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Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankung – ist eine BU trotzdem möglich?

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Gleichzeitig ist sie eine der Versicherungen, bei denen der Gesundheitszustand eine zentrale Rolle spielt. Genau deshalb verzichten viele Menschen auf eine Absicherung, sobald bereits gesundheitliche Beschwerden bestehen oder in der Vergangenheit Behandlungen stattgefunden haben. Besonders häufig betrifft das psychologische Beratungen oder Therapien, Rückenbeschwerden, Asthma, Allergien, Skoliose oder andere chronische Erkrankungen.

Viele Betroffene gehen automatisch davon aus, dass eine Berufs­unfähig­keitsversicherung mit Vorerkrankung ohnehin nicht mehr möglich sei. Genau diese pauschale Annahme ist in der Praxis allerdings häufig falsch. Versicherungen bewerten nicht einfach nur einzelne Diagnosen. Entscheidend ist vielmehr das gesamte Risikoprofil der versicherten Person. Dazu gehören unter anderem der ausgeübte Beruf, das Alter, Freizeitrisiken, der allgemeine Gesundheitszustand, Größe und Gewicht, Raucherstatus sowie Verlauf und Umfang früherer Behandlungen und die gewünschte Absicherungshöhe.

Ein Projektleiter mit einmaligen Rückenbeschwerden wird völlig anders bewertet als ein Handwerker mit dauerhaft bestehenden Bandscheibenproblemen. Ebenso macht es einen erheblichen Unterschied, ob vor einigen Jahren einige psychologische Gespräche stattgefunden haben oder eine langfristige stationäre Therapie vorliegt. Genau deshalb kann nie pauschal beantwortet werden, ob eine BU-Versicherung möglich ist oder nicht.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Versicherungen Vorerkrankungen bewerten, welche Möglichkeiten trotz gesundheitlicher Vorgeschichte bestehen und warum eine anonyme Risikovoranfrage häufig der wichtigste Schritt ist.

Inhaltsübersicht

Das Wichtigste auf einen Blick

 Eine Vorerkrankung führt nicht automatisch zur Ablehnung: Auch mit psychologischen Behandlungen, Rückenbeschwerden oder chronischen Erkrankungen kann eine Berufs­unfähig­keitsversicherung möglich sein.

 Versicherungen bewerten immer die Gesamtsituation: Neben der Erkrankung spielen auch Beruf, Alter, Krankheitsverlauf und weitere Risikofaktoren eine wichtige Rolle.

 Eine anonyme Risikovoranfrage ist oft sinnvoll: So kann vor einer Antragstellung geprüft werden, welche Versicherer Versicherungsschutz anbieten würden.

 Zuschläge oder Ausschlüsse sind möglich: Je nach Gesundheitszustand kann die Versicherung nur mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss angeboten werden.

 Falsche Gesundheitsangaben können problematisch werden: Unvollständige Angaben können im Leistungsfall dazu führen, dass der Versicherer Leistungen verweigert.


BU-Versicherung-mit-Vorerkrankung


Für was ist eine Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung dient dazu, das eigene Einkommen abzusichern, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen der wichtigste wirtschaftliche Faktor. Fällt das Einkommen langfristig weg, entstehen schnell erhebliche finanzielle Probleme. Viele Menschen unterschätzen dieses Risiko. Häufig wird angenommen, dass hauptsächlich schwere Unfälle zu einer Berufs­unfähig­keit führen. Tatsächlich sind Krank­hei­ten die deutlich häufigere Ursache. Besonders psychische Erkrankungen wie Depressionen, Burnout oder Angststörungen spielen inzwischen eine zentrale Rolle. Hinzu kommen Rücken- und Gelenkerkrankungen, Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Die gesetzliche Absicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente orientiert sich nicht am zuletzt ausgeübten Beruf, sondern daran, ob überhaupt noch irgendeine Tätigkeit ausgeübt werden kann. Dadurch entsteht bei vielen Betroffenen eine erhebliche Versorgungslücke. Die Berufs­unfähig­keitsversicherung funktioniert dagegen anders. Sie sichert den konkreten Beruf ab. Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kann, erhält eine monatliche BU-Rente und sichert damit seinen Lebensstandard ab.

Wer kann eine BU-Versicherung abschließen?

Grundsätzlich kann nahezu jede berufstätige Person eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließen. Dazu gehören Angestellte, Selbstständige, Studenten, Auszubildende und teilweise sogar Schüler sowie Beamte. Beamte sollten statt einer klassischen Berufs­unfähig­keitsversicherung eher eine Dienstunfähigkeitsversicherung prüfen.

Versicherungen überprüfen vor Vertragsabschluss immer das individuelle Risiko. Neben dem Beruf spielt dabei insbesondere der Gesundheitszustand eine zentrale Rolle. Genau deshalb ist der Abschluss in jungen Jahren häufig deutlich einfacher. Wer früh abschließt, profitiert meist von einem besseren Gesundheitszustand und niedrigeren Beiträgen. Trotzdem bedeutet eine gesundheitliche Vorgeschichte nicht automatisch, dass kein Versicherungsschutz mehr möglich ist. Genau hier entstehen viele Fehleinschätzungen. Viele Menschen verzichten vorschnell auf eine Prüfung ihrer Möglichkeiten, obwohl durchaus Versicherbarkeit bestehen würde.

Ist eine BU-Versicherung mit Vorerkrankung möglich?

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung mit Vorerkrankung ist deutlich häufiger möglich, als viele Menschen vermuten. Der entscheidende Punkt ist, dass Versicherungen nicht einfach nur einzelne Diagnosen betrachten, sondern die gesamte gesundheitliche Situation bewerten. Dabei macht es einen erheblichen Unterschied, ob Beschwerden einmalig aufgetreten oder dauerhaft vorhanden sind. Ebenso wichtig ist die Frage, ob eine Erkrankung vollständig ausgeheilt ist oder weiterhin Beschwerden bestehen. Auch Dauer und Umfang der Behandlung spielen eine Rolle. Gerade psychologische Behandlungen werden häufig vorschnell dramatisiert. Einige Gespräche während einer belastenden Lebensphase werden von vielen Versicherern anders bewertet als langfristige stationäre Therapien oder wiederkehrende psychische Erkrankungen. Dasselbe gilt für Rückenbeschwerden. Ein einmaliger Hexenschuss ist aus Sicht der Risikoprüfung etwas völlig anderes als chronische Bandscheibenprobleme mit regelmäßiger Behandlung.

Genau deshalb lassen sich Aussagen wie „Mit Therapie bekommt man keine BU mehr“ oder „Mit Asthma wird man immer abgelehnt“ fachlich nicht seriös treffen. Jeder Fall muss individuell geprüft werden.


BU-Versicherung mit Vorerkrankung abschließen – welche Anbieter sind geeignet?

Viele Interessenten suchen gezielt nach Versicherungen, die bei Vorerkrankungen besonders offen seien. In der Praxis gibt es allerdings keinen pauschal besten Anbieter. Unterschiedliche Versicherer bewerten dieselben Diagnosen teilweise völlig unterschiedlich. Während ein Versicherer bestimmte psychische Vorerkrankungen direkt ablehnt, kann ein anderer Versicherer dieselbe Person mit Ausschluss oder sogar normal annehmen. Dasselbe gilt für Erkrankungen wie Asthma, Neurodermitis, Skoliose, Allergien oder Migräne. Aus diesem Grund ist ein professioneller Vergleich der Berufs­unfähig­keitsversicherung besonders wichtig. Er hilft dabei den geeigneten Anbieter zu finden und unnötige Ablehnungen zu vermeiden.

Berufs­unfähig­keitsversicherung mit Vorerkrankung: Was beachten?

Gerade bei bestehenden Vorerkrankungen sollte niemals vorschnell ein Antrag gestellt werden. Einer der größten Fehler besteht darin, Gesundheitsfragen unvorbereitet aus dem Gedächtnis zu beantworten. Viele Antragsteller wissen selbst nicht mehr genau:

 welche Diagnosen dokumentiert wurden

 welche Beschwerden Ärzte notiert haben

 welche Medikamente verordnet wurden

 wann Behandlungen stattgefunden haben

Dadurch entstehen schnell fehlerhafte oder unvollständige Angaben. Genau das kann im Leistungsfall erhebliche Probleme verursachen. Versicherer dürfen Leistungen verweigern, wenn Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden. Deshalb ist eine saubere Aufarbeitung der Gesundheitshistorie enorm wichtig. Dazu gehören unter anderem Arztberichte, Patientenakten, Krankenhausberichte oder Medikamentenlisten. Erst auf dieser Grundlage sollte geprüft werden, welche Versicherer überhaupt infrage kommen.

Gibt es BU-Versicherungen, die Vorerkrankungen akzeptieren?

Ja, viele Versicherungen akzeptieren Vorerkrankungen. Allerdings erfolgt die Entscheidung immer individuell. Nicht jede Diagnose führt automatisch zu einer Ablehnung oder zu schlechten Bedingungen. Ein leichtes Asthma kann beispielsweise problemlos versicherbar sein, während schwere unkontrollierte Verläufe kritischer bewertet werden. Auch psychologische Behandlungen führen nicht automatisch dazu, dass keine Berufs­unfähig­keitsversicherung mehr möglich ist.

Versicherungen betrachten immer die Gesamtsituation. Dazu gehören:

 Beruf

 Alter

 Verlauf der Erkrankung

 aktuelle Beschwerden

 Medikamenteneinnahmen

 Freizeitrisiken

Gerade deshalb unterscheiden sich Entscheidungen teilweise erheblich.

Anbieter für BU bei Vorerkrankungen finden

Wer Anbieter für BU bei Vorerkrankungen finden möchte, sollte sich nicht ausschließlich auf Online-Rechner verlassen. Gerade bei komplexeren Gesundheitsdaten reichen einfache Vergleichsrechner meist nicht aus. Wichtiger ist eine professionelle Risikoeinschätzung. Ein freier Ver­sicherungs­makler kann dabei helfen, die Gesundheitshistorie aufzubereiten und passende Versicherer auszuwählen. Besonders wichtig ist dabei die Durchführung einer anonymen Risikovoranfrage.

Gerade im Raum Allgäu suchen viele Interessenten gezielt nach persönlicher Beratung durch einen Ver­sicherungs­makler in Kempten, Ver­sicherungs­makler in Sonthofen oder einem Ver­sicherungs­makler aus dem Allgäu.

Wie unterscheiden sich BU-Versicherungen bei Vorerkrankungen preislich?

Die Beiträge einer Berufs­unfähig­keitsversicherung hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Neben Alter und Beruf spielt insbesondere der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle. Bei Vorerkrankungen können Risikozuschläge verlangt werden. Das bedeutet, dass der Versicherer einen höheren Beitrag erhebt, um das zusätzliche Risiko auszugleichen. Teilweise wird statt eines Zuschlags auch ein Leistungsausschluss vereinbart. Wie hoch ein Zuschlag ausfällt, hängt stark von der jeweiligen Erkrankung ab. Einige Versicherer kalkulieren deutlich strenger als andere. Genau deshalb können die Unterschiede zwischen den Anbietern erheblich sein.

Welche Bedingungen gelten für BU-Versicherungen bei chronischen Krank­hei­ten?

Chronische Erkrankungen werden bei der Risikoprüfung besonders genau betrachtet. Dazu gehören unter anderem Asthma, Diabetes, Rheuma, Neurodermitis oder Morbus Crohn. Allerdings bedeutet eine chronische Erkrankung nicht automatisch, dass kein Versicherungsschutz möglich ist.

Entscheidend ist vielmehr, wie stabil die Erkrankung verläuft. Versicherungen prüfen beispielsweise:

 ob Medikamente benötigt werden

 haben Krankenhausaufenthalte stattgefunden

 bestehen Einschränkungen im Alltag

 lagen längere Arbeitsunfähigkeiten vor

Ein gut eingestelltes Asthma ohne größere Beschwerden wird deutlich anders bewertet als häufige schwere Asthmaanfälle.


Berufs­unfähig­keitsversicherung trotz Vorerkrankung – welche Optionen habe ich?

Auch mit gesundheitlicher Vorgeschichte bestehen häufig mehrere Möglichkeiten. In einigen Fällen erfolgt eine normale Annahme ohne Einschränkungen. Teilweise verlangen Versicherer jedoch Zuschläge oder schließen bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Außerdem gibt es teilweise Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Diese Aktionen gelten häufig für bestimmte Berufsgruppen oder bei begrenzten Rentenhöhen. Wenn eine klassische Berufs­unfähig­keitsversicherung nicht möglich ist, können alternative Lösungen geprüft werden. Dazu gehören beispielsweise die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung. Diese ersetzen eine BU allerdings nicht vollständig.

Welche Ausschlüsse in BU-Verträgen wegen Vorerkrankungen gibt es?

Leistungsausschlüsse gehören bei bestimmten Vorerkrankungen zu den häufigsten Ergebnissen der Risikoprüfung. Besonders häufig betroffen sind psychische Erkrankungen, Rückenbeschwerden, Knieprobleme oder Allergien. Ein Ausschluss bedeutet, dass eine Berufs­unfähig­keit aufgrund dieser Erkrankung nicht versichert wäre. Wer beispielsweise einen Ausschluss für psychische Erkrankungen vereinbart hat, erhält keine BU-Rente wegen Depressionen oder Burnout. Teilweise bieten Versicherer allerdings Nachprüfungsmöglichkeiten an. Wenn Beschwerden über mehrere Jahre nicht mehr bestehen, kann ein Ausschluss unter Umständen später wieder entfernt werden.

Wann zahlt eine Berufs­unfähig­keitsversicherung nicht?

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt nicht automatisch bei jeder Erkrankung oder gesundheitlichen Einschränkung. Entscheidend ist zunächst, dass die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Dabei reicht eine einfache Krankschreibung allein nicht aus. Vielmehr müssen medizinische Nachweise, Arztberichte und die konkrete berufliche Einschränkung nachvollziehbar dokumentiert werden. Probleme entstehen in der Praxis besonders häufig bei fehlerhaften Gesundheitsangaben im Antrag. Werden Erkrankungen, Arztbesuche oder Behandlungen verschwiegen oder falsch angegeben, kann der Versicherer im Leistungsfall prüfen, ob eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorliegt. Je nach Situation kann das dazu führen, dass Leistungen verweigert werden oder der Vertrag rückwirkend angepasst wird. Gerade deshalb ist die korrekte und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen enorm wichtig. Auch vereinbarte Leistungsausschlüsse spielen eine große Rolle. Wurde beispielsweise ein Ausschluss für psychische Erkrankungen vereinbart, besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Berufs­unfähig­keit später aufgrund einer Depression oder eines Burnouts eintritt. Dasselbe gilt für Rücken-, Knie- oder Wirbelsäulenausschlüsse.

Darüber hinaus kommt es häufig zu Missverständnissen bei zeitlich begrenzten Erkrankungen. Nicht jede vorübergehende gesundheitliche Einschränkung erfüllt automatisch die Voraussetzungen einer Berufs­unfähig­keit. Entscheidend ist immer die langfristige Prognose sowie die konkrete Einschränkung im zuletzt ausgeübten Beruf.

Wann ist keine Berufs­unfähig­keitsversicherung mehr möglich?

Auch wenn eine Berufs­unfähig­keitsversicherung trotz Vorerkrankung häufig möglich ist, gibt es Situationen, in denen Versicherer keinen Versicherungsschutz mehr anbieten oder Anträge ablehnen. Besonders kritisch sind laufende oder schwere Erkrankungen mit erhöhtem Risiko für eine spätere Berufs­unfähig­keit. Dazu gehören beispielsweise aktuelle Krebsbehandlungen, schwere psychische Erkrankungen mit stationären Aufenthalten oder Suizidversuchen, Suchterkrankungen sowie schwere chronische oder neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose. Auch schwere Bandscheiben- oder Wirbelsäulenerkrankungen mit dauerhaften Beschwerden können problematisch sein.

Ob eine Berufs­unfähig­keitsversicherung letztlich möglich ist oder nicht, hängt jedoch immer davon ab, wie der jeweilige Versicherer die konkrete Erkrankung und das persönliche Risiko bewertet. Entscheidend sind dabei unter anderem Verlauf, Behandlung, Prognose, Medikamente, Arbeitsunfähigkeiten sowie die gesamte gesundheitliche Situation. Das finale Votum und damit die Entscheidung über Annahme, Ausschluss oder Ablehnung trifft immer die jeweilige Versicherung selbst.

Trotzdem sollte nicht vorschnell davon ausgegangen werden, dass keine Berufs­unfähig­keitsversicherung mehr möglich ist. Gerade bei länger zurückliegenden oder stabilen Erkrankungen bestehen teilweise weiterhin Chancen auf Versicherungsschutz.


Was sind Beispiele von Vorerkrankungen?

Vorerkrankungen können sehr unterschiedlich aussehen und reichen von kleineren Beschwerden bis hin zu chronischen Erkrankungen oder psychischen Behandlungen. Viele Menschen denken dabei sofort an schwere Diagnosen, tatsächlich spielen in der Risikoprüfung jedoch oft auch scheinbar harmlose Beschwerden eine Rolle. Zu den häufigsten Vorerkrankungen gehören Rückenbeschwerden, Bandscheibenvorfälle, Asthma, Allergien, Neurodermitis, Migräne oder Schilddrüsenerkrankungen. Ebenso relevant können psychologische Beratungen, Depressionen, Anpassungsstörungen, Schlafstörungen oder Burnout sein. Auch Bluthochdruck, Tinnitus, Skoliose oder Knieprobleme tauchen regelmäßig in Gesundheitsfragen auf.

Entscheidend ist dabei allerdings nicht nur die Diagnose selbst, sondern vor allem der Verlauf der Beschwerden. Versicherungen prüfen unter anderem, wie häufig Behandlungen stattgefunden haben, ob Medikamente notwendig waren, ob Arbeitsunfähigkeiten bestanden und ob aktuell noch Beschwerden vorhanden sind. Gerade deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, welche Vorerkrankungen problematisch sind und welche nicht. Zwei Per­sonen mit derselben Diagnose können von Versicherern völlig unterschiedlich bewertet werden, abhängig von Verlauf, Behandlung und beruflicher Tätigkeit.

Welche Krank­hei­ten müssen angegeben werden?

Grundsätzlich müssen alle Erkrankungen angegeben werden, nach denen der Versicherer ausdrücklich fragt. Typischerweise betreffen die Fragen ambulante Behandlungen der letzten Jahre, Krankenhausaufenthalte, Operationen, psychologische Beratungen oder Medikamente. Wichtig ist dabei, die Fragen exakt so zu beantworten, wie sie gestellt werden. Nicht mehr – aber vor allem auch nicht weniger. Unvollständige oder falsche Angaben gehören zu den größten Risiken überhaupt. Deshalb sollte die Gesundheitshistorie sorgfältig vorbereitet werden.

Kann man eine BU-Versicherung abschließen, wenn man krank ist?

Ob eine Berufs­unfähig­keitsversicherung trotz bestehender Erkrankung abgeschlossen werden kann, hängt immer von der konkreten gesundheitlichen Situation ab. Viele Menschen gehen automatisch davon aus, dass laufende Beschwerden oder frühere Behandlungen das Ende der Versicherbarkeit bedeuten. Genau diese Annahme ist jedoch häufig falsch. Versicherungen unterscheiden sehr genau zwischen leichten, stabilen oder gut behandelbaren Erkrankungen und schweren oder fortschreitenden gesundheitlichen Problemen. Ein gut eingestelltes Asthma wird beispielsweise völlig anders bewertet als häufige schwere Asthmaanfälle mit Krankenhausaufenthalten. Ebenso macht es einen Unterschied, ob psychologische Gespräche nur kurzfristig stattgefunden haben oder eine langfristige Therapie besteht.

Neben der Erkrankung selbst spielen auch weitere Faktoren eine Rolle. Dazu gehören insbesondere der Beruf, das Alter, Freizeitrisiken, frühere Arbeitsunfähigkeiten und die allgemeine gesundheitliche Entwicklung. Gerade deshalb kann niemand pauschal beantworten, ob eine Berufs­unfähig­keitsversicherung möglich ist oder nicht. In vielen Fällen bestehen trotz gesundheitlicher Vorgeschichte durchaus Möglichkeiten – teilweise sogar ohne Zuschläge oder Ausschlüsse. Genau deshalb sollte nicht vorschnell auf eine Prüfung verzichtet werden.

Wie funktioniert eine anonyme Risikovoranfrage?

Die anonyme Risikovoranfrage gehört zu den wichtigsten Schritten bei einer Berufs­unfähig­keitsversicherung mit Vorerkrankung. Ziel ist es, vor einer offiziellen Antragstellung herauszufinden, welche Versicherer Versicherungsschutz anbieten würden und zu welchen Bedingungen. Dabei werden die Gesundheitsdaten anonymisiert an verschiedene Versicherungen übermittelt. Der Name der versicherten Person wird zunächst nicht genannt. Dadurch kann geprüft werden, wie einzelne Versicherer die gesundheitliche Situation bewerten, ohne dass direkt ein offizieller Antrag gestellt wird.

Gerade bei Vorerkrankungen ist dieser Weg besonders sinnvoll. Eine direkte Ablehnung nach einem offiziellen Antrag kann später problematisch werden und weitere Anträge erschweren. Durch die anonyme Voranfrage lassen sich solche Situationen häufig vermeiden. Vor der Anfrage sollte die Gesundheitshistorie möglichst sauber aufgearbeitet werden. Dazu gehören Arztberichte, Patientenakten, Krankenhausunterlagen oder Informationen zu früheren Behandlungen und Medikamenten. Auf dieser Grundlage wird eine strukturierte Risikodarstellung erstellt und an passende Versicherer versendet.

Die Ergebnisse dieser Prüfung werden als Votum bezeichnet. Möglich sind unter anderem:

 normale Annahme

 Annahme mit Risikozuschlag

 Annahme mit Ausschluss

 Annahme mit Nachprüfungsmöglichkeit

 Ablehnung

Gerade bei psychischen Vorerkrankungen, Rückenproblemen oder chronischen Erkrankungen ist die anonyme Risikovoranfrage häufig der entscheidende Schritt, um realistisch einschätzen zu können, welche Möglichkeiten überhaupt bestehen.

Beispiele von Voranfragen auf diese wir Voten erhalten haben

Die folgenden Praxisbeispiele zeigen, dass eine Berufs­unfähig­keitsversicherung trotz gesundheitlicher Vorgeschichte häufig möglich ist. Gleichzeitig wird deutlich, dass Versicherer sehr unterschiedlich entscheiden und immer die individuelle Gesamtsituation bewerten.

Beispiel 1 – Normale Annahme trotz mehrerer Vorerkrankungen

Ein 1993 geborener Projektleiter stellte eine Anfrage mit den Vorerkrankungen Leistenhernie, Rückenschmerzen sowie einer Vergiftung nach Tierbiss. Trotz mehrerer gesundheitlicher Einträge erfolgte durch die Baloise eine normale Annahme ohne Zuschläge oder Ausschlüsse.

Beispiel 2 – Ausschluss mit Nachprüfungsmöglichkeit

Bei einem 1991 geborenen Dozenten bestanden ein erhöhter Cholesterinspiegel, eine Anpassungsstörung, somatoformer Schwindel sowie Tinnitus. Die Stuttgarter entschied sich für eine Annahme mit Ausschluss psychischer Erkrankungen inklusive Nachprüfungsmöglichkeit sowie einem zusätzlichen Ausschluss für Tinnitus. Das Beispiel zeigt, dass psychische Vorerkrankungen nicht automatisch zu einer vollständigen Ablehnung führen müssen.

Beispiel 3 – Chronische Erkrankungen ohne Zuschlag versicherbar

Eine 1996 geborene Produktentwicklerin stellte eine Anfrage mit Asthma und Neurodermitis. Trotz chronischer Erkrankungen erfolgte durch Swiss Life eine normale Annahme. Gerade bei stabilen oder gut behandelbaren Verläufen können Versicherungen Risiken teilweise deutlich positiver bewerten als viele Betroffene vermuten.

Beispiel 4 – Handwerklicher Beruf mit normaler Annahme

Ein 1987 geborener Schreinermeister gab eine Coronainfektion sowie zwei Schnittwunden als Vorerkrankungen an. Die Hannoversche entschied sich dennoch für eine normale Annahme. Das Beispiel zeigt, dass auch körperlich tätige Berufe trotz gesundheitlicher Vorgeschichte versicherbar sein können.

Beispiel 5 – Mehrere Vorerkrankungen mit Ausschlüssen

Bei einer 2006 geborenen Groß- und Außenhandelskauffrau bestanden ein anaphylaktischer Schock, Asthma, eine Nussallergie, Hörsturz sowie Kurzsichtigkeit. Signal Iduna bot dennoch Versicherungsschutz an, allerdings mit Ausschluss der Nussallergie sowie eines beidseitigen Hörsturzes mit Tinnitus. Auch dieses Beispiel zeigt, dass selbst mehrere Vorerkrankungen nicht automatisch zu einer Ablehnung führen müssen.


Finanzprofis-Allgaeu


Ihr Ansprechpartner rund um das Thema BU trotz Vorerkrankung

Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Berufs­unfähig­keitsversicherung trotz Vorerkrankung möglich ist, unterstützen wir Sie gerne bei der strukturierten Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie sowie bei anonymen Risikovoranfragen. Als freier Ver­sicherungs­makler beraten wir Kunden aus Kempten, Sonthofen und dem gesamten Allgäu persönlich vor Ort oder digital und helfen dabei, passende Lösungen im Bereich BU und BU-Versicherung zu finden.


Zusammenfassung

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung mit Vorerkrankung ist in vielen Fällen möglich. Pauschale Aussagen wie „Mit Therapie bekommt man keine BU mehr“ oder „Mit Asthma wird man immer abgelehnt“ sind fachlich nicht haltbar. Versicherungen prüfen immer die individuelle Gesamtsituation. Entscheidend sind nicht nur einzelne Diagnosen, sondern der gesamte gesundheitliche Verlauf, der Beruf und weitere Risikofaktoren. Deshalb sollte keine vorschnelle Antragstellung erfolgen. Eine saubere Aufarbeitung der Gesundheitshistorie sowie eine anonyme Risikovoranfrage erhöhen die Chancen auf passenden Versicherungsschutz häufig erheblich.


Häufig gestellte Fragen

Ist eine BU trotz psychologischer Behandlung möglich?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Entscheidend sind Dauer, Diagnose, Verlauf und Zeitpunkt der Behandlung. Nicht jede psychologische Beratung führt automatisch zu einer Ablehnung.

Muss ich jede Kleinigkeit bei den Gesundheitsfragen angeben?

Es müssen alle Angaben gemacht werden, nach denen der Versicherer ausdrücklich fragt. Dazu gehören häufig auch Physiotherapie, Medikamente oder frühere Beratungen.

Was passiert bei falschen Gesundheitsangaben?

Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigert oder vom Vertrag zurücktritt. 

Was ist besser – Direktantrag oder Risikovoranfrage?

Gerade bei Vorerkrankungen ist eine anonyme Risikovoranfrage meist deutlich sinnvoller. Dadurch lässt sich vorab prüfen, welche Versicherer Versicherungsschutz anbieten würden.

Sind chronische Krank­hei­ten automatisch problematisch?

Nein. Viele chronische Erkrankungen werden individuell bewertet. Entscheidend sind Verlauf, Behandlung und aktuelle Beschwerden.

Können Ausschlüsse später wieder entfernt werden?

Teilweise ja. Einige Versicherer bieten Nachprüfungsmöglichkeiten an, wenn Beschwerden über mehrere Jahre nicht mehr bestehen.


Über den Autor

Michael-Koecheler

Michael Köcheler ist seit über 15 Jahren als Ver­sicherungs­makler tätig und Geschäftsführer der FPA Finanzprofis Allgäu Ver­sicherungs­makler GmbH & Co. KG. Als Versicherungsfachmann (IHK) und Finanzanlagenfachmann (IHK) berät er Privatkunden sowie Beamte im Allgäu und bundesweit. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in der Berufsunfähigkeitsversicherung, der privaten Kranken­ver­si­che­rung und der Alters­vorsorge. Besonders spezialisiert ist er auf die PKV für Beamte mit Beihilfe, die Dienstunfähigkeitsversicherung sowie die Absicherung von Beamten und Beamtenanwärtern. In seiner Beratung stehen eine saubere Analyse, verständliche Empfehlungen und langfristig passende Versicherungslösungen im Mittelpunkt.


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