Selbständige tragen ihr berufliches und finanzielles Risiko oft weitgehend selbst. Anders als viele Angestellte haben sie keine Absicherung über einen Arbeitgeber, keine automatische Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und häufig keine ausreichende gesetzliche Absicherung bei längerer Krankheit oder Berufsunfähigkeit. Gleichzeitig hängen Einkommen, Betrieb, Lebenshaltung und private Altersvorsorge wie eine Basisrente oft direkt von der eigenen Arbeitskraft ab.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige kann deshalb ein besonders wichtiger Baustein der persönlichen Absicherung sein. Sie zahlt die vereinbarte monatliche BU-Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Für Selbständige ist das besonders relevant, weil ein Ausfall der eigenen Arbeitskraft schnell auch den Betrieb, Kundenbeziehungen, laufende Fixkosten und die private finanzielle Planung betrifft.
Dabei sollte eine BU für Selbständige sorgfältig geplant werden. Entscheidend sind nicht nur Beitrag und Rentenhöhe, sondern auch die konkrete Tätigkeit, die Einkommenssituation, die Frage einer möglichen Umorganisation, die Absicherung laufender Kosten und die langfristige Anpassbarkeit des Vertrags.
Als freier Versicherungsmakler aus dem Allgäu unterstützen wir Selbständige, Freiberufler, Einzelunternehmer und Geschäftsführer dabei, die passende Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Wir prüfen Versicherungsbedingungen, Gesundheitsfragen, Rentenhöhe, Nachversicherungsmöglichkeiten und Regelungen zur Umorganisation – persönlich in Kempten, Sonthofen und im Allgäu sowie deutschlandweit per Telefon, Online-Beratung, E-Mail oder WhatsApp.
| Inhaltsübersicht |
BU-Versicherung für Selbständige: Selbständige haben häufig keine Absicherung über einen Arbeitgeber. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann helfen, das Einkommen abzusichern, wenn die eigene Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.
Ermittlung der Rentenhöhe: Die BU-Rente sollte sorgfältig berechnet werden. Dabei geht es nicht nur um die private Lebenshaltung, sondern auch um Beiträge zur privaten Krankenversicherung, Altersvorsorge und laufende Verpflichtungen.
Klärung einer möglichen Umorganisation: Bei Selbständigen kann der Versicherer im Leistungsfall prüfen, ob der Betrieb zumutbar umorganisiert werden kann. Deshalb sollten die Bedingungen zur Umorganisation vor Vertragsabschluss genau geprüft werden.
Gestaltung von Nachversicherungsoptionen: Einkommen, Gewinn, Verantwortung und Betrieb können sich bei Selbständigen stark verändern. Nachversicherungsmöglichkeiten sind wichtig, damit die BU-Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden kann.
Trennung von privaten und beruflichen Risiken: Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das persönliche Einkommen ab. Betriebliche Risiken, laufende Fixkosten oder der Ausfall einer Schlüsselperson sollten separat betrachtet und über passende Gewerbeversicherungen oder eine Keyman-Absicherung geprüft werden.

Bei Selbständigen kann ein längerer Ausfall der eigenen Arbeitskraft schnell zu finanziellen Problemen führen. Anders als bei Angestellten gibt es häufig keine automatische Lohnfortzahlung über einen Arbeitgeber. Fällt die eigene Arbeitskraft länger aus, kann das schnell zu finanziellen Problemen führen.
Dabei geht es nicht nur um das private Einkommen. Viele Selbständige haben laufende Verpflichtungen: Büromiete, Leasingverträge, Kredite, Softwarekosten, Versicherungen, Personal oder andere Betriebsausgaben. Gleichzeitig müssen private Kosten wie Miete, Lebenshaltung, private Krankenversicherung und Altersvorsorge weiterbezahlt werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann dabei helfen, das persönliche Einkommen abzusichern. Sie ersetzt zwar nicht automatisch alle Betriebskosten, kann aber eine wichtige finanzielle Grundlage schaffen, wenn die eigene Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Gerade bei Selbständigen ist es deshalb wichtig, die Absicherung nicht zu niedrig anzusetzen. Eine zu kleine BU-Rente kann im Leistungsfall zwar helfen, reicht aber möglicherweise nicht aus, um den privaten Lebensstandard dauerhaft halten zu können.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann für viele Selbständige sinnvoll sein. Dazu gehören Einzelunternehmer, Freiberufler, Handwerker, Berater, Coaches, IT-Selbständige, Ärzte, Therapeuten, Makler, Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer.
Die Risiken unterscheiden sich je nach Tätigkeit deutlich. Ein selbständiger Handwerker wird anders bewertet und eingestuft als ein IT-Berater. Ein Arzt mit eigener Praxis hat andere Verpflichtungen als ein freiberuflicher Designer. Ein Geschäftsführer mit Mitarbeitern trägt andere Verantwortung als ein Solo-Selbständiger.
Deshalb sollte bei der BU-Versicherung besonders auf die konkrete Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit geachtet werden. Entscheidend ist die tatsächliche Tätigkeit: Wie wird das Einkommen erzielt? Wie hoch ist der körperliche Anteil? Gibt es Mitarbeiter? Besteht eine leitende Tätigkeit? Wie viel Zeit entfällt auf Verwaltung, Beratung, Verkauf, Produktion oder operative Arbeit? Je genauer die Tätigkeit beschrieben wird, desto besser lässt sich der passende BU-Schutz bewerten.
Viele Selbständige haben keinen oder nur eingeschränkten Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Das hängt unter anderem davon ab, ob und wie lange Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden. Einige Selbständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, andere zahlen freiwillig ein, wieder andere haben keine oder nur geringe Ansprüche aufgebaut.
Pflichtversichert können zum Beispiel selbständige Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen oder Hebammen sein. Das gilt jedoch nicht pauschal für jede selbständige Tätigkeit, sondern hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente prüft nicht, ob der zuletzt ausgeübte selbständige Beruf noch möglich ist. Entscheidend ist vielmehr, ob überhaupt noch irgendeine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeübt werden kann.
Für Selbständige kann das problematisch sein. Wer seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber theoretisch noch für wenige Stunden täglich irgendeine andere Tätigkeit verrichten könnte, erhält aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente möglicherweise keine ausreichende Leistung. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann deshalb eine wichtige Ergänzung sein.
Die passende BU-Rente für Selbständige sollte sorgfältig berechnet werden. Sie hängt nicht nur vom Gewinn oder Umsatz ab, sondern vor allem davon, welches Einkommen tatsächlich für Lebenshaltung, Krankenversicherung, Altersvorsorge und laufende Verpflichtungen benötigt wird.
Bei Selbständigen muss sauber zwischen Umsatz, Gewinn und verfügbarem Einkommen unterschieden werden. Ein hoher Umsatz bedeutet nicht automatisch, dass auch ein hoher privater Betrag zur Verfügung steht. Betriebsausgaben, Steuern, Sozialabgaben, Investitionen und Rücklagen müssen berücksichtigt werden.
Zur Berechnung der BU-Rente sollten private Ausgaben wie Miete, Lebenshaltung, Krankenversicherung, Altersvorsorge, Kredite und familiäre Verpflichtungen berücksichtigt werden. Zusätzlich sollte geprüft werden, welche betrieblichen Verpflichtungen im Ernstfall weiterlaufen und ob dafür eine separate Absicherung notwendig ist.
Viele Selbständige sichern ihre BU-Rente zu niedrig ab, weil sie den Beitrag möglichst gering halten möchten. Das kann im Leistungsfall problematisch werden. Eine BU-Rente sollte so gewählt werden, dass sie nicht nur kurzfristig hilft, sondern langfristig den Lebensstandard sichert.
Bei Selbständigen und freiberuflichen Personen prüfen Versicherer die finanzielle Angemessenheit der gewünschten BU-Rente besonders genau. Grundlage sind häufig Gewinnermittlungen, Einkommensteuerbescheide, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder andere Nachweise zur Einkommenssituation.
Das ist wichtig, weil die versicherte BU-Rente zum Einkommen passen muss. Wer eine hohe BU-Rente absichern möchte, muss in der Regel nachweisen können, dass diese wirtschaftlich angemessen ist. Gerade bei schwankenden Einkommen, jungen Unternehmen oder Existenzgründern kann das schwieriger sein.
Auch bei Geschäftsführern oder Gesellschafter-Geschäftsführern sollte genau geprüft werden, welches Einkommen tatsächlich abgesichert werden soll. Neben Gehalt können Gewinnausschüttungen, Tantiemen oder andere Einkommensbestandteile eine Rolle spielen. Entscheidend ist, wie der Versicherer diese Einkünfte bewertet.
Bei Selbständigen spielt die sogenannte Umorganisation eine wichtige Rolle. Im Leistungsfall kann der Versicherer prüfen, ob der Betrieb so umgestaltet werden könnte, dass die versicherte Person trotz gesundheitlicher Einschränkung weiterhin tätig sein kann.
Eine Umorganisation kann zum Beispiel bedeuten, Aufgaben anders zu verteilen, Mitarbeiter einzusetzen, bestimmte Tätigkeiten auszulagern oder den Betrieb organisatorisch anzupassen. Das ist vor allem dann relevant, wenn der Selbständige nicht allein arbeitet oder wenn bestimmte Aufgaben delegiert werden können.
Ein Beispiel: Ein selbständiger Handwerksunternehmer beschäftigt 20 Mitarbeiter und arbeitet selbst nur noch wenige Male im Jahr aktiv auf Baustellen mit. Sein Schwerpunkt liegt überwiegend im Büro, in der Kundenbetreuung, Kalkulation, Organisation, Mitarbeiterführung und Betriebssteuerung. Wird er gesundheitlich in körperlichen Tätigkeiten eingeschränkt, kann der Versicherer im Leistungsfall prüfen, ob diese wenigen Baustelleneinsätze dauerhaft delegiert werden können und der Betrieb weiterhin organisatorisch geführt werden kann. Ob eine solche Umorganisation zumutbar ist, hängt von der bisherigen konkreten Tätigkeit, der Betriebsstruktur, den wirtschaftlichen Auswirkungen und den Versicherungsbedingungen ab.
Eine Umorganisation muss zumutbar sein. Sie sollte wirtschaftlich sinnvoll, organisatorisch möglich und medizinisch realistisch sein. Außerdem darf sie die bisherige Lebensstellung nicht unangemessen verschlechtern. Deshalb sollten Selbständige bei der Tarifauswahl genau prüfen, wie der Versicherer die Umorganisation in den Bedingungen regelt.
Für Solo-Selbständige kann die Situation anders sein als für Unternehmer mit Mitarbeitern. Wer allein arbeitet und seine Leistung persönlich erbringt, hat häufig weniger Möglichkeiten zur Umorganisation als ein Unternehmer mit Team, Strukturen und delegierbaren Aufgaben.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert bei Selbständigen in erster Linie das persönliche Einkommen ab. Laufende Betriebsausgaben werden dadurch nicht automatisch vollständig getragen. Deshalb sollten Selbständige genau prüfen, welche Kosten bei längerer Krankheit oder Berufsunfähigkeit weiterlaufen.
Dazu können Büromiete, Praxis- oder Ladenmiete, Leasingverträge, Kredite, Softwarelizenzen, Versicherungen, Gehälter, Steuerberatung, Telefon, Fahrzeuge oder andere Fixkosten gehören. Manche Kosten lassen sich schnell reduzieren, andere laufen weiter.
Je nach Geschäftsmodell kann es sinnvoll sein, private Einkommensabsicherung und betriebliche Absicherung getrennt zu betrachten. Für bestimmte Risiken können ergänzende Lösungen wie Betriebskostenversicherung, Praxisausfallversicherung, Krankentagegeld oder andere betriebliche Absicherungen relevant sein.
Die BU-Rente sollte nicht gedanklich für alles gleichzeitig eingeplant werden. Wenn sie private Lebenshaltung, Krankenversicherung, Altersvorsorge und Betriebskosten gleichzeitig auffangen soll, ist sie häufig zu niedrig bemessen. Gleichzeitig sind betriebliche Ausgaben nicht automatisch dem persönlichen Einkommen zuzurechnen.
Für Selbständige ist Krankentagegeld eine weitere wichtige Absicherung. Es kann bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit eine vereinbarte Leistung zahlen und so helfen, Einkommensausfälle während einer Krankheit zu überbrücken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat eine andere Aufgabe. Sie leistet nicht bei jeder vorübergehenden Krankheit, sondern wenn der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.
Beide Absicherungen ergänzen sich. Das Krankentagegeld hilft in der ersten Phase einer längeren Krankheit. Die BU-Rente sichert den langfristigen Einkommensausfall bei Berufsunfähigkeit ab. Selbständige sollten deshalb prüfen, ob beide Bereiche sinnvoll aufeinander abgestimmt sind.
Besonders wichtig ist die Höhe des Krankentagegeldes. Es sollte nicht nur private Ausgaben berücksichtigen, sondern je nach Situation auch laufende Kosten, Krankenversicherung, Altersvorsorge und Liquiditätsbedarf. Gleichzeitig sollte die BU-Rente so gewählt werden, dass sie langfristig trägt, wenn aus einer längeren Krankheit eine Berufsunfähigkeit wird.
Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten einen zusätzlichen AU-Baustein an. AU steht für Arbeitsunfähigkeit. Mit einem solchen Baustein kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits eine Leistung möglich sein, wenn die versicherte Person länger arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, ohne dass bereits eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen nachgewiesen werden muss.
Dieser Baustein kann für Selbständige interessant sein, weil längere Krankheiten schnell zu Liquiditätsproblemen führen können. Er kann helfen, eine längere Phase der Arbeitsunfähigkeit finanziell besser abzufedern. Dabei sollte geprüft werden, welche Voraussetzungen gelten, wie lange die AU-Leistung gezahlt wird und ob sie auf eine spätere BU-Leistung angerechnet wird.
Ein AU-Baustein ersetzt weder Krankentagegeld noch die Berufsunfähigkeitsversicherung selbst. Er ist ein zusätzlicher Leistungsbaustein innerhalb der BU. Gerade Selbständige sollten deshalb prüfen, wie Krankentagegeld, AU-Baustein und BU-Rente sinnvoll zusammenspielen.
Für Selbständige ist die private Altersvorsorge ein zentrales Thema. Viele Selbständige bauen ihre Altersvorsorge eigenständig auf, zum Beispiel über private Rentenversicherungen, Rürup-Rente, Wertpapiere, Immobilien, betriebliche Strukturen oder andere Lösungen.
Wird ein Selbständiger berufsunfähig, fällt nicht nur das laufende Einkommen weg. Oft können auch Beiträge zur Altersvorsorge nicht mehr weitergezahlt werden. Dadurch entsteht langfristig ein weiteres Risiko: Die Versorgung im Ruhestand kann deutlich niedriger ausfallen.
Deshalb sollte die BU-Rente nicht nur die heutige Lebenshaltung abdecken. Sie sollte auch so geplant werden, dass weiterhin Mittel für Altersvorsorge, private Krankenversicherung und wichtige Verpflichtungen vorhanden sind. Alternativ kann geprüft werden, ob bestimmte Altersvorsorgeverträge mit Beitragsbefreiung oder zusätzlichen Bausteinen kombiniert werden können.
Bei Selbständigen verändert sich der Absicherungsbedarf häufig. Einkommen, Verantwortung, Betriebsausgaben, familiäre Situation und berufliche Entwicklung können sich im Laufe der Jahre deutlich verändern. Eine BU-Rente, die zu Beginn ausreichend wirkt, kann später zu niedrig sein.
Gute Nachversicherungsmöglichkeiten sind deshalb besonders wichtig. Sie ermöglichen es, die BU-Rente später bei bestimmten Ereignissen oder teilweise auch ereignisunabhängig zu erhöhen, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.
Typische Anlässe können je nach Tarif zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienfinanzierung, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, deutliche Einkommenssteigerung oder andere Lebensereignisse sein. Für Selbständige ist besonders wichtig, ob der Vertrag auch bei wachsendem Einkommen und steigender Verantwortung ausreichend Spielraum für Erhöhungen bietet.
Einzelunternehmer sind häufig besonders stark von ihrer eigenen Arbeitskraft abhängig. Fällt die Person aus, steht oft der gesamte Betrieb still oder kann nur eingeschränkt weiterlaufen. Das betrifft zum Beispiel Handwerker, Berater, Dienstleister, Therapeuten oder andere Solo-Selbständige.
Einzelunternehmer sollten deshalb prüfen, welche Einnahmen wegfallen, welche Kosten weiterlaufen und ob der Betrieb im Ernstfall überhaupt fortgeführt werden kann. Eine BU-Rente sichert das persönliche Einkommen, ersetzt aber nicht automatisch Umsatz, Kundenbeziehungen oder betriebliche Strukturen.
Auch Geschäftsführer sollten ihre Arbeitskraft absichern. Dabei kommt es darauf an, ob es sich um einen angestellten Geschäftsführer, einen Gesellschafter-Geschäftsführer oder einen selbständigen Unternehmer handelt. Bei Geschäftsführern spielen Einkommen, Verantwortung, Entscheidungsbefugnisse und Unternehmensstruktur eine wichtige Rolle. Häufig besteht ein höherer Absicherungsbedarf, weil Einkommen, Familie, Immobilienfinanzierung, Altersvorsorge und Unternehmensinteressen eng miteinander verbunden sind.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer sollte zusätzlich geprüft werden, welche Absicherungen bereits über das Unternehmen bestehen und welche privat notwendig sind. Auch die Abgrenzung zwischen persönlicher Berufsunfähigkeitsversicherung, betrieblichen Absicherungen und einer möglichen Keyman-Absicherung ist wichtig.
Viele Selbständige haben bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, aber der Vertrag passt nicht mehr zur heutigen Situation. Das kann passieren, wenn Einkommen gestiegen ist, Betriebsausgaben zugenommen haben, Mitarbeiter hinzugekommen sind oder neue Verpflichtungen bestehen. Eine regelmäßige Überprüfung ist deshalb sinnvoll. Dabei sollte geprüft werden, ob die BU-Rente noch ausreicht, ob Laufzeit und Dynamik passen und ob Nachversicherungsmöglichkeiten bereits genutzt wurden oder noch genutzt werden können.
Auch ältere Verträge können gute Bedingungen haben und sollten nicht vorschnell gekündigt werden. Manchmal ist eine Ergänzung sinnvoller als ein kompletter Wechsel. Besonders bei veränderter Gesundheit sollte ein bestehender Vertrag sorgfältig bewertet werden, bevor ein neuer Antrag gestellt wird.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Selbständige besonders auf Rentenhöhe, Laufzeit, Versicherungsbedingungen, Nachversicherungsmöglichkeiten und Regelungen zur Umorganisation achten. Wichtig ist außerdem, private Ausgaben und betriebliche Verpflichtungen getrennt zu betrachten.
Auch der Zeitpunkt spielt eine Rolle. Mit zunehmendem Alter, gesundheitlichen Themen oder schwankendem Einkommen kann der Abschluss schwieriger werden. Deshalb sollte die Absicherung möglichst frühzeitig und regelmäßig überprüft werden.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige sollte zur beruflichen Tätigkeit, zum Einkommen und zur betrieblichen Struktur passen. Entscheidend sind nicht nur Beitrag und Rentenhöhe, sondern auch Versicherungsbedingungen, Umorganisation und Nachversicherungsmöglichkeiten. Als freier Versicherungsmakler beraten wir Selbständige, Freiberufler, Einzelunternehmer und Geschäftsführer persönlich in Kempten, Sonthofen und im Allgäu sowie deutschlandweit per Telefon, Online-Beratung, E-Mail oder WhatsApp.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbständige wichtig, weil Einkommen, private Lebenshaltung, Betrieb und Altersvorsorge häufig direkt von der eigenen Arbeitskraft abhängen. Anders als Angestellte müssen Selbständige viele Risiken selbst organisieren und haben oft keine ausreichende gesetzliche oder arbeitgeberseitige Absicherung. Entscheidend ist deshalb eine passende BU-Rente, die private Ausgaben, private Krankenversicherung, Altersvorsorge und laufende Verpflichtungen berücksichtigt. Gleichzeitig sollten Betriebskosten, Fixkosten und mögliche betriebliche Absicherungen separat geprüft werden. Besonders wichtig sind faire Regelungen zur Umorganisation, eine saubere Einkommensermittlung und gute Nachversicherungsmöglichkeiten. Wer bereits eine BU besitzt, sollte regelmäßig prüfen, ob Rentenhöhe, Laufzeit, Tätigkeit und Bedingungen noch zur aktuellen Selbständigkeit passen.
Ja, gerade für Selbständige kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung sehr sinnvoll sein. Sie haben häufig keine klassische Arbeitgeberabsicherung und müssen Einkommen, Krankenversicherung, Altersvorsorge und laufende Verpflichtungen selbst absichern.
Die BU-Rente sollte private Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung, Altersvorsorge, Kredite und familiäre Verpflichtungen berücksichtigen. Betriebsausgaben sollten separat geprüft werden, weil die private BU nicht automatisch alle laufenden Kosten des Unternehmens absichert.
Umorganisation bedeutet, dass der Versicherer im Leistungsfall prüfen kann, ob der Betrieb so angepasst werden könnte, dass die selbständige Tätigkeit trotz gesundheitlicher Einschränkung weiter ausgeübt werden kann. Eine Umorganisation muss zumutbar, wirtschaftlich sinnvoll und organisatorisch möglich sein.
Ja, häufig ist Krankentagegeld für Selbständige sehr sinnvoll. Es kann bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit helfen, Einkommensausfälle zu überbrücken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift dagegen bei voraussichtlich dauerhafter Berufsunfähigkeit.
Das hängt von den bestehenden Ansprüchen und der persönlichen Rentenlücke ab. Viele Selbständige haben keine oder nur eingeschränkte Ansprüche. Zudem prüft die Erwerbsminderungsrente nicht den zuletzt ausgeübten Beruf, sondern die allgemeine Leistungsfähigkeit am Arbeitsmarkt.
Die private BU sichert in erster Linie das persönliche Einkommen ab. Laufende Betriebsausgaben wie Miete, Leasing, Personal oder Kredite müssen separat betrachtet und gegebenenfalls über andere Gewerbeversicherungen abgesichert werden.
Ja, Geschäftsführer können eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Wichtig ist, ob sie angestellt, selbständig oder als Gesellschafter-Geschäftsführer tätig sind und wie Einkommen, Verantwortung und Unternehmensstruktur aussehen.
Michael Köcheler ist seit über 15 Jahren als Versicherungsmakler tätig und Geschäftsführer der FPA Finanzprofis Allgäu Versicherungsmakler GmbH & Co. KG. Als Versicherungsfachmann (IHK) und Finanzanlagenfachmann (IHK) berät er Privatkunden sowie Beamte im Allgäu und bundesweit. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in der Berufsunfähigkeitsversicherung, der privaten Krankenversicherung und der Altersvorsorge. Besonders spezialisiert ist er auf die PKV für Beamte mit Beihilfe, die Dienstunfähigkeitsversicherung sowie die Absicherung von Beamten und Beamtenanwärtern. In seiner Beratung stehen eine saubere Analyse, verständliche Empfehlungen und langfristig passende Versicherungslösungen im Mittelpunkt.