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Restkostenversicherung: Sinnvoll oder überflüssig für Ihre Gesundheit?

Restkostenversicherung für Beamte – sinnvoller Schutz neben der Beihilfe

Beamte erhalten in Deutschland im Krankheitsfall Beihilfe vom Dienstherrn – doch diese übernimmt meist nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Gesundheitskosten. Die verbleibenden Beträge können ohne passende Absicherung schnell zur finanziellen Belastung werden. Genau hier greift die Restkostenversicherung: Sie deckt die Lücke zwischen Beihilfe und tatsächlicher Rechnungshöhe ab. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum eine Restkostenversicherung für Beamte unverzichtbar ist, welche Leistungen sie umfasst, wie viel sie kostet und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Das Wichtigste auf einen Blick

 Ergänzung zur Beihilfe: Die Restkostenversicherung deckt die Kosten ab, die über die Beihilfe hinausgehen.

 Individuelle Beiträge: Die Kosten richten sich nach Alter, Gesundheitszustand, Tarif und Selbstbeteiligung.

 Flexibel anpassbar: Tarife lassen sich individuell auf die Lebensphase und den Bedarf zuschneiden.

 Familienabsicherung möglich: Auch Ehepartner und Kinder können mitversichert werden.

 Wichtiger Wechsel-Tipp: Beim Versicherungswechsel sollte immer lückenloser Schutz gewährleistet sein.


Restkostenversicherung für Beamte

Die Beihilfe des Dienstherrn deckt für Beamte in der Regel 50 % bis 70 % der Krankheitskosten – abhängig von Familienstand, Anzahl der Kinder und dem jeweiligen Bundesland. Die restlichen Kosten bleiben jedoch unversichert, wenn keine zusätzliche Absicherung besteht. Eine Restkostenversicherung schließt genau diese Lücke. Sie übernimmt den verbleibenden Eigenanteil und sorgt so für einen vollständigen Kranken­ver­si­che­rungsschutz.

Gerade für Beamte ist diese ergänzende Absicherung essenziell, da sie – anders als Angestellte – nicht automatisch in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung mitversichert sind. Wer auf den Schutz der Beihilfe baut, benötigt also zwingend eine passende private Restkostenversicherung, um im Krankheitsfall keine finanziellen Nachteile zu erleiden.

Dabei profitieren Beamte in vielerlei Hinsicht: Die Beiträge sind – insbesondere bei Beamtenanwärtern und jungen Beamten – vergleichsweise günstig. Gleichzeitig ist der Versicherungsschutz individuell anpassbar und bietet hohe Erstattungsleistungen, zum Beispiel bei Arztbehandlungen, Medikamenten, Krankenhausaufenthalten oder Zahnersatz. Durch die Kombination aus Beihilfe und Restkostenversicherung entsteht somit ein starker, flexibler und planbarer Schutz für die gesamte Laufbahn im öffentlichen Dienst – vom Einstieg bis in den Ruhestand.


Restkostenversicherung


Bedeutung der Restkostenversicherung

Die Restkostenversicherung ist für Beamte weit mehr als nur eine Ergänzung zur Beihilfe – sie ist die Grundlage für einen vollständigen Kranken­ver­si­che­rungsschutz. Ohne diese Zusatzversicherung müssten Beamte sämtliche Kosten, die nicht von der Beihilfe getragen werden, aus eigener Tasche bezahlen. Und gerade bei aufwendigen Behandlungen, Zahnersatz oder einem längeren Krankenhausaufenthalt kann dies schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen.

Je nach Bundesland liegt der Beihilfesatz in der Regel bei 50 % für alleinstehende Beamte, bei bis zu 70 % für Pensionäre oder Beamte mit mehreren Kindern. Die Restkostenversicherung übernimmt den jeweils fehlenden Prozentsatz und garantiert somit, dass nahezu alle medizinisch notwendigen Leistungen abgesichert sind. Dabei handelt es sich nicht um eine klassische „Vollversicherung“, sondern um eine auf die Beihilfe abgestimmte Teilversicherung, die exakt auf die Versorgungslücke zugeschnitten ist.

Besonders relevant wird die Restkostenversicherung in Lebensphasen, in denen sich die Beihilfeansprüche ändern – etwa durch Heirat, die Geburt eines Kindes oder den Eintritt in den Ruhestand. Aber auch im Hinblick auf zukünftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen bietet sie ein hohes Maß an Planungssicherheit. Denn mit dem richtigen Tarif bleiben Leistungen stabil, während die Beihilfequote im besten Fall gleich bleibt.

Der Abschluss einer Restkostenversicherung ist daher nicht nur empfehlenswert, sondern für jeden beihilfeberechtigten Beamten nahezu unverzichtbar – sowohl aus medizinischer als auch aus finanzieller Sicht.


Wer benötigt eine Restkostenversicherung?

Die Restkostenversicherung richtet sich an alle beihilfeberechtigten Per­sonen – und damit nicht nur an Beamte selbst, sondern auch an ihre Angehörigen. Denn immer dann, wenn die Beihilfe nur einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, muss der verbleibende Betrag abgesichert werden. Ohne eine passende Ergänzung müssten diese Restkosten privat getragen werden – was bei chronischen Erkrankungen, Operationen oder Zahnbehandlungen schnell zur finanziellen Herausforderung wird.

Besonders wichtig ist die Restkostenversicherung für Beamtenanwärter, Referendare, Polizisten, Lehrer und Richter. Da sie bereits zu Beginn ihrer Laufbahn Anspruch auf Beihilfe haben, sind sie verpflichtet, die verbleibenden Kosten über eine private Kranken­ver­si­che­rung abzudecken. Für junge Beamte ist dies besonders attraktiv, da die Beiträge aufgrund ihres Alters und Gesundheitszustands meist sehr günstig sind – so lassen sich frühzeitig leistungsstarke Tarife mit stabilen Konditionen sichern.

Auch Ehepartner und Kinder von Beamten, die beihilfeberechtigt sind, sollten eine Restkostenversicherung abschließen. Die Beihilfesätze liegen hier typischerweise bei 70 % für Kinder und 50–70 % für Ehepartner. Die Restkostenversicherung übernimmt dann den fehlenden Prozentsatz und sorgt dafür, dass die gesamte Familie bestmöglich abgesichert ist – und zwar unabhängig davon, ob es sich um ambulante Behandlungen, stationäre Eingriffe oder zahnmedizinische Maßnahmen handelt.

Ob Beamter auf Probe, auf Lebenszeit oder im Ruhestand – die Notwendigkeit einer Restkostenversicherung besteht in jeder Phase der Beamtenlaufbahn. Sie ist der unverzichtbare Baustein für eine vollständige und sichere Gesundheitsversorgung im Rahmen des Beihilfesystems.


Unterschied zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung

Beamte stehen in Deutschland vor der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kranken­ver­si­che­rung – eine Option, die vielen anderen Berufsgruppen verwehrt bleibt. Der entscheidende Unterschied liegt dabei im Beihilfesystem, das für Beamte gilt: Der Dienstherr beteiligt sich prozentual an den Krankheitskosten, sodass nur der verbleibende Eigenanteil durch eine Versicherung abgesichert werden muss. Genau hier setzt die Restkostenversicherung an – sie ergänzt die Beihilfe punktgenau.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung, bei der ein fester Prozentsatz des Einkommens als Beitrag gezahlt wird, richtet sich die Beitragshöhe bei privaten Restkostenversicherungen nach dem Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Das ermöglicht individuelle Tarifgestaltungen und bietet insbesondere jungen Beamten die Chance, sich kostengünstig abzusichern – bei gleichzeitig deutlich umfangreicheren Leistungen.

Ein weiterer Unterschied: Die private Restkostenversicherung bietet oft Wahlleistungen, die in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung nicht enthalten sind. Dazu zählen etwa die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, die Behandlung durch den Chefarzt oder umfangreiche Leistungen bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Auch alternative Heilmethoden, Heilpraktiker-Leistungen oder höherwertige Hilfsmittel werden von vielen Tarifen abgedeckt.

Für Beamte bedeutet das: Sie profitieren nicht nur von einer auf sie zugeschnittenen Kostenstruktur, sondern auch von einer höheren Flexibilität und Versorgungssicherheit. Die Kombination aus staatlicher Beihilfe und privater Restkostenversicherung stellt damit einen maßgeschneiderten und leistungsstarken Gesundheitsschutz dar – und ist in vielen Fällen günstiger und effizienter als die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung.


Kosten einer Restkostenversicherung

Die Kosten einer Restkostenversicherung für Beamte hängen von mehreren Faktoren ab und können je nach individueller Situation stark variieren. Grundsätzlich gilt: Je jünger und gesünder der Versicherungsnehmer ist, desto günstiger fällt der monatliche Beitrag aus. Denn das Risiko für hohe Krankheitskosten ist in diesen Fällen niedriger, was sich positiv auf die Prämien auswirkt. Ebenso spielt die Wahl des Tarifs eine entscheidende Rolle – wer sich für eine höhere Selbstbeteiligung entscheidet, zahlt in der Regel einen geringeren Monatsbeitrag.

Darüber hinaus beeinflussen auch Leistungsumfang und Zusatzbausteine den Beitrag: Ein Tarif mit umfangreichen Wahlleistungen, Chefarztbehandlung oder alternativmedizinischen Leistungen kostet mehr als ein Basisschutz. Beamte sollten hier genau abwägen, welche Leistungen sie tatsächlich benötigen und wo Einsparpotenzial besteht.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind mögliche Rückerstattungen: Viele Anbieter bieten Beitragsrückerstattungen an, wenn im Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Dies kann sich langfristig finanziell lohnen – insbesondere für Beamte mit einem stabilen Gesundheitszustand. Auch sogenannte „Anwärtertarife“ für Beamtenanwärter oder Referendare sind besonders günstig und ermöglichen einen preiswerten Einstieg in den privaten Gesundheitsschutz.

Die Bandbreite der Kosten reicht je nach Tarif und persönlicher Voraussetzung von rund 100 bis über 400 Euro im Monat. Für Familienmitglieder wie Ehepartner oder Kinder, die beihilfeberechtigt sind, gelten entsprechend reduzierte Beiträge – da auch hier nur der Restanteil versichert werden muss.

Insgesamt bietet die Restkostenversicherung eine hohe Flexibilität bei der Beitragsgestaltung. Durch professionelle Beratung und sorgfältigen Tarifvergleich lässt sich der Versicherungsschutz optimal an die individuellen Bedürfnisse anpassen – sowohl in Bezug auf die Leistungen als auch auf die monatlichen Beiträge.

Leistungen der Restkostenversicherung

Die Restkostenversicherung für Beamte übernimmt jene Anteile der Krankheitskosten, die von der Beihilfe nicht gedeckt sind – meist 30 bis 50 Prozent der Gesamtkosten. Ihr Ziel ist es, eine vollständige Absicherung im Krankheitsfall zu gewährleisten und finanzielle Eigenbelastungen zu vermeiden. Dabei richtet sich der konkrete Leistungsumfang nach dem gewählten Tarif und kann individuell auf die Bedürfnisse des Beamten oder seiner Familienangehörigen zugeschnitten werden.

Ein zentraler Leistungsbereich betrifft die ambulante Versorgung: Arztbesuche, Diagnostik, Medikamente und Therapien sind je nach Tarif vollständig oder anteilig abgedeckt. Viele Tarife erstatten auch Kosten für alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Osteopathie, sofern diese von anerkannten Heilpraktikern durchgeführt werden. Im stationären Bereich kommt die Restkostenversicherung für Krankenhausaufenthalte, Operationen, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt auf – eine Leistung, die weit über das hinausgeht, was gesetzlich Versicherte erhalten.

Auch Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind in vielen Restkostentarifen umfassend abgesichert. Während die Beihilfe in der Regel nur einen Teil der Kosten für Zahnarztleistungen übernimmt, gleicht die private Restkostenversicherung den Differenzbetrag aus – etwa für hochwertige Implantate, Kronen oder Inlays. Gerade in diesem Bereich entstehen schnell hohe Eigenkosten, die ohne Zusatzschutz schnell zur finanziellen Belastung werden könnten.

Nicht zuletzt gehören auch Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte oder orthopädische Einlagen zum Leistungsumfang – ebenso wie psychotherapeutische Behandlungen, sofern medizinisch notwendig. Viele Anbieter ermöglichen zudem die Absicherung im Ausland, etwa über die Erstattung von Rücktransporten oder Notfallbehandlungen auf Reisen.

Der Leistungsumfang der Restkostenversicherung ist also nicht nur umfassend, sondern auch flexibel gestaltbar. Beamte können je nach Lebensphase, Gesundheitszustand und finanzieller Situation den passenden Schutz wählen – und damit sicherstellen, dass medizinische Versorgung nicht zur Kostenfrage wird.


Wechsel der Restkostenversicherung

Ein Wechsel der Restkostenversicherung kann für Beamte unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein – etwa, wenn der aktuelle Tarif nicht mehr zum individuellen Bedarf passt, bessere Leistungen verfügbar sind oder durch einen neuen Anbieter Beitragsersparnisse möglich werden. Damit ein solcher Wechsel reibungslos verläuft und keine Versicherungslücken entstehen, ist jedoch eine sorgfältige Planung erforderlich.

Zunächst sollten Beamte den bestehenden Versicherungsschutz umfassend analysieren. Welche Leistungen werden tatsächlich benötigt? Gibt es Leistungsbausteine, die nicht oder nicht mehr genutzt werden? Bestehen Einschränkungen im aktuellen Vertrag, etwa durch Wartezeiten oder Leistungsausschlüsse? Diese Fragen sind entscheidend, um zu beurteilen, ob ein Tarifwechsel oder ein Anbieterwechsel überhaupt sinnvoll ist.

Wird ein neuer Tarif oder Anbieter ins Auge gefasst, ist es wichtig, die Leistungen detailliert zu ver­gleichen – nicht nur in Bezug auf die Beiträge, sondern vor allem hinsichtlich der versicherten Leistungen, Selbstbeteiligungen und Rückerstattungsmöglichkeiten. Dabei können professionelle Berater oder Vergleichsportale unterstützen. Beamte sollten außerdem klären, ob der neue Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt. Gerade bei Vorerkrankungen oder im fortgeschrittenen Alter kann dies ein Hinderungsgrund sein, da Risikozuschläge drohen oder die Aufnahme verweigert wird.

Ist die Entscheidung für einen Wechsel gefallen, muss der bisherige Vertrag formgerecht gekündigt werden – in der Regel mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Wichtig ist: Die Kündigung sollte erst dann ausgesprochen werden, wenn die Annahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegt. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Versicherungsschutz nahtlos weiterläuft und keine Versorgungslücke entsteht.

Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn dabei strategisch vorgegangen wird. Wer rechtzeitig vergleicht, Leistungen kritisch prüft und professionelle Unterstützung in Anspruch nimmt, kann nicht nur Beiträge sparen, sondern sich auch einen umfassenderen Versicherungsschutz sichern, der besser zu den eigenen Lebensumständen passt.


Pflegepflichtversicherung für Beamte

Neben der Absicherung im Krankheitsfall ist für Beamte auch die Pflege­ver­si­che­rung ein verpflichtender Bestandteil der Gesundheitsvorsorge. Seit dem 1. Januar 1995 gilt die allgemeine Versicherungspflicht in der sozialen Pflege­ver­si­che­rung – und betrifft damit auch beihilfeberechtigte Beamte. Zwar unterliegen Beamte nicht der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rungspflicht im klassischen Sinn, doch sind sie verpflichtet, eine entsprechende Absicherung im Pflegefall nachzuweisen – meist in Form einer privaten Pflegepflichtversicherung, die ergänzend zur Beihilfe greift.

Der Hintergrund: Auch die Beihilfe beteiligt sich im Pflegefall anteilig an den entstehenden Kosten. In der Regel übernimmt sie – je nach Bundesland – 50 bis 70 % der pflegebedingten Aufwendungen. Die restlichen Kosten müssen jedoch durch eine private Pflege­ver­si­che­rung abgedeckt werden. Ohne diesen Nachweis droht ein unzureichender Versicherungsschutz, der im Ernstfall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.

Eine private Pflegepflichtversicherung ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch dringend angeraten. Sie sichert den Eigenanteil ab, den die Beihilfe nicht übernimmt, und sorgt für eine solide finanzielle Grundlage im Pflegefall. Je nach Anbieter und Tarif besteht zudem die Möglichkeit, über eine Pflegezusatzversicherung (etwa in Form einer Pflegekosten-, Pfle­ge­ren­ten- oder Pflegegeldversicherung) den Versicherungsschutz individuell zu erweitern. Das kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Angehörige mitversichert werden sollen oder wenn eine stationäre Unterbringung im Pflegeheim realistisch ist.

Für Beamte besteht also nicht nur die Pflicht, sondern auch die Chance, mit einer durchdachten Kombination aus Pflegepflicht- und Pflegezusatzversicherung die Versorgungslücke im Pflegefall wirksam zu schließen. Dies betrifft nicht nur die eigene Absicherung, sondern kann auch Angehörige vor hohen finanziellen Belastungen schützen.

Beratung und Unterstützung

Die Wahl der passenden Restkostenversicherung ist für Beamte eine komplexe Entscheidung, die viele individuelle Faktoren berücksichtigt – etwa die persönliche Lebenssituation, die Höhe der Beihilfe, vorhandene Vorerkrankungen oder finanzielle Spielräume. Umso wichtiger ist es, sich bei der Auswahl nicht allein auf allgemeine Informationen zu verlassen, sondern eine fundierte Beratung in Anspruch zu nehmen. Gerade weil es zahlreiche Tarife, Anbieter und Leistungsunterschiede gibt, ist professionelle Unterstützung ein entscheidender Vorteil.

Eine individuelle Expertenberatung hilft dabei, die vorhandenen Möglichkeiten objektiv zu prüfen und einen Tarif zu finden, der sowohl die aktuellen als auch die zukünftigen Anforderungen abdeckt. Fachkundige Berater berücksichtigen dabei nicht nur die Beitragsentwicklung und Leistungsbausteine, sondern auch relevante Aspekte wie Wechselmöglichkeiten, Pflegevorsorge und Ergänzungsbausteine – etwa für Zahnbehandlungen oder alternative Heilmethoden.

Neben der persönlichen Beratung durch Versicherungsexperten bieten auch Online-Ressourcen wertvolle Unterstützung. Vergleichsportale ermöglichen einen schnellen Überblick über verschiedene Tarife und Konditionen der Anbieter und helfen dabei, Preis-Leistungs-Verhältnisse realistisch einzuschätzen. Auch behördliche Informationsangebote, etwa über die Beihilferegelungen des jeweiligen Bundeslandes, sind hilfreich, um die eigene Ausgangslage zu verstehen.

Besonders zu empfehlen ist die Kombination aus persönlicher Beratung und digitalem Tarifvergleich. So lassen sich sowohl individuelle Besonderheiten als auch objektive Marktanalysen berücksichtigen – ein doppelter Vorteil für Beamte, die sich bestmöglich absichern möchten.


Finanzprofis-Allgaeu


Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Beamtenversicherung

Die Wahl der passenden Restkostenversicherung ist nur ein Teilbereich der komplexen Absicherung für Beamte. Ob es um die optimale Ergänzung zur Beihilfe, die richtige Pflegevorsorge oder um ergänzende Bausteine wie Dienstunfähigkeitsversicherung oder Diensthaftpflicht geht – als unabhängige Experten kennen wir die besonderen Anforderungen des öffentlichen Dienstes.

Wir beraten Beamte, Beamtenanwärter, Richter, Polizisten und ihre Familien umfassend und neutral – von der ersten Einschätzung bis zur langfristigen Begleitung. Dabei stehen nicht nur Ihre aktuellen Bedürfnisse im Fokus, sondern auch mögliche Veränderungen durch Familienzuwachs, Versetzungen oder Ruhestand.

Mit fundiertem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und einem starken Partnernetzwerk unterstützen wir Sie dabei, die passende Beamtenversicherung zu finden – individuell, verständlich und auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten.


Zusammenfassung

Die Restkostenversicherung ist für Beamte weit mehr als eine optionale Ergänzung – sie ist ein zentrales Element einer umfassenden Gesundheitsabsicherung. Da die Beihilfe nicht alle medizinischen Aufwendungen vollständig abdeckt, schließt die Restkostenversicherung gezielt diese Versorgungslücke. Sie übernimmt die verbleibenden Kosten für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen und sorgt somit dafür, dass Beamte und ihre Familien nicht mit hohen Eigenanteilen konfrontiert werden.

Gerade im Hinblick auf die Unterschiede in der Beihilfe je nach Bundesland, Lebenssituation und Familiensituation bietet die Restkostenversicherung den nötigen Spielraum, um individuell zugeschnittene Lösungen zu finden. Dank variabler Tarife, Möglichkeiten zur Beitragsrückerstattung und umfassender Zusatzleistungen – etwa für alternative Heilmethoden – passt sie sich flexibel an die Bedürfnisse im aktiven Dienst wie auch im Ruhestand an.

Wer seine Gesundheitsvorsorge frühzeitig und strukturiert angeht, spart langfristig nicht nur Kosten, sondern sichert sich auch einen lückenlosen Versicherungsschutz. Eine kompetente Beratung unterstützt Sie dabei, die passende Tarifkombination zu wählen und sich dauerhaft abgesichert zu fühlen – in jeder Lebensphase und bei jeder gesundheitlichen Herausforderung.


Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Beihilfe und Restkostenversicherung?

Die Beihilfe ist eine staatliche Unterstützung für Beamte, die einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten übernimmt. Die Restkostenversicherung deckt die verbleibenden Kosten ab, die nicht durch die Beihilfe erstattet werden – sie ist also die notwendige Ergänzung zur Beihilfe.

Ist die Restkostenversicherung für Beamte verpflichtend?

Nein, es besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Da die Beihilfe jedoch nicht alle Kosten übernimmt, ist eine Restkostenversicherung dringend zu empfehlen, um finanzielle Eigenanteile zu vermeiden.

Wie hoch sind die typischen Beiträge zur Restkostenversicherung?

Die Beiträge hängen von Alter, Gesundheitszustand, Tarif und Selbstbeteiligung ab. Für Beamtenanwärter liegen die Beiträge häufig zwischen 70 € und 120 €, während sie für verbeamtete Per­sonen je nach Tarif bei 150 € bis 400 € liegen können.

Was passiert mit der Restkostenversicherung im Ruhestand?

Die Restkostenversicherung bleibt auch im Ruhestand bestehen. Je nach Bundesland erhöht sich der Beihilfesatz, z. B. auf 70 %, wodurch sich der benötigte Umfang der Restkostenversicherung reduziert und die Beiträge entsprechend sinken können.

Können Kinder und Ehepartner mitversichert werden?

Ja, auch Ehepartner und Kinder sind in der Regel beihilfeberechtigt und sollten zusätzlich über eine Restkostenversicherung abgesichert werden, um die nicht erstatteten Kosten vollständig abzudecken.

Welche Leistungen sind häufig nicht abgedeckt, wenn man auf die Restkostenversicherung verzichtet?

Ohne Restkostenversicherung müssen Beamte die Eigenanteile selbst zahlen – insbesondere bei Zahnbehandlungen, stationären Aufenthalten, Sehhilfen oder alternativen Heilmethoden kann das schnell mehrere Hundert bis Tausend Euro kosten.

Wie wechsele ich die Restkostenversicherung richtig?

Ein Wechsel sollte erst erfolgen, wenn die neue Versicherung schriftlich zugesagt hat. Die Kündigungsfrist der alten Police beträgt meist zwei Monate zum Monatsende. Eine Gesundheitsprüfung ist beim Wechsel häufig erforderlich.

Ist eine zusätzliche Pflege­ver­si­che­rung neben der Restkostenversicherung notwendig?

Ja, denn die Pflegepflichtversicherung ist nur eine Grundabsicherung. Eine ergänzende private Pflege­ver­si­che­rung schließt Versorgungslücken im Pflegefall und schützt vor finanziellen Belastungen – gerade für Beamte mit Familie ist das empfehlenswert

 


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