprechen. Dazu zählt der Wiederbeschaffungswert von Maschinen, Geräten, Vorräten und Tieren. Eine zu niedrige Summe führt im Leistungsfall zu Kürzungen – eine zu hohe Summe erhöht unnötig die Beiträge.
In der Regel sind Betriebseinrichtungen und Maschinen zum Neuwert versichert. Das bedeutet, dass im Schadenfall die Wiederbeschaffungskosten für gleichwertige neue Sachen ersetzt werden. Bei Tieren oder Vorräten kann der Zeitwert gelten, also der aktuelle Marktwert. Es empfiehlt sich, die Details im Vertrag genau zu prüfen.
Fällt die Produktion auf einem Hof unerwartet aus, kann das für Landwirte schnell existenzbedrohend werden. Fixkosten wie Löhne, Pacht, Kredite oder Leasingraten laufen weiter, auch wenn keine Einnahmen erzielt werden. Genau hier greift die Ertragsausfallversicherung – oft auch als Betriebsunterbrechungsversicherung bezeichnet.
Versichert sind die finanziellen Folgen, wenn der Betrieb durch ein versichertes Ereignis stillsteht. Typische Ursachen sind:
Die Versicherung ersetzt die entgangenen Erträge und übernimmt die laufenden Fixkosten für einen vereinbarten Zeitraum – oft bis zu 36 Monate. Dadurch bleibt die Liquidität des Betriebs erhalten, selbst wenn über Monate keine Einnahmen möglich sind. Für viele landwirtschaftliche Betriebe ist die Ertragsausfallversicherung daher ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesamtschutzes.
Moderne Landwirtschaft ist ohne leistungsfähige Maschinen nicht denkbar. Traktoren, Mähdrescher, Melkanlagen oder Fütterungssysteme sind jedoch teuer in der Anschaffung und anfällig für Schäden. Eine Maschinenversicherung bietet hier einen umfassenden Schutz und übernimmt Schäden, die beispielsweise durch Bedienungsfehler, Material- oder Konstruktionsfehler, Vandalismus oder Naturereignisse wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag entstehen. Auch Brems- und Bruchschäden, die bei Arbeitsmaschinen besonders häufig auftreten und nicht über die Kfz-Versicherung abgedeckt sind, fallen in den Schutzbereich.
Wichtig ist dabei die klare Abgrenzung: Traktoren und andere zugelassene Fahrzeuge sind über die Kfz-Versicherung abgesichert, während stationäre Geräte oder nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen über die Maschinenversicherung versichert werden müssen. Zusätzlich übernehmen viele Versicherungen auch die Kosten für Ersatzmaschinen, Mietgeräte oder Leasingraten, wenn eine Reparatur länger dauert. Auf diese Weise bleibt die Arbeitsfähigkeit des Hofes selbst in Krisenzeiten gesichert.
Neben Sach- und Haftpflichtrisiken spielt auch der Schutz der Tiere eine zentrale Rolle. Eine Tierversicherung kann existenzsichernd sein, wenn es zu massiven Verlusten durch Krankheiten, Seuchen oder Unfällen kommt. Besonders in der Milchviehhaltung droht bei verseuchter Milch großer Schaden: Wird die Milch aufgrund bakterieller Verunreinigungen oder Rückständen unbrauchbar, ersetzt die Versicherung den finanziellen Verlust.
Auch bei Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder Vogelgrippe übernimmt eine Tierlebens- oder spezielle Tierseuchenversicherung die Kosten für getötete Tiere, Entsorgung, Desinfektionsmaßnahmen und teilweise auch entgangene Einnahmen. Damit schützt die Tierversicherung nicht nur den Tierbestand, sondern auch die wirtschaftliche Grundlage des gesamten Hofes.
Nicht nur Tiere, auch Pflanzenbestände sind erheblichen Risiken ausgesetzt. Besonders Obstbauern kennen die Gefahr durch Sturm, Hagel, Frost oder Dürre, die eine komplette Ernte innerhalb weniger Stunden vernichten können. Eine Ernteversicherung schützt in solchen Fällen vor hohen finanziellen Verlusten.
Versichert sind in der Regel die entgangenen Erträge sowie die laufenden Betriebskosten wie Löhne, Pacht oder Kredite. Beispiel: Wird eine Apfelernte nach einem schweren Hagelschlag unbrauchbar, übernimmt die Versicherung den wirtschaftlichen Schaden und hilft, die Liquidität des Betriebs zu sichern. Damit wird verhindert, dass ein einziger Wetterextremfall die Existenz des Obstbaubetriebs gefährdet.
Alle Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, benötigen mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das betrifft insbesondere Traktoren, Schlepper und andere landwirtschaftliche Zugmaschinen.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie mit dem Fahrzeug Dritten zufügen. Empfehlenswert sind außerdem:
Teilkaskoversicherung
Deckt Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Wildunfälle ab.
Vollkaskoversicherung
Enthält alle Leistungen der Teilkasko und sichert zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden ab.
Neben den Kernversicherungen gibt es weitere Policen, die je nach Betrieb von Bedeutung sind:
Personenversicherungen für den Landwirt: Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitenversicherung oder Risikolebensversicherung sichern Sie und Ihre Familie gegen gesundheitliche und finanzielle Risiken ab.
Rechtsschutzversicherung: Deckt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten, z. B. mit Pächtern, Nachbarn oder Behörden.
Tierversicherungen: Besonders sinnvoll für wertvolle Nutz- oder Zuchttiere, etwa über eine Tierlebens- oder Tierkrankenversicherung.
Cyberversicherung: Schützt landwirtschaftliche Betriebe mit Direktvertrieb oder digitaler Hofverwaltung vor Schäden durch Hackerangriffe oder Datenverlust.
Die Kosten hängen stark von der Betriebsgröße, den versicherten Risiken, dem Tierbestand, den Maschinen und den gewählten Zusatzleistungen ab. Auch die Lage des Betriebes und die individuelle Risikostruktur spielen eine Rolle. Für kleine Nebenerwerbsbetriebe können schon einige Hundert Euro jährlich ausreichen, während große Haupterwerbsbetriebe mehrere Tausend Euro pro Jahr für einen umfassenden Schutz zahlen müssen.
Ein pauschaler Preisvergleich ist nicht sinnvoll – entscheidend ist die individuelle Abstimmung. Wir als unabhängige Versicherungsmakler vergleichen die Angebote verschiedener Anbieter für Sie und stellen ein maßgeschneidertes Paket zusammen.
Für die Absicherung landwirtschaftlicher Betriebe stehen verschiedene große Anbieter mit speziellen Tarifen zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem:
Versicherungskammer Bayern
Allianz
Concordia
R+V Versicherung – hier können wir auf ein spezielles Deckungskonzept mit Mehrleistungen und besonders attraktiven Konditionen zugreifen.
Als Versicherungsmakler aus dem Allgäu vergleichen wir für Sie verschiedene Gesellschaften und entwickeln ein passendes Konzept für Ihren Betrieb.
Brand im Stall: Ein elektrischer Defekt löst einen Brand in einer Scheune aus. Mehrere Maschinen und Erntevorräte werden zerstört – Schadenhöhe: über 500.000 Euro.
Traktorunfall: Ein Traktor kollidiert auf einer Landstraße mit einem Pkw. Mehrere Personen werden verletzt, die Haftpflichtversicherung übernimmt hohe Schadenersatzforderungen.
Hagelschaden: Ein Hagelsturm vernichtet die komplette Apfelernte. Die Ertragsausfallversicherung ersetzt die entgangenen Gewinne und laufenden Kosten.
Diese Beispiele zeigen, wie schnell ohne Versicherungsschutz die Existenz gefährdet sein kann.
Die Beiträge für betriebliche Versicherungen zählen in der Regel zu den Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören u. a. Haftpflicht-, Gebäude-, Inhalts- oder Maschinenversicherungen. Private Versicherungen (z. B. private Kranken- oder Lebensversicherung) sind hingegen nur eingeschränkt absetzbar. Für Landwirte ist es daher besonders wichtig, die richtige Trennung vorzunehmen und alle Belege sorgfältig aufzubewahren.
Beim Abschluss landwirtschaftlicher Versicherungen kommt es nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf die passende Absicherung an. Damit im Schadenfall alle Risiken gedeckt sind, sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Richtige Risikoeinstufung: Jeder Betrieb ist anders – Ackerbau, Milchvieh, Forst oder Obstbau bringen unterschiedliche Gefahren mit sich. Diese müssen bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.
Aktuelle Werte: Gebäude, Stallplätze, Maschinen und Vorräte müssen regelmäßig neu bewertet werden. Nur so lässt sich Unterversicherung vermeiden.
Individueller Schutz statt Standardlösungen: Zusatzbausteine wie Elementarschutz, Tierseuchen- oder Ernteversicherung können existenzsichernd sein und sollten gezielt ergänzt werden.
Abgrenzung der Policen: Traktoren und zugelassene Fahrzeuge gehören in die Kfz-Versicherung, während stationäre Geräte oder Arbeitsmaschinen über die Maschinenversicherung abgesichert werden.
Meldung von Änderungen: Neubauten, Anbauten oder neue Maschinen müssen zeitnah gemeldet werden, damit der Schutz aktuell bleibt.
Schadenservice und Ansprechpartner: Wichtig ist auch, wie im Ernstfall reguliert wird – eine gute Betreuung durch den Versicherungsmakler beschleunigt die Abwicklung.
Wer diese Punkte beachtet, stellt sicher, dass der Hof umfassend und zukunftssicher abgesichert ist.
Als Versicherungsmakler im Allgäu kennen wir die besonderen Herausforderungen der Landwirtschaft genau. Ob Nebenerwerb oder Großbetrieb, Ackerbau oder Viehzucht – wir entwickeln für Sie ein individuelles Versicherungskonzept, das optimal zu Ihnen und Ihrem Hof passt. Mit Standorten in Kempten und Sonthofen beraten wir Sie persönlich vor Ort oder digital in ganz Deutschland. Wir vergleichen für Sie die Angebote verschiedener Gesellschaften, analysieren objektiv die Leistungen und begleiten Sie langfristig bei allen Fragen rund um Ihre Absicherung. So stellen wir sicher, dass Sie nicht nur den günstigsten, sondern vor allem den besten und passendsten Versicherungsschutz erhalten – für die Zukunft Ihres landwirtschaftlichen Betriebes.
Landwirtschaftliche Versicherungen sind unverzichtbar, um die Existenz eines Hofes abzusichern. Ob Haftpflicht, Gebäude-, Inhalts- oder Maschinenversicherung – jedes Risiko muss individuell bewertet werden. Ergänzende Policen wie Ertragsausfall- oder Rechtsschutzversicherungen bieten zusätzlichen Schutz. Da die Kosten und Leistungen je nach Betrieb stark variieren, empfiehlt sich ein unabhängiger Vergleich.
Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht, sie ist jedoch dringend empfohlen. Ohne sie haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen.
Bestimmte Schäden durch Tierseuchen sind durch staatliche Tierseuchenkassen abgedeckt. Eine Tierlebensversicherung kann zusätzlichen Schutz bieten.
In der Regel ja, sofern sie offiziell im Betrieb beschäftigt sind. Details hängen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Hagelschäden an Pflanzen oder Ernten können über spezielle Ernte- oder Ertragsausfallversicherungen abgesichert werden.