Wenn Krankheit oder Unfall das Arbeitsleben dauerhaft einschränken, ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für viele Betroffene die einzige staatliche Absicherung. Sie richtet sich an Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.
Doch der Weg zur Rente ist oft lang, die medizinischen und versicherungsrechtlichen Hürden sind hoch – und die Zahlbeträge sind in den meisten Fällen deutlich zu niedrig, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die EM-Rente funktioniert, wer Anspruch hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie hoch die Leistungen tatsächlich sind, was davon noch abgezogen wird und warum eine private Absicherung wie die Berufsunfähigkeitsversicherung oder – für Beamte – die Dienstunfähigkeitsversicherung unverzichtbar ist.
Zwei Leistungsstufen
Volle EM-Rente (unter 3 Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit) und halbe EM-Rente (3–6 Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit). Die Einstufung erfolgt nach einer ärztlichen Begutachtung durch die DRV.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Mindestens 5 Jahre Wartezeit (Mindestversicherungszeit) und 36 Pflichtbeitragsmonate in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Rentenhöhe stark begrenzt
Im Jahr 2023 lag die volle EM-Rente im Schnitt bei rund 994 €, die halbe bei rund 631 €. Meist entspricht das nur 30–40 % des letzten Nettoeinkommens – Tendenz steigend mit mehr Beitragsjahren und höherem Einkommen.
Private Vorsorge ist entscheidend
Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitenversicherung schließen die große Versorgungslücke und zahlen oft früher und in höherer Höhe als die EM-Rente.
Beamte in den ersten 5 Dienstjahren
Bei Dienstunfähigkeit in dieser Zeit droht die Rückversetzung in die gesetzliche Rentenversicherung – mit deutlich geringeren Rentenansprüchen.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der DRV, die gezahlt wird, wenn Versicherte krankheits- oder unfallbedingt dauerhaft weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.
Entscheidend ist nicht, ob Sie Ihren bisherigen Beruf ausüben können, sondern ob Sie überhaupt noch irgendeine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können.
Es gibt zwei Leistungsstufen:
Volle EM-Rente: Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden täglich
Halbe EM-Rente: Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich
Praxisbeispiel:
Frau M., 52 Jahre, Altenpflegerin, erleidet mehrere Bandscheibenvorfälle. Nach Reha-Maßnahmen kann sie nur noch 2 Stunden täglich leichte Tätigkeiten verrichten. Die DRV bewilligt ihr eine volle EM-Rente in Höhe von 1.050 € monatlich. Zuvor verdiente sie 2.200 € netto – eine Lücke von 1.150 €, die sie nur teilweise durch Ersparnisse und Nebentätigkeiten schließen kann.
Hätte Frau M. zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitenversicherung abgeschlossen, könnte diese Versorgungslücke ganz oder teilweise geschlossen werden.
Die Höhe der EM-Rente hängt von den während des Arbeitslebens erworbenen Entgeltpunkten ab. Diese ergeben sich aus der Dauer Ihrer Beitragszeiten und der Höhe Ihres Einkommens. Je mehr Jahre und je höher Ihr Verdienst, desto höher fällt auch Ihre spätere Rente aus.
Für junge Versicherte – z. B. Auszubildende – gilt: Sie haben oft nur einen sehr geringen Anspruch, da sie erst wenige Beitragsjahre vorweisen können. Bei sehr kurzer Versicherungszeit greift eine Zurechnungszeit, die den Rentenanspruch rechnerisch anhebt, jedoch bleibt die Leistung trotzdem oft niedrig. Weshalb ein frühzeitiger Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen wird.
Volle EM-Rente: ca. 35–40 % des letzten Bruttogehalts (30–35 % vom Netto)
Halbe EM-Rente: ca. 17–20 % des letzten Bruttogehalts
Volle EM-Rente: Ø 994,82 €
Halbe EM-Rente: Ø 631,06 €
Zum 1. Juli 2025 steigen die Werte – ein Versicherter mit 35 Beitragsjahren erhält dann bei voller Erwerbsminderung ca. 1.427 €.
Rechenbeispiel:
Herr S., 45 Jahre, netto 2.800 €.
Volle EM-Rente: ca. 1.000 € (36 % vom Netto)
Mit BU-Versicherung (2.000 € monatlich): Gesamt 3.000 € → Lebensstandard gesichert
Ja – und neben der Steuer fallen auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Beispiel:
EM-Rente: 1.000 €
Besteuerungsanteil: 83 % (bei Rentenbeginn 2024) → 830 € steuerpflichtig
Einkommensteuer: ca. 50 € (bei Steuerklasse I, ohne Kinderfreibetrag)
Krankenversicherung: 7,3 % → 73 €
Pflegeversicherung: 3,4 % → 34 €
Netto bleiben rund 843 € – das sind knapp 16 % Abzüge.
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die EM-Rente automatisch in eine Altersrente umgewandelt. Für Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 67 Jahren. An der Rentenhöhe ändert sich in der Regel nichts. Wer früher in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen.
Die EM-Rente setzt voraus, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können – egal in welchem Beruf. Neben der medizinischen Prüfung spielen auch Ihre Beitragsjahre und Ihr bisheriges Einkommen eine Rolle: Je kürzer Ihr Versicherungsverlauf oder je geringer Ihr Einkommen, desto niedriger fällt die Rente aus.
Die BU-Versicherung sichert dagegen Ihren zuletzt ausgeübten Beruf ab. Sie zahlt, wenn Sie diesen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können – unabhängig davon, ob Sie theoretisch in einem anderen Beruf arbeiten könnten. Der Schutz gilt ab Versicherungsbeginn, ohne Wartezeit, und die vereinbarte BU-Rente wird in voller Höhe gezahlt. Das macht die BU oft zu einer wesentlich höheren und verlässlicheren Absicherung.
Medizinische Voraussetzung: Dauerhafte Einschränkung unter 6 Stunden täglich, nachgewiesen durch Gutachten.
Versicherungsrechtliche Voraussetzung: 5 Jahre Wartezeit, 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren.
Die EM-Rente bietet nur eine geringe Absicherung – meist unter 40 % des letzten Einkommens. Die Höhe hängt direkt von Ihren Beitragsjahren und Ihrem bisherigen Einkommen ab. Die medizinische Prüfung ist streng und langwierig.
Häufig wird die EM-Rente nur befristet gewährt – in der Regel auf 3 Jahre. Verlängerungen erfordern neue Anträge und Gutachten.
Beispiel: Herr L., 48, erhält nach Herzoperation eine volle EM-Rente für 3 Jahre. Nach Ablauf muss er erneut alle Unterlagen einreichen, obwohl sich sein Gesundheitszustand nicht gebessert hat. Die Entscheidung zieht sich über Monate – während dieser Zeit besteht Unsicherheit über die finanzielle Zukunft.
Arbeitnehmer: Pflichtversichert in der DRV, wenn sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Voraussetzungen: 5 Jahre Wartezeit, 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren.
Auszubildende: Ebenfalls pflichtversichert, aber geringer Anspruch wegen kurzer Beitragszeit. Ausnahme: Arbeitsunfall oder Berufskrankheit → sofortiger Anspruch möglich.
Selbstständige: Anspruch nur bei Pflichtversicherung (z. B. Handwerker, Lehrer) oder freiwilliger Beitragszahlung.
Freiwillig Versicherte: Personen, die bewusst in die DRV einzahlen (z. B. Hausfrauen, Auslandsrückkehrer). Beiträge variieren zwischen ca. 100 € und über 600 € monatlich, abhängig von Einkommen und Beitragssatz.
Selbstständige mit Pflichtversicherung (z. B. Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken) zahlen den vollen Beitragssatz selbst. Die freiwillige Versicherung ist eine Option für Selbstständige ohne Pflichtversicherung – oft genutzt, um Rentenansprüche aufzubauen. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen und kann flexibel gewählt werden. Ohne Beitragszahlung besteht kein Anspruch auf EM-Rente.
Beamte haben normalerweise keinen Anspruch auf EM-Rente, da sie über den Dienstherrn abgesichert sind.
In den ersten 5 Dienstjahren besteht jedoch eine besondere Gefahr: Bei Dienstunfähigkeit erfolgt oft eine Rückversetzung in die gesetzliche Rentenversicherung. Dann gibt es nur Anspruch auf die EM-Rente – und diese liegt häufig mehrere tausend Euro unter der regulären Beamtenpension. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist hier unverzichtbar.
Praxisbeispiel: Lehramtsanwärterin, 27 Jahre, erkrankt psychisch, wird entlassen und in die DRV zurückversetzt. Voller EM-Anspruch: nur 750 € monatlich.
Als unabhängiger Versicherungsmakler im Allgäu – mit Standorten in Kempten und Sonthofen – beraten wir Sie zu Ihren Ansprüchen und prüfen, wie Sie Ihre Absicherung optimieren können. Wir vergleichen für Sie objektiv Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung und Grundfähigkeitenversicherung und begleiten Sie bei der Antragstellung. Persönlich vor Ort oder digital in ganz Deutschland.
Die EM-Rente ist eine Basisabsicherung bei gesundheitlich bedingtem Einkommensausfall. Sie deckt bei voller Leistung meist nur 30–40 % des letzten Gehalts ab. Voraussetzungen sind 5 Jahre Wartezeit, 36 Monate Pflichtbeiträge und eine ärztlich festgestellte Erwerbsminderung. Private Vorsorge – ob BU, DU oder Grundfähigkeitenversicherung – ist unverzichtbar, um Versorgungslücken zu schließen. Für Beamte in den ersten 5 Dienstjahren ist die DU-Versicherung besonders wichtig.
Ja, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind.
Nur bei Rückversetzung in die gesetzliche Rentenversicherung – meist in den ersten 5 Dienstjahren.
Oft 3–6 Monate, bei Widerspruch auch länger.
Nein, Sie müssen sie beantragen.
Nicht zwingend – entscheidend ist die dauerhafte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit.