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Gewerbliche Inhaltsversicherung – Jetzt individuell absichern

Inhaltsversicherung – Schutz der Sachwerte eines Unternehmens

Ein defektes Rohr, ein nächtlicher Einbruch oder ein plötzlicher Brand: Solche Ereignisse können für Unternehmen erhebliche finanzielle Schäden bedeuten – insbesondere, wenn wichtige Maschinen, Waren oder Einrichtungen betroffen sind. Die Inhaltsversicherung schützt Ihr betriebliches Inventar umfassend und sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen schnell wieder handlungsfähig ist.

Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler aus dem Allgäu beraten wir Sie individuell und objektiv zur passenden Inhaltsversicherung. Ob Arztpraxis, Apotheke, Handwerks- oder landwirtschaftlicher Betrieb oder kleine- und mittelständische Unternehmen – wir bieten individuellen Versicherungsschutz für jede Unternehmensform. Wir ver­gleichen Tarife zahlreicher Anbieter, ermitteln gemeinsam die richtige Versicherungssumme und kümmern uns um eine bedarfsgerechte Absicherung Ihrer Sachwerte.

Das Wichtigste auf einen Blick

 Umfassender Schutz für Inventar und Waren: Die Inhaltsversicherung sichert Einrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte gegen Gefahren wie Feuer, Einbruch oder Leitungswasserschäden.

 Erweiterbare Leistungen: Vom Grundschutz bis zu optionalen Bausteinen wie Glasbruch, Elektronikversicherung oder Betriebsunterbrechung – der Versicherungsschutz lässt sich flexibel gestalten.

 Absicherung von Ertragsausfällen: Mit der kleinen oder großen Betriebsunterbrechungsversicherung werden laufende Kosten und entgangene Gewinne bei Betriebsstillstand übernommen.

 Wertbasierte Versicherungssumme: Die Ermittlung erfolgt auf Basis des Neuwerts Ihrer Einrichtung, Technik und Vorräte – eine Unterversicherung lässt sich dadurch gezielt vermeiden.


Was leistet eine Inhaltsversicherung?

Die Inhaltsversicherung – auch Inventarversicherung oder Sach-Inhaltsversicherung genannt – schützt das bewegliche Betriebsvermögen eines Unternehmens. Dazu zählen insbesondere:

 Büro- und Betriebseinrichtung

 Maschinen, Werkzeuge, technische Geräte

 Computer, Drucker, Kassensysteme

 Warenlager, Vorräte und Rohstoffe

 Eigentum Dritter im Betrieb (z. B. Leihgeräte oder Kundenware)

Im Grunde entspricht die Inhaltsversicherung einer Haus­rat­ver­si­che­rung für Unternehmen. Je nach Branche – etwa bei einer Inhaltsversicherung für Apotheken, Arztpraxen oder landwirtschaftlichen Betrieben – kann sie individuell ausgestaltet werden. Optional ergänzen Bausteine wie Glasbruch, Elektronik oder Betriebsunterbrechung den Versicherungsschutz.


Inhaltsversicherung


Welche Schadenarten sind bei einer Inhaltsversicherung abgedeckt?

Die Inhaltsversicherung schützt Ihre Sachwerte vor zahlreichen Gefahren, die in der Praxis häufig vorkommen und große Schäden verursachen können. Die wichtigsten versicherten Gefahren sind:

 Feuer: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion. Ein Kabelbrand in der Nacht oder ein technischer Defekt in der Maschinenhalle kann zur völligen Zerstörung des Inventars führen.

 Leitungswasser: Etwa durch geplatzte Rohre, undichte Verbindungen oder defekte Geräte. Besonders kritisch bei IT- und Elektronikausstattung.

 Sturm und Hagel: Schäden durch Sturm oder Hagelschlag an Fenstern, Türen, Außenanlagen oder Lagerware werden ersetzt.

 Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus: Einbrecher verschaffen sich gewaltsam Zutritt zum Betrieb, entwenden Maschinen oder richten mutwillige Schäden an.

 Elementargefahren: Dazu zählen Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen oder Schneedruck – insbesondere in bestimmten Regionen wie dem Allgäu ein ernstzunehmendes Risiko.

 Extended Coverage (EC): Erweiterte Deckung bei z. B. Anprall von Fahrzeugen, Rauch, Überschallknall oder Streik.

 Glasversicherung: Ersetzt Schäden an Schaufenstern, Glastüren, Einbauscheiben etc.

 Elektronikversicherung: Schutz bei Kurzschluss, Bedienfehlern oder Überspannung von technischen Anlagen.

 Betriebsunterbrechungsversicherung: Ersetzt den entgangenen Gewinn sowie laufende Kosten bei Betriebsstillstand durch einen versicherten Sachschaden.

Nicht alle Risiken sind automatisch im Grundtarif enthalten. Wir zeigen Ihnen, welche Bausteine für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.


Wie wird die Versicherungssumme einer Inhaltsversicherung ermittelt?

Die Versicherungssumme in der Inhaltsversicherung sollte dem Neuwert des gesamten Inventars entsprechen – also dem Wiederbeschaffungswert aller versicherten Gegenstände in neuwertigem Zustand. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, ist eine sorgfältige Ermittlung notwendig.

Berücksichtigt werden:

 Wert der Betriebseinrichtung: z. B. Schreibtische, Regale, Werkbänke, Lagerregale

 Wert technischer Geräte: Maschinen, Computer, Drucker, Scanner, Kassensysteme

 Waren und Vorräte: Rohmaterial, Handelsware, Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien (z. B. Schrauben, Verpackungen)

 Eigentum Dritter: Geräte oder Produkte, die sich vorübergehend im Betrieb befinden

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Neuwert – nicht zum Zeitwert. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der systematischen Erfassung Ihrer Werte.


Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) ergänzt die Inhaltsversicherung um einen wichtigen Aspekt: den finanziellen Schutz bei einem temporären Stillstand des Betriebs. Sie greift dann, wenn ein versicherter Sachschaden – etwa durch Brand, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch – dazu führt, dass Ihr Unternehmen seine Tätigkeit ganz oder teilweise einstellen muss.

Während die Inhaltsversicherung die beschädigten oder zerstörten Gegenstände ersetzt, übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung die wirtschaftlichen Folgen des Betriebsstillstands. Das betrifft insbesondere:

 Laufende Fixkosten wie Löhne, Gehälter, Sozialabgaben

 Miete, Leasing- und Kreditraten

 Vertragsstrafen oder Lieferverzögerungen

 Den entgangenen Gewinn, der durch die Unterbrechung entsteht

Zwei Varianten: Kleine und große Betriebsunterbrechung

Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU):
Diese Variante richtet sich an kleinere Betriebe mit überschaubarem Umsatz und Aufwand. Die Absicherung erfolgt pauschal – meist orientiert an der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung. Sie bietet eine einfache, schnelle Abwicklung ohne aufwendige Ertragsausfallrechnung. Besonders beliebt bei inhabergeführten Einzelunternehmen.

Große Betriebsunterbrechungsversicherung (GBU):
Die große BU-Versicherung ist für mittlere bis größere Unternehmen gedacht. Hier erfolgt die individuelle Kalkulation der Ertragsausfallrisiken anhand des Jahresumsatzes und der Betriebskosten. Der Versicherungsnehmer kann die Haftzeit – also die maximale Dauer, über die Zahlungen geleistet werden – frei wählen, etwa 6, 12 oder 24 Monate. Je nach Branche kann auch eine längere Haftzeit sinnvoll sein, z. B. bei spezialisierten Maschinen oder saisonal geprägtem Geschäft.

Warum ist die Betriebsunterbrechungsversicherung so wichtig?

Viele Unternehmen sichern zwar ihre Einrichtung und Waren ab – vergessen aber, dass auch der finanzielle Schaden durch den Stillstand des Betriebs schnell existenzbedrohend sein kann. Ohne Einnahmen, aber mit laufenden Fixkosten, geraten selbst gesunde und große Betriebe in eine wirtschaftliche Schieflage. Gerade bei längeren Ausfällen – etwa nach einem Brand – kann die BU-Versicherung entscheidend zur Existenzsicherung beitragen.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein essenzieller Zusatzschutz zur Inhaltsversicherung – gerade für Dienstleister, Händler und produzierende Unternehmen.


Was kostet eine Inhaltsversicherung?

Die Kosten für eine Inhaltsversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab:

 Branche und Betriebsart (z. B. Arztpraxis, Apotheke, Landwirtschaft)

 Versicherte Risiken und gewählte Zusatzbausteine

 Versicherungssumme (Neuwert des Inventars)

 Standort des Unternehmens

 Gebäudebeschaffenheit und Sicherheitsvorkehrungen

 Laufzeit und vereinbarte Selbstbeteiligung

Wir bieten Ihnen als freier Ver­sicherungs­makler aus dem Allgäu einen unverbindlichen Versicherungsvergleich mit führenden Gesellschaften wie: Allianz, Axa, Alte Leipziger, Gothaer, R+V Versicherung, Versicherungskammer Bayern.  


Ist die Inhaltsversicherung steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge zur Inhaltsversicherung gelten als betrieblich veranlasste Ausgabe und sind in der Regel steuerlich voll absetzbar. Das bedeutet: Wenn Sie die Versicherung für Ihr Unternehmen, Ihre Praxis oder Ihren Betrieb abschließen, können Sie die Kosten im Rahmen der Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Das Finanzamt erkennt die Inhaltsversicherung grundsätzlich dann an, wenn ein betrieblicher Zusammenhang besteht – was bei Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Freiberuflern regelmäßig der Fall ist. Gerne stimmen wir mit Ihnen auch ab, welche Kostenarten sich steuerlich bündeln lassen – z. B. zusammen mit der Betriebshaftpflicht oder der Firmenrechtsschutzversicherung.


Schadenbeispiele aus der Praxis

  1. Brand in einer Schreinerei (Feuer):
    Ein technischer Defekt an einer Absauganlage führt zu einem nächtlichen Schwelbrand. Die Werkstatt samt Maschinenpark wird stark beschädigt. Die Inhaltsversicherung ersetzt die zerstörten Maschinen zum Neuwert und übernimmt die Entsorgungskosten.
  2. Rohrbruch in einer Arztpraxis (Leitungswasser):
    Ein Wasserrohr im Obergeschoss platzt über Nacht. Die Behandlungsräume stehen unter Wasser. Die Versicherung übernimmt die Sanierung der Geräte, Möbel und medizinischen Einrichtungen.
  3. Einbruch in einen Lagerraum (Einbruchdiebstahl):
    Unbekannte dringen in den Lagerbereich eines Einzelhändlers ein und entwenden hochwertige Waren. Zusätzlich werden Türen und Fenster beschädigt. Die Inhaltsversicherung zahlt sowohl den Sachschaden als auch die gestohlenen Bestände.
  4. Betriebsausfall nach Wasserschaden (kleine Betriebsunterbrechung):
    Durch einen Rohrbruch muss das Kosmetikstudio einer selbstständigen Unternehmerin für zwei Wochen schließen. Die Behandlungsräume sind unbenutzbar, Kunden müssen abgesagt werden, es gibt keine Einnahmen. Dank der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung werden die laufenden Kosten übernommen, wie zum Beispiel:

Miete für die Geschäftsräume, Löhne und Gehälter der Angestellten, Beiträge zur Sozialversicherung, Leasingraten für Geräte, Energiekosten und Grundgebühren, Kosten für Telefon, Internet, Buchhaltung oder Software-Abos.

Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl aus dem Fahrzeug?

Wird Inventar, Werkzeug oder Ware aus einem Fahrzeug gestohlen, hängt die Frage der Erstattung vom gewählten Versicherungsschutz ab. In vielen Fällen greift die klassische Inhaltsversicherung nicht automatisch, da das Fahrzeug nicht als versicherter Standort gilt.

Eine Deckung für Autoinhalt oder Werkverkehr muss explizit in den Vertrag aufgenommen werden. Viele Versicherer bieten hierfür einen speziellen Zusatzbaustein an, der Diebstahl aus verschlossenen Fahrzeugen oder während des Transports abdeckt – insbesondere bei mobilen Gewerben wie Handwerksbetrieben, Außendienst oder Lieferdiensten.


Finanzprofis-Allgaeu


Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Inhaltsversicherung und Firmenversicherungen

Ob Inhaltsversicherung für Unternehmen, Inventarversicherung für Apotheken oder landwirtschaftliche Inhaltsversicherung – bei den Finanzprofis Allgäu erhalten Sie eine maßgeschneiderte Beratung rund um Ihre betriebliche Absicherung. Wir ver­gleichen die Angebote zahlreicher Versicherer objektiv, ermitteln mit Ihnen die richtige Versicherungssumme und begleiten Sie langfristig – persönlich vor Ort in Kempten, Sonthofen oder digital deutschlandweit. Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler verstehen wir die Besonderheiten Ihrer Branche und stellen sicher, dass Ihr Versicherungsschutz weder Lücken noch unnötige Kosten verursacht. Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da.

Weitere nützliche Firmenversicherungen sind die Betriebshaftpflichtversicherung oder die Firmenrechtsschutzversicherung.


Zusammenfassung

Die Inhaltsversicherung schützt das bewegliche Vermögen eines Unternehmens zuverlässig gegen Schäden durch Feuer, Einbruch, Wasser oder Naturereignisse. Eine korrekt ermittelte Versicherungssumme sowie passende Zusatzbausteine wie Glas- oder Elektronikversicherung und Betriebsunterbrechung sorgen für einen umfassenden Schutz.


Häufig gestellte Fragen

Was deckt die Inhaltsversicherung ab?

Sie schützt Ihr Inventar (Einrichtung, Technik, Waren) gegen Gefahren wie Feuer, Wasser, Einbruch, Sturm, Hagel und Elementarschäden.

Ist der Neuwert oder Zeitwert versichert?

Grundsätzlich wird der Neuwert ersetzt – also der Wiederbeschaffungswert. Bei stark gebrauchten Gegenständen kann auch der Zeitwert gelten.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Sie basiert auf dem Neuwert der Betriebseinrichtung, Geräte, Maschinen und Vorräte. Eine genaue Erfassung schützt vor Unterversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Ertragsausfall und Betriebsunterbrechung?

Die Betriebsunterbrechung ist das Ereignis (z. B. Wasserschaden), der Ertragsausfall ist die wirtschaftliche Folge. 

Was kostet eine Inhaltsversicherung?

Die Kosten hängen vom Risiko, Standort, Wert des Inventars und gewähltem Schutz ab. 

 


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