Beamte und ihre Angehörigen profitieren von der staatlichen Beihilfe im Krankheitsfall. Doch die Beihilfe deckt nur einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten ab. Für die verbleibenden Kosten ist eine private Krankenversicherung nötig. Allerdings gibt es auch hier Lücken, die gerade bei Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen oder Wahlleistungen im Krankenhaus spürbar werden. Ein Beihilfeergänzungstarif schließt genau diese Versorgungslücken. Er sorgt dafür, dass Beamte nicht auf hohen Restkosten sitzen bleiben und rundum abgesichert sind.
Beihilfe deckt nicht alles ab
Die Beihilfe übernimmt je nach Bundesland und Familienstand zwischen 50 % und 80 % der Krankheitskosten, aber nicht alle Leistungen.
Beihilfeergänzungstarif schließt Lücken
Ergänzungstarife übernehmen Kosten, die von Beihilfe und privater Krankenversicherung nicht oder nur teilweise getragen werden – zum Beispiel bei Zahnersatz oder alternativen Heilmethoden.
Individuelle Absicherung und Wahlleistungen möglich
Beamte können Tarife nach ihren persönlichen Bedürfnissen wählen – etwa für Krankenhausaufenthalte mit Wahlleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer), Sehhilfen oder Auslandsreisen.
Sinnvoll für langfristige Planung
Ein Ergänzungstarif schützt vor hohen Eigenanteilen und steigenden Gesundheitskosten im Alter.
Krankenhaustagegeld als zusätzlicher Baustein
Ein Krankenhaustagegeld kann als separater Baustein zur PKV abgeschlossen werden und federt zusätzliche Kosten im Krankenhaus ab.
Ein Beihilfeergänzungstarif ist ein Zusatzbaustein zur privaten Krankenversicherung für Beamte. Er übernimmt Kosten, die weder die Beihilfe noch die PKV absichern. Das können Eigenanteile bei Brillen, Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen, stationären Wahlleistungen (z. B. Einbettzimmer) oder Hilfsmitteln sein. Die genaue Leistung hängt vom gewählten Tarif und Anbieter ab. Damit ergänzt er die beihilfekonforme Krankenversicherung zu einem nahezu lückenlosen Gesundheitsschutz.
Die Kosten eines Beihilfeergänzungstarifs hängen von verschiedenen Faktoren ab: Alter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und gewählter Anbieter. Junge Beamtenanwärter können bereits für 10 bis 20 Euro im Monat eine solide Ergänzung abschließen. Für Beamte im mittleren Alter liegen die Beiträge je nach Tarif oft zwischen 30 und 60 Euro monatlich. Wer besonders umfangreiche Leistungen wünscht, etwa mit 100 % Erstattung bei Zahnersatz und umfassendem Auslandsschutz, muss mit höheren Beiträgen rechnen.
Ein entscheidender Punkt: Je früher der Tarif abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge und desto leichter ist die Aufnahme. Mit zunehmendem Alter und bei bestehenden Vorerkrankungen steigen die Kosten deutlich – oder der Zugang wird aufgrund der Gesundheitsprüfung eingeschränkt. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig um die passende Beihilfeergänzung zu kümmern, um langfristig bezahlbare Beiträge und umfassenden Schutz zu sichern.
Die Beihilfe übernimmt einen prozentualen Anteil der Behandlungskosten, in der Regel 50–80 %. Dieser Anteil variiert je nach Familienstand und Bundesland. Doch bestimmte Leistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen oder nur eingeschränkt beihilfefähig. Dazu zählen etwa:
Zahnimplantate und hochwertiger Zahnersatz
Heilpraktikerleistungen und alternative Heilmethoden
Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarzt, Einzelzimmer)
Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen
bestimmte Arznei- und Heilmittel
Diese Lücken führen zu Eigenbeteiligungen, die ohne Beihilfeergänzungstarif mehrere Tausend Euro betragen können.
Je nach Anbieter umfasst der Tarif unter anderem:
Zahnersatz und Implantate: Übernahme der Eigenanteile, häufig bis zu 90 oder 100 %
Stationäre Wahlleistungen: Einbettzimmer, Chefarztbehandlung
Heilpraktiker und Naturheilverfahren: Erstattung von Behandlungskosten, die nicht beihilfefähig sind
Sehhilfen: Zuschüsse zu Brillen und Kontaktlinsen
Hilfsmittel: Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen
Auslandsschutz: Ergänzende Leistungen im Ausland
Wichtig: Beamte können Tarife flexibel kombinieren, um gezielt die Bereiche abzudecken, die ihnen wichtig sind.
Die Beihilfe ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer sowie des Bundes für Bundesbeamte. Das bedeutet: Beamte in Bayern können andere beihilfefähige Leistungen erhalten als Beamte in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg. Typische Unterschiede betreffen zum Beispiel die Erstattung von Heilpraktikerleistungen, die Kostenübernahme für Sehhilfen oder die Erstattung von Wahlleistungen im Krankenhaus. Während manche Länder hier großzügiger sind, sind andere deutlich restriktiver. Auch beim Bemessungssatz – also dem Prozentsatz, den die Beihilfe übernimmt – gibt es Unterschiede, insbesondere für Ehepartner oder Kinder.
Für Beamte ist es deshalb wichtig, den eigenen Dienstherrn im Blick zu haben. Wer das Bundesland wechselt, etwa durch eine Versetzung, sollte auch die Auswirkungen auf die Beihilfeleistungen berücksichtigen. Ein Beihilfeergänzungstarif gleicht solche Unterschiede aus und sorgt für einen gleichbleibend hohen Schutz, unabhängig vom jeweiligen Dienstherrn.
Ja, in den meisten Fällen ist er sinnvoll. Zwar sind Beamte durch Beihilfe in Verbindung mit der PKV bereits gut abgesichert. Doch in der Praxis zeigen sich oft teure Lücken. Besonders Zahnleistungen oder stationäre Wahlleistungen können hohe Eigenanteile verursachen. Ein Ergänzungstarif sorgt dafür, dass diese Kosten vollständig oder größtenteils übernommen werden. Das ist vor allem für Beamte interessant, die Wert auf eine hochwertige medizinische Versorgung legen. Gerade wer frühzeitig vorsorgt, profitiert doppelt: Einerseits werden teure Versorgungslücken geschlossen, andererseits lassen sich spätere Ausschlüsse aufgrund von Zahnschäden oder chronischen Erkrankungen vermeiden.
Besonders bei Familien zeigt sich der Wert einer Beihilfeergänzung. Kinder erhalten in den meisten Bundesländern einen Beihilfebemessungssatz von 80 %. Für die restlichen 20 % ist eine PKV nötig. Gerade bei Zahnarztkosten (Kieferorthopädie, Zahnspangen), Brillen oder Heilmitteln entstehen jedoch weitere Lücken, die ein Ergänzungstarif schließen kann. Auch Ehepartner, die über die Beihilfe mitversichert sind, profitieren von einer Ergänzung. Da der Beihilfebemessungssatz bei Ehepartnern in der Regel niedriger ist, können hier schnell erhebliche Eigenanteile anfallen. Mit einem Ergänzungstarif lassen sich diese Mehrkosten absichern.
Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl an Versicherern, die Beihilfeergänzungstarife anbieten. Bekannte Gesellschaften sind unter anderem:
Barmenia, Allianz, Debeka, Bayerische Beamtenkrankenkasse, DKV, LKH, SDK, Signal Iduna, AXA, HanseMerkur, Alte Oldenburger und viele weitere.
Die Leistungen unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern. Während manche Gesellschaften einen sehr hohen Erstattungssatz für Zahnersatz vorsehen, legen andere den Schwerpunkt auf stationäre Wahlleistungen oder alternative Heilmethoden. Deshalb lohnt sich ein objektiver Vergleich. Als unabhängiger Versicherungsmakler aus dem Allgäu prüfen wir für Sie, welcher Anbieter mit welchem Tarif zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.
Auch nach Eintritt in den Ruhestand bleibt die Beihilfe für Beamte bestehen. Der Beihilfebemessungssatz erhöht sich im Alter oft sogar auf 70 %. Das bedeutet jedoch nicht, dass automatisch ein lückenloser Schutz besteht. Gerade im Alter nehmen Behandlungen beim Zahnarzt, stationäre Aufenthalte oder der Bedarf an Hilfsmitteln wie Hörgeräten zu. Diese Kosten sind nur teilweise beihilfefähig und können schnell ins Geld gehen.
Ein Beihilfeergänzungstarif bleibt deshalb auch für Pensionäre wichtig. Er übernimmt Eigenanteile, die Beihilfe und PKV offenlassen, und schützt so vor hohen Kosten im Alter. Wichtig ist, dass ein solcher Tarif möglichst früh abgeschlossen wird. Denn im Ruhestand kann der Einstieg aufgrund von Vorerkrankungen oder der dann geltenden Gesundheitsprüfung schwierig oder sogar unmöglich sein. Wer bereits als aktiver Beamter vorsorgt, sichert sich auch im Ruhestand umfassenden Schutz.
Das Krankenhaustagegeld ist ein eigener Baustein der PKV für Beamte der zusätzlich abgeschlossen werden kann. Es zahlt pro Tag eines stationären Aufenthalts einen festen Betrag – unabhängig von den tatsächlichen Behandlungskosten. Diese Leistung kann frei verwendet werden, zum Beispiel für Fahrtkosten von Angehörigen, Verpflegung, Haushaltshilfen oder sonstige Zusatzkosten im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt.
Die Öffnungsklausel richtet sich vor allem an Beamte mit Vorerkrankungen, die sonst Schwierigkeiten hätten, eine private Krankenversicherung zu bekommen. Viele Versicherer bieten im Rahmen der Öffnungsklausel auch Zugang zu Beihilfeergänzungstarifen. Allerdings können die Leistungen hier eingeschränkt sein. Wichtig ist eine individuelle Prüfung, ob der gewünschte Ergänzungstarif im Rahmen der Öffnungsklausel zugänglich ist.
Bei vielen Beihilfeergänzungstarifen gelten Wartezeiten (z. B. für Zahnersatz) sowie eine Gesundheitsprüfung. Bestehende Erkrankungen oder bereits angeratene Behandlungen können ausgeschlossen sein oder zu Risikozuschlägen führen. Deshalb lohnt sich der frühzeitige Abschluss – idealerweise bereits als Beamtenanwärter oder Beamter auf Probe. Wer rechtzeitig vorsorgt, sichert sich bessere Konditionen, vermeidet Leistungsausschlüsse und profitiert im Zweifel von niedrigeren Beiträgen über die gesamte Vertragslaufzeit.
Ein Beihilfeergänzungstarif ist besonders sinnvoll, wenn Versorgungslücken frühzeitig geschlossen werden sollen. Empfehlenswert ist er vor allem:
Für einen umfassenden Zahnschutz – damit hochwertige Behandlungen wie Implantate oder Inlays von Anfang an abgesichert sind. Denn nachträglich, wenn bereits Zahnschäden bestehen, ist ein Schutz wegen der Gesundheitsprüfung meist nicht mehr möglich.
Für Beamte, die Wahlleistungen im Krankenhaus wünschen – wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer.
Wenn alternative Heilmethoden genutzt werden sollen – da Beihilfe und PKV diese oft nicht vollständig erstatten.
Für Familien mit Kindern – da bei Kindern regelmäßig zusätzliche Kosten für Brillen, Kieferorthopädie (z.B. Zahnspangen) oder Heilmittel entstehen können.
Ein Beispiel macht deutlich, wie wertvoll ein Beihilfeergänzungstarif sein kann:
Zahnersatz: Eine Implantat Versorgung kostet rund 3.500 €. Die Beihilfe übernimmt davon 50 %, die PKV weitere 30 %. Ohne Ergänzungstarif müssten Beamte 700 € selbst zahlen. Mit Ergänzungstarif können diese Kosten vollständig gedeckt sein.
Wahlleistungen im Krankenhaus: Für ein Einbettzimmer fallen pro Tag etwa 150 € an. Bei einem 10-tägigen Aufenthalt summieren sich die Zusatzkosten auf 1.500 €. Ein Beihilfeergänzungstarif übernimmt diese Ausgaben in voller Höhe.
Sehhilfen: Eine moderne Gleitsichtbrille kostet 500 €. Ohne Ergänzungstarif bleiben die Kosten häufig komplett beim Beamten, mit Tarif gibt es einen Zuschuss von bis zu 400 €.
Manche Beamte überlegen, ob sie auf einen Beihilfeergänzungstarif verzichten können. In der Praxis ist das jedoch riskant. Wer nur die Beihilfe in Kombination mit der PKV nutzt, muss teils hohe Eigenanteile tragen – etwa bei Zahnersatz, Wahlleistungen im Krankenhaus oder alternativen Heilmethoden. Solche Kosten summieren sich schnell auf mehrere Tausend Euro und können die Haushaltskasse erheblich belasten. Eine weitere vermeintliche Alternative ist die Bildung von Rücklagen, also das Ansparen für mögliche Behandlungskosten. Doch hier ist die Unsicherheit groß: Niemand kann genau vorhersehen, welche gesundheitlichen Belastungen im Alter entstehen. Gerade Zahnersatz, Hilfsmittel oder längere Krankenhausaufenthalte sind teuer und lassen sich schwer kalkulieren.
Auch der Vergleich mit privaten Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte greift nicht. Diese Produkte sind anders aufgebaut, richten sich an GKV-Mitglieder und decken keine Beihilfelücken ab. Für Beamte gibt es keine echte Alternative zur Beihilfeergänzung. Wer auf den Schutz verzichtet, trägt die finanziellen Risiken allein – während ein Ergänzungstarif diese zuverlässig abfedert.
Viele Interessenten verwechseln den Beihilfeergänzungstarif für Beamte mit einer privaten Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte. Dabei handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Produkte.
Beamte erhalten im Krankheitsfall Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Diese deckt jedoch nur einen Teil der Kosten ab. Die restlichen Prozentsätze werden über eine private Krankenversicherung abgesichert. Trotzdem entstehen Versorgungslücken – genau hier setzt der Beihilfeergänzungstarif an. Er ergänzt die beihilfekonforme PKV und sorgt dafür, dass zusätzliche Kosten, etwa für Zahnersatz, Wahlleistungen oder alternative Heilmethoden, übernommen werden.
Für gesetzlich Versicherte gibt es dagegen keine Beihilfe. Hier besteht der Versicherungsschutz aus der GKV-Grundversorgung. Wer bessere Leistungen möchte, kann über eine private Zusatzversicherung nachdenken – zum Beispiel für Zahnbehandlungen, stationäre Krankenhausaufenthalte oder Behandlungen durch Heilpraktiker. Diese Zusatzversicherungen sind mit dem Beihilfeergänzungstarif vergleichbar, richten sich aber ausschließlich an GKV-Versicherte und haben einen völlig anderen Leistungsumfang.
Gesundheitliche Absicherung bedeutet für Beamte nicht nur den Schutz im Krankheitsfall, sondern auch die Vorsorge für den Fall, dass sie ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Eine Beihilfeergänzung schützt vor hohen Eigenanteilen bei Behandlungen, deckt aber keine Einkommensverluste ab.
Hier setzt die Dienstunfähigkeitsversicherung an. Sie sorgt dafür, dass Beamte auch dann finanziell abgesichert sind, wenn eine dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt wird und die Versorgung durch den Dienstherrn nicht ausreicht.
Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Dienstunfähigkeitsversicherung.
Der Beihilfeergänzungstarif wird häufig mit einer Anwartschaftsversicherung verwechselt – dabei handelt es sich um zwei grundverschiedene Produkte. Ein Beihilfeergänzungstarif ergänzt die laufende private Krankenversicherung und übernimmt Kosten, die Beihilfe und PKV nicht oder nur teilweise zahlen. Er dient also der sofortigen Absicherung von Versorgungslücken.
Eine Anwartschaftsversicherung hingegen ist eine Art „Einfrierung“ von Versicherungsrechten. Sie kommt zum Einsatz, wenn Sie Ihre private Krankenversicherung vorübergehend ruhen lassen müssen, zum Beispiel während eines Auslandsaufenthalts oder wenn Sie zwischenzeitlich in der GKV versichert sind. Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich das Recht, später wieder in die PKV zurückzukehren – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Und mit einer großen Anwartschaft auch das Eintrittsalter von damals.
Eine häufige Frage von Beamten lautet: Brauche ich eine Anwartschaft, wenn ich bereits eine Beihilfeergänzung habe? Hier gilt: Beide Produkte erfüllen unterschiedliche Zwecke. Während die Beihilfeergänzung aktuelle Versorgungslücken schließt, sichert die Anwartschaft die Rückkehrmöglichkeit in die private Krankenversicherung – etwa nach einer Phase in der gesetzlichen Krankenkasse oder bei längeren Auslandsaufenthalten.
Mehr dazu lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Anwartschaftsversicherung.
Die Beiträge zu einer Beihilfeergänzung können in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Zwar erkennt das Finanzamt nicht alle Zusatzleistungen im vollen Umfang an, dennoch lässt sich ein Teil der Kosten steuermindernd berücksichtigen. Beamte profitieren dadurch doppelt: Sie sichern sich einen umfassenden Gesundheitsschutz und reduzieren gleichzeitig ihre steuerliche Belastung.
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen sind enorm. Während manche Gesellschaften vor allem bei Zahnersatz hohe Leistungen bieten, legen andere den Schwerpunkt auf Naturheilverfahren oder Wahlleistungen im Krankenhaus. Auch die Kosten können je nach Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsumfang stark variieren. Ohne unabhängige Beratung ist es kaum möglich, den passenden Tarif zu finden.
Als unabhängiger Versicherungsmakler im Allgäu beraten wir Sie individuell zu den passenden Beihilfeergänzungstarifen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Versorgungslücken Ihre Beihilfe und private Krankenversicherung offenlassen und welche Ergänzungen für Sie sinnvoll sind. Dabei vergleichen wir Angebote verschiedener Anbieter objektiv und unabhängig. Ob persönlich in Kempten, Sonthofen, dem gesamten Allgäu oder digital bundesweit – wir begleiten Sie von der Analyse über den Vertragsabschluss bis hin zur langfristigen Betreuung.
Ein Beihilfeergänzungstarif ist eine wichtige Ergänzung zur privaten Krankenversicherung für Beamte. Er übernimmt Kosten, die durch Beihilfe und PKV nicht oder nur teilweise abgesichert sind. Dazu gehören insbesondere Zahnersatz, Wahlleistungen im Krankenhaus, alternative Heilmethoden, Sehhilfen und Hilfsmittel. Ergänzungen wie Krankenhaustagegeld können den Schutz abrunden. Auch Beamte mit Vorerkrankungen profitieren über die Öffnungsklausel von einem Zugang zu passenden Tarifen. Wer Wert auf umfassenden Gesundheitsschutz legt, sollte den Abschluss eines Beihilfeergänzungstarifs prüfen.
Die Kosten hängen vom Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab.
Alle Beamten, Beamtenanwärter und deren Familienangehörige, die Versorgungslücken in ihrer Beihilfe- und PKV-Absicherung schließen möchten.
Ja, ein Abschluss ist jederzeit möglich. Allerdings ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Viele Tarife enthalten auch Leistungen für medizinische Behandlungen im Ausland. Der genaue Umfang hängt vom Anbieter ab.
Ja, Beamte können Tarife flexibel wählen und kombinieren, um ihre individuelle Versorgungslücke zu schließen.