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Kranken­ver­si­che­rung für Polizisten in Bayern und beim Bund

Kranken­ver­si­che­rung für Polizisten in Bayern und beim Bund

Als freier Ver­sicherungs­makler im Allgäu mit Standorten in Kempten und Sonthofen beraten wir, die Finanzprofis Allgäu, Beamte, Polizistinnen und Polizisten zu allen Fragen rund um die passende Kranken­ver­si­che­rung im Beamtenverhältnis. Unser Fokus liegt dabei auf Versicherungen für Beamte, der privaten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte sowie der kleinen Anwartschaft und großen Anwartschaftsversicherung. Dabei begleiten wir Sie regional, persönlich und digital – abgestimmt auf Ihre berufliche Laufbahn im Dienst des Bundes oder des Freistaats Bayern.

In diesem Artikel beziehen wir uns als Ver­sicherungs­makler aus dem Allgäu auf Leistungen des Freistaats Bayern und des Bundes. Mehr zum Thema freie Heilfürsorge können Sie auf unserer Hauptseite freie Heilfürsorge für Beamte erfahren. 

Das Wichtigste auf einen Blick

 Freie Heilfürsorge während der Ausbildung: Polizeianwärterinnen und Anwärter in Bayern und beim Bund erhalten während der Ausbildung eine umfassende medizinische Versorgung durch den Dienstherrn.

 Pflicht zur privaten Pflege­ver­si­che­rung: Trotz freier Heilfürsorge müssen Polizeibeamte eine private Pflegepflichtversicherung abschließen – bereits während der Ausbildung.

 Beihilfe und private Kranken­ver­si­che­rung nach der Ausbildung: Nach Ausbildungsende gilt bei Landespolizisten die Beihilferegelung. Der Dienstherr übernimmt 50 %, die Restkosten werden mit einer beihilfekonformen Kranken­ver­si­che­rung für Beamte abgedeckt.

 Unterschiede der Bundes- und Landespolizei: Bundespolizisten behalten die Heilfürsorge bis zur Pension, während Landespolizisten früher in das Beihilfe-PKV-Modell wechseln.

 Vorsorgen mit der Anwartschaftsversicherung: Ob kleine Anwartschaft oder große Anwartschaft – beide sichern den Gesundheitszustand ab und sorgen für späteren Kranken­ver­si­che­rungsschutz für Beamte mit günstigen Beiträgen.


Kranken­ver­si­che­rung für Polizisten während der Ausbildung

Polizeianwärterinnen und -anwärter in Bayern, egal ob bei der Streifen- oder Kriminalpolizei, erhalten während ihrer Ausbildung die sogenannte freie Heilfürsorge. Diese Form der Vollversorgung durch den Dienstherrn übernimmt die anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten vollständig. Pflege­ver­si­che­rungspflichtig sind Sie dennoch, weshalb der Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung verpflichtend ist. Für die spätere Absicherung nach der Ausbildung empfiehlt sich in dieser Phase bereits der Abschluss einer kleinen Anwartschaftsversicherung. Diese sichert den aktuellen Gesundheitszustand für den späteren Wechsel in die private Kranken­ver­si­che­rung – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Kranken­ver­si­che­rung für Polizisten nach erfolgreicher Ausbildung

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten verbeamtete Polizistinnen und Polizisten in Bayern keine freie Heilfürsorge mehr, sondern wechseln in die Kombination aus Beihilfe und privater Kranken­ver­si­che­rung für Beamte. Der Dienstherr übernimmt in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten, während die restlichen 50 Prozent durch eine private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte abgedeckt werden müssen. Auch in dieser Lebensphase bleibt der Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung verpflichtend. Eine frühzeitig abgeschlossene Anwartschaftversicherung kann hier sowohl finanziell als auch gesundheitlich von Vorteil sein.

Kranken­ver­si­che­rung für Kriminalbeamte

Für verbeamtete Kriminalbeamte in Bayern gelten die gleichen Regelungen. Mit dem Ende der Heilfürsorge tritt die Beihilfe-Regelung in Kraft, die durch eine private Kranken­ver­si­che­rung ergänzt wird. Eine hochwertige und auf die Beihilfe abgestimmte private Kranken­ver­si­che­rung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern garantiert auch eine lückenlose medizinische Versorgung – unabhängig vom Gesundheitszustand oder etwaigen Vorerkrankungen.


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Kranken­ver­si­che­rung für Anwärter bei der Bundespolizei

Anwärterinnen und Anwärter bei der Bundespolizei profitieren ebenfalls von freier Heilfürsorge während der Ausbildungszeit. Auch hier werden die medizinischen Leistungen durch den Bund vollständig übernommen. Die gesetzliche Pflegepflicht besteht dennoch und muss durch den Abschluss einer privaten Pflege­ver­si­che­rung erfüllt werden. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss einer großen Anwartschaftsversicherung. Diese bietet im Vergleich zur kleinen Anwartschaft nicht nur die Sicherung des Gesundheitszustands, sondern auch Altersrückstellungen und bessere Beiträge im Ruhestand.

Kranken­ver­si­che­rung für Bundespolizisten

Verbeamtete Bundespolizistinnen und -polizisten erhalten auch über den aktiven Dienst hinaus freie Heilfürsorge, solange sie nicht pensioniert sind. Eine private Kranken­ver­si­che­rung wird somit erst mit Eintritt in den Ruhestand erforderlich. Trotzdem besteht Pflege­ver­si­che­rungspflicht, und eine Anwartschaft – vor allem die große – stellt eine ideale Vorsorgemaßnahme für den späteren Übergang in die Beihilfe- und PKV-Kombination dar. Im Ruhestand erhalten sie dann wie ihre Landeskollegen rund 70 Prozent Beihilfe und müssen nur noch einen geringen Anteil privat absichern.

Kranken­ver­si­che­rung für Beamte im Ruhestand

Pensionierte Beamtinnen und Beamte – unabhängig davon, ob sie dem Bund oder dem Freistaat Bayern angehören – erhalten ab dem Eintritt in den Ruhestand keine freie Heilfürsorge mehr, sondern eine Beihilfe von rund 70 Prozent. Die restlichen 30 Prozent der Krankheitskosten müssen durch eine private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte gedeckt werden. Eine Anwartschaft, die frühzeitig abgeschlossen wurde, sorgt in dieser Lebensphase für bezahlbare Beiträge und sofortigen Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung.


Tabellarische Übersicht zu den Kranken­ver­si­che­rungsmodellen


Uebersicht-der-Krankenversicherungsmodelle


Diese Übersicht bildet die wichtigsten Unterschiede und Anforderungen für die Kranken­ver­si­che­rung von Polizistinnen und Polizisten im Dienst des Bundes oder des Freistaats Bayern ab.


Leistungen der freien Heilfürsorge und der Beihilfe im Vergleich

Für Polizistinnen und Polizisten in Bayern und beim Bund spielt die Art der Gesundheitsversorgung eine zentrale Rolle – insbesondere in der Unterscheidung zwischen freier Heilfürsorge und Beihilfe. Beide Systeme sichern Beamte medizinisch ab, unterscheiden sich jedoch deutlich im Leistungsumfang.

Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Fürsorgeleistung des Dienstherrn und gilt insbesondere für Polizeianwärter sowie verbeamtete Bundespolizisten im aktiven Dienst. Sie übernimmt alle notwendigen medizinischen Behandlungen in voller Höhe – also eine echte Vollversorgung ohne Zuzahlungspflicht bei ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalten oder Medikamenten. In der Regel erfolgt die Behandlung über die Beihilfestellen oder direkt über staatlich vereinbarte Versorgungsverträge, etwa mit bestimmten Kliniken. Allerdings sind Leistungen wie Sehhilfen, alternative Heilmethoden, Zahnzusatzbehandlungen oder Wahlleistungen im Krankenhaus (z. B. Chefarzt, Einzelzimmer) oft nicht enthalten oder nur eingeschränkt verfügbar. Auch stationäre Reha-Leistungen sind zum Teil stark reglementiert.

Die Beihilfe hingegen ist eine Teilerstattung, die Beamten nach dem Ende der Heilfürsorge zusteht – in der Regel mit einem Erstattungssatz von 50 % im aktiven Dienst und ca. 70 % im Ruhestand. Die verbleibenden Prozentsätze müssen über eine Restkostenversicherung abgesichert werden. Hier entscheidet die Wahl des PKV-Tarifs über die Qualität der Versorgung. Im Gegensatz zur Heilfürsorge können Beamte mit einer gut abgestimmten PKV umfassendere Leistungen erhalten: Dazu zählen freie Arztwahl, Chefarztbehandlung, Zahnbehandlungen auf höchstem Niveau, Naturheilverfahren, Sehhilfen – je nach gewähltem Tarif. Gleichzeitig tragen Beamte hier mehr Eigenverantwortung: Sie müssen Rechnungen vorstrecken, einreichen und sich aktiv um Erstattungen kümmern.

Im direkten Vergleich bietet die freie Heilfürsorge eine solide Grundversorgung ohne finanzielle Beteiligung, ist jedoch weniger flexibel und in bestimmten Leistungsbereichen begrenzt. Die Kombination aus Beihilfe und privater Kranken­ver­si­che­rung erfordert zwar mehr organisatorischen Aufwand und Kostenbeteiligung, ermöglicht dafür aber maßgeschneiderte Leistungen auf höchstem Niveau, insbesondere im Hinblick auf Wahlfreiheit und Zusatzangebote.

Welche Lösung für Sie langfristig die beste ist, hängt von Ihrer Karrierephase, Ihren Ansprüchen und Ihrer Lebenssituation ab.


Finanzprofis-Allgaeu


Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Beamtenversicherung

Als freier Ver­sicherungs­makler mit regionaler Verankerung im Allgäu sind wir mit den spezifischen Regelungen und Besonderheiten vertraut, die für Polizisten in Bayern und beim Bund gelten. Durch unsere Büros in Kempten und Sonthofen stehen wir Ihnen sowohl digital als auch persönlich zur Seite – und begleiten Sie durch alle Karrierephasen vom Beamtenanwärter bis zum Ruhestand.

Wir bieten Ihnen keine vorgefertigten Standardlösungen, sondern entwickeln maßgeschneiderte Konzepte, die optimal zu Ihrer Lebens- und Berufssituation passen. Unser Fokus liegt auf der Absicherung Ihrer Gesundheit, der finanziellen Planbarkeit Ihrer Versicherungsbeiträge und der Flexibilität, die Sie als Beamter benötigen.


Zusammenfassung

Sie haben eine Übersicht zu den Kranken­ver­si­che­rungsmodellen für Polizistinnen und Polizisten in Bayern und beim Bund – von der Ausbildung bis zum Ruhestand erhalten. Während Anwärter beider Dienstherren über die freie Heilfürsorge abgesichert sind, kommen nach der Ausbildung unterschiedliche Varianten zum Tragen. In sämtlichen Phasen bleibt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bestehen. Besonders von Vorteil ist der frühzeitige Abschluss einer kleinen oder großen Anwartschaftsversicherung.

Mit einer objektiven Beratung durch die Finanzprofis Allgäu – erhalten Polizisten bei der Auswahl einer privaten Kranken­ver­si­che­rung maßgeschneiderte Lösungen. 


Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft? 

Die kleine Anwartschaft sichert den aktuellen Gesundheitszustand für eine spätere PKV ab. Die große Anwartschaft enthält zusätzlich Altersrückstellungen, wodurch spätere Beiträge im Ruhestand günstiger werden.

Benötige ich als Polizeianwärter eine Kranken­ver­si­che­rung?

Während der Ausbildung erhalten Sie die freie Heilfürsorge. Sie benötigen jedoch verpflichtend eine private Pflegepflichtversicherung.

Ist eine Beratung durch einen Ver­sicherungs­makler sinnvoll?

Ja – insbesondere, weil freie Ver­sicherungs­makler objektiv beraten und individuelle Lösungen bieten, die zu Ihrer Laufbahn und Lebenssituation passen.

 


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