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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für viele Menschen ein zentraler Baustein der finanziellen Absicherung – besonders dann, wenn gesundheitliche Vorerkrankungen vorliegen. Doch gerade diese Vorerkrankungen können dazu führen, dass Versicherer Anträge ablehnen oder nur mit Ausschlüssen und Zuschlägen annehmen. Die Lösung: eine anonyme Risikovoranfrage. Sie ermöglicht es, ohne Risiko herauszufinden, unter welchen Bedingungen eine BU-Versicherung möglich ist – und zwar ohne, dass es zu Einträgen in internen Systemen (Wagnisdatei genannt HIS/WIS – ähnlich wie eine Schufa Datei) der Versicherer kommt.
Als freier Versicherungsmakler empfehlen wir die anonyme Risikovoranfrage insbesondere bei Vorerkrankungen, unklaren Diagnosen oder bestehenden Beschwerden. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie die Risikovoranfrage funktioniert, welche Unterlagen notwendig sind und warum sie gerade bei gesundheitlichen Vorbelastungen so wertvoll ist.
Die anonyme Risikovoranfrage schützt vor Ablehnung
Sie erfahren unverbindlich ob und zu welchen Bedingungen eine BU-Versicherung möglich ist.
Durchführung bei Vorerkrankungen oder unklaren Diagnosen
Gerade bei psychischen Beschwerden, Rückenproblemen oder längeren Krankschreibungen ist eine Voranfrage sinnvoll.
Vollständige Gesundheitsdaten notwendig
Zum erhalt aussagekräftiger Voten ist es erforderlich sämtliche Angaben über ambulante Behandlungen der letzten 5 Jahre und stationäre Behandlungen der letzten 10 Jahre bereit zu halten.
Keine Auswirkungen bei negativer Rückmeldung
Da keine personenbezogenen Daten übermittelt werden, hat eine Ablehnung keine Folgen für zukünftige Anträge.
Eine Risikovoranfrage ist ein anonymisierter Vorab-Check bei Versicherern. Dabei wird geprüft, ob und unter welchen Bedingungen ein Versicherer bereit ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Anfrage enthält alle medizinischen Daten, aber keine Namen oder personenbezogenen Informationen. So bleibt Ihre Identität geschützt.
Ziel ist es, Ausschlüsse, Zuschläge oder Ablehnungen im echten Antrag zu vermeiden. Denn jeder abgelehnter BU-Antrag wird im internen System des Versicherers dokumentiert – was spätere Anträge erschwert.
Eine Risikovoranfrage kann auch für eine Dienstunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitenversicherung durchgeführt werden.
In der Regel dauert eine vollständige Risikovoranfrage zwischen 2 und 4 Wochen. Die Dauer hängt vor allem davon ab, ob alle Gesundheitsdaten vollständig vorliegen und wie schnell etwaige Arztberichte oder Krankenkassenauskünfte verfügbar sind.
Die Risikoprüfung ist der Prozess, bei dem Versicherer beurteilen, wie hoch das gesundheitliche Risiko einer versicherten Person ist. Dabei werden die Angaben zu Vorerkrankungen, Lebensstil (z. B. Raucherstatus) und Beruf analysiert. Ziel: Einschätzung, ob und unter welchen Bedingungen der Schutz übernommen wird.
Die Risikoprüfung entscheidet darüber, ob der Antrag
angenommen wird (mit oder ohne Zuschlag),
mit Leistungsausschlüssen versehen wird oder
abgelehnt wird.
Durch eine anonyme Risikovoranfrage erfolgt diese Prüfung vorab, ohne Konsequenzen für spätere echte Anträge.
Statistiken zeigen: Jeder vierte Arbeitnehmer sowie jeder Dritte Arbeiter in Deutschland wird im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Häufigste Ursachen:
Psychische Erkrankungen (z. B. Depression, Burnout)
Rückenleiden und orthopädische Beschwerden
Unfälle
Krebs und schwere chronische Erkrankungen
Gerade deshalb ist eine BU-Versicherung essenziell – und eine Risikovoranfrage oft der einzig sichere Weg zum passenden Schutz.
Versicherer fragen detailliert nach:
Ambulanten Behandlungen der letzten 5 Jahre
Stationären Aufenthalten der letzten 10 Jahre
Psychologischen oder psychiatrischen Therapien
Chronischen Erkrankungen
Medikamenteneinnahmen
Beschwerden, die nicht behandelt wurden, aber bestehen
Nachfolgendes Bild dient als Beispiel zu den im Antrag gestellten Gesundheitsfragen.
Einfache Antwort – JA. Riskante Freizeitaktivitäten können Einfluss auf die Annahmeentscheidung und die Prämie haben. Versicherer Fragen bei Antragstellung gezielt nach bestimmten Hobbys, weil diese das Risiko einer Berufsunfähigkeit erhöhen können. Hierzu zählen:
Motorradfahren (auch privat)
Tauchen
Klettern oder Bergsteigen
Reitsport
Flugsport (z. B. Gleitschirmfliegen, Motorflug)
Kampfsport
Wintersport
Wird ein solches Hobby ausgeübt, prüfen Versicherungen individuell, ob ein Risikozuschlag, ein Ausschluss oder eine Ablehnung erfolgt. Manche Hobbys führen zu einer normalen Annahme – je nach Art, Häufigkeit und Intensität der Ausübung.
Wichtig: Unvollständige oder falsche Angaben zu Hobbys können im Leistungsfall dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt. Ehrlichkeit bei der Angabe lohnt sich.
Anzugeben sind:
Psychische Erkrankungen (z. B. Depression, Angststörungen)
Orthopädische Beschwerden (Bandscheibenprobleme, OPs)
Chronische Erkrankungen (z. B. Diabetes, Asthma)
Operationen und Krankenhausaufenthalte
Unfallfolgen
Suchtproblematiken (auch in der Vergangenheit)
Wichtig: Auch vermeintlich „harmlose“ Diagnosen sollten korrekt angegeben werden. Dies beugt Komplikationen im Leistungsfall vor.
Viele namhafte Versicherer ermöglichen heute eine anonyme Risikovoranfrage. Dazu zählen:
Hannoversche, Alte Leipziger, Volkswohl Bund, Allianz, LV 1871, AXA / DBV, HDI, Die Bayerische, Nürnbergr, Signal Iduna, Baloise
Nicht alle Gesellschaften bieten eine direkte Möglichkeit für anonyme Anfragen – hier helfen wir als Makler durch gezielte Kontakte und interne Prozesse weiter.
Ja, die Anfrage wird anonymisiert eingereicht. Es werden keine Namen, Adressen oder personenbezogenen Daten übermittelt. Nur die relevanten Gesundheitsdaten, Beruf und Alter (z. B. „25-jährige Erzieherin, keine Kinder, Nichtraucherin“) werden übermittelt. So bleibt Ihre Anfrage folgenlos, selbst wenn ein Anbieter ablehnt.
Je nach Situation werden benötigt:
Vollständige Gesundheitsangaben (ambulant 5 Jahre, stationär 10 Jahre)
Arztberichte (sofern vorhanden)
Fragebögen der Versicherer (stellen wir zur Verfügung)
Patientenakte vom Hausarzt (auf Wunsch beantragbar)
Auskunft der Krankenkasse (beantragbar)
Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung und Sichtung aller Unterlagen.
Die Rückmeldungen der Versicherer auf eine Risikovoranfrage (sogenannte „Voten“) zeigen, unter welchen Bedingungen eine BU-Versicherung möglich ist trotz Vorerkrankungen.
Beispiel 1: Asthma und anaphylaktischer Schock
Votum des Versicherers: Annahme mit Leistungsausschluss für Allergien an Schleimhäuten sowie daraus resultierende obstruktive Erkrankungen und Funktionsstörungen der Atemwege.
Kommentar: Trotz schwerer allergischer Reaktion ist ein BU-Vertrag möglich – mit einem klar definierten Ausschlussbereich.
Beispiel 2: Hörsturz mit Tinnitus
Votum des Versicherers: Annahme mit Leistungsausschluss für Hörsturz beidseits einschließlich Schwerhörigkeit jeden Grades sowie Tinnitus.
Kommentar: Der Versicherungsschutz gilt für alle anderen Erkrankungen uneingeschränkt – Einschränkungen bestehen nur im Bereich Hören und Tinnitus
Beispiel 3: Schulterprellung durch Arbeitsunfall
Votum des Versicherers: Annahme mit Leistungsausschluss für Erkrankungen oder Funktionsstörungen sowie Schmerzsyndrome des linken Schultergelenks einschließlich Folgen und Komplikationen.
Kommentar: Auch bei kürzlichem Unfallgeschehen ist ein Abschluss möglich – wichtig ist die klare Formulierung der Ausschlüsse.
Beispiel 4: Chondromalazie im Knie und Ohrengeräusche
Votum des Versicherers: Annahme mit Leistungsausschluss für Beschwerden und Beeinträchtigungen des rechten Kniegelenks sowie Minderung der Hörfähigkeit beidseits einschließlich Tinnitus und eventuell eintretender Folgen.
Kommentar: Auch bei mehreren Baustellen kann ein individuell angepasster Schutz erzielt werden.
Diese Beispiele zeigen: Auch bei bestehenden Beschwerden oder Vorerkrankungen ist eine Absicherung häufig möglich – entscheidend ist die professionelle Aufbereitung und gezielte Anfrage bei passenden Anbietern.
Vorteile:
Nachteile:
Unser Fazit: Bei Vorerkrankungen überwiegen klar die Vorteile.
Wer direkt einen Antrag stellt und abgelehnt wird, hat ein Problem: Die Ablehnung wird gespeichert und kann zukünftige Anträge bei anderen Gesellschaften erschweren oder unmöglich machen. Außerdem können Versicherer später die Leistung verweigern, wenn falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden.
Das Ziel ist klar: Sicherheit vor Antragstellung. Sie möchten wissen, ob und wie Sie trotz möglicher Vorerkrankungen versicherbar sind – ohne Risiko für Ihre sensiblen Daten und ohne Eintrag in Risikodateien. Die anonyme Risikovoranfrage ist der sicherste und professionellste Weg, um bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung fundierte Entscheidungen zu treffen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Es geht nicht nur darum, irgendein Angebot zu erhalten, sondern ein belastbares Votum der Versicherung – also eine verbindliche Einschätzung, wie genau Ihr Gesundheitszustand eingestuft wird und zu welchen Konditionen ein Vertrag zustande kommen kann. Nur mit einem klaren und schriftlich dokumentierten Votum können Sie sicherstellen, dass im Leistungsfall keine bösen Überraschungen drohen und Sie tatsächlich die versicherte Rente erhalten.
Bei einer anonymen Risikovoranfrage geht es nicht nur um Sicherheit, sondern auch um Strategie. Es ist keinesfalls sinnvoll, bei möglichst vielen Versicherern gleichzeitig oder wahllos Voranfragen zu stellen. Als Versicherungsmakler empfehlen wir Ihnen einen klaren und strukturierten Ablauf.
Zunächst werden die 3 bis 5 Versicherer ausgewählt, die aus einem Preis-Leistungs-Vergleich besonders attraktiv sind und zugleich für bestimmte Risiken – z. B. psychische Vorerkrankungen, Rückenbeschwerden oder spezielle Berufsgruppen wie als Beispiel Beamte – über nachgewiesene Annahmepraxis verfügen. Nur wenn diese ersten Gesellschaften kein positives Votum abgeben, sollte eine Ausweitung auf andere Gesellschaften erfolgen.
Somit wird der Aufwand auf Seiten der Versicherer reduziert – denn jede Risikovoranfrage verursacht Kosten, da medizinische Risikoprüfer die Angaben im Detail bewerten. Ein gezielter Ablauf zeigt somit auch Professionalität und verbessert Ihre Chancen im gesamten Prüfungsprozess.
Der Ablauf ist klar strukturiert:
Sollte Ihre Voranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund von Vorerkrankungen ausschließlich zu Ablehnungen führen, bedeutet das nicht zwangsläufig das Aus für eine BU-Versicherung. In bestimmten Fällen gibt es alternative Möglichkeiten – etwa über sogenannte Aktionsanträge oder vereinfachte Gesundheitsfragen, die an spezielle Berufsgruppen (z. B. Architekten, Ärzte, Lehrer) oder bestimmte Altersbereiche gekoppelt sind. Diese Optionen prüfen wir individuell für Sie – unverbindlich, vertraulich und mit dem Ziel, doch noch eine Lösung für Ihren BU-Schutz zu finden.
Wenn Sie gesundheitliche Vorerkrankungen haben und dennoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, sind wir von den Finanzprofis Allgäu Ihr verlässlicher Ansprechpartner. Als freier Versicherungsmakler unterstützen wir Sie bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie, kümmern uns um die anonyme Risikovoranfrage und vergleichen für Sie die Angebote führender Versicherer. Ob digital oder persönlich in Kempten und Sonthofen – wir beraten Sie objektiv, individuell und mit Blick auf eine langfristige Absicherung. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und vermeiden Sie Fehler, die später teuer werden können.
Die anonyme Risikovoranfrage ist der sichere Weg zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vorerkrankungen. Sie ermöglicht eine unverbindliche Einschätzung der Versicherbarkeit, ohne dass personenbezogene Daten preisgegeben werden. Mit unserer Unterstützung erhalten Sie fundierte Voten der Versicherer und vermeiden Ablehnungen oder ungünstige Vertragsbedingungen.
Die Risikovoranfrage ist bei uns als Versicherungsmakler für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Ja, auch bei Unsicherheiten zur Gesundheitshistorie oder unklaren Angaben empfiehlt sich eine Voranfrage.
In der Regel zwischen 4 und 12 Wochen, je nach Gesellschaft. Danach kann eine neue Einschätzung notwendig werden.
Dann suchen wir gemeinsam nach Alternativen wie Grundfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsabsicherung.
Ja, wenn ein positives Votum vorliegt, kann auf dieser Basis ein Antrag gestellt werden.