Beamte tragen im Alltag eine hohe Verantwortung – sei es als Lehrer, Polizist, Verwaltungsbeamter oder Richter. Doch die Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft unterscheidet sich bei Beamten deutlich von Angestellten. Wer dienstunfähig wird, verlässt sich auf die Versorgung durch den Dienstherrn. Doch diese greift nicht in allen Fällen und bietet besonders in den ersten Berufsjahren nur einen eingeschränkten Schutz. Genau hier setzt die Dienstunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel an. Sie schließt die Versorgungslücke, sorgt für eine unkomplizierte Leistungsprüfung und schafft finanzielle Sicherheit.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was eine DU-Klausel ist, welche Versicherer entsprechende Tarife anbieten, worin sich echte und unechte DU-Klauseln unterscheiden und warum eine frühzeitige Absicherung für Beamte entscheidend ist. Außerdem gehen wir detailliert auf die Unterschiede zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung ein, erklären, wie die Leistungsprüfung abläuft, welche Besonderheiten für Beamte auf Probe oder Polizisten gelten und wie die richtige Höhe der DU-Rente ermittelt wird.
Wie die DU-Klausel Beamte schützt
Sie sorgt dafür, dass eine vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit automatisch zur Leistung führt – ohne zusätzliche Nachweise.
Echte und unechte DU-Klausel
Nur die echte DU-Klausel akzeptiert den Amtsarztbefund des Dienstherrn als alleinigen Leistungsnachweis, während die unechte Variante zusätzliche Prüfungen verlangt.
Unterschied zwischen BU-Versicherung und DU-Versicherung
Die DU-Versicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit integriertem Beamten-Schutz, die speziell auf die Besonderheiten des Beamtenrechts abgestimmt ist.
DU-Klausel in der Leistungsprüfung
Mit echter DU-Klausel reicht die Ruhestandsversetzung durch den Dienstherrn aus – bei einer BU sind umfangreiche ärztliche Nachweise nötig.
Vorerkrankungen und Risikovoranfrage
Wer bereits gesundheitliche Einschränkungen hat, kann über eine anonyme Voranfrage prüfen, ob und zu welchen Konditionen ein Vertrag möglich ist.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die speziell auf Beamte zugeschnitten ist. Sie enthält eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel), die dafür sorgt, dass eine vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit automatisch auch als Leistungsfall anerkannt wird. Während eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung prüft, ob eine berufliche Tätigkeit noch zu mindestens 50 % ausgeübt werden kann, orientiert sich die DU-Versicherung am Beamtenrecht. Gerade für Beamte auf Probe, auf Widerruf oder im Vorbereitungsdienst ist die Absicherung wichtig. Denn in den ersten fünf Dienstjahren besteht noch kein Anspruch auf Versorgung durch den Staat. Fällt ein junger Beamter in dieser Zeit krankheitsbedingt aus, bleibt ohne DU-Versicherung schnell eine große finanzielle Lücke.
👉 Mehr zur Dienstunfähigkeitsversicherung erfahren Sie hier.

Die Dienstunfähigkeitsklausel ist eine Antwort auf die besonderen Regelungen des Beamtenrechts. Während Angestellte über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind, wenn sie berufsunfähig werden, richtet sich die Versorgung von Beamten nach dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Nach § 26 BeamtStG liegt eine Dienstunfähigkeit vor, wenn ein Beamter wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Früher mussten Beamte im Leistungsfall gegenüber ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung denselben Nachweis erbringen wie Angestellte: Sie mussten belegen, dass sie ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Diese Prüfung war jedoch oft nicht deckungsgleich mit der Entscheidung des Dienstherrn. Um diese Lücke zu schließen, wurde die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) entwickelt. Sie sorgt dafür, dass die Entscheidung des Dienstherrn – etwa eine Versetzung in den Ruhestand oder eine Entlassung – direkt als Leistungsnachweis in der Versicherung anerkannt wird. Damit stellt die DU-Klausel die Verbindung zwischen Beamtenrecht und privater Absicherung her.
Die DU-Klausel ist ein Zusatzbaustein innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie verknüpft die Entscheidung des Dienstherrn mit der Leistungspflicht der Versicherung. Sobald ein Amtsarzt den Beamten für dienstunfähig erklärt und eine Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand erfolgt, zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente. Damit ersparen sich Beamte eine aufwendige Leistungsprüfung, die bei einer normalen BU oft langwierig ist.
Die Unterscheidung ist für Beamte von zentraler Bedeutung:
Echte DU-Klausel: Der Nachweis der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn reicht vollständig aus. Der Versicherer verzichtet auf eigene Prüfungen. Das ist die zuverlässigste Form der Absicherung.
Unechte DU-Klausel: Zwar berücksichtigt die Versicherung die Entscheidung des Dienstherrn, fordert aber zusätzlich eigene ärztliche Gutachten. Das führt häufig zu Verzögerungen oder sogar Ablehnungen.
Viele Versicherer bewerben ihre DU-Klauseln als „echt“. Dennoch enthalten manche Tarifvarianten oder Bedingungen Merkmale, die in der Praxis wie eine unechte DU-Klausel wirken können. Typische Formulierungen sind etwa „zusätzlich prüfen wir“, „unter der Voraussetzung, dass …“ oder eine Begrenzung der Leistung auf einen bestimmten Zeitraum (z. B. nur 36 Monate bei Entlassung). Auch Einschränkungen, wann genau die Klausel greift (nur Ruhestandsversetzung, nicht Entlassung), oder Bedingungen wie „die Erkrankung muss unverändert fortbestehen“ sind Anzeichen dafür, dass der Versicherer sich ein eigenes Prüfungsrecht vorbehält. In Fachkreisen wird insbesondere bei HUK und Debeka darauf hingewiesen, dass einzelne Passagen in deren Bedingungen Spielräume lassen, die streng genommen als unechte Elemente gewertet werden könnten. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Anbieter ausschließlich unechte DU-Klauseln anbieten – vielmehr kommt es auf den konkreten Tarif und die Formulierung in den Versicherungsbedingungen (AVB) an. In zuverlässigen Tarifversionen – wie zum Beispiel bei Die Bayerische, Allianz, AXA/DBV, Signal Iduna, Condor oder Nürnberger – findet sich dagegen in Broschüren und Auszügen eine klare Formulierung, dass die Versicherung auf eine eigene Prüfung verzichtet und sich der Entscheidung des Dienstherrn anschließt. Damit handelt es sich um eine echte DU-Klausel.
Für Beamte ist es deshalb entscheidend, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen oder von einem freien Versicherungsmakler prüfen zu lassen, um sicherzugehen, dass tatsächlich eine echte DU-Klausel vereinbart ist.
Die Dienstunfähigkeit ist rechtlich im Beamtenstatusgesetz (§ 26 BeamtStG) verankert. Dort heißt es, dass ein Beamter in den Ruhestand zu versetzen ist, wenn er wegen seines Gesundheitszustandes oder körperlicher Einschränkungen dauerhaft unfähig ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Diese Feststellung trifft in der Regel der Amtsarzt, und der Dienstherr entscheidet anschließend über die Ruhestandsversetzung oder Entlassung. Im Unterschied zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente für Arbeitnehmer gibt es für Beamte also eine eigenständige Definition und einen eigenen Prüfungsprozess. Genau hier setzt die Dienstunfähigkeitsversicherung an: Sie überträgt die beamtenrechtliche Feststellung in die private Absicherung. Ohne DU-Klausel müssten Beamte im Ernstfall zusätzliche Nachweise erbringen, die mit dem Beamtenrecht nicht übereinstimmen.
Die Leistungsprüfung ist ein entscheidender Unterschied zwischen BU und DU:
Bei der BU-Versicherung muss der Versicherte umfangreiche ärztliche Unterlagen, Gutachten und Berichte beibringen. Der Versicherer prüft, ob die Berufsfähigkeit zu mindestens 50 % eingeschränkt ist. Oft dauert dieser Prozess mehrere Monate.
Bei der DU-Versicherung mit echter DU-Klausel genügt die Entscheidung des Amtsarztes, die vom Dienstherrn bestätigt wird. Der Beamte wird in den Ruhestand versetzt oder entlassen – und die Versicherung zahlt automatisch. Eine Untersuchung durch den Amtsarzt ist in der Regel gründlich. Sie umfasst medizinische Gutachten, Gespräche über die gesundheitliche Belastbarkeit und die Beurteilung, ob der Beamte seinen dienstlichen Aufgaben noch gerecht werden kann.
Depression bei einer Lehrkraft: Eine Lehrerin kann aufgrund einer schweren Depression ihren Unterricht dauerhaft nicht mehr führen. Die BU-Versicherung zahlt eine monatliche Rente.
Bandscheibenvorfall bei einem Verwaltungsbeamten: Ein Beamter mit Schreibtischtätigkeit leidet unter einem chronischen Bandscheibenvorfall. Die Arbeitsfähigkeit sinkt unter 50 %, die BU-Rente wird gezahlt.
Schlaganfall bei einem Richter: Ein Richter erleidet einen Schlaganfall und ist dauerhaft in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt. Die BU-Versicherung tritt ein.
Polizist mit posttraumatischer Belastungsstörung: Der Amtsarzt erklärt den Polizisten für dienstunfähig. Die DU-Versicherung zahlt ab der Ruhestandsversetzung eine Rente.
Lehrerin nach Krebserkrankung: Eine Lehrerin wird nach einer schweren Krebserkrankung in den Ruhestand versetzt. Die DU-Klausel sorgt für schnelle Leistungszahlung.
Finanzbeamter mit chronischer Migräne: Aufgrund anhaltender Migräneattacken gilt der Beamte als dienstunfähig. Die DU-Versicherung leistet.
Sprachstörung bei Lehrer: Ein Lehrer kann nicht mehr unterrichten, weil er seine Stimme verloren hat. Für andere Tätigkeiten wäre er noch geeignet, dennoch erfolgt die Ruhestandsversetzung. Die BU würde hier möglicherweise nicht leisten, die DU-Versicherung schon.
Leichte körperliche Einschränkung bei Verwaltungsbeamtem: Ein Beamter erfüllt die Anforderungen seiner Laufbahn nicht mehr, obwohl er theoretisch noch arbeitsfähig wäre. Der Dienstherr entlässt ihn – die DU-Versicherung tritt ein.
Nicht alle Beamten sind gleichermaßen von Dienstunfähigkeit bedroht. Besonders hoch ist das Risiko bei Polizisten und Lehrern – zwei Berufsgruppen, die sowohl körperlich als auch psychisch stark belastet sind.
Polizisten und Blaulicht-Berufe: Schichtdienste, körperliche Auseinandersetzungen, hohe Stressbelastung und das Risiko von Traumatisierungen führen dazu, dass Polizisten überdurchschnittlich häufig dienstunfähig werden. Psychische Erkrankungen wie posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) gehören hier zu den Hauptursachen.
Lehrer: Auch Lehrer gehören zu den am stärksten betroffenen Berufsgruppen. Dauerhafte Belastungen durch große Klassen, steigender Leistungsdruck, Konflikte im Schulalltag und hohe psychische Anforderungen führen dazu, dass Burnout und Depressionen weit verbreitet sind. Hinzu kommen körperliche Probleme wie Stimm- oder Stimmband-Erkrankungen, die den Unterricht unmöglich machen.
Für beide Berufsgruppen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel besonders wichtig. Nur so wird sichergestellt, dass die Entscheidung des Dienstherrn sofort als Leistungsfall anerkannt wird – ohne zusätzliche Prüfungen durch den Versicherer.
Die Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung hängen nicht nur von Alter, Laufbahn, Gesundheitszustand und Rentenhöhe ab, sondern lassen sich teilweise auch steuerlich abfedern. Die Beiträge können in der Steuererklärung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Damit mindert die DU-Versicherung nicht nur das finanzielle Risiko bei einer Dienstunfähigkeit, sondern bietet auch steuerliche Vorteile. Je nach individueller Situation kann es sinnvoll sein, die Aufwendungen zusammen mit anderen Versicherungen – etwa der privaten Krankenversicherung – anzusetzen. Gerade für Beamte ist es daher lohnend, die steuerlichen Effekte bei der Planung der Absicherung zu berücksichtigen. Wer frühzeitig abschließt, profitiert doppelt: von günstigeren Beiträgen und einer langen steuerlichen Absetzbarkeit über die gesamte Laufzeit hinweg.
Eine pauschale Angabe ist nicht möglich. Die Höhe der notwendigen DU-Rente hängt direkt von den individuellen Ansprüchen gegenüber dem Dienstherrn ab.
Zunächst werden die Versorgungspensionen und Ansprüche des Beamten im Falle einer Dienstunfähigkeit berechnet.
Anschließend wird geprüft, wie groß die Differenz zum bisherigen Nettoeinkommen ist.
Genau diese Versorgungslücke bildet die Grundlage, um ein Angebot für die passende Höhe der DU-Versicherung zu erstellen.
So wird sichergestellt, dass weder eine Unter- noch eine Überversicherung besteht, sondern die Absicherung exakt auf die persönliche Situation zugeschnitten ist.
Vor Abschluss einer DU-Versicherung müssen Beamte umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten. Dazu gehören Angaben zu Arztbesuchen, Diagnosen, Krankenhausaufenthalten oder Medikamenteneinnahmen der letzten Jahre. Wer bereits Vorerkrankungen hat, sollte unbedingt eine anonyme Risikovoranfrage stellen. So lässt sich prüfen, wie Versicherer reagieren, ohne dass ein negativer Antrag dauerhaft gespeichert wird.
👉 Mehr zur Risikovoranfrage erfahren Sie hier.
Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Beamte sorgfältig vorgehen. Häufige Fehler führen sonst dazu, dass im Leistungsfall die Absicherung nicht ausreicht oder der Versicherer die Zahlung verweigert.
Zu niedrige Rente: Oft wird die DU-Rente zu gering angesetzt. Dadurch bleibt im Ernstfall eine erhebliche Versorgungslücke bestehen.
Abschluss ohne echte DU-Klausel: Manche Tarife enthalten nur eine unechte DU-Klausel. In diesem Fall muss zusätzlich ein eigener Nachweis der Berufsunfähigkeit erbracht werden, was zu Leistungsproblemen führen kann.
Unvollständige oder falsche Angaben bei Gesundheitsfragen: Werden frühere Arztbesuche oder Diagnosen verschwiegen, kann dies zu einer Anfechtung des Vertrages führen. Eine ehrliche und vollständige Beantwortung ist zwingend notwendig.
Ein Versicherungsmakler hilft dabei, diese Fehler zu vermeiden und eine Absicherung zu wählen, die wirklich zur eigenen Laufbahn passt.
Die DU-Klausel ist immer an den Beamtenstatus gebunden. Verlässt ein Beamter den Staatsdienst – sei es durch Entlassung, Wechsel in die freie Wirtschaft oder auf eigenen Wunsch –, verliert die DU-Klausel ihre Wirkung. Ab diesem Zeitpunkt besteht keine Möglichkeit mehr, eine Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn feststellen zu lassen. Allerdings bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung als Komponente der Versicherung bestehen. Das bedeutet: Auch nach einem Berufswechsel ist weiterhin Schutz vorhanden, falls der neue Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Gerade für junge Beamte, die noch nicht sicher sind, ob sie ihr Leben lang im Staatsdienst bleiben, ist es daher wichtig, auf eine flexible Gestaltung zu achten.

Als Versicherungsmakler im Allgäu begleiten wir Sie bei allen Fragen zur Absicherung Ihrer Dienstfähigkeit. Ob Sie Beamtenanwärter, Lehrer oder Polizist sind – wir prüfen die Angebote von Allianz, DBV / AXA, Signal Iduna, Nürnberger, Condor oder Die Bayerische und vergleichen objektiv. Mit Standorten in Kempten und Sonthofen sowie digitaler Beratung stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die richtige Absicherung zu finden, begleiten die Risikovoranfrage und unterstützen Sie auch im Leistungsfall.
Die Dienstunfähigkeitsklausel ist für Beamte unverzichtbar. Sie stellt sicher, dass die Entscheidung des Dienstherrn über eine Ruhestandsversetzung oder Entlassung direkt zur Zahlung einer Rente führt. Besonders in den ersten Dienstjahren ist dieser Schutz entscheidend, da Beamte hier kaum staatliche Versorgung erhalten. Die echte DU-Klausel ist der Goldstandard, während die unechte Variante zusätzlichen Prüfungen unterliegt. Im Vergleich zur klassischen BU-Versicherung bietet die DU-Versicherung eine bessere Anpassung an die Realität von Beamten. Die Kosten hängen von Alter, Beruf und Gesundheitszustand ab und können durch Risikozuschläge steigen. Eine individuelle Berechnung der Versorgungslücke ist notwendig, um die richtige Rentenhöhe festzulegen. Wer gesundheitliche Vorbelastungen hat, sollte eine anonyme Risikovoranfrage nutzen. Mit der richtigen Beratung durch einen freien Versicherungsmakler stellen Sie sicher, dass Ihre Beamtenlaufbahn und Ihr Einkommen im Ernstfall abgesichert sind.
Die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) ist eine Zusatzvereinbarung in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Sie sorgt dafür, dass eine vom Dienstherrn anerkannte Dienstunfähigkeit automatisch zum Leistungsfall in der Versicherung wird.
Bei der echten DU-Klausel reicht die Entscheidung des Dienstherrn oder Amtsarztes als Nachweis aus. Bei der unechten DU-Klausel verlangt der Versicherer zusätzlich eigene Gutachten.
Die BU zahlt, wenn der Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Die DU ist eine BU mit Beamten-Klausel: Sie orientiert sich am Beamtenrecht und erkennt die Entscheidung des Dienstherrn an.
Immer dann, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt und eine Ruhestandsversetzung oder Entlassung ausgesprochen wird.
Die Höhe richtet sich nach der individuellen Versorgungslücke. Zuerst werden die Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn berechnet, dann wird die Differenz zum Einkommen abgesichert.
In diesem Fall empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage. So prüfen Versicherer im Vorfeld, ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag möglich ist, ohne dass ein abgelehnter Antrag gespeichert wird.