Die Krankenakte ist für viele Menschen ein abstraktes Dokument, mit dem sie erst dann in Berührung kommen, wenn es ein konkretes Anliegen gibt. Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte oder einer privaten Krankenversicherung spielt sie jedoch eine entscheidende Rolle. Sie enthält sämtliche Diagnosen, die im Laufe der vergangenen Jahre gestellt wurden, und bildet für Versicherungen eine wichtige Grundlage zur Risikoeinschätzung. Gleichzeitig häufen sich Berichte über fehlerhafte Einträge, missverständliche Diagnosen oder unpräzise Codierungen in der elektronischen Patientenakte. Viele Versicherte sind überrascht, wenn sie plötzlich Diagnosen finden, von denen sie nie gehört haben, und fragen sich, welche Konsequenzen das für ihre Versicherbarkeit haben kann.
Dieser Ratgeber soll Ihnen Orientierung geben, warum solche Falscheinträge entstehen, welche rechtlichen Auswirkungen sie haben und wie Sie Ihre Krankenakte professionell aufbereiten, bevor Sie eine BU-Versicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung oder PKV abschließen.
Falsche Diagnosen in der Krankenakte entstehen häufig durch administrative Abläufe, nicht durch Betrug.
Die Krankenakte hat für Versicherungen einen hohen Beweiswert und sollte unbedingt geprüft werden.
Fehler lassen sich durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Arzt korrigieren oder relativieren.
Für eine anonyme Risikovoranfrage wird die Krankenakte nicht an Versicherer übermittelt.
Eine professionelle Aufarbeitung der Gesundheitsangaben minimiert das Risiko von Ablehnungen, Zuschlägen oder Problemen im Leistungsfall.

Viele Interessenten einer Berufsunfähigkeitsversicherung unterschätzen zunächst, wie relevant ihre gesundheitliche Vergangenheit für eine Versicherungsprüfung ist. Während sie sich an akute Erkrankungen oft erinnern, geraten kleinere Beschwerden, einmalige Symptome oder kurze Behandlungsphasen schnell in Vergessenheit. Für Versicherungen sind jedoch genau diese Informationen wichtig, da sie Rückschlüsse auf mögliche zukünftige Risiken ziehen. Die Krankenakte dient dabei als umfassende Dokumentation aller Diagnosen, die im Rahmen ärztlicher Konsultationen gestellt wurden, und ist häufig wesentlich detaillierter als das eigene Gedächtnis oder eine einfache Zusammenfassung des Hausarztes. Sie enthält nicht nur gesicherte Diagnosen, sondern auch Verdachtsdiagnosen, Abklärungsdiagnosen, Symptome, die lediglich zur Abrechnung notwendig waren, oder Einträge, die keine tatsächliche Krankheit widerspiegeln, aber trotzdem in der Akte stehen. Genau deshalb ist die Einsicht in diese Unterlagen vor Abschluss einer BU-Versicherung so bedeutend.
Versicherer dürfen sie nicht automatisch anfordern, aber sie werden bei Rückfragen oder später im Leistungsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf zugreifen, sofern Sie dafür eine Einwilligung erteilen. Problematisch wird es, wenn eine Diagnose in der Akte steht, von der Sie nichts wussten, oder wenn eine Behandlung dort so dokumentiert ist, dass sie wie eine ernsthafte Erkrankung aussieht. Aus Sicht des Versicherers handelt es sich dann um einen Hinweis auf ein mögliches Risiko, und je nach Art der Versicherung – ob Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung oder private Krankenversicherung – kann das zu Ablehnungen, Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Damit es gar nicht erst so weit kommt, ist es wichtig, den Inhalt der Krankenakte zu kennen, zu verstehen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen. Die Aufarbeitung dieser Daten dient nicht nur der Sicherheit gegenüber dem Versicherer, sondern auch dem Schutz vor rechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
In den vergangenen Jahren wurde verstärkt darüber berichtet, dass Patienten in ihrer elektronischen Patientenakte auf Diagnosen stoßen, die ihnen nie mitgeteilt wurden oder die nie einer echten Erkrankung entsprachen. Die Ursachen dafür sind vielschichtig. Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, Ärzten eine böswillige Absicht zu unterstellen. In der Realität sind vorsätzliche Falschdiagnosen äußerst selten, weil Ärzte keinerlei direkten finanziellen Vorteil daraus ziehen. Die tatsächlichen Gründe sind eher in der Art und Weise zu suchen, wie das deutsche Gesundheitssystem funktioniert.
Für jede Behandlung müssen Ärzte einen ICD-Code hinterlegen, damit eine Abrechnung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist. Dieser Code muss keine endgültige Diagnose darstellen, sondern kann auch lediglich eine Verdachtsdiagnose oder eine Ausschlussdiagnose sein. Während ein Patient die Praxis verlässt, ohne je von einer solchen Diagnose gehört zu haben, erscheint sie dennoch automatisch in seiner Krankenakte und bleibt dort gespeichert. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Arzt ein Symptom als psychischen Belastungszustand codiert, obwohl es nur eine kurzfristige Reaktion auf Stress war. Ein klassisches Beispiel sind die sogenannten F-Diagnosen, die psychische Erkrankungen umfassen. Diese werden manchmal gewählt, um eine Krankschreibung oder eine diagnostische Abklärung im System korrekt hinterlegen zu können. Aus medizinischer Sicht ist das unproblematisch, aus versicherungstechnischer Sicht jedoch kritisch, weil psychische Erkrankungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine besonders große Rolle spielen und viele Versicherer bei dem Verdacht auf psychische Auffälligkeiten streng reagieren. Hinzu kommen technische Einflüsse. Bei der elektronischen Patientenakte können Daten automatisch übertragen werden, sodass ein Tippfehler, eine unpräzise Zuordnung oder eine unklare Notiz schnell in der offiziellen Akte landet. Auch in hausärztlichen Praxen führen Zeitdruck und Dokumentationspflichten dazu, dass Einträge entstehen, die nicht den tatsächlichen Gesundheitszustand widerspiegeln.
Für Versicherungsnehmer bedeutet das: Die Krankenakte ist nicht unfehlbar. Sie enthält häufig mehr Informationen, als dem tatsächlichen Krankheitsbild entsprechen, und sollte deshalb vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft werden.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist gesetzlich in §19 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Sie verpflichtet Versicherungsnehmer, alle gefahrerheblichen Umstände vollständig und korrekt anzugeben. Typischerweise geht es dabei um gesundheitliche Daten, die in den Gesundheitsfragen eines BU-Antrags abgefragt werden. Die Herausforderung besteht darin, dass Versicherer in Streitfällen oft nicht zwischen subjektiver Unkenntnis und objektiv falscher Antwort unterscheiden. Wenn eine unzutreffende Diagnose in der Krankenakte steht, kann der Versicherer argumentieren, dass der Versicherungsnehmer diese hätte kennen müssen – auch wenn die Diagnose nie mitgeteilt wurde. Kommt es später zu einem Leistungsfall, also wenn Sie berufsunfähig werden und Leistungen beantragen, darf der Versicherer die Akten einsehen und prüfen, ob die Gesundheitsangaben bei Antragstellung korrekt waren. Stellt sich dabei heraus, dass eine relevante Diagnose fehlte, kann der Versicherer je nach Schweregrad der Falschangabe vom Vertrag zurücktreten, Leistungen verweigern oder sogar den Vertrag anfechten. Der Versicherer darf sich also auf den objektiven Akteninhalt berufen, selbst wenn dieser nachweislich fehlerhaft war. Darum ist es so entscheidend, dass Sie die Akte vor Antragstellung prüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen. Dieser Aspekt zeigt, wie unfair das System in bestimmten Situationen sein kann. Der Versicherte trifft keine Schuld, weil er schlicht nicht wusste, was dokumentiert wurde. Trotzdem trägt er das Risiko. Die beste Strategie dagegen ist eine gründliche Aufarbeitung der Krankenakte in Zusammenarbeit mit einem kompetenten Versicherungsmakler, der die Risiken bewertet, die Relevanz einzelner Einträge einschätzt und bei der Formulierung der Gesundheitsangaben unterstützt.
Die Krankenakte lässt sich auf mehreren Wegen anfordern, wobei jede Quelle eine eigene Perspektive liefert. Die Unterlagen des Hausarztes geben in der Regel einen detaillierten Überblick über Beschwerden, die in der hausärztlichen Betreuung behandelt wurden. Er kennt Ihre Krankengeschichte oft besonders gut und kann viele Einträge erklären oder einordnen. Gleichzeitig enthält die Akte der gesetzlichen Krankenkasse sämtliche Diagnosen, die zur Abrechnung eingereicht wurden, und ist deshalb breiter aufgestellt. Manche Diagnosen sind dort zu finden, obwohl sie nie eine Rolle gespielt haben, weil sie nur zur systematischen Erfassung hinterlegt wurden.
Die digitale Patientenakte, die über die Krankenkassen abrufbar ist, zeigt alle Diagnosen der vergangenen Jahre in strukturierter Form. Die Akte ist meist umfangreich und kann auch Diagnosen enthalten, die nie mit Ihnen besprochen wurden. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist diese Übersicht jedoch enorm wertvoll, weil sie zeigt, mit welchen Diagnosen Versicherer im Zweifel später konfrontiert sein könnten.
Der erste Schritt ist daher immer eine vollständige Einsicht. Sobald Sie die Unterlagen vorliegen haben, prüfen wir gemeinsam alle Diagnosen, Befunde und Abrechnungsinformationen. Dabei wird analysiert, ob es sich um echte Diagnosen handelt, ob die Einträge veraltet sind oder ob Verdachtsdiagnosen nie bestätigt wurden. Diese Prüfung ist die Basis für eine objektive Risikoeinschätzung und die Formulierung korrekter Angaben.
Viele Versicherte glauben, dass Einträge in der Krankenakte unveränderbar seien. Das stimmt nicht. Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Dokumentation zu berichtigen, wenn sie objektiv falsch ist. Sie dürfen zwar keine Diagnose löschen, wenn sie einmal gestellt wurde, aber sie können sehr wohl ergänzende Hinweise eintragen, Atteste ausstellen oder klarstellen, dass eine Diagnose nicht bestätigt wurde.
Ein Beispiel: Wenn in Ihrer Akte eine psychische Diagnose steht, die in Wahrheit nur eine kurzfristige Belastungsreaktion war, kann der Arzt dies schriftlich festhalten und erläutern, dass keine behandlungsbedürftige Erkrankung vorlag. Der Versicherer sieht dann im Rahmen der Risikoprüfung sowohl die ursprüngliche Diagnose als auch die Relativierung, was die Einstufung des Risikos deutlich verbessern kann.
Ähnlich verhält es sich bei technischen Fehlern wie falsch übertragenen Diagnosen, Tippfehlern oder Behandlungsziffern, die eine Erkrankung suggerieren, die nie bestand. In solchen Fällen kann der Arzt eine Klarstellung verfassen, die von Versicherern anerkannt wird. Wichtig ist, dass diese Korrekturen schriftlich erfolgen und fachlich nachvollziehbar sind. Je besser die Dokumentation, desto weniger Angriffsfläche haben Versicherer für Rückfragen oder negative Entscheidungen. In der Praxis zeigt sich, dass die meisten Ärzte sehr kooperativ sind, wenn es darum geht, fehlerhafte Diagnosen zu korrigieren, weil sie kein Interesse daran haben, dass Versicherte Nachteile erleiden. Die Erfahrung zeigt außerdem, dass klare Korrekturen die Risikoprüfung erheblich vereinfachen. Versicherer reagieren deutlich positiver, wenn sie nachvollziehen können, dass eine Diagnose medizinisch irrelevant ist oder nie einen Krankheitswert hatte.
Zwischen einer Verdachtsdiagnose, einer gesicherten Diagnose und einer Ausschlussdiagnose besteht ein erheblicher Unterschied, auch wenn sie in der Krankenakte äußerlich sehr ähnlich aussehen. Eine Verdachtsdiagnose wird gestellt, wenn Symptome auf eine mögliche Erkrankung hindeuten, aber noch nicht feststeht, ob tatsächlich ein Krankheitsbild vorliegt. Sie dient vor allem der medizinischen Einordnung und der Begründung weiterer Untersuchungen. In vielen Fällen wird eine Verdachtsdiagnose niemals bestätigt, weil sich die Symptome nach kurzer Zeit von selbst bessern oder andere Ursachen identifiziert werden. Trotzdem bleibt der Verdacht mit einem ICD-Code in der Krankenakte stehen und kann, wenn keine nachträgliche Klarstellung erfolgt, den Eindruck einer echten Erkrankung erwecken.
Eine gesicherte Diagnose hingegen liegt erst dann vor, wenn medizinische Befunde, Tests oder Untersuchungen eindeutig ergeben, dass eine Erkrankung tatsächlich besteht. Ärzte kennzeichnen sie in der Regel mit einem „G“ oder dokumentieren sie als endgültige Diagnose. Der Unterschied ist deshalb so relevant, weil Versicherer sich bei ihrer Risikoprüfung ausschließlich auf die formale Dokumentation verlassen und nicht automatisch erkennen können, ob der Eintrag lediglich als Verdacht gedacht war oder jemals einen Krankheitswert hatte. Für Patienten ist das oft frustrierend, weil aus einem kurzzeitigen Symptom oder einer unspezifischen ärztlichen Bemerkung plötzlich ein vermeintlich ernstes Krankheitsbild entsteht, das so nie existiert hat.
Eine Ausschlussdiagnose wiederum beschreibt etwas völlig anderes. Sie wird gestellt, wenn ein Arzt anhand der Symptome prüfen möchte, ob eine spezifische Erkrankung nicht vorliegt. Ein Beispiel ist der Ausschluss eines Bandscheibenvorfalls bei Rückenschmerzen. Medizinisch heißt das lediglich, dass der Arzt die Möglichkeit prüft, sie aber später verworfen wurde. Versicherungsrechtlich ist diese feine Unterscheidung jedoch nicht sichtbar, weil die Diagnose als Code in der Akte auftaucht, ohne dass die negative Abklärung dokumentiert wurde. Das führt dazu, dass Versicherer den Code zunächst als Hinweis auf eine mögliche Erkrankung interpretieren, obwohl das Gegenteil zutrifft.
Ein besonderes Problem entsteht, wenn Verdachtsdiagnosen nicht korrigiert oder ergänzt werden. Viele Ärzte betrachten die Dokumentation rein aus medizinischer Sicht und sehen keinen Anlass zur nachträglichen Ergänzung, wenn sich der Verdacht zerschlagen hat. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung sowie privaten Krankenversicherung ist dies jedoch entscheidend. Ein Versicherer sieht im Rahmen der Risikoprüfung nur einen Diagnosecode und bewertet ihn als Hinweis auf eine Erkrankung. Er kann nicht unterscheiden, ob ein Verdacht bestanden hat, ob die Diagnose medizinisch unbedeutend war oder ob sie lediglich aus abrechnungstechnischen Gründen vergeben wurde. Verdachtsdiagnosen, insbesondere im Bereich psychischer Erkrankungen, orthopädischer Beschwerden und chronischer Schmerzsyndrome, werden deshalb häufig als Risikofaktor eingestuft.
Versicherer sehen Verdachtsdiagnosen kritisch, weil sie in der Akte wie ein medizinisches Risiko aussehen, selbst wenn sie nie bestätigt wurden. Psychische Verdachtsdiagnosen, also F-Diagnosen, werden besonders streng bewertet, da psychische Erkrankungen eines der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind. Für den Versicherer besteht aus seiner Perspektive das Risiko, dass bereits die ersten Symptome einer späteren ernsthaften Erkrankung dokumentiert wurden. Das Gleiche gilt für orthopädische Diagnosen wie Bandscheibenprobleme oder Gelenkbeschwerden: Ein einmaliger Verdacht kann den Eindruck erwecken, es bestünden strukturelle Probleme, selbst wenn sich das medizinisch nie bewahrheitet hat.
Der größte Fehler entsteht, wenn solche Verdachtsdiagnosen nicht entkräftet werden. Deshalb ist es wichtig, im Rahmen der Aufarbeitung der Krankenakte gezielt zu prüfen, welche Diagnosen tatsächlich gesichert waren und bei welchen es sich lediglich um vorläufige Einschätzungen handelte. Der behandelnde Arzt kann nachträglich klarstellen, dass die Diagnose nie bestätigt wurde, dass der Verdacht medizinisch irrelevant war oder dass die Dokumentation lediglich zur Abrechnung erforderlich war. Solche Klarstellungen sind für Versicherer nachvollziehbar und können einen erheblichen Unterschied in der Risikoprüfung machen. Gleichzeitig verschaffen sie dem Versicherungsnehmer Transparenz und Sicherheit darüber, wie die eigene medizinische Historie tatsächlich aussieht.
Viele Interessenten gehen fälschlicherweise davon aus, dass Versicherer grundsätzlich die Krankenakte anfordern. Das ist nicht korrekt. Bei der Antragstellung sieht der Versicherer nur die Angaben, die Sie im Gesundheitsfragebogen machen. Die Krankenakte selbst wird erst relevant, wenn Rückfragen entstehen oder später im Leistungsfall geprüft wird, ob die Angaben vollständig waren. Gerade deshalb sollte die Akte im Vorfeld gründlich analysiert werden, damit Sie keine Angaben machen, die unvollständig oder ungenau sind. Der empfohlene Ablauf sieht so aus, dass Sie die Krankenakte zunächst vollständig anfordern und in Ruhe prüfen. Anschließend erfolgt die Aufbereitung gemeinsam mit einem spezialisierten Versicherungsmakler, der einschätzen kann, welche Diagnosen relevant sind und wie sie korrekt einzuordnen sind. Erst danach wird eine anonyme Risikovoranfrage an die passenden Versicherer gestellt. Dabei erhält keine Gesellschaft Ihren Namen oder Ihre personenbezogenen Daten. Die Versicherer sehen ausschließlich die relevanten medizinischen Informationen und teilen mit, ob und zu welchen Konditionen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Dienstunfähigkeitsversicherung oder eine private Krankenversicherung möglich ist.
Dieser Prozess schützt Sie davor, von Versicherern im System gespeichert zu werden, wenn eine Ablehnung erfolgt. Ein formeller Antrag ist immer mit Risiken verbunden, eine anonyme Voranfrage nicht. Erst wenn die Rückmeldungen positiv sind, entscheiden Sie sich für den Versicherer, stellen den offiziellen Antrag und beantworten die Gesundheitsfragen auf Basis der aufbereiteten Krankenakte.
Die Gesundheitsfragen in BU-Anträgen sind klar strukturiert und beziehen sich meist auf die letzten fünf Jahre bei ambulanten Behandlungen, zehn Jahre bei stationären Aufenthalten und oftmals sogar auf einen Zeitraum von zehn Jahren bei psychischen Beschwerden. Zusätzlich werden häufig Fragen zu chronischen Erkrankungen, dauerhaften Einschränkungen, vergangenen Operationen oder geplanter Diagnostik gestellt. Grundsätzlich gilt, dass alles angegeben werden muss, was innerhalb der abgefragten Zeiträume behandelt, diagnostiziert oder abgeklärt wurde. Was nicht angegeben werden muss, sind Diagnosen, die außerhalb der Abfragezeiträume liegen, medizinisch bedeutungslose Symptome, die nie einen Krankheitswert hatten, korrigierte Diagnosen oder Verdachtsdiagnosen, die eindeutig als „nicht bestätigt“ dokumentiert wurden. Genau hier zeigt sich der Wert einer sorgfältigen Aktenanalyse: Ohne Einsicht wüssten Sie möglicherweise nicht, dass eine Diagnose dort steht, die in der Gesundheitsprüfung relevant wird.
Während der Antragstellung kann ein Versicherer Ihre Krankenakte nicht einfach anfordern. Er darf lediglich nach ärztlichen Berichten fragen, und selbst das nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung. Sie entscheiden also, welche Unterlagen weitergegeben werden. Viele Versicherte befürchten, dass die elektronische Patientenakte automatisch geöffnet wird. Das ist nicht der Fall. In der Praxis wird die Krankenakte erst dann relevant, wenn Unklarheiten bestehen oder im Leistungsfall überprüft wird, ob die Angaben korrekt waren. Auch dann erhält der Versicherer nur die Teile der Akte, denen Sie zugestimmt haben. Trotzdem sollten Sie darauf vorbereitet sein, dass Versicherer bei Auffälligkeiten detaillierte Fragen stellen oder eine Schweigepflichtentbindung benötigen. Um Konflikte zu vermeiden, ist eine gründliche Vorbereitung entscheidend.
Die professionelle Aufbereitung Ihrer Krankenakte ist der entscheidende Schritt, um sicherzustellen, dass Sie eine faire, risikogerechte und problemfreie Einschätzung durch den Versicherer erhalten. Der erste Schritt ist immer die vollständige Einsicht. Sobald alle Unterlagen vorliegen, werden die Diagnosen analysiert und in drei Kategorien eingeteilt: medizinisch relevante Diagnosen, medizinisch irrelevante Diagnosen und fehlerhafte Diagnosen. Medizinisch relevante Diagnosen müssen in den Gesundheitsangaben auftauchen. Medizinisch irrelevante Diagnosen, die keinen Krankheitswert hatten, können häufig entkräftet oder relativiert werden. Fehlerhafte Diagnosen sollten gemeinsam mit den behandelnden Ärzten geklärt werden. Anschließend entsteht ein vollständiges, korrektes und verständliches Bild, das für die anonyme Risikovoranfrage genutzt werden kann.
Dieser Prozess ist der Schlüssel, um unnötige Rückfragen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Versicherer ein korrektes Bild erhalten. Viele Risikoprüfer schätzen es, wenn Diagnosen transparent, nachvollziehbar und medizinisch sauber dokumentiert sind. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Versicherungsmakler ist hierbei essenziell, weil dieser genau weiß, wie bestimmte Einträge bewertet werden, welche Diagnosen kritisch sind und wie eine korrekte Darstellung aussehen muss.
Um zu verstehen, warum Versicherer bestimmte Diagnosen unterschiedlich bewerten, muss man sich ansehen, wie Risikoprüfer arbeiten. Versicherer denken grundsätzlich in Wahrscheinlichkeiten. Je höher die Wahrscheinlichkeit eines künftigen Leistungsfalls, desto strenger fällt die Risikoprüfung aus. Dabei unterscheiden sie klar zwischen einmaligen Beschwerden, die sich schnell und vollständig zurückgebildet haben, und chronischen Erkrankungen, die langfristige Folgen oder Rückfallrisiken bergen.
Einmalige Beschwerden wie eine akute Magen-Darm-Erkrankung, eine kurzfristige Muskelzerrung oder eine vorübergehende psychische Belastung ohne Krankheitswert werden in der Regel weniger streng bewertet. Entscheidend ist, dass der Verlauf klar dokumentiert ist und dass die Beschwerden vollständig ausgeheilt sind. Versicherer berücksichtigen dabei, wie schwer die Symptome waren, ob sie wiederholt aufgetreten sind und wie lange sie angedauert haben. Wenn eine Diagnose medizinisch eindeutig abgegrenzt wurde und keinerlei chronische Tendenz zeigt, wird sie häufig als risikoarm eingestuft und hat in vielen Fällen keine Auswirkungen auf die Versicherbarkeit.
Chronische Erkrankungen hingegen stehen in direktem Zusammenhang mit dem Leistungsrisiko. Dazu gehören beispielsweise Diabetes, chronische Rückenleiden, wiederkehrende depressive Episoden oder Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems. Chronisch bedeutet aus versicherungstechnischer Sicht nicht zwingend, dass die Beschwerden dauerhaft vorhanden sein müssen, sondern dass eine erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Erkrankung erneut auftritt oder langfristige Auswirkungen hat. Versicherer betrachten diese Krankheiten deshalb mit größerer Vorsicht. Sie prüfen den Verlauf genauer, stellen detaillierte Rückfragen und kalkulieren mögliche künftige Risiken ein. Das kann dazu führen, dass Zuschläge erhoben oder Leistungsausschlüsse ausgesprochen werden.
Ein weiterer Punkt ist die Frage, ob eine Erkrankung strukturelle Ursachen hat. Bei orthopädischen Beschwerden wie Bandscheibenproblemen, Knorpelschäden oder chronischen Rückenschmerzen spielt die anatomische Grundlage eine Rolle. Wenn ein Versicherer den Eindruck gewinnt, dass eine strukturelle Schwäche vorliegt, wird er das Risiko entsprechend höher einstufen. Ein einmaliges Rückenereignis, das nachweislich vollständig ausgeheilt ist und keine dauerhaften Schäden hinterlassen hat, wird hingegen deutlich milder bewertet. Auch psychische Diagnosen unterscheiden Versicherer stark. Eine einmalige Belastungsreaktion nach einem Trauerfall hat eine andere Bedeutung als wiederkehrende depressive Episoden oder langjährige psychotherapeutische Behandlungen. Die Dokumentation entscheidet darüber, wie diese Diagnosen bewertet werden. Eine klare ärztliche Einordnung kann daher einen erheblichen Unterschied machen.
Versicherer orientieren sich außerdem an statistischen Erfahrungswerten. Sie wissen, wie häufig bestimmte Erkrankungen zu Berufsunfähigkeit führen, wie hoch die Rückfallwahrscheinlichkeit ist und wie lange Behandlungsphasen im Durchschnitt dauern. Chronische Erkrankungen gehören statistisch zu den Hauptursachen für Leistungsfälle, während einmalige Beschwerden deutlich seltener langfristige Folgen haben. Darum werden chronische Diagnosen systematisch strenger beurteilt. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Versicherung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Viele Erkrankungen lassen sich durch ärztliche Berichte oder Verlaufsdokumentationen relativieren. Wenn ein Versicherer nachvollziehen kann, dass eine Diagnose stabil ist, gut behandelt wurde oder lange symptomfrei verlaufen ist, kann dies die Risikoeinschätzung verbessern.
Aus diesem Grund ist die korrekte Aufarbeitung der Krankenakte so wichtig. Ein Versicherer trifft seine Einschätzung nicht nach Gefühl, sondern anhand der Aktenlage. Je klarer dokumentiert ist, dass eine Erkrankung ausgeheilt ist oder dass eine Diagnose nie einen Krankheitswert hatte, desto geringer fällt das Risiko aus. Die Aufgabe eines spezialisierten Versicherungsmaklers besteht darin, diese Unterschiede zu erkennen, medizinisch korrekt aufzubereiten und dem Versicherer in verständlicher Form darzustellen. Das sorgt dafür, dass die Einstufung fair und risikogerecht erfolgt und Sie einen Schutz erhalten, der Ihrer tatsächlichen Gesundheit entspricht.

Als freier Versicherungsmakler aus dem Allgäu – mit Standorten in Kempten und Sonthofen – begleiten wir Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu einer sicheren und fairen Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Wir analysieren Ihre Krankenakte gemeinsam mit Ihnen, ordnen Diagnosen medizinisch und versicherungstechnisch ein und erstellen eine anonyme Risikovoranfrage bei den passenden Versicherern. Dabei vergleichen wir objektiv die Angebote verschiedenster Gesellschaften und achten darauf, dass Sie weder unnötige Zuschläge noch ungerechtfertigte Ausschlüsse erhalten. Die Beratung kann persönlich vor Ort im Allgäu oder deutschlandweit digital erfolgen. Durch unsere Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung und private Krankenversicherung sowie private Krankenversicherung für Beamte, erhalten Sie eine Betreuung, die Ihre Situation ernst nimmt und Ihnen alle Möglichkeiten offenhält.
Falsche Diagnosen in der Krankenakte sind kein seltenes Problem und entstehen häufig nicht durch medizinische Fehler, sondern durch die Funktionsweise des Abrechnungssystems, durch Verdachtsdiagnosen oder durch unpräzise Dokumentationen. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung können solche Einträge jedoch erhebliche Auswirkungen haben. Die Versicherer verlassen sich im Zweifel auf die Akte, auch wenn deren Inhalt nicht mit der Realität übereinstimmt. Deshalb ist es ratsam Ihre Krankenakte vor einer Antragstellung einzusehen, die Diagnosen verstehen und gegebenenfalls korrigieren lassen. Durch die professionelle Aufarbeitung der Akte und die Erstellung einer anonymen Risikovoranfrage vermeiden Sie unnötige Ablehnungen oder Leistungsausschlüsse und stellen sicher, dass Ihre Angaben vollständig und korrekt sind. Ein erfahrener Versicherungsmakler aus dem Allgäu kann Sie dabei unterstützen, den Überblick zu behalten und Ihre Gesundheitsdaten so aufzubereiten, dass Sie eine faire und sichere Absicherung erhalten.
Weil in der Akte häufig Diagnosen stehen, die Ihnen nicht bewusst sind oder die nicht dem tatsächlichen Gesundheitszustand entsprechen. Durch die Einsicht vermeiden Sie falsche Angaben und damit das Risiko einer Ablehnung.
Sie können Ihren Arzt um eine schriftliche Klarstellung bitten. Er kann ergänzende Hinweise formulieren, widersprüchliche Diagnosen relativieren oder Fehleinträge korrigieren.
Nein. Versicherer erhalten nur Unterlagen, denen Sie ausdrücklich zugestimmt haben. Die ePA wird nicht automatisch geöffnet.
Der Versicherer prüft, ob die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde. Deshalb ist es wichtig, die Akte vorher zu kennen und zu klären.
Die relevanten medizinischen Daten werden anonymisiert an Versicherer übermittelt. Sie sehen weder Ihren Namen noch Ihre Kontaktdaten. Erst wenn ein positives Ergebnis vorliegt, wird ein offizieller Antrag gestellt.