Die Riester-Rente gehört seit vielen Jahren zu den bekanntesten staatlich geförderten Formen der privaten Altersvorsorge. Millionen Deutsche besitzen bereits einen Riester-Vertrag oder eine Riester-Rente und überlegen, ob sich ein Abschluss noch lohnt. Gleichzeitig gibt es kaum ein Altersvorsorgeprodukt, das so unterschiedlich bewertet wird. Während die einen vor allem die staatlichen Zulagen und Steuervorteile schätzen, kritisieren andere die Kosten, die eingeschränkte Flexibilität oder die teilweise niedrigen Renditen.
Mit der geplanten Einführung des Altersvorsorgedepots ab 2027 rückt die Riester-Rente erneut in den Mittelpunkt. Viele Sparer fragen sich, ob sie ihren bestehenden Vertrag behalten sollten, welche Änderungen geplant sind und welche Möglichkeiten künftig bestehen.
Eine pauschale Antwort gibt es jedoch nicht. Ob sich eine Riester-Rente lohnt, hängt unter anderem von der persönlichen Lebenssituation, dem Einkommen, der Anzahl der Kinder sowie vom gewählten Produkt ab. Auch die Vertragsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter teilweise erheblich.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Riester-Rente funktioniert, wer die staatliche Förderung erhalten kann, welche Unterschiede zwischen einer klassischen Riester-Rentenversicherung und einem Riester-Depot bestehen und worauf bei der Auswahl eines Vertrages besonders geachtet werden sollte. Außerdem erläutern wir die Besteuerung, die spätere Auszahlung sowie die geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem Altersvorsorgedepot.
| Inhaltsübersicht |
Die Riester-Rente wird staatlich gefördert: Je nach persönlicher Situation profitieren Sparer von Grundzulagen, Kinderzulagen und möglichen Steuervorteilen.
Die Höhe der Förderung hängt vom Eigenbeitrag ab: Um die volle Zulage zu erhalten, muss grundsätzlich ein bestimmter Mindesteigenbeitrag geleistet werden.
Es gibt unterschiedliche Riester-Produkte: Neben klassischen und fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen existieren auch Riester-Fondssparpläne (Riester-Depot) sowie Wohn-Riester.
Die Vertragsbedingungen unterscheiden sich deutlich: Kosten, Rentenfaktor, Rentengarantiezeit, Fondsauswahl und Flexibilität sollten vor Vertragsabschluss sorgfältig geprüft werden.
Ab 2027 sind Änderungen geplant: Mit dem Altersvorsorgedepot soll eine neue Form der staatlich geförderten Altersvorsorge eingeführt werden. Für bestehende Riester-Verträge gelten dabei besondere Regelungen.

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie wurde im Jahr 2002 eingeführt, um die sinkenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise auszugleichen und Bürger beim zusätzlichen Vermögensaufbau für den Ruhestand zu unterstützen. Der Grundgedanke ist einfach: Wer regelmäßig eigenes Geld in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Zulagen. Zusätzlich können die Beiträge steuerlich berücksichtigt werden. Dadurch beteiligt sich der Staat an der privaten Altersvorsorge.
Im Gegensatz zu einem normalen Wertpapierdepot oder einer ungeförderten privaten Rentenversicherung oder Nettopolice gelten für die Riester-Rente allerdings besondere gesetzliche Vorgaben. Nur zertifizierte Verträge erhalten die staatliche Förderung. Gleichzeitig müssen Anbieter bestimmte Anforderungen erfüllen, beispielsweise hinsichtlich der späteren Auszahlung oder der Beitragsgarantie.
Die Riester-Rente eignet sich daher nicht nur als Sparvertrag, sondern verbindet staatliche Förderung mit einer lebenslangen Altersvorsorge. Welcher Vertrag am besten passt, hängt von den persönlichen Zielen sowie der gewünschten Anlagestrategie ab.
Das Prinzip der Riester-Rente basiert auf regelmäßigen Sparbeiträgen und staatlicher Förderung. Der Sparer zahlt eigene Beiträge in einen zertifizierten Riester-Vertrag ein. Ergänzend erhält er – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – staatliche Zulagen. Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob sich durch den Sonderausgabenabzug ein weiterer Steuervorteil ergibt.
Die eingezahlten Beiträge werden je nach gewähltem Produkt unterschiedlich angelegt. Bei einer klassischen Riester-Rentenversicherung investiert der Anbieter überwiegend in sicherheitsorientierte Kapitalanlagen. Fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen und Riester-Fondssparpläne investieren dagegen ganz oder teilweise in Investmentfonds oder ETFs und bieten dadurch höhere Renditechancen. Gleichzeitig unterliegen sie stärkeren Wertschwankungen.
Unabhängig vom gewählten Produkt gilt grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie. Zum Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Eigenbeiträge und die erhaltenen staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen. Dieses Merkmal unterscheidet die Riester-Rente von einem klassischen ETF-Depot.
Mit Erreichen des vereinbarten Rentenbeginns beginnt die Auszahlungsphase. In der Regel erfolgt die Leistung als lebenslange monatliche Rente. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Teil des angesparten Kapitals auch einmalig entnommen werden. Die genauen Möglichkeiten hängen vom jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Regelungen ab.
Nicht jeder kann automatisch die staatliche Riester-Förderung erhalten. Entscheidend ist, ob eine unmittelbare oder mittelbare Förderberechtigung besteht.
Zu den unmittelbar förderberechtigten Personen gehören insbesondere Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten sowie Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Auch bestimmte weitere Personengruppen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen unmittelbar förderberechtigt sein.
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen mittelbar förderberechtigt sein. Voraussetzung ist, dass der andere Partner unmittelbar förderberechtigt ist und selbst einen geförderten Riester-Vertrag besitzt.
Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht gehören dagegen häufig nicht zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis. Ob dennoch eine Förderung möglich ist, hängt von der jeweiligen persönlichen Situation ab.
Vor Abschluss einer Riester-Rente sollte deshalb immer geprüft werden, ob überhaupt ein Anspruch auf die staatliche Förderung besteht. Gerade die Förderberechtigung entscheidet maßgeblich darüber, ob sich ein Riester-Vertrag langfristig lohnen kann.

Der größte Vorteil der Riester-Rente liegt in der staatlichen Förderung. Je nach persönlicher Situation setzt sie sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen und kann einen erheblichen Beitrag zum langfristigen Vermögensaufbau leisten.
Die jährliche Grundzulage beträgt derzeit 175 Euro pro förderberechtigter Person. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und der notwendige Mindesteigenbeitrag geleistet wird.
Familien profitieren zusätzlich von Kinderzulagen. Diese betragen 185 Euro pro Jahr für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro pro Jahr für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Gerade Familien mit mehreren Kindern können dadurch eine attraktive staatliche Förderung erhalten.
Berufseinsteiger, die das 25. Lebensjahr bei Vertragsabschluss noch nicht vollendet haben, erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Neben den Zulagen prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung automatisch, ob sich über den Sonderausgabenabzug ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil ergibt. Riester-Beiträge können bis zu 2.100 Euro pro Jahr einschließlich der Zulagen als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ist die Steuerersparnis höher als die bereits erhaltenen Zulagen, wird die Differenz im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung erstattet.
Wie hoch die tatsächliche Förderung ausfällt, hängt unter anderem vom Einkommen, der Anzahl der Kinder und den geleisteten Eigenbeiträgen ab. Deshalb sollte die persönliche Fördersituation regelmäßig überprüft werden.
Damit die volle staatliche Riester-Förderung gewährt wird, muss grundsätzlich ein bestimmter Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Dieser richtet sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommen und beträgt grundsätzlich vier Prozent dieses Vorjahresbruttoeinkommens, maximal jedoch 2.100 Euro einschließlich der staatlichen Zulagen
Wer weniger einzahlt als erforderlich, erhält die staatlichen Zulagen in der Regel nur anteilig. Deshalb sollte regelmäßig überprüft werden, ob der Eigenbeitrag noch zur aktuellen Einkommens- und Familiensituation passt. Besonders nach Gehaltserhöhungen oder der Geburt eines Kindes kann sich der notwendige Eigenbeitrag verändern.
Unabhängig davon gilt ein gesetzlicher Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr. Gleichzeitig sind maximal 2.100 Euro jährlich einschließlich der staatlichen Zulagen förderfähig. Gerade Familien profitieren häufig besonders stark von der Kombination aus Eigenbeitrag und Kinderzulagen. Dadurch kann die staatliche Förderung einen erheblichen Anteil der gesamten Sparleistung übernehmen.
Neben den staatlichen Zulagen bietet die Riester-Rente einen weiteren steuerlichen Vorteil. Die eigenen Beiträge können bis zu den gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Das Finanzamt führt dabei automatisch die sogenannte Günstigerprüfung durch. Hierbei wird verglichen, ob die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen.
Sind die steuerlichen Vorteile größer als die Zulagen, erhält der Sparer die Differenz über den Einkommensteuerbescheid zurück. Liegen die Zulagen dagegen bereits über dem möglichen Steuervorteil, bleibt es bei der Förderung durch die Zulagen.
Dadurch profitieren insbesondere Personen mit höherem Einkommen häufig zusätzlich von der steuerlichen Förderung. Familien mit mehreren Kindern erhalten dagegen oftmals bereits sehr hohe Zulagen, sodass die Günstigerprüfung häufig keine weitere Steuererstattung ergibt. Die Riester-Förderung setzt sich somit aus zwei Bestandteilen zusammen: den direkten Zulagen und einem möglichen zusätzlichen Steuervorteil.
Nicht jede Riester-Rente funktioniert nach dem gleichen Prinzip. Je nach Anbieter und gewünschter Anlagestrategie stehen verschiedene Produktarten zur Verfügung, die sich hinsichtlich Renditechancen, Kosten und Anlagemöglichkeiten teilweise deutlich unterscheiden.
Die klassische Riester-Rentenversicherung zählt zu den bekanntesten Riester-Produkten. Das angesparte Kapital wird überwiegend sicherheitsorientiert angelegt. Ziel ist eine möglichst stabile Entwicklung bei gleichzeitig hoher Planungssicherheit.
Zum Rentenbeginn erfolgt die Auszahlung grundsätzlich als lebenslange Rente. Aufgrund der langjährigen Niedrigzinsphase sind die garantierten Leistungen neuer Verträge jedoch häufig geringer als bei älteren Verträgen.
Für sicherheitsorientierte Anleger kann eine klassische Riester-Rente dennoch weiterhin interessant sein. Besonders ältere Verträge verfügen teilweise noch über attraktive Garantiezinsen und günstige Vertragsbedingungen.
Bei einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung werden die Beiträge ganz oder teilweise in Investmentfonds investiert. Dadurch bestehen langfristig höhere Renditechancen als bei einer klassischen Riester-Rentenversicherung.
Gleichzeitig unterliegen Fonds stärkeren Kursschwankungen. Um die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie einzuhalten, steuern die Anbieter die Kapitalanlage häufig aktiv. Je näher der Rentenbeginn rückt, desto stärker wird das Vertragsguthaben häufig in sicherheitsorientierte Anlagen umgeschichtet.
Die Qualität der Fondsauswahl, die Kosten sowie die Umschichtungsstrategie unterscheiden sich je nach Anbieter teilweise erheblich.
Eine weitere Möglichkeit stellt der Riester-Fondssparplan dar, häufig auch als Riester-Depot bezeichnet. Hier erfolgt die Geldanlage unmittelbar über Investmentfonds oder ETFs.
Im Vergleich zu einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung steht häufig eine größere Fondsauswahl zur Verfügung. Gleichzeitig entfallen klassische Versicherungskomponenten während der Ansparphase. Trotz der fondsorientierten Anlage gelten auch beim Riester-Depot die gesetzlichen Vorgaben der Riester-Förderung. Dazu gehört insbesondere die Beitragsgarantie zum Beginn der Auszahlungsphase.
Für chancenorientierte Anleger kann ein Riester-Depot interessante Renditemöglichkeiten bieten. Gleichzeitig sollten auch hier Kosten, Anlagestrategie und spätere Auszahlungsbedingungen sorgfältig geprüft werden.
Da Riester-Fondssparpläne heute nur noch von wenigen Anbietern angeboten werden, ist die Produktauswahl inzwischen deutlich eingeschränkter als noch vor einigen Jahren. Umso wichtiger ist ein sorgfältiger Vergleich der Vertragsbedingungen und Anlagemöglichkeiten.
Neben der klassischen Altersvorsorge existiert mit Wohn-Riester eine besondere Form der Riester-Förderung. Hier wird die staatliche Förderung genutzt, um selbstgenutztes Wohneigentum zu finanzieren oder bestehende Immobilienkredite zu tilgen. Die Förderung erfolgt dabei nicht über eine spätere Rentenzahlung, sondern durch die Einbindung in die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie.
Ob Wohn-Riester sinnvoll ist, hängt von der individuellen Lebensplanung sowie den persönlichen Finanzierungsmöglichkeiten ab.
Viele Interessenten stehen vor der Frage, ob eine klassische Riester-Rentenversicherung oder ein Riester-Depot die bessere Wahl ist. Beide Varianten erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen der Riester-Förderung, unterscheiden sich jedoch deutlich in ihrer Funktionsweise.
Die klassische oder fondsgebundene Riester-Rentenversicherung verbindet den Vermögensaufbau mit einem Versicherungsvertrag. Bereits bei Vertragsabschluss werden wichtige Leistungen für die spätere Rentenphase festgelegt. Dazu gehören beispielsweise der garantierte Rentenfaktor, mögliche Rentengarantiezeiten oder weitere Vertragsleistungen. Die eigentliche Verrentung erfolgt später über den Versicherer.
Ein Riester-Depot investiert das Vertragsguthaben dagegen unmittelbar in Fonds oder ETFs. Dadurch bestehen oftmals größere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Kapitalanlage. Gleichzeitig erfolgt die Verrentung des angesparten Kapitals zum Rentenbeginn ebenfalls nach den gesetzlichen Vorgaben der Riester-Rente.
Welches Produkt besser geeignet ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem die persönlichen Anlageziele, die gewünschte Flexibilität, die Kosten sowie die Bedingungen für die spätere Rentenzahlung.
Gerade bei fondsorientierten Produkten lohnt sich außerdem ein genauer Blick auf die Fondsauswahl, die ETF-Möglichkeiten sowie die laufenden Produktkosten. Bereits geringe Kostenunterschiede können sich über mehrere Jahrzehnte erheblich auf das spätere Vertragsguthaben auswirken.
Die Kosten einer Riester-Rente gehören zu den wichtigsten Entscheidungskriterien. Gleichzeitig unterscheiden sich die einzelnen Anbieter und Produktarten teilweise erheblich.
Je nach Vertrag können unter anderem Abschlusskosten, laufende Verwaltungskosten, Fondskosten, Depotgebühren oder Kosten für die spätere Rentenzahlung anfallen. Bei fondsgebundenen Verträgen oder Riester-Depots kommen zusätzlich die Kosten der eingesetzten Investmentfonds oder ETFs hinzu.
Entscheidend ist dabei nicht ausschließlich die Höhe einzelner Gebühren, sondern die gesamte Kostenbelastung über die gesamte Vertragslaufzeit. Bereits geringe Unterschiede können sich über 20 oder 30 Jahre deutlich auf das spätere Vertragsguthaben auswirken.
Neben den Kosten sollten jedoch auch die Leistungen berücksichtigt werden. Ein günstiger Vertrag ist nicht automatisch die bessere Wahl, wenn beispielsweise die Fondsauswahl eingeschränkt ist oder wichtige Vertragsbestandteile fehlen.
Deshalb empfiehlt es sich, eine Riester-Rente immer anhand der gesamten Vertragsbedingungen zu vergleichen. Neben den Kosten spielen insbesondere der garantierte Rentenfaktor, die Flexibilität, die Auszahlungsbedingungen sowie die Qualität der Kapitalanlage eine wichtige Rolle.
Die Riester-Rente begleitet viele Sparer über mehrere Jahrzehnte. Umso wichtiger ist es, nicht ausschließlich auf die staatliche Förderung zu achten, sondern den gesamten Vertrag sorgfältig zu prüfen. Bereits kleine Unterschiede in den Vertragsbedingungen können sich bis zum Rentenbeginn deutlich auf das angesparte Vermögen oder die spätere Rentenhöhe auswirken.
Ein wichtiger Punkt sind die Gesamtkosten des Vertrages. Dazu gehören unter anderem Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltungskosten sowie – bei fondsgebundenen Verträgen oder Riester-Depots – die Kosten der eingesetzten Fonds oder ETFs. Entscheidend ist nicht eine einzelne Gebühr, sondern die gesamte Kostenbelastung über die gesamte Vertragslaufzeit.
Ebenso wichtig ist der garantierte Rentenfaktor. Er legt fest, wie hoch die lebenslange monatliche Rente je 10.000 Euro Vertragsguthaben mindestens ausfällt. Je höher der garantierte Rentenfaktor ist, desto höher ist später die garantierte Rente. Gerade bei langen Laufzeiten kann dieser Wert einen erheblichen Einfluss auf die spätere Altersversorgung haben.
Auch die Rentengarantiezeit sollte berücksichtigt werden. Verstirbt der Versicherte kurz nach Rentenbeginn, können während der vereinbarten Garantiezeit die verbleibenden Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen erfolgen. Ohne eine entsprechende Vereinbarung endet die Rentenzahlung in vielen Fällen bereits mit dem Tod des Versicherten.
Bei fondsgebundenen Riester-Renten und Riester-Depots lohnt sich außerdem ein Blick auf die Fondsauswahl. Eine breite Auswahl an Investmentfonds oder ETFs ermöglicht eine individuellere Anlagestrategie und kann langfristig zu besseren Renditechancen beitragen.
Nicht zuletzt spielt auch die Flexibilität des Vertrages eine wichtige Rolle. Möglichkeiten zur Beitragsanpassung, Beitragsfreistellung, Anbieterwechsel oder Sonderzahlungen können sich im Laufe eines langen Vertrags erheblich auswirken.
Wer diese Punkte vor Vertragsabschluss berücksichtigt, schafft eine deutlich bessere Grundlage für eine langfristig passende Altersvorsorge.
Die Riester-Rente bietet verschiedene Vorteile, die je nach persönlicher Situation unterschiedlich stark ins Gewicht fallen. Der größte Vorteil ist die staatliche Förderung. Durch Grundzulagen, Kinderzulagen und mögliche steuerliche Vorteile beteiligt sich der Staat am Aufbau der privaten Altersvorsorge. Besonders Familien mit Kindern können von einer attraktiven Förderung profitieren.
Ein weiterer Vorteil ist die Beitragsgarantie. Zum Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Eigenbeiträge sowie die erhaltenen Zulagen zur Verfügung stehen. Dadurch besteht ein höheres Maß an Sicherheit als bei einer ungeförderten Geldanlage am Kapitalmarkt.
Je nach Produkt bieten insbesondere fondsgebundene Riester-Renten und Riester-Depots zusätzlich die Möglichkeit, langfristig von den Ertragschancen der Kapitalmärkte zu profitieren. Ein weiterer Pluspunkt besteht darin, dass die Riester-Rente lebenslang ausgezahlt wird. Dadurch wird das Risiko reduziert, dass das angesparte Kapital im Alter vollständig aufgebraucht wird.
Neben den Vorteilen sollten auch die Einschränkungen einer Riester-Rente berücksichtigt werden. Die gesetzlichen Vorgaben führen dazu, dass die Verträge weniger flexibel sind als ein normales Wertpapierdepot oder eine fondsgebundene Rentenversicherung oder eine Nettopolice. Das angesparte Kapital steht grundsätzlich erst zum Rentenbeginn für die Altersvorsorge zur Verfügung. Ein freier Zugriff während der Ansparphase ist nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich.
Hinzu kommt, dass sich die Kosten der einzelnen Verträge teilweise erheblich unterscheiden können. Gerade ältere Verträge oder Produkte mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten können die langfristige Rendite spürbar beeinflussen.
Auch die spätere Auszahlung erfolgt überwiegend als lebenslange Rente. Wer sich eine vollständige Kapitalauszahlung wünscht, stößt bei der Riester-Rente auf gesetzliche Grenzen. Schließlich erfolgt die Besteuerung erst im Rentenalter. Die nachgelagerte Besteuerung stellt zwar grundsätzlich einen Bestandteil des Förderkonzepts dar, sollte bei der persönlichen Finanzplanung jedoch berücksichtigt werden.
Obwohl die Riester-Rente an verschiedene gesetzliche Vorgaben gebunden ist, bieten viele Verträge durchaus Möglichkeiten, auf veränderte Lebenssituationen zu reagieren.
So können Beiträge häufig erhöht oder reduziert werden. Auch eine vorübergehende Beitragsfreistellung ist bei vielen Verträgen möglich. Dabei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass sich geringere Beiträge unmittelbar auf die staatliche Förderung auswirken können.
Ein Anbieterwechsel ist grundsätzlich ebenfalls möglich. Vor einer Übertragung sollten jedoch die entstehenden Kosten sowie die Vertragsbedingungen des neuen Anbieters sorgfältig verglichen werden.
Im Gegensatz zu einer privaten Rentenversicherung oder Nettopolice bleibt das angesparte Guthaben während der Ansparphase jedoch grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden. Eine freie Entnahme des gesamten Vermögens ist nicht vorgesehen.
Wer seinen Vertrag vollständig kündigt, muss in vielen Fällen die erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückzahlen. Häufig kann eine Beitragsfreistellung die sinnvollere Alternative sein, wenn vorübergehend keine weiteren Beiträge gezahlt werden sollen. Eine Kündigung sollte deshalb immer sorgfältig geprüft werden.
Mit Erreichen des vereinbarten Rentenbeginns endet die Ansparphase und die Auszahlungsphase beginnt. Die Riester-Rente ist gesetzlich darauf ausgelegt, eine lebenslange zusätzliche Altersversorgung zu bieten.
In der Regel erfolgt die Auszahlung deshalb als monatliche lebenslange Rente. Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 Prozent des vorhandenen Vertragsguthabens einmalig als Kapital entnommen werden. Das verbleibende Guthaben wird anschließend in eine lebenslange Rente umgewandelt.
Wie hoch die spätere Rente tatsächlich ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Neben dem angesparten Vertragsguthaben spielen insbesondere der garantierte Rentenfaktor sowie die zum Rentenbeginn gültigen Vertragsbedingungen eine wichtige Rolle.
Gerade bei fondsgebundenen Riester-Renten und Riester-Depots beeinflusst außerdem die Entwicklung der Kapitalmärkte während der Ansparphase die spätere Rentenhöhe.
Der Rentenfaktor gehört zu den wichtigsten Vertragsbestandteilen einer Riester-Rentenversicherung. Er gibt an, wie viel lebenslange monatliche Rente der Versicherte später pro 10.000 Euro Vertragsguthaben mindestens erhält.
Je höher der garantierte Rentenfaktor ausfällt, desto höher ist die garantierte monatliche Altersrente. Bereits kleine Unterschiede können sich über die gesamte Rentenbezugsdauer deutlich bemerkbar machen. Aus diesem Grund sollte der garantierte Rentenfaktor bereits vor Vertragsabschluss sorgfältig geprüft werden. Er ist oftmals wichtiger als kleine Unterschiede bei den laufenden Vertragskosten.
Dabei sollte insbesondere darauf geachtet werden, ob es sich um einen garantierten Rentenfaktor handelt. Nur dieser garantiert bereits bei Vertragsabschluss eine bestimmte Mindesthöhe der späteren Altersrente. Nicht garantierte Rentenfaktoren können sich bis zum Rentenbeginn noch verändern.
Die Rentengarantiezeit legt fest, wie lange die vereinbarte Altersrente mindestens gezahlt wird. Verstirbt der Versicherte innerhalb dieser Garantiezeit nach Rentenbeginn, werden die verbleibenden Rentenzahlungen an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt. Ohne eine vereinbarte Rentengarantiezeit endet die Rentenzahlung häufig bereits mit dem Tod des Rentenempfängers.
Wer Angehörige absichern möchte, sollte deshalb auch diesen Vertragsbestandteil bei der Auswahl einer Riester-Rente berücksichtigen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass eine längere Rentengarantiezeit zwar den Hinterbliebenenschutz erhöht, gleichzeitig aber die Höhe der späteren monatlichen Altersrente etwas reduzieren kann.
Während der Ansparphase profitieren Riester-Sparer von staatlichen Zulagen und gegebenenfalls zusätzlichen Steuervorteilen über den Sonderausgabenabzug. Die spätere Rentenzahlung unterliegt dagegen der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die ausgezahlte Riester-Rente im Rentenalter grundsätzlich mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz versteuert wird.
Dieses System entspricht dem Grundgedanken der Riester-Förderung: Während der Ansparphase unterstützt der Staat den Vermögensaufbau, im Gegenzug erfolgt die Besteuerung erst während der Auszahlungsphase. Wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung später ausfällt, hängt von der individuellen Einkommenssituation im Ruhestand ab.
Verstirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, hängt die weitere Behandlung des Vertragsguthabens von den gesetzlichen Regelungen sowie den Vertragsbedingungen ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das geförderte Altersvorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden, ohne dass die staatliche Förderung verloren geht.
Erfolgt keine begünstigte Übertragung, können die erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile grundsätzlich zurückgefordert werden. Verstirbt der Versicherte nach Rentenbeginn, entscheidet insbesondere die vereinbarte Rentengarantiezeit darüber, ob und wie lange Hinterbliebene weitere Rentenzahlungen erhalten. Besteht keine Rentengarantiezeit, endet die Rentenzahlung häufig mit dem Tod des Rentenempfängers. Aus diesem Grund sollten sowohl die Hinterbliebenenregelungen als auch die Rentengarantiezeit bereits bei Vertragsabschluss berücksichtigt werden.
Ob sich eine Riester-Rente heute noch lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Antwort hängt vor allem von der persönlichen Lebenssituation, dem Einkommen, der Anzahl der Kinder sowie vom bestehenden oder geplanten Vertrag ab.
Besonders Familien mit Kindern profitieren häufig von den staatlichen Zulagen. Auch Gutverdiener können durch den zusätzlichen Sonderausgabenabzug steuerliche Vorteile erzielen. In diesen Fällen kann die staatliche Förderung einen erheblichen Teil der eigenen Sparleistung übernehmen.
Gleichzeitig sollten auch die Vertragskosten, die Anlagestrategie sowie die späteren Auszahlungsbedingungen berücksichtigt werden. Gerade ältere Riester-Verträge verfügen teilweise noch über attraktive Garantien oder günstige Rentenfaktoren, die heute kaum noch angeboten werden.
Für Neuabschlüsse richtet sich der Blick zunehmend auf die geplante Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge. Mit dem Altersvorsorgedepot soll ab 2027 eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen werden, die private Altersvorsorge stärker kapitalmarktorientiert aufzubauen. Welche Lösung künftig besser geeignet ist, hängt von den endgültigen gesetzlichen Regelungen sowie den angebotenen Produkten ab.
Eine individuelle Prüfung des bestehenden oder geplanten Riester-Vertrages bleibt deshalb die sinnvollste Grundlage für eine fundierte Entscheidung.
Mit der geplanten Einführung des Altersvorsorgedepots soll die staatlich geförderte Altersvorsorge grundlegend weiterentwickelt werden. Nach den bisherigen politischen Planungen sollen bestehende Riester-Verträge jedoch nicht automatisch entfallen.
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, kann diesen grundsätzlich weiterführen. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot möglich sein könnte. Wie diese Übertragung im Detail ausgestaltet wird, hängt von der endgültigen gesetzlichen Umsetzung ab.
Deshalb besteht derzeit kein Anlass, einen bestehenden Riester-Vertrag vorschnell zu kündigen. Gerade ältere Verträge verfügen teilweise über Garantien oder Vertragsbedingungen, die bei einer späteren Entscheidung berücksichtigt werden sollten.
Welche Auswirkungen das Altersvorsorgedepot auf bestehende Riester-Verträge tatsächlich haben wird, lässt sich erst nach der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung beurteilen. Bis dahin empfiehlt sich, bestehende Verträge regelmäßig überprüfen zu lassen und die weitere Entwicklung abzuwarten.
Eine Kündigung sollte niemals ausschließlich aufgrund aktueller Diskussionen über die Reform der Altersvorsorge erfolgen. Mit einer Kündigung können erhebliche finanzielle Nachteile verbunden sein. In vielen Fällen müssen erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile zurückgezahlt werden. Zusätzlich können Vertragskosten oder ein ungünstiger Auszahlungszeitpunkt das vorhandene Vertragsguthaben reduzieren.
Auch ein später möglicher Wechsel in das Altersvorsorgedepot sollte sorgfältig geprüft werden. Entscheidend sind unter anderem die bestehenden Garantien, der garantierte Rentenfaktor, die bisherigen Vertragskosten, die verbleibende Laufzeit sowie die endgültigen Konditionen des Altersvorsorgedepots. Dabei sollte auch die konkrete staatliche Förderung des neuen Altersvorsorgedepots abgewartet werden. Erst wenn die gesetzlichen Regelungen sowie die angebotenen Produkte feststehen, lässt sich beurteilen, ob ein Wechsel tatsächlich wirtschaftliche Vorteile bietet.
Eine pauschale Empfehlung für oder gegen einen Wechsel ist deshalb nicht möglich. Jeder Riester-Vertrag sollte individuell bewertet werden.

Die Riester-Rente gehört zu den komplexesten Bereichen der privaten Altersvorsorge. Staatliche Förderung, steuerliche Vorteile, unterschiedliche Produktarten sowie die Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter machen einen direkten Vergleich häufig schwierig. Als freier Versicherungsmakler aus Kempten im Allgäu unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer passenden Riester-Rente und prüfen bestehende Verträge auf Kosten, Fördermöglichkeiten und Leistungen. Gemeinsam analysieren wir, ob Ihr Vertrag noch zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt und welche Möglichkeiten sich künftig durch das geplante Altersvorsorgedepot ergeben können. Dabei stehen nicht einzelne Anbieter oder Produkte im Mittelpunkt, sondern eine Altersvorsorgelösung, die langfristig zu Ihren persönlichen Zielen passt.
Die Riester-Rente bietet eine staatlich geförderte Möglichkeit, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Je nach persönlicher Situation können Grundzulagen, Kinderzulagen und steuerliche Vorteile den Vermögensaufbau erheblich unterstützen. Gleichzeitig unterscheiden sich die einzelnen Riester-Produkte hinsichtlich Kosten, Flexibilität, Anlagestrategie und späterer Rentenleistung teilweise deutlich. Vor einem Abschluss oder einer Entscheidung über einen bestehenden Vertrag sollten daher insbesondere die Gesamtkosten, der garantierte Rentenfaktor, die Rentengarantiezeit, die Flexibilität sowie die Auszahlungsbedingungen sorgfältig geprüft werden. Mit dem geplanten Altersvorsorgedepot wird die staatlich geförderte Altersvorsorge ab 2027 voraussichtlich erweitert. Für bestehende Riester-Verträge besteht jedoch derzeit kein Grund für vorschnelle Entscheidungen. Eine individuelle Vertragsprüfung schafft die beste Grundlage, um die passende Strategie für die eigene Altersvorsorge zu finden.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie kombiniert eigene Sparbeiträge mit staatlichen Zulagen und möglichen Steuervorteilen.
Vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und weitere unmittelbar förderberechtigte Personen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ehepartner mittelbar förderberechtigt sein.
Die jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro. Zusätzlich gibt es 185 Euro Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder beziehungsweise 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig einen Bonus von 200 Euro. Darüber hinaus können Riester-Beiträge bis zu 2.100 Euro jährlich einschließlich der Zulagen steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Der Rentenfaktor legt fest, wie hoch die lebenslange monatliche Rente je 10.000 Euro Vertragsguthaben mindestens ausfällt. Er gehört zu den wichtigsten Vertragsmerkmalen einer Riester-Rente.
Ja. Allerdings können dadurch erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile verloren gehen. Vor einer Kündigung sollte deshalb immer geprüft werden, welche finanziellen Folgen entstehen.
Nach aktuellem Stand können bestehende Riester-Verträge grundsätzlich weitergeführt werden. Zusätzlich ist geplant, mit dem Altersvorsorgedepot eine neue Form der staatlich geförderten Altersvorsorge einzuführen.
Um die staatliche Förderung zu erhalten, gilt grundsätzlich ein gesetzlicher Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr. Für die volle Förderung müssen in der Regel 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, maximal 2.100 Euro einschließlich der Zulagen, eingezahlt werden.
Nein. Zu Beginn der Auszahlungsphase können maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals einmalig entnommen werden. Das verbleibende Vertragsguthaben wird als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt.
Michael Köcheler ist seit über 15 Jahren als Versicherungsmakler tätig und Geschäftsführer der FPA Finanzprofis Allgäu Versicherungsmakler GmbH & Co. KG. Als Versicherungsfachmann (IHK) und Finanzanlagenfachmann (IHK) berät er Privatkunden sowie Beamte im Allgäu und bundesweit. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in der Berufsunfähigkeitsversicherung, der privaten Krankenversicherung und der Altersvorsorge. Besonders spezialisiert ist er auf die PKV für Beamte mit Beihilfe, die Dienstunfähigkeitsversicherung sowie die Absicherung von Beamten und Beamtenanwärtern. In seiner Beratung stehen eine saubere Analyse, verständliche Empfehlungen und langfristig passende Versicherungslösungen im Mittelpunkt.