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Die beste Beihilfeversicherung für Beamte: Worauf Sie achten sollten

Beihilfeversicherung für Beamte – Leistungen, Tarife & wichtige Tipps

Die Beihilfeversicherung ist ein zentrales Element in der Gesundheitsvorsorge von Beamten in Deutschland. Anders als gesetzlich Versicherte erhalten Beamte im Krankheitsfall keine vollständige Kostenübernahme, sondern lediglich einen prozentualen Zuschuss vom Dienstherrn – die sogenannte Beihilfe. Diese deckt je nach Familienstand und Bundesland in der Regel zwischen 50 % und 80 % der Krankheitskosten. Die verbleibenden Kosten müssen privat abgesichert werden, und genau hier setzt die Beihilfeversicherung an.

Dabei handelt es sich um eine speziell auf beihilfeberechtigte Per­sonen abgestimmte private Kranken­ver­si­che­rung, die die Restkosten absichert – also jenen Anteil, den der Dienstherr nicht übernimmt. Ohne diese ergänzende Absicherung kann es im Leistungsfall schnell zu finanziellen Engpässen kommen, insbesondere bei aufwendigen Behandlungen oder längeren Krankheitsverläufen. Die Beihilfeversicherung stellt somit keine Option, sondern eine Notwendigkeit dar – für Beamte, Beamtenanwärter und ihre Familienangehörigen gleichermaßen.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie die Beihilfeversicherung funktioniert, welche Unterschiede es zwischen den Bundesländern gibt, worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten und wie Sie Ihre Versorgungslücken dauerhaft schließen.

Das Wichtigste auf einen Blick

 Restkosten absichern: Die Beihilfe übernimmt meist nur 50 % bis 80 % der Krankheitskosten – die Beihilfeversicherung deckt den verbleibenden Teil ab.

 Individuelle Tarife: Es gibt speziell auf Beamte zugeschnittene Kranken­ver­si­che­rungen, abgestimmt auf Beihilfesätze und Bundesland.

 Große Unterschiede: Beihilferegelungen variieren je nach Bundesland stark – etwa durch pauschale Beihilfe oder abgesenkte Beihilfesätze, wobei bei der pauschalen Beihilfe der Arbeitgeber einen Zuschuss zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung leistet.

 Familien mitver­sichern: Ehepartner und Kinder sind häufig beihilfeberechtigt – aber eine eigene Beihilfeversicherung ist nötig.

 Rechtzeitig entscheiden: Für Beamtenanwärter gelten günstige Einstiegsbedingungen – wichtig ist der frühzeitige Abschluss einer Anwartschaft.


Was ist eine Beihilfeversicherung?

Die Beihilfeversicherung ist eine ergänzende private Kranken­ver­si­che­rung, die speziell für Beamte und beihilfeberechtigte Per­sonen konzipiert wurde. Sie springt immer dann ein, wenn die Beihilfe des Dienstherrn – also die staatliche Erstattung – nicht ausreicht, um die tatsächlichen Krankheitskosten vollständig zu decken. Die Beihilfeleistung übernimmt dabei nur einen Teil der gesundheitsbezogenen Ausgaben, sodass für die verbleibenden Kosten eine zusätzliche Absicherung notwendig ist. Denn während gesetzlich Versicherte meist eine vollständige Absicherung über ihre Krankenkasse erhalten, trägt der Dienstherr bei Beamten nur einen festen Prozentsatz der Kosten. Je nach Bundesland und Lebenssituation liegt dieser bei 50 % für den Beamten selbst, bei 70 % für Ehepartner und bei bis zu 80 % für Kinder.

Die Beihilfeversicherung ist also eine sogenannte Restkostenversicherung. Sie übernimmt genau den Anteil der Ausgaben, den die Beihilfeleistung nicht abdeckt, und stellt so den vollständigen Schutz sicher – bei ambulanten Behandlungen, stationären Krankenhausaufenthalten oder Zahnersatz. Anders als eine normale private Kranken­ver­si­che­rung ist sie nicht für die Absicherung der Gesamtkosten gedacht, sondern auf die individuelle Beihilferegelung des jeweiligen Bundeslands abgestimmt.

Ein weiterer Vorteil: Weil nur ein Teil der Gesundheitskosten abgesichert werden muss, sind die Beiträge zur Beihilfeversicherung meist deutlich günstiger als bei einer Vollversicherung. Gleichzeitig profitieren Beamte von einem maßgeschneiderten Leistungsumfang, der sich flexibel anpassen lässt – etwa durch Beihilfeergänzungstarife oder Zusatzbausteine für Sehhilfen, Heilpraktiker oder Einzelzimmer im Krankenhaus.

Gerade in einem System, das sich durch föderale Unterschiede auszeichnet, ist die Wahl der passenden Beihilfeversicherung ein entscheidender Baustein für die gesundheitliche und finanzielle Sicherheit im Berufsleben.


Beihilfeversicherung


Warum benötigen Beamte eine Beihilfeversicherung?

Beamte haben im Krankheitsfall zwar Anspruch auf staatliche Unterstützung – doch die sogenannte Beihilfe deckt nur einen Teil der tatsächlichen Gesundheitskosten ab. Der verbleibende Eigenanteil liegt je nach Bundesland und persönlicher Lebenssituation zwischen 20 % und 50 %. Ohne eine ergänzende Beihilfeversicherung müssen Beamte diese Restkosten vollständig aus eigener Tasche zahlen – was im Ernstfall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann. Die Beihilfeversicherung stellt daher eine notwendige Ergänzung zur Beihilfe dar, da sie die entstehende Versorgungslücke schließt und die Restkosten absichert.

Besonders teuer wird es bei Krankenhausaufenthalten, zahnärztlichen Behandlungen oder speziellen Therapien wie Heilpraktikerleistungen oder alternativen Heilmethoden. Auch Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte oder Prothesen werden von der Beihilfe oft nur teilweise übernommen. Die Beihilfeversicherung übernimmt hier den Rest – und schließt die Lücke zuverlässig.

Ein Beispiel: Ein beihilfeberechtigter Beamter mit 50 % Beihilfesatz erhält für eine ambulante Behandlung in Höhe von 1.000 € nur 500 € erstattet. Die verbleibenden 500 € trägt er – ohne Versicherung – allein. Mit einer Beihilfeversicherung wird dieser Betrag vollständig übernommen, sofern der gewählte Tarif die Leistung vorsieht.

Auch für Ehepartner und Kinder ist der Abschluss einer Beihilfeversicherung unerlässlich. Zwar gelten für Familienangehörige oft höhere Beihilfesätze (z. B. 70 % für Ehepartner und 80 % für Kinder), doch auch hier bleiben Versorgungslücken bestehen, die ohne Versicherung hohe Eigenkosten verursachen können.

Hinzu kommt: Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Wer sich gegen eine Beihilfeversicherung entscheidet, muss entweder den Eigenanteil selbst zahlen oder in eine teurere gesetzliche oder private Vollversicherung wechseln. Die Beihilfeversicherung ist somit nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Fällen die wirtschaftlich beste Lösung.


Leistungen der Beihilfeversicherung

Die Beihilfeversicherung ist speziell darauf ausgerichtet, jene Gesundheitskosten zu übernehmen, die nicht von der staatlichen Beihilfe erstattet werden. Sie bietet also keinen umfassenden Schutz wie eine klassische private Vollversicherung, sondern ergänzt gezielt die Leistungen des Dienstherrn. Insbesondere werden Behandlungskosten abgedeckt, die über die Beihilfe hinausgehen und somit nicht erstattet werden. Das bedeutet: Sie deckt ausschließlich den sogenannten „Restkostenanteil“ ab – also die Differenz zwischen den tatsächlich entstandenen Aufwendungen und dem Beihilfezuschuss.

Zu den Standardleistungen einer Beihilfeversicherung gehören unter anderem die Kostenübernahme für ambulante und stationäre Arztbehandlungen, Heilmittel, Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte, Zahnersatz sowie psychotherapeutische Leistungen – sofern diese über die Beihilfe nicht oder nur teilweise erstattet werden. Auch Sehhilfen, Hilfsmittel und Vorsorgeuntersuchungen zählen in vielen Tarifen dazu. Die Beihilfetarife sind dabei entscheidend für die individuelle Versorgung, da sie den Leistungsumfang und die Bedingungswerke je nach persönlicher Lebenssituation bestimmen. Zusätzlich übernehmen viele Tarife die Kosten für die Unterbringung im Krankenhaus, etwa im Einbettzimmer, sowie ein Krankenhaustagegeld zur finanziellen Absicherung während des Aufenthalts. Für Zahnarztbesuche und Zahnersatz bieten viele Beihilfeversicherungen spezielle Leistungen, um die Eigenbeteiligung zu minimieren. Auch die Absicherung von Pflegeleistungen ist im Rahmen der Beihilfeversicherung möglich und sorgt für finanzielle Unterstützung im Pflegefall.

Ein entscheidender Vorteil liegt in der Flexibilität: Viele Versicherer bieten sogenannte Beihilfeergänzungstarife an, mit denen gezielt Versorgungslücken geschlossen werden können und der Umfang der Leistungen individuell angepasst werden kann. Dazu zählen beispielsweise höhere Erstattungen für Zahnersatz, die Absicherung von Einzelzimmern im Krankenhaus oder Leistungen für alternative Heilmethoden. Diese Ergänzungstarife sind besonders für Beamte mit gehobenen Leistungsansprüchen oder für Familien mit Kindern interessant, da sie als Zusatzbaustein zur Schließung von Versorgungslücken dienen.

Da sich die Beihilfeverordnungen der Bundesländer unterscheiden, sind die Tarife oft regional angepasst. Eine Beihilfeversicherung für einen Beamten in Bayern unterscheidet sich daher in einigen Punkten von einer für Beamte in Nordrhein-Westfalen oder Hessen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass der gewählte Tarif exakt auf die Beihilferegelungen des jeweiligen Bundeslandes abgestimmt ist – und auf die individuelle Lebenssituation der versicherten Person.

Eine gute Beihilfeversicherung erkennt man daran, dass sie neben einem soliden Grundschutz auch flexible Bausteine und transparente Versicherungsbedingungen bietet – und sich im Ernstfall als zuverlässiger Partner erweist.

Beihilfeergänzungstarife im Überblick

Beihilfeergänzungstarife sind Zusatzbausteine zur klassischen Beihilfeversicherung. Sie schließen gezielt Lücken, die durch die standardmäßige Beihilfe und Restkostenversicherung entstehen – insbesondere in Bereichen, in denen die Beihilfe nur eingeschränkt oder gar nicht leistet. Typische Beispiele dafür sind Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sowie Chefarztbehandlungen.

Diese Ergänzungstarife lassen sich je nach Anbieter und Tarif flexibel kombinieren. Gerade bei höherwertigen medizinischen Leistungen wie Implantaten oder Inlays im Zahnbereich oder bei alternativen Heilverfahren (z. B. Osteopathie, Homöopathie) sind die beihilfefähigen Leistungen oft begrenzt. Hier setzen die Ergänzungstarife an und bieten eine spürbare Entlastung – sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Leistungsqualität.

Ein weiterer Vorteil ist die Wahlfreiheit: Wer im Grundtarif bewusst Kosten spart, kann gezielt aufstocken – etwa bei geplanter Familiengründung, gesundheitlichen Risiken oder im höheren Alter. Für Familien mit Kindern lohnt sich beispielsweise ein Ergänzungstarif für kieferorthopädische Behandlungen, da die Beihilfe diese nur anteilig übernimmt.

Auch Beamte im Ruhestand oder mit chronischen Erkrankungen profitieren von maßgeschneiderten Ergänzungstarifen, da sie besonderen Schutz benötigen – und mit diesen Zusatzversicherungen eine Versorgung auf dem gewünschten Niveau sichern können.


Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Beihilfe ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Zusätzlich gibt es bundesweite Rahmenbedingungen, die durch den Bund vorgegeben werden, jedoch setzen die Länder diese unterschiedlich um. Das bedeutet: Es gibt 16 verschiedene Beihilfeverordnungen, die sich in wichtigen Punkten unterscheiden – etwa bei den Beihilfesätzen, den Leistungskatalogen oder der Möglichkeit zur pauschalen Beihilfe, wobei die Unterschiede zwischen den Ländern teils erheblich sind. Für Beamte hat das spürbare Auswirkungen auf ihren Versicherungsschutz und auf die Auswahl einer passenden Beihilfeversicherung.

In den meisten Bundesländern erhalten Beamte im aktiven Dienst 50 % Beihilfe, ihre Ehepartner 70 % und Kinder 80 %, solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Bei Versorgungsempfängern – also Beamten im Ruhestand – steigt der Beihilfesatz für den Versicherten auf 70 %. Diese Grundstruktur ist bundesweit ähnlich, doch bei den Details gibt es teils erhebliche Unterschiede. Der jeweilige Beihilfesatzes bestimmt dabei, wie hoch der Anteil der erstattungsfähigen Kosten ist, den die Beihilfe übernimmt; der verbleibende Rest muss durch eine private Kranken­ver­si­che­rung abgedeckt werden.

Ein Beispiel ist Baden-Württemberg: Hier wurde der Bemessungssatz für beihilfefähige Aufwendungen seit Januar 2023 auf das Niveau von 2012 gesenkt, was insbesondere Beamte mit hohen Gesundheitskosten betrifft. In Berlin, Hamburg, Brandenburg, Thüringen und Bremen gibt es hingegen die sogenannte pauschale Beihilfe. Diese Alternative ermöglicht es Beamten, freiwillig in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) zu bleiben oder dorthin zu wechseln – mit einem monatlichen Arbeitgeberzuschuss zur GKV statt der klassischen Beihilfe. Diese Option schließt jedoch den Anspruch auf individuelle Beihilfeleistungen dauerhaft aus.

Für Beamte in Bayern gilt die klassische Beihilfe ohne pauschale Alternative. Auch hier ist die Restkostenversicherung nötig, da das Land in der Regel nur 50 % der Krankheitskosten erstattet. Bei der Auswahl der Versicherung muss daher besonders darauf geachtet werden, dass der Tarif explizit auf die Beihilfeverordnung des Freistaats Bayern abgestimmt ist.

Diese föderalen Unterschiede machen deutlich: Es gibt nicht die eine „Beihilfeversicherung für Beamte“, sondern maßgeschneiderte Lösungen, die sich nach Bundesland, Familienstand, Besoldungsgruppe und Lebensphase richten. Ein unabhängiger Vergleich ist daher unerlässlich – besonders bei bevorstehenden Ortswechseln, Laufbahnwechseln oder geplanten Versetzungen in ein anderes Bundesland.


Beihilfeversicherung für Beamtenanwärter

Für Beamtenanwärter – also Referendare, Lehramtsanwärter oder Anwärter im gehobenen Dienst – gelten besondere Bedingungen in der Beihilfe. Auch sie haben in den meisten Bundesländern Anspruch auf Beihilfeleistungen, in der Regel in Höhe von 50 %. Der große Vorteil: Die Beiträge zur Beihilfeversicherung sind im Vergleich zu regulären Beamten deutlich günstiger – vor allem, wenn der Einstieg frühzeitig erfolgt.

Gerade in der Anwärterzeit ist eine private Beihilfeversicherung nahezu immer die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Da der Dienstherr in dieser Phase keine Pflicht zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung vorgibt, können Anwärter frei wählen. Wer sich für eine beihilfekonforme Kranken­ver­si­che­rung entscheidet, profitiert nicht nur von niedrigen Beiträgen, sondern auch von einem Versicherungsschutz, der exakt auf die Beihilfeansprüche abgestimmt ist.

Ein weiterer Vorteil für junge Beamte liegt in der Möglichkeit, eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Mit dieser Option kann der Gesundheitszustand „eingefroren“ werden, um beim späteren Wechsel in die reguläre Beihilfeversicherung keine Risikozuschläge zu riskieren. Besonders bei Vorerkrankungen oder längeren Laufbahnunterbrechungen bietet die große Anwartschaft langfristige Vorteile: Sie sichert nicht nur den Gesundheitszustand, sondern auch das Eintrittsalter – was sich positiv auf die Beitragshöhe im Ruhestand auswirkt.

Anwärter sollten zudem darauf achten, dass der gewählte Tarif ihnen eine nahtlose Weiterversicherung nach Abschluss der Ausbildung ermöglicht. Viele Anbieter bieten dazu spezielle Einsteigerpakete mit erweiterten Leistungen und Rückerstattungen – etwa Tarife wie PRIMO B, C.Select oder BeihilfeStart. Diese berücksichtigen die finanziellen Möglichkeiten junger Beamter und bieten dennoch eine umfassende Absicherung, ohne später einen kompletten Neuabschluss vornehmen zu müssen.


Familienabsicherung durch die Beihilfeversicherung

Auch für Ehepartner und Kinder von Beamten bietet die Beihilfe eine finanzielle Entlastung im Krankheitsfall – allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ehepartner sind grundsätzlich beihilfeberechtigt, solange sie kein eigenes Einkommen über der festgelegten Grenze erzielen. Kinder erhalten Beihilfe, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht – in der Regel also bis zum 25. Lebensjahr, bei bestimmten Ausbildungen oder Behinderungen auch darüber hinaus.

Der Beihilfesatz für Ehepartner liegt üblicherweise bei 70 %, für Kinder bei 80 %. Dennoch entsteht eine relevante Versorgungslücke, die – wie beim Beamten selbst – durch eine ergänzende Beihilfeversicherung abgesichert werden muss. Wichtig zu wissen: Familienangehörige sind nicht automatisch mitversichert, sondern benötigen einen eigenen Versicherungsvertrag, der exakt auf ihren individuellen Beihilfeanspruch abgestimmt ist.

Besonders bei Kindern lohnt sich eine frühe Absicherung. Viele Versicherer bieten spezielle Kindertarife, die nicht nur günstig sind, sondern oft auch verbesserte Leistungen für Zahnersatz, Kieferorthopädie oder Vorsorgeuntersuchungen enthalten. Eltern profitieren dabei häufig von einem umfassenden Familienpaket mit Beitragsrückerstattungen und flexiblen Tarifbausteinen.

Ehepartner, die nicht im Beamtenverhältnis stehen, sollten prüfen, ob sie überhaupt beihilfeberechtigt sind. In einigen Fällen – etwa bei einem eigenen sozialversicherungspflichtigen Einkommen oder gesetzlicher Vorversicherung – entfällt der Beihilfeanspruch vollständig. In solchen Situationen muss geprüft werden, ob eine freiwillige gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung oder eine private Vollversicherung die bessere Lösung darstellt.

Eine fundierte Beratung ist hier unerlässlich, da die Familienabsicherung stark von individuellen Faktoren abhängt – vom Einkommen über den Familienstand bis zur beruflichen Situation des Ehepartners. Nur mit einer passenden Beihilfeversicherung für die ganze Familie lässt sich langfristig ein stabiler Gesundheitsschutz sicherstellen.


Tipps zur Auswahl der richtigen Beihilfeversicherung

Die passende Beihilfeversicherung zu finden, ist für viele Beamte eine Herausforderung – denn die Tarife unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern vor allem in den Leistungen, der Flexibilität und der Ausrichtung auf die jeweilige Beihilfeverordnung. Ein unüberlegter Abschluss kann langfristig zu Versorgungslücken oder unnötig hohen Kosten führen. Deshalb gilt: Je früher Sie sich mit den Tarifdetails auseinandersetzen, desto besser.

Ein zentraler Punkt ist die Beihilfekonformität des Tarifs. Nur wenn die Versicherung exakt auf die Beihilferegelung des jeweiligen Bundeslandes abgestimmt ist, lässt sich eine optimale Erstattung erzielen. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Tarif Leistungen wie Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Zahnersatz oder Sehhilfen nicht nur ergänzt, sondern auch im Einklang mit den Beihilfevorgaben steht.

Auch die individuelle Lebenssituation spielt eine entscheidende Rolle. Beamtenanwärter benötigen andere Tarife als Versorgungsempfänger. Wer eine Familie hat, sollte unbedingt prüfen, wie Ehepartner und Kinder mitversichert werden können und ob Ergänzungstarife sinnvoll sind. Zudem ist es ratsam, Tarife mit Beitragsrückerstattung oder freiwilligen Selbst­behalten zu prüfen – sie bieten attraktive Anreize für kostenbewusstes Verhalten.

Ein Versicherungsvergleich ist unverzichtbar. Achten Sie dabei nicht nur auf den Beitrag, sondern vor allem auf das Kleingedruckte: Wartezeiten, Leistungsbegrenzungen, Ausschlüsse und die Annahmepraxis bei Vorerkrankungen können entscheidend sein. Auch die Frage, ob Altersrückstellungen gebildet werden, beeinflusst die Beitragsstabilität im Ruhestand.

Abschließend gilt: Vertrauen Sie nicht allein auf Empfehlungen aus dem Kollegenkreis, sondern holen Sie sich fundierte und unabhängige Beratung. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Beihilfeversicherung wirklich zu Ihrer beruflichen und privaten Situation passt – und Ihnen langfristig finanzielle Sicherheit bietet. Aktuelle Informationen zu Beihilfeverordnungen und Beratungsangebote sind dabei besonders wichtig, um eine fundierte Entscheidung für die passende Beihilfeversicherung zu treffen.


Steuerliche Aspekte der Beihilfeversicherung

Die Beiträge zur Beihilfeversicherung können als vorsorgende Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Für viele Beamte bedeutet das eine spürbare Entlastung bei der jährlichen Steuererklärung, denn sowohl die Beiträge zur Restkostenversicherung als auch zur Pflegepflichtversicherung zählen zu den sogenannten Sonderausgaben.

Dabei unterscheidet das Finanzamt zwischen dem sogenannten „Basistarif“, der steuerlich voll absetzbar ist, und etwaigen Wahlleistungen wie Einbettzimmern oder Chefarztbehandlung, die nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass der Versicherer in der Beitragsbescheinigung den auf den Basisschutz entfallenden Anteil getrennt ausweist. Dieser Anteil wird dann bei der Berechnung der zumutbaren Belastung berücksichtigt und kann die Steuerlast deutlich senken.

Die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem vom Einkommen, dem Familienstand und den übrigen Vorsorgeaufwendungen. Für Beamte mit Kindern oder Alleinverdienerhaushalte ergibt sich hier häufig ein besonders hoher steuerlicher Vorteil.

Wichtig ist auch: Wer eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat – beispielsweise in der Elternzeit oder während einer Beurlaubung –, kann auch diese Beiträge anteilig steuerlich geltend machen, sofern sie der späteren Absicherung im Krankheitsfall dienen. Gleiches gilt für Zusatzbausteine, wenn sie integraler Bestandteil der Gesundheitsvorsorge sind.

Beamte sollten die jährliche Bescheinigung ihres Versicherers in jedem Fall sorgfältig aufbewahren und bei der Steuererklärung einreichen. So lässt sich der finanzielle Aufwand für die Beihilfeversicherung teilweise kompensieren – ein Vorteil, der gerade bei steigenden Gesundheitskosten immer wichtiger wird.

Wie reiche ich meine Arztrechnungen ein?

Damit Beamte eine Kostenerstattung für medizinische Leistungen erhalten, müssen sie ihre Arztrechnungen sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei ihrer privaten Kranken­ver­si­che­rung einreichen. Der Ablauf ist grundsätzlich einfach – doch einige wichtige Punkte sollten beachtet werden, um Verzögerungen oder Rückfragen zu vermeiden.

Zunächst erfolgt die Beantragung der Beihilfe über ein entsprechendes Formular, das je nach Bundesland digital oder in Papierform zur Verfügung steht. In Bayern etwa kann der Antrag bequem über den „Mitarbeiterservice Bayern“ online gestellt werden. Dem Antrag müssen die Originalrechnungen bzw. Kopien (bei digitalen Anträgen im PDF-Format) sowie gegebenenfalls Verordnungen oder Nachweise beigefügt werden. Die Beihilfestelle prüft die Unterlagen und überweist den bewilligten Betrag direkt auf das angegebene Konto.

Parallel dazu muss die gleiche Rechnung bei der privaten Beihilfeversicherung eingereicht werden. Viele Versicherer bieten inzwischen digitale Einreichungsmöglichkeiten über eine App oder ein Onlineportal an, bei denen sich die Dokumente schnell und unkompliziert hochladen lassen. Dort erfolgt in der Regel eine automatische Prüfung, und die Erstattung wird im Anschluss direkt an den Versicherten überwiesen.

Wichtig: Nur vollständige und gut lesbare Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung. Es empfiehlt sich daher, Rechnungen möglichst zeitnah nach Erhalt zu erfassen und nicht zu lange zu sammeln – schon allein, um den Überblick über den verbleibenden Eigenanteil zu behalten.

Ein Tipp: Einige Versicherer bieten auch die Direktabrechnung mit dem Arzt oder Krankenhaus an – in diesem Fall entfällt die Vorkasse für den Beamten vollständig. Voraussetzung ist jedoch ein entsprechender Tarif oder ein Rahmenvertrag mit der Einrichtung.


Annahmezwang und Risikozuschläge

Beamte, Beamtenanwärter und Versorgungsempfänger haben in der privaten Kranken­ver­si­che­rung grundsätzlich ein Recht auf Versicherungsschutz – auch bei bestehenden Vorerkrankungen. Mit der Öffnungsklausel zu Beginn der Laufzeit erhalten alle Beamten einen erleichterten Zugang. Dennoch kann es in der Praxis zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen kommen, wenn gesundheitliche Risiken vorliegen.

Wer unter einer chronischen Erkrankung leidet oder in der Vergangenheit schwerwiegende gesundheitliche Behandlungen durchlaufen hat, muss damit rechnen, dass der Versicherer einen Zuschlag auf den monatlichen Beitrag erhebt. Dieser fällt je nach Schwe­re und Prognose individuell aus – in der Regel beträgt der maximale Risikozuschlag 30 % auf den Normaltarif. Alternativ kann es auch zur Ablehnung bestimmter Tarifbausteine oder Zusatzversicherungen kommen.

Ein Vorteil des Beihilfeversicherungssystems ist jedoch: Viele Anbieter bieten vereinfachte Gesundheitsprüfungen für Beamtenanwärter oder junge Berufseinsteiger an. Wer sich frühzeitig absichert – beispielsweise mit einer Anwartschaftsversicherung –, kann seinen Gesundheitszustand zu günstigen Konditionen „einfrieren“ und sich so gegen spätere Risikozuschläge absichern.

Darüber hinaus gilt: Hat sich eine Vorerkrankung vollständig gebessert oder liegt sie bereits mehrere Jahre zurück, kann der Risikozuschlag nach erneuter Prüfung wieder entfallen. Hierfür muss der Versicherte jedoch aktiv werden und entsprechende ärztliche Nachweise einreichen. Auch der Wechsel zu einem anderen Tarif oder Anbieter ist möglich, sofern keine gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen.

Für Beamte mit Risikofaktoren empfiehlt sich daher eine individuelle Beratung, um einen passenden und gleichzeitig bezahlbaren Versicherungsschutz zu finden – ohne auf elementare Leistungen verzichten zu müssen.


Anwartschaftsversicherung – kleiner oder großer Schutz?

Die Anwartschaftsversicherung ist ein wichtiger Baustein in der Gesundheitsabsicherung von Beamten – insbesondere in Lebensphasen, in denen keine aktive Kranken­ver­si­che­rung besteht oder sich ein späterer Einstieg in die Beihilfeversicherung abzeichnet. Sie sorgt dafür, dass der Gesundheitszustand und – im Fall der großen Anwartschaft – auch das Eintrittsalter für die spätere Versicherung „eingefroren“ werden.

Die kleine Anwartschaft sichert ausschließlich den aktuellen Gesundheitszustand. Sie kommt beispielsweise infrage, wenn Beamte vorübergehend nicht versicherungspflichtig sind – etwa während eines Sabbatjahrs, bei Elternzeit ohne Bezüge oder bei Auslandsaufenthalten. Bei späterem Wiedereintritt entfällt dann die erneute Gesundheitsprüfung, und Risikozuschläge wegen neu aufgetretener Erkrankungen können vermieden werden.

Die große Anwartschaft bietet darüber hinaus den Vorteil, dass auch das Eintrittsalter erhalten bleibt. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Zeitraum bis zur aktiven Versicherung mehrere Jahre beträgt – etwa bei Studienabsolventen, die erst später verbeamtet werden oder bei langfristig beurlaubten Beamten. Durch die große Anwartschaft lassen sich Altersrückstellungen aufbauen, die später zu stabileren Beiträgen führen – besonders im Rentenalter.

Wichtig ist: Die Anwartschaft ist keine aktive Kranken­ver­si­che­rung. Sie ersetzt also keinen Schutz bei tatsächlicher Krankheit, sondern dient der Vorbereitung auf eine spätere private Absicherung. Die Beiträge sind im Vergleich zur privaten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte deutlich geringer und lassen sich steuerlich als Vorsorgeaufwendungen absetzen.

Eine frühzeitige Entscheidung – idealerweise vor Beginn einer beruflichen Unterbrechung – ist essenziell, um den maximalen Vorteil aus einer Anwartschaft zu ziehen. Welche Variante im Einzelfall die bessere ist, hängt von der individuellen Lebenssituation und den Plänen für die Zukunft ab.


Finanzprofis-Allgaeu


Ansprechpartner rund um das Thema Beamtenversicherung

Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um die optimale Absicherung im Beamtenverhältnis geht. Ganz gleich, ob Sie sich als Beamtenanwärter erstmals mit der Beihilfeversicherung befassen, Ihre Familie absichern möchten oder einen Tarifwechsel im Blick haben – bei uns erhalten Sie fundierte Beratung, verständliche Erklärungen und maßgeschneiderte Lösungen.

Mit unseren Büros im Allgäu sind wir regional für Sie da, beraten aber auch digital deutschlandweit. Als unabhängige Finanzprofis prüfen wir die Beihilfeverordnung Ihres Bundeslandes, ver­gleichen leistungsstarke Tarife und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihrer passenden Beamtenversicherung.

Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite zur Beamtenversicherung.


Zusammenfassung

Die Beihilfeversicherung ist für Beamte unverzichtbar, um die Versorgungslücke zu schließen, die durch die teilweise Kostenerstattung des Dienstherrn entsteht. Sie ergänzt die staatliche Beihilfe gezielt um den fehlenden Teil und stellt sicher, dass Beamte – sowie ihre Ehepartner und Kinder – im Krankheitsfall umfassend abgesichert sind. Dabei sind Tarifwahl, Bundesland und Lebenssituation ausschlaggebend für eine bedarfsgerechte Absicherung.

Besonders wichtig sind dabei Zusatzbausteine wie Beihilfeergänzungstarife oder Anwartschaftsversicherungen, die für Flexibilität und Beitragsstabilität sorgen – auch im Ruhestand. Ein frühzeitiger Abschluss, regelmäßiger Tarifvergleich und individuelle Beratung helfen, Fehlversicherungen zu vermeiden und langfristig finanziell klug vorzusorgen.

Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite gelingt es, die optimale Beihilfeversicherung zu finden und alle Leistungen effektiv zu nutzen – abgestimmt auf Ihre persönliche Lebens- und Berufssituation.


Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Beihilfeversicherung und privater Vollversicherung?

Die Beihilfeversicherung deckt nur die Restkosten ab, die nach der Beihilfe des Dienstherrn übrig bleiben. Eine Vollversicherung übernimmt hingegen 100 % der Kosten – ist aber für Beamte meist nicht notwendig und deutlich teurer.

Wie hoch ist der Beihilfesatz für Beamte und Angehörige?

Beamte erhalten in der Regel 50 % Beihilfe, Versorgungsempfänger 70 %. Ehepartner erhalten meist 70 %, Kinder bis zu 80 %. Die genaue Höhe hängt vom Bundesland und der Familiensituation ab.

Kann ich meine Arztrechnungen auch digital einreichen?

Ja. Sowohl Beihilfestellen als auch private Versicherer bieten heute digitale Einreichung per App oder Onlineportal an. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut lesbar übermittelt werden.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung und wann ist sie sinnvoll?

Die Anwartschaft sichert den Gesundheitszustand (und ggf. das Eintrittsalter) für eine spätere Versicherung. Sie ist sinnvoll bei Unterbrechungen im Beamtenstatus oder wenn der Einstieg in die Beihilfeversicherung noch bevorsteht.

 


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