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Die amtsärztliche Untersuchung: Was Sie unbedingt wissen sollten

Amtsärztliche Untersuchung für Beamte – Ablauf, Anforderungen und Tipps

Die amtsärztliche Untersuchung ist ein fester Bestandteil auf dem Weg zur Verbeamtung. Sie dient dem Zweck, die gesundheitliche Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern für den Staatsdienst objektiv zu beurteilen. Wer dauerhaft in den Beamtenstatus übernommen werden möchte, muss nachweisen, dass er oder sie voraussichtlich dauerhaft dienstfähig bleibt – idealerweise bis zur gesetzlichen Altersgrenze. Genau dafür ist die ärztliche Überprüfung durch den Amtsarzt oder die Amtsärztin vorgesehen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Untersuchung abläuft, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Tests Sie erwarten – und wie Sie sich optimal vorbereiten. Darüber hinaus klären wir, welche Rolle Faktoren wie Vorerkrankungen, der Body-Mass-Index (BMI) und die Entscheidung der Bezügestelle spielen. Damit sind Sie bestens informiert – sowohl für Ihre Karriereplanung als auch für Ihre gesundheitliche Vorsorge.

Das Wichtigste auf einen Blick

 Die amtsärztliche Untersuchung ist verpflichtend für angehende Beamte. Diese Pflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherstellung der gesundheitlichen Eignung für den Staatsdienst.

 Der Ablauf umfasst persönliche Fragebögen, medizinische Tests sowie eine abschließende Beurteilung durch den Amtsarzt.

 Die Dienstfähigkeit wird dabei nicht nur aktuell, sondern auch vorausschauend – bis zur Pensionsgrenze – bewertet.

 Eine negative Beurteilung kann weitreichende Konsequenzen haben, etwa Ablehnung der Verbeamtung oder Zwangspensionierung.

 Vorerkrankungen oder ein erhöhter BMI schließen eine Verbeamtung nicht grundsätzlich aus, werden jedoch individuell geprüft.


Was ist eine amtsärztliche Untersuchung?

Die amtsärztliche Untersuchung ist eine gesetzlich vorgesehene Maßnahme, um die gesundheitliche Eignung für den Eintritt in ein Beamtenverhältnis festzustellen. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Auswahlverfahrens und Voraussetzung für die Verbeamtung auf Lebenszeit. Dabei geht es nicht nur darum, den aktuellen Gesundheitszustand zu überprüfen – vielmehr wird bewertet, ob eine sogenannte „dauerhafte Dienstfähigkeit“ vorliegt, also keine ernstzunehmende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beamte vor dem Ruhestand dienstunfähig wird.

Untersucht wird durch speziell beauftragte Amtsärztinnen und Amtsärzte, die im Auftrag der jeweiligen Behörde tätig sind. Diese erstellen eine objektive medizinische Stellungnahme, die der personalverwaltenden Stelle als Entscheidungsgrundlage dient. In dieser Bescheinigung finden sich jedoch keine Diagnosen, sondern lediglich die Einschätzung zur Dienstfähigkeit. Nur relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Risiken, die eine dauerhafte Ausübung des Dienstes gefährden könnten, werden übermittelt.

Die Untersuchung kann je nach Berufsfeld und individueller Vorgeschichte unterschiedlich umfangreich ausfallen. In der Regel umfasst sie eine körperliche Untersuchung, Laborwerte, Gespräche zur Anamnese sowie ergänzende Funktionstests. Auch frühere Krank­hei­ten, psychische Belastungen oder Suchtthematiken können eine Rolle spielen – sofern sie Auswirkungen auf die langfristige Dienstfähigkeit haben könnten.


Amtsärztliche Untersuchung


Gründe für eine amtsärztliche Untersuchung

Die amtsärztliche Untersuchung ist nicht nur für die erstmalige Verbeamtung vorgesehen, sondern kann in verschiedenen Phasen der Beamtenlaufbahn erforderlich werden. Der häufigste Anlass ist die Verbeamtung auf Probe oder auf Lebenszeit, bei der die gesundheitliche Eignung verbindlich festgestellt werden muss. Doch auch im weiteren Berufsverlauf gibt es Situationen, in denen ein amtsärztliches Gutachten angefordert wird.

Zu den typischen Anlässen zählen unter anderem:

 Einstellung in den öffentlichen Dienst: Vor der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe ist die Untersuchung zwingend vorgeschrieben.

 Übernahme auf Lebenszeit: Auch bei der Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit muss eine erneute Beurteilung erfolgen, sofern die letzte Untersuchung nicht aktuell genug ist.

 Überprüfung der Dienstfähigkeit: Wenn Zweifel an der gesundheitlichen Eignung bestehen – etwa durch häufige Krankmeldungen – kann der Dienstherr eine erneute Begutachtung veranlassen.

 Versetzungen oder Wechsel des Tätigkeitsbereichs: Bei bestimmten Funktionen mit erhöhten körperlichen oder psychischen Anforderungen ist eine Untersuchung Voraussetzung.

 Zielgerichtete Nachuntersuchung im Rahmen von Disziplinarverfahren oder gesundheitlichen Auffälligkeiten.

Ziel all dieser Überprüfungen ist es, sowohl die persönliche Gesundheit der Beamtin oder des Beamten zu schützen als auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung dauerhaft sicherzustellen. Die Dienstherren müssen sicherstellen, dass die Anwärter gesundheitlich geeignet sind, um die jeweiligen Aufgaben zu erfüllen. Die amtsärztliche Untersuchung stellt sicher, dass keine dauerhaften Einschränkungen vorliegen, die einer ordnungsgemäßen Dienstausübung entgegenstehen könnten.

Ablauf der amtsärztlichen Untersuchung

Der Ablauf der amtsärztlichen Untersuchung ist klar strukturiert und beginnt in der Regel mit einer Einladung durch die zuständige Behörde oder das Gesundheitsamt. Diese Einladung enthält bereits Informationen zu Ort, Zeit und eventuell vorzulegenden Unterlagen. Ziel der Untersuchung ist es, ein möglichst umfassendes Bild des Gesundheitszustandes zu gewinnen – objektiv, neutral und standardisiert.

Zu Beginn füllt die zu untersuchende Person einen ausführlichen Gesundheitsfragebogen aus. Darin geht es um frühere und aktuelle Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte, Operationen, psychische Belastungen, familiäre Vorbelastungen, Medikamenteneinnahme sowie Suchtverhalten (z. B. Alkohol, Nikotin). Auch sportliche Aktivitäten, Lebensstil und aktuelle Beschwerden werden abgefragt.

Die eigentliche ärztliche Untersuchung kann je nach Behörde unterschiedlich ablaufen. Typische Bestandteile sind:

 eine umfassende Anamnese durch ein ärztliches Gespräch,

 eine körperliche Untersuchung,

 ein Ruhe-EKG,

 Lungenfunktionstests,

 Sehtest und Hörtest,

 Blutdruckmessung,

 Blut- und Urinuntersuchung,

 sowie Messungen von Gewicht, Größe und Body-Mass-Index (BMI).

Die Untersuchung dauert meist zwischen 45 und 90 Minuten. Bei bestimmten Berufsgruppen – z. B. Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug – können zusätzliche Tests (Belastungs-EKG, psychologische Gutachten, Drogenscreenings) vorgesehen sein. Die Ergebnisse werden in einem medizinischen Gutachten zusammengefasst, das an die zuständige Dienststelle weitergeleitet wird – jedoch nur mit den für die Dienstfähigkeit relevanten Informationen.

Sollten Auffälligkeiten vorliegen, kann eine Nachuntersuchung oder eine ergänzende Begutachtung durch einen Facharzt veranlasst werden. In der Regel wird die ärztliche Stellungnahme nicht dem Beamten direkt übermittelt, sondern ausschließlich an die personalführende Stelle gesandt.


Typische Untersuchungen und Tests

Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung werden standardisierte medizinische Tests durchgeführt, die sowohl den körperlichen als auch den psychischen Allgemeinzustand bewerten. Die Auswahl der Untersuchungen richtet sich nach den Anforderungen des angestrebten Dienstpostens sowie nach individuellen Risikofaktoren, die sich aus dem ausgefüllten Fragebogen oder früheren Befunden ergeben.

Zu den häufigsten Basisuntersuchungen gehören Sehtest, Hörtest, Reflexprüfung, Blutdruckmessung sowie eine körperliche Untersuchung durch Abtasten und Abhören. Ergänzend wird oft ein Ruhe-EKG geschrieben, um Herzrhythmus und Herzleistung zu bewerten. Ebenso üblich sind Lungenfunktionstests, um Atemwegserkrankungen oder eine eingeschränkte Belastbarkeit frühzeitig zu erkennen.

Zusätzlich werden Blut- und Urinproben entnommen, die auf eine Vielzahl von Parametern hin untersucht werden. Dabei geht es unter anderem um Nierenwerte, Leberfunktion, Blutzucker, Cholesterin, Entzündungswerte und – in einigen Fällen – Drogen- oder Medikamentenrückstände. Auch der Body-Mass-Index (BMI) wird berechnet, um zu überprüfen, ob Über- oder Untergewicht vorliegt.

Bei Verdacht auf psychische Belastungen, chronische Erkrankungen oder bekannte Vorerkrankungen kann der Amtsarzt zusätzlich psychologische Gespräche führen oder Fachärztliche Stellungnahmen einholen. Wichtig ist: Die Untersuchung dient nicht der Bewertung einzelner Krank­hei­ten, sondern der Frage, ob die Person voraussichtlich dauerhaft dienstfähig bleiben wird. Dabei wird jeder Einzelfall individuell gewürdigt.

Wichtige Unterlagen und Vorbereitungen

Eine sorgfältige Vorbereitung auf die amtsärztliche Untersuchung kann nicht nur für einen reibungslosen Ablauf sorgen, sondern auch zu einem besseren Ergebnis beitragen. Bereits vor dem Termin sollten alle relevanten Unterlagen vollständig zusammengestellt und auf Aktualität geprüft werden. Dazu gehört in erster Linie der ausgefüllte Gesundheitsfragebogen, der meist bereits mit der Einladung zur Untersuchung übermittelt wird. Dieser enthält Fragen zu früheren Erkrankungen, aktuellen Beschwerden, Operationen, Medikamenteneinnahme und familiären Vorbelastungen.

Zwingend erforderlich ist ein gültiger Lichtbildausweis – meist der Personalausweis oder Reisepass – zur Identifikation beim Amtsarzt. Zusätzlich sollten ärztliche Atteste, Entlassungsberichte aus Kliniken, Befunde chronischer Erkrankungen oder relevante Facharztgutachten mitgebracht werden. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie bereits länger in medizinischer Behandlung sind oder eine bekannte Erkrankung vorliegt, die für die Dienstfähigkeit von Bedeutung sein könnte.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, am Tag vor der Untersuchung auf Alkohol und Nikotin zu verzichten, ausreichend zu schlafen und sich gesund zu ernähren. So können Laborwerte – insbesondere Blutdruck und Leberwerte – nicht unnötig beeinflusst werden. Auch körperliche Anstrengung direkt vor dem Termin sollte vermieden werden.

Falls Medikamente regelmäßig eingenommen werden, ist es ratsam, eine aktuelle Medikamentenliste vorzulegen. Diese Informationen helfen dem Amtsarzt, den Gesundheitszustand realistisch zu beurteilen und Rückfragen zu vermeiden. Wer gut vorbereitet zur Untersuchung erscheint, signalisiert nicht nur Eigenverantwortung, sondern sorgt auch für ein sachlich und fachlich fundiertes Verfahren.


Entscheidung über die Dienstfähigkeit

Nach Abschluss aller Untersuchungen und Auswertungen erstellt der Amtsarzt eine medizinische Stellungnahme, die ausschließlich der personalverwaltenden Behörde übermittelt wird. In dieser wird nicht die gesamte Krankengeschichte dargestellt, sondern nur das Ergebnis der Beurteilung: Ob aus ärztlicher Sicht eine dauerhafte Dienstfähigkeit zu erwarten ist oder nicht.

Entscheidend für die Bewertung ist das Risiko, dass die untersuchte Person vor dem gesetzlichen Pensionsalter dauerhaft dienstunfähig wird. Dieses Risiko darf nur in Ausnahmefällen als „erheblich“ eingestuft werden – etwa bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen, psychischen Leiden mit Rückfallrisiko oder erheblichen körperlichen Einschränkungen. Die Einschätzung erfolgt dabei unter Beachtung gesetzlicher Grundlagen wie dem Beamtenstatusgesetz und den landesspezifischen Besoldungsvorschriften.

Nur die für die Dienstfähigkeit relevanten Befunde – z. B. Einschränkungen durch eine Erkrankung oder deren voraussichtlicher Verlauf – werden übermittelt. Persönliche oder vertrauliche Diagnosen, die keinen Einfluss auf die Tätigkeit haben, bleiben unter ärztlicher Schweigepflicht. Der finale Bescheid über die Verbeamtung wird durch die Behörde getroffen – die amtsärztliche Einschätzung dient dabei als fundierte Entscheidungsgrundlage.

In Einzelfällen, insbesondere bei gesundheitlichen Grenzfällen, kann der Dienstherr eine ergänzende Stellungnahme, eine fachärztliche Zweitmeinung oder eine Nachuntersuchung verlangen. Auch persönliche Gespräche zwischen dem Beamten und der Verwaltung können bei Zweifeln Teil der Entscheidungsfindung sein. Die Beurteilung erfolgt stets individuell und auf Grundlage des konkreten Dienstpostens – mit dem Ziel, einerseits gesundheitliche Risiken zu minimieren und andererseits keine unbegründeten Hürden für geeignete Bewerber aufzubauen.

Mögliche Folgen einer negativen Beurteilung

Fällt die amtsärztliche Untersuchung negativ aus, kann dies gravierende Konsequenzen für die berufliche Zukunft haben. Denn die Verbeamtung ist gesetzlich nur zulässig, wenn eine dauerhafte Dienstfähigkeit erwartet werden kann. Wird dies vom Amtsarzt verneint, kann die Einstellung in ein Beamtenverhältnis abgelehnt werden – unabhängig von fachlicher Eignung oder sonstigen Qualifikationen.

Für bereits verbeamtete Per­sonen – etwa auf Probe oder Lebenszeit – kann ein negatives Gutachten zur Zwangspensionierung führen. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen eine dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt wird, die sich nicht durch Umschulung oder einen anderen Dienstposten kompensieren lässt. Die Behörde ist in solchen Fällen verpflichtet, vor der Versetzung in den Ruhestand eine Anhörung durchzuführen und gegebenenfalls Alternativen zu prüfen.

Auch Disziplinarmaßnahmen sind möglich, wenn Beamte eine Untersuchung verweigern oder sich ihr grundlos entziehen. Das gilt insbesondere dann, wenn Zweifel an der Dienstfähigkeit bestehen und der Dienstherr eine Untersuchung angeordnet hat. In solchen Fällen drohen Sanktionen wie Kürzung der Bezüge, eine Abmahnung oder – im Extremfall – die Entlassung aus dem Dienst.

Wer mit der Entscheidung der Bezügestelle nicht einverstanden ist, kann sich juristisch zur Wehr setzen. Der erste Schritt ist ein Widerspruch, anschließend besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. In der Praxis ist es jedoch sinnvoll, bereits im Vorfeld – bei bekannten Erkrankungen oder gesundheitlichen Unsicherheiten – mit einem Facharzt Rücksprache zu halten und gegebenenfalls eine ergänzende ärztliche Stellungnahme beizufügen.


Mythen und Missverständnisse rund um die amtsärztliche Untersuchung

Rund um die amtsärztliche Untersuchung kursieren viele Gerüchte und Halbwahrheiten, die bei Bewerberinnen und Bewerbern für Unsicherheit sorgen. Diese führen oft zu unbegründeter Angst vor der amtsärztlichen Untersuchung. Nicht selten führen diese Mythen dazu, dass sich Betroffene unnötig Sorgen machen oder sich gar entmutigen lassen. Dabei lohnt sich ein sachlicher Blick auf die Fakten – denn nicht alles, was man „gehört“ hat, entspricht der Realität.

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ein bestimmter Body-Mass-Index (BMI) automatisch zur Ablehnung führt. Richtig ist: Ein sehr hoher BMI kann ein Risiko darstellen, etwa für Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Gelenkprobleme. Doch allein ein erhöhter Wert führt nicht zwangsläufig zur Ablehnung. Entscheidend ist die individuelle gesundheitliche Gesamtsituation. Wer körperlich leistungsfähig ist, keine Folgeerkrankungen hat und medizinisch gut eingestellt ist, hat auch mit einem BMI über dem „Normalbereich“ Chancen auf eine Verbeamtung.

Auch Vorerkrankungen – etwa psychische Belastungen, chronische Krank­hei­ten oder frühere Operationen – bedeuten nicht automatisch das Aus für den Beamtenstatus. Die Amtsärzte prüfen, ob eine Erkrankung aktuell unter Kontrolle ist, wie stabil der Zustand ist und wie hoch das Risiko eines Rückfalls eingeschätzt wird. Mitunter werden ergänzende Facharztgutachten herangezogen, um eine faire und medizinisch fundierte Einschätzung zu ermöglichen.

Ein dritter Mythos betrifft die Vorstellung, dass alle Befunde und Diagnosen an den Dienstherrn weitergegeben werden. Das ist falsch. Amtsärztinnen und Amtsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Sie übermitteln ausschließlich eine Einschätzung zur Frage der Dienstfähigkeit – keine detaillierten Diagnosen oder sensiblen Gesundheitsdaten.

Wer sich frühzeitig informiert, medizinische Unterlagen bereithält und offen mit dem Arzt kommuniziert, kann viele Missverständnisse ausräumen und die eigene Verbeamtungschance deutlich verbessern.


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Zusammenfassung

Die amtsärztliche Untersuchung ist ein zentrales Element auf dem Weg zur Verbeamtung und stellt sicher, dass Bewerber gesundheitlich den Anforderungen des öffentlichen Dienstes gewachsen sind. Sie dient dem Schutz sowohl des Beamten als auch des Dienstherrn – denn nur wer dauerhaft dienstfähig ist, kann die Aufgaben eines Beamten langfristig erfüllen.

Von der Terminvergabe über die eigentliche Untersuchung bis hin zur Entscheidung über die Dienstfähigkeit ist ein klar strukturierter Ablauf vorgesehen. Wer sich frühzeitig informiert, alle notwendigen Unterlagen vorbereitet und gesundheitlich stabil ist, hat gute Chancen auf ein positives Ergebnis. Selbst Vorerkrankungen sind nicht automatisch ein Ausschlusskriterium, solange sie keine gravierenden Risiken für die zukünftige Dienstfähigkeit darstellen.

Wichtig ist zudem die Unterscheidung zwischen Gerüchten und Fakten: Weder ein leicht erhöhter BMI noch eine gut eingestellte chronische Erkrankung führen zwangsläufig zu einer Ablehnung. Die Beurteilung erfolgt immer individuell und mit Blick auf das konkrete Berufsbild.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Zweck der amtsärztlichen Untersuchung?

Die amtsärztliche Untersuchung soll feststellen, ob ein Bewerber gesundheitlich für das Beamtenverhältnis geeignet ist. Dabei wird insbesondere geprüft, ob eine dauerhafte Dienstfähigkeit bis zum Pensionsalter wahrscheinlich ist.

Welche Tests werden bei einer amtsärztlichen Untersuchung durchgeführt?

Typische Untersuchungen umfassen Blut- und Urinproben, Sehtest, Hörtest, Lungenfunktion, Blutdruckmessung, ein Ruhe-EKG sowie eine allgemeine körperliche Untersuchung. Bei bestimmten Berufen können zusätzliche Tests notwendig sein.

Was passiert, wenn die Beurteilung negativ ausfällt?

Eine negative Beurteilung kann zur Ablehnung der Verbeamtung oder – bei bereits verbeamteten Per­sonen – zur Zwangspensionierung führen. Betroffene haben jedoch die Möglichkeit, im Rahmen eines Widerspruchs oder gerichtlichen Verfahrens gegen die Entscheidung vorzugehen.

Kann ich trotz Vorerkrankungen verbeamtet werden?

Ja, Vorerkrankungen führen nicht automatisch zum Ausschluss. Entscheidend ist, ob die gesundheitliche Eignung langfristig gegeben ist und das Risiko einer Dienstunfähigkeit als gering eingeschätzt wird. Oft helfen ergänzende Facharztberichte zur Klärung.


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